Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung ist vom Bieter mit dem Angebot
- die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ (Formblatt 124_LD) oder eine einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen.
Beim Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben.
Folgende auftragsspezifische Einzelnachweise sind vom Bieter mit dem Angebot bzw. auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen:
- Nachweis einer aktuellen (d. h. bei Vorlage noch gültigen) Betriebshaftpflicht- versicherung in verkehrsüblicher Höhe. Soweit die Betriebshaftpflicht versicherung nicht die im Vertrag genannten Deckungssummen für Personen-, Sach- und Vermögensschäden von 2 Mio. € für jeden Einzelfall und 5 Mio. € für alle Versicherungsfälle eines Jahres aufweist, ist die Vorlage einer Erklärung des Bieters, dass eine An- passung zum Leistungsbeginn erfolgt, ausreichend.
- aktueller (d. h. bei Vorlage noch gültigem) Nachweis der Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft,
- Benennung und Angaben der vorgesehenen Anlage für die Übergabestelle/Verwertungsanlage (Formblätter Ziffer 18),
- gegebenenfalls Erklärung der Bietergemeinschaft (Formblatt L 234) und
- gegebenenfalls Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen (Formblatt L 235) und
- Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Formblatt L 236),
- Führungszeugnis des Betriebsinhabers bzw. des Geschäftsführers (nicht älter als ein Jahr, Abschrift genügt),
- Nachweis Betriebsbeauftragter für Abfall
- Nachweis der Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb nach § 57 KrWG in Verbindung mit der Entsorgungsfachbetriebe-Verordnung (EfbV-Zertifikat) oder gleichwertiger Nachweis des jeweiligen Landes*.
* nicht zertifizierte Betriebe haben folgende Unterlagen vorzulegen:
- Funktionsbeschreibungen und Organisationspläne, in denen Verantwortung und Entscheidungs- und Mitwirkungsbefugnisse festgelegt und dargestellt sind,
- Nachweis über die Bestellung einer für die Leitung und Beaufsichtigung verantwortlichen Person,
- Nachweise über die Sachkunde des sonstigen Personals, insbesondere über ausreichende betriebliche Einarbeitung auf der Grundlage eines Einarbeitungsplans,
- Nachweise über eine ausreichende Fortbildung der zur Leitung und Beaufsichtigung des Betriebs verantwortlichen Person sowie des sonstigen Personals,
- Nachweis Gefahrgutbeauftragter.
Der Bieter kann sich auf die Leistungsfähigkeit und Referenzen dritter Unternehmen berufen, wenn er von diesen eine Verpflichtungserklärung vorlegt.
Der Auftraggeber wird zur Vorbereitung der vergaberechtlichen Entscheidungen über strafgerichtliche Verurteilungen und Bußgeldentscheidungen nach § 21 Abs. 1 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes, § 23 Abs. 1 und 2 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes und § 18 Abs. 1 und 2 des Mindestarbeitsbedingungengesetzes, Auskünfte aus dem Wettbewerbsregister (Bundeskartellamt) einholen.
Bieter aus anderen Mitgliedsstaaten der EU müssen jeweils vergleichbare Nachweise und Bescheinigungen nach den Rechtsvorschriften des Landes, in dem sie ansässig sind, vorlegen und eine amtlich anerkannte Übersetzung beifügen.
Die Vorlage der Nachweise in Kopie ist ausreichend, die Vergabestelle behält sich jedoch vor, zur Prüfung die Nachreichung von Originalen zu fordern.
Bei Bietergemeinschaften sind die entsprechenden Nachweise zur Zuverlässigkeit für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen; im Übrigen müssen in Summe alle geforderten Nachweise vorliegen.