Zusätzliche Informationen
Die Bieter haben neben Formblatt 124 -Erklärung zur Eignung- oder EEE zum Nachweis der Eignung nachfolgende Eigenerklärungen, Nachweise, usw. vorzulegen:
* Erklärung Tariftreue
* Mind. 1 Referenzen vergleichbarer Leistungen der letzten 3 Jahre unter Angabe der Ausführungszeiten und Kontaktperson
* Nachweis über eine Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Mindestkriterien: Personen-/Sachschäden: 1.000.000,00 €,
sonstige Schäden: 300.000,00 €
* Nachweis der Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb.
Die Abgabe von Nebenangeboten oder mehreren Hauptangeboten ist nicht zugelassen.
Fehlende Unterlagen werden nachgefordert.
Der Preis ist nicht einziges Zuschlagskriterium.
Der Zuschlag ergeht auf das wirtschaftlichste Angebot.
Das wirtschaftlichste
Angebot wird anhand der folgenden Zuschlagskriterien sowie
der angegebenen Gewichtung ermittelt.
1. Preis 80 %
2. Flexibilität bei der Ausgestaltung der Öffnungszeiten 10 %
3. Garantierte Abfertigungsdauer für die Anlieferungsfahrzeuge 10 %.
Es wird zum einen der Preis als prognostiziertes Gesamtentgelt für den
gesamten Zeitraum der Leistungserbringung (Wertungspreis) bewertet.
Des Weiteren wird die Flexibilität bei der Ausgestaltung der Öffnungszeiten
und die garantierte Abfertigungsdauer für die Anlieferfahrzeuge
bewertet.
Zur Bewertung dient eine Skala von 100 Punkten:
• Preis 80 Punkte
• Flexibilität bei der Ausgestaltung der Öffnungszeiten 10 Punkte
• Garantierte Abfertigungsdauer für die Anlieferfahrzeuge 10 Punkte
Es werden nur volle Punkte vergeben. Das Angebot, auf welches die
meisten Punkte entfallen, ist das wirtschaftlichste und erhält den Zuschlag.
Sollte auf zwei oder mehr Angebote die gleiche Anzahl an
Punkten entfallen, so wird der Zuschlag auf das Angebot mit dem niedrigsten
Wertungspreis erteilt. Sollte der Wertungspreis in einem solchen
Falle bis zur zweiten Nachkommastelle gleich sein, entscheidet das
Los.
Die Bewertung erfolgt im Einzelnen wie folgt:
• Kriterium des Wertungspreises
Der Wertungspreis wird wie folgt berechnet:
Die vom Bieter im Preisblatt zu den Positionen 1 bis 3 angebotenen
Einheitspreise werden mit dem jeweiligen Vordersatz multipliziert.
Die danach ermittelten Einzelpreise werden addiert und der sich hiernach
ergebende Betrag um die Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe
(derzeit 19 %) erhöht. Das ergibt das prognostizierte Bruttogesamtentgelt
(in € pro Jahr)
Das derart ermittelte prognostizierte Bruttogesamtentgelt (in € pro
Jahr) wird in ein Brutto‐Gesamtentgelt über die Grundvertragslaufzeit
hochgerechnet. Maßgeblich ist das Brutto-Gesamtentgelt für die
Grundvertragslaufzeit der Leistungserbringung (4 Jahre Vertragslaufzeit).
Das Angebot mit dem niedrigsten hiernach ermittelten Wertungspreis
erhält die maximale Punktzahl (80 Punkte).
Sodann wird ermittelt, wie hoch die prozentuale Abweichung der weiteren
ermittelten Wertungspreise zum niedrigsten Wertungspreis ist.
Für eine Abweichung von vollen 0,50 % erfolgt ein Abschlag von jeweils
einem Punkt.
• Flexibilität bei der Ausgestaltung der Öffnungszeiten
Für die Wertung ist die Flexibilität im Rahmen der angebotenen Öffnungszeiten
entscheidend. Positiv bewertet werden möglichst lange
Öffnungszeiten des Übergabeorts. Je länger die Öffnungszeiten, in
denen eine Anlieferung ohne Voranmeldung erfolgen kann, über die
Stadt Bad Vilbel
Übernahme und Verwertung von PPK ab dem 01.01.2025 - Verfahrensbedingungen 20
garantierte Mindestöffnungszeit (7:00 Uhr bis 17:00 Uhr) von Montag
bis Freitag (= 3.000 Minuten/pro Woche) hinausgeht, desto mehr
Punkte erhält der Bieter:
Länge über Mindestöffnungszeit hinaus
(inkl. Samstags)
Wertungspunkte
mehr als 660 Minuten pro Woche 10 Punkte
600 bis > 660 Minuten pro Woche 9 Punkte
540 bis > 600 Minuten pro Woche 8 Punkte
480 bis > 540 Minuten pro Woche 7 Punkte
420 bis > 480 Minuten pro Woche 6 Punkte
360 bis > 420 Minuten pro Woche 5 Punkte
300 bis > 360 Minuten pro Woche 4 Punkte
240 bis > 300 Minuten pro Woche 3 Punkte
120 bis > 240 Minuten pro Woche 2 Punkte
60 bis > 120 Minuten pro Woche 1 Punkt
weniger als 60 Minuten 0 Punkte
• Garantierte Abfertigungsdauer für die Anlieferfahrzeuge
Für die Wertung ist entscheidend, dass eine möglichst schnelle Abfertigung
der Anlieferfahrzeuge gewährleistet ist. Je schneller die Abfertigung
erfolgt, desto mehr Punkte erhält der Bieter:
Garantierte Abfertigungsdauer Wertungspunkte
bis 15 Minuten 10 Punkte
> 15 bis 30 Minuten 8 Punkte
> 30 bis 45 Minuten 6 Punkte
> 45 bis 60 Minuten 4 Punkte
> 60 bis 90 Minuten 2 Punkte
mehr als 90 Minuten 0 Punkte