Die Baumaßnahme umfasst die Aufstellung, Inbetriebnahme, Programmierung, Vor-haltung, Wartung und Instandsetzung der Hinweistafeln. Stromanschlüsse sind herzu-stellen inkl. Erdarbeiten, Aufbau der Stromkästen, Kabelverlegungen und der An-schluss der Hinweistafeln.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-02-23.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-01-22.
Auftragsbekanntmachung (2024-01-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Um- und Ausbau südlich Leer inkl. BW über WL Leda - LED-Hinweistafeln B 70 Ledabrücke
Kurze Beschreibung:
“Die Baumaßnahme umfasst die Aufstellung, Inbetriebnahme, Programmierung, Vor-haltung, Wartung und Instandsetzung der Hinweistafeln. Stromanschlüsse sind...”
Kurze Beschreibung
Die Baumaßnahme umfasst die Aufstellung, Inbetriebnahme, Programmierung, Vor-haltung, Wartung und Instandsetzung der Hinweistafeln. Stromanschlüsse sind herzu-stellen inkl. Erdarbeiten, Aufbau der Stromkästen, Kabelverlegungen und der An-schluss der Hinweistafeln.
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Produkte/Dienstleistungen: Bauarbeiten📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Baumaßnahme umfasst die Aufstellung, Inbetriebnahme, Programmierung, Vorhaltung, Wartung und Instandsetzung der Hinweistafeln. Stroman-schlüsse sind...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Baumaßnahme umfasst die Aufstellung, Inbetriebnahme, Programmierung, Vorhaltung, Wartung und Instandsetzung der Hinweistafeln. Stroman-schlüsse sind herzustellen inkl. Erdarbeiten, Aufbau der Stromkästen, Kabelverlegungen und der Anschluss der Hinweistafeln.
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Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“B70 Leer”
Ort der Leistung: Aurich🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2024-04-01 📅
Datum des Endes: 2024-04-12 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100.0
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-02-23 11:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-03-23 23:59:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr Geschäftsbereich Aurich Eschener Allee 31 26603 Aurich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 1
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“die Vorlage entsprechender Bankerklärungen oder gegebenenfalls den Nachweis einer entsprechenden Berufshaftpflichtversicherung. Eine Erklärung über den...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
die Vorlage entsprechender Bankerklärungen oder gegebenenfalls den Nachweis einer entsprechenden Berufshaftpflichtversicherung. Eine Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind,...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, wobei für die wichtigsten Bauleistungen Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis beizufügen sind. Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, unabhängig davon, ob sie seinem Unternehmen angehören oder nicht, und zwar insbesondere derjenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind, und derjenigen, über die der Unternehmer für die Errichtung des Bauwerks verfügt.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Aufgrund des 5. EU-Sanktionspakets im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine ist der Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 für alle...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Aufgrund des 5. EU-Sanktionspakets im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine ist der Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 für alle Vergaben öffentlicher Auftraggeber maßgeblich. Gemäß Artikel 5k sind Auftragsvergaben an RUS Unternehmen sowie Beteiligungen solcher Unternehmen als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden, verboten, soweit mehr als 10 % des Auftragswertes auf das jeweilige Unternehmen entfallen. Der Artikel 5k sieht Ausnahmen vor. Der Auftragsgeber kann in Fall dieser Ausnahmen die Erfüllung dieser Verträge genehmigen. Als Nachweis sind vom Auftragnehmer auf
“Bekanntmachungs-ID: CXQ6YY6D8Z7” Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Nationale Registrierungsnummer: t:04131153308
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postleitzahl: 21339
Postort: Lüneburg
Region: Lüneburg, Landkreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de📧
Telefon: +49 413115-2943📞 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Nationale Registrierungsnummer: t:04131153308
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postleitzahl: 21339
Postort: Lüneburg
Region: Lüneburg, Landkreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de📧
Telefon: +49 413115-2943📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheides auf eine...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheides auf eine Rüge) wird hingewiesen.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2024/S 016-046014 (2024-01-22)