Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Vorbemerkung: Die Eignung ist für jedes Mitglied einer
Bietergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts
Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem
Mitglied einer Bietergemeinschaft vorzulegen. Ein Bieter kann sich zum
Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des
rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen
bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht
unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bieter und den
anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist auf
Verlangen der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bieter die
erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem
beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses
Unternehmens vorgelegt wird. Die Unternehmen, auf die sich ein Bieter
zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung hinsichtlich
derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bieter auf
die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind auf Verlangen der
Vergabestelle für dieses Unternehmendie Erklärungen über das Vorliegen
von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB vorzulegen. 2) Mit dem
Angebotvorzulegende Nachweise, Erklärungen und Dokumente: -
Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123
GWB, - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
nach § 124GWB - Eigenerklärung über die Erfüllung der
gewerberechtlichen Voraussetzungen und Eintragung im Berufs- oder Handelsregister
- Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU)
2022/576. 3). Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten
Frist folgende Unterlagen nachzureichen: -
Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes, mindestens eines
Sozialversicherungsträgers sowie der Berufsgenossenschaft, - die
Führungszeugnisse aller Geschäftsführer (falls kein Geschäftsführer bestellt,
aller Inhaber), - die Gewerbeanmeldung sowie die Eintragungbei der
Industrie- und Handelskammer. Mit dem Angebot, jedoch spätestens nach
Aufforderungen innerhalb einergesetzten Frist ist der Handelsregisterauszug
(bei GmbH & Co. KG auch von der GmbH (Komplementär)) beizubringen.