Der Stadtrat der Stadt Ansbach hat in seiner Sitzung am 23.04.2024 beschlossen, die Verkehrssicherheit insbesondere des fließenden Verkehrs im Stadtgebiet Ansbach zu erhöhen. Dazu wird die Überlassung von Arbeitnehmern gem. AÜG und die Zurverfügungstellung der Technik für die Durchführung der Überwachung des fließenden Verkehrs zum Zwecke der Prävention/Verhütung von Gefahren im Straßenverkehr mit nachfolgend aufgezählten Leistungspaketen zur Durchführung eines Präventionszyklus ausgeschrieben. Ziel ist es, Präventivmaßnahmen im Straßenverkehr möglichst effektiv umzusetzen. Der Schwerpunkt liegt auf dem Aspekt der Unfallverhütung und Präventionsarbeit im Rahmen eines sich weiterentwickelnden Kreislaufs. Folgende Leistungsvoraussetzungen sind zu erfüllen: 1. Bewertung der vorhandenen Messstellen im Stadtgebiet Ansbach, 2. Analyse / Ableitung eines Gefährdungsplanes – Ermittlung und Begehung der Gefährdungsstellen, 3. Ableitung eines Plans zur Gefährdungsminimierung, 4. Durchführung von Maßnahmen zur Individualprävention, 5. Bereitstellung und Auswertung der gewonnenen Daten, 6. Öffentlichkeitsarbeit / Schularbeit neben und in Kooperation mit der Präventionsarbeit der Bayerischen Polizei, 7. Analyse der gewonnenen Daten mit anschließender Wiederaufnahme des Zyklus an Ziff. 3. Die Maßnahmen der Individualprävention werden flankiert durch Maßnahmen der Generalprävention. Durchzuführen sind die Leistungspakete Öffentlichkeitsarbeit und Schularbeit mit folgenden Bausteinen: Öffentlichkeitsarbeit: Information der Öffentlichkeit in Zusammenarbeit und Abstimmung mit Stadtverwaltung und Bayerischer Polizei, Schularbeit: Durchführung von Schulsicherheitstagen/ähnlichen Veranstaltungen in Zusammenarbeit und Abstimmung mit Stadtverwaltung und Bayerischer Polizei Weitere Informationen können dem Leistungsverzeichnis entnommen werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-06-17.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-05-16.
Auftragsbekanntmachung (2024-05-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Überwachung des fließenden Verkehrs im Stadtgebiet Ansbach mit dem Schwerpunkt der Unfallverhütung im Rahmen eines Präventionskreislaufs
Referenznummer: ANS_2024_01
Kurze Beschreibung:
“Der Stadtrat der Stadt Ansbach hat in seiner Sitzung am 23.04.2024 beschlossen, die Verkehrssicherheit insbesondere des fließenden Verkehrs im Stadtgebiet...”
Kurze Beschreibung
Der Stadtrat der Stadt Ansbach hat in seiner Sitzung am 23.04.2024 beschlossen, die Verkehrssicherheit insbesondere des fließenden Verkehrs im Stadtgebiet Ansbach zu erhöhen. Dazu wird die Überlassung von Arbeitnehmern gem. AÜG und die Zurverfügungstellung der Technik für die Durchführung der Überwachung des fließenden Verkehrs zum Zwecke der Prävention/Verhütung von Gefahren im Straßenverkehr mit nachfolgend aufgezählten Leistungspaketen zur Durchführung eines Präventionszyklus ausgeschrieben.
Ziel ist es, Präventivmaßnahmen im Straßenverkehr möglichst effektiv umzusetzen. Der Schwerpunkt liegt auf dem Aspekt der Unfallverhütung und Präventionsarbeit im Rahmen eines sich weiterentwickelnden Kreislaufs.
Folgende Leistungsvoraussetzungen sind zu erfüllen:
1. Bewertung der vorhandenen Messstellen im Stadtgebiet Ansbach,
2. Analyse / Ableitung eines Gefährdungsplanes – Ermittlung und Begehung der Gefährdungsstellen,
3. Ableitung eines Plans zur Gefährdungsminimierung,
4. Durchführung von Maßnahmen zur Individualprävention,
5. Bereitstellung und Auswertung der gewonnenen Daten,
6. Öffentlichkeitsarbeit / Schularbeit neben und in Kooperation mit der Präventionsarbeit der Bayerischen Polizei,
7. Analyse der gewonnenen Daten mit anschließender Wiederaufnahme des Zyklus an Ziff. 3.
Die Maßnahmen der Individualprävention werden flankiert durch Maßnahmen der Generalprävention. Durchzuführen sind die Leistungspakete Öffentlichkeitsarbeit und Schularbeit mit folgenden Bausteinen:
Öffentlichkeitsarbeit:
Information der Öffentlichkeit in Zusammenarbeit und Abstimmung mit Stadtverwaltung und Bayerischer Polizei,
Schularbeit:
Durchführung von Schulsicherheitstagen/ähnlichen Veranstaltungen in Zusammenarbeit und Abstimmung mit Stadtverwaltung und Bayerischer Polizei
Weitere Informationen können dem Leistungsverzeichnis entnommen werden.
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Verkehrsüberwachung📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Entleiher, die Stadt Ansbach, beabsichtigt, die Verkehrssicherheit im Stadtgebiet Ansbach zu erhöhen. Zu diesem Zweck werden Maßnahmen im Rahmen eines...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Entleiher, die Stadt Ansbach, beabsichtigt, die Verkehrssicherheit im Stadtgebiet Ansbach zu erhöhen. Zu diesem Zweck werden Maßnahmen im Rahmen eines Präventionszyklus mit den verschiedenen Modulen etabliert.
Die Durchführung dieser Maßnahmen erfolgt mittels im Rahmen dieses Vertrags durch den Verleiher an den Entleiher zu überlassenden Personals nach dem AÜG.
Die durchzuführenden Maßnahmen umfassen u. a. die Messung und Überwachung der Geschwindigkeit von Verkehrsteilnehmern.
Der Entleiher ist aufgrund von § 88 Abs. 3 der Zuständigkeitsverordnung (ZustV) vom 16. Juni 2015 für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 24 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) in gleicher Weise zuständig wie die Dienststellen der Bayerischen Landespolizei. Die Gemeinde führt die Geschwindigkeitsüberwachung im übertragenen Wirkungskreis nach Maßgabe der für die polizeiliche Geschwindigkeitsüberwachung geltenden Vorschriften durch.
Der Umfang der Überwachung des fließenden Verkehrs des Entleihers bestimmt sich nach der Vereinbarung über die Überwachung der zulässigen Geschwindigkeit von Fahrzeugen mit dem zuständigen Polizeipräsidium Oberfranken.
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Ort der Leistung: Ansbach, Kreisfreie Stadt🏙️
Dauer: 24 (MONTH)
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 30
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Personaleinsatzkonzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzept zur Ergebnisdarstellung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzept zur Öffentlichkeits- und Schularbeit
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-06-17 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-06-17 12:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 44
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“I.) Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister: Die unter Ziffer 5.1.9....”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
I.) Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister: Die unter Ziffer 5.1.9. verlangten Erklärungen und Nachweise sind ausschließlich unter Verwendung der der Aufforderung zur Angebotsabgabe als Anlagen beigefügten Formblätter zu erbringen. Die Nachweise und Erklärungen sind bei Bietergemeinschaften von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft zu erbringen.
Folgende Erklärungen und Nachweise sind von den Bietern /Bietergemeinschaften einzureichen:
1. Kopie der Anmeldungs- bzw. Eintragungsbescheinigung ins Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Heimatlandes; andernfalls vergleichbarer Nachweis für die Existenz und den Gegenstand des Unternehmens des Bieters/jedes Mitglieds der Bietergemeinschaft. Der Auszug aus dem Handelsregister darf zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Angebote nicht älter als 6 Monate sein;
2. Eigenerklärung des Bieters/der Bietergemeinschaft, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen;
3. Erklärung Art. 5k EU-Verordnung Nr. 833/2014;
4. Ggf. Bietergemeinschaftserklärung;
5. Ggf. Erklärung zum Nachunternehmereinsatz;
6. Ggf. Nachunternehmerverpflichtungserklärung (mit Benennung des Namens und der Anschrift der Nachunternehmer und der Eigenerklärung des Nachunternehmers in welcher sich dieser für den Fall der Erteilung des Zuschlags an den betreffenden Bieter /Bietergemeinschaft gegenüber diesem unwiderruflich verpflichtet seine Mittel während der Auftragsabwicklung zur Verfügung zu stellen – im Fall der Eignungsleihe zur Erfüllung der Anforderungen gemäß Ziff. 5.1.9. II.) und 5.1.9. III.) der Bekanntmachung mit dem Angebot vorzulegen, im Fall der reinen Nachunternehmerschaft ohne Eignungsleihe erst auf Verlangen des Auftraggebers).
HINWEIS: Der Auftraggeber wird von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter vor Zuschlagserteilung unter Fristsetzung von sämtlichen Nachunternehmern darüber hinaus die Erklärungen nach Ziff. 5.1.9. I.) 1.) bis 2.) (siehe vorstehend) sowie einen Versicherungsnachweis nach 5.1.9. II.) 1.) anfordern. Werden diese Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen.
Der Auftraggeber wird zudem von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter vor Zuschlagserteilung einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister nach § 6 WRegG beim Bundeskartellamt anfordern.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“II.) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: 1. Eigenerklärung über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung für Sach-, Personen- und sonstige...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
II.) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: 1. Eigenerklärung über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung für Sach-, Personen- und sonstige Schäden mit einer Deckungssumme je Versicherungsfall und Kalenderjahr von mindestens 3.000.000,00 EUR bzw. Erklärung über die Bereitschaft eine Haftpflichtversicherung mit den vorgenannten Deckungssummen im Auftragsfall abzuschließen.
2. Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters/der einzelnen Mitglieder der Bietergemeinschaft und den Umsatz mit vergleichbaren Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“III.) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: 1. Darstellung von mindestens 5 vergleichbaren Referenzen des Bieters/der Mitglieder
der...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
III.) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: 1. Darstellung von mindestens 5 vergleichbaren Referenzen des Bieters/der Mitglieder
der Bietergemeinschaft im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung mit einem Abnahmevolumen von mindestens 36 Stunden pro Monat aus den Jahren 2020 - 2024. Es ist dabei ausreichend, wenn ein Teil der Leistungen innerhalb dieses Zeitraums erbracht wurde.
Folgende Besonderheiten müssen in den Referenzen enthalten sein:
- alle Referenzen müssen für eine Kommune, einen Zweckverband, eine Zweckgemeinschaft oder ein Kommunalunternehmen erbracht worden sein;
- in mindestens 2 Referenzen muss ca. 20% des Abnahmevolumens nachts oder an Sonn- und Feiertagen in Anspruch genommen worden sein;
- mind. 1 Referenz muss Öffentlichkeitsarbeit enthalten;
- mind. 1 Referenz muss Schularbeit enthalten.
Zu den Referenzen sind die folgenden Angaben zu machen:
- kurze Beschreibung des Referenzprojekts,
- Name und Adresse des Referenzauftraggebers sowie Benennung eines Ansprechpartners mit Telefonnummer beim Referenzauftraggeber,
- Zeitraum der erbrachten Leistungen,
- Abnahmevolumen in Stunden pro Monat.
2. Erklärung des Bieters/der einzelnen Mitglieder einer Bietergemeinschaft über
die Anzahl der Gesamtmitarbeiter und die Mitarbeiter für vergleichbare Leistungen der Überwachung des fließenden Verkehrs in den letzten 3 Geschäftsjahren.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Der Auftraggeber weist darauf hin, dass die Bildung einer Bietergemeinschaft unzulässig ist, sofern damit eine wettbewerbsbeschränkende Vereinbarung gemäß §...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass die Bildung einer Bietergemeinschaft unzulässig ist, sofern damit eine wettbewerbsbeschränkende Vereinbarung gemäß § 1 GWB getroffen wird.
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Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
“gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.”
“Zur Abgabe des Angebots sind zwingend die vom Auftraggeber bereitgestellten Formblätter zu verwenden. Diese können über den Download (vgl. Ziffer 5.1.11)...”
Zur Abgabe des Angebots sind zwingend die vom Auftraggeber bereitgestellten Formblätter zu verwenden. Diese können über den Download (vgl. Ziffer 5.1.11) abgerufen werden. Bieterfragen können nur über die Vergabeplattform https://my.vergabe.rib.de gestellt werden und werden nur über die Vergabeplattform beantwortet. Dafür ist es notwendig, dass sich die Bieter auf der Vergabeplattform https://my.vergabe.rib.de registrieren. Bieterfragen, die nach dem 07.06.2024, 12:00 Uhr eingehen, können nicht mehr beantwortet werden. Die Bieterfragen sind über die oben genannte Vergabeplattform zu stellen. Das Risiko der vollständigen und lesbaren Übermittlung des Auskunftsersuchens trägt der anfragende Bieter. Die Bieterantworten sind über die Vergabeplattform https://my.vergabe.rib.de abrufbar. Die Angebote sind fristgerecht (vgl. Ziffer 5.1.12) und ausschließlich elektronisch, verschlüsselt über die Vergabeplattform https://my.vergabe.rib.de einzureichen.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Nordbayern, Regierung von Mittelfranken
Nationale Registrierungsnummer: 09-0358002-61
Postanschrift: Promenade 27
Postleitzahl: 91522
Postort: Ansbach
Region: Ansbach, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de📧
Telefon: +49 981 53 1277📞
Fax: +49 981 53 1837 📠
URL: https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Erkennt ein Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften, so hat er diese innerhalb von 10 Tagen nach Kenntniserlangung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. §§ 134 und 160 Abs. 3 GWB bleiben unberührt.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2024/S 096-293710 (2024-05-16)