Umbau Nikolaikirche zum IKAREUM - Aufzug BA 3c

Hansestadt Anklam

Die Stadt Anklam plant den Umbau der ehemaligen, denkmalgeschützten Nikolaikirche zum sogenannten IKAREUM | Lilienthal Flight Museum. Die Umsetzung erfolgt in mehreren Bauabschnitten. Zur Nutzung des Kircheninnenraums werden im Zuge des Bauabschnitts 3, verschiedene Ebenen in Holz-Skelettbauweise errichtet. Diese werden zum einen durch 2 Treppen als Stahlskelett-Konstruktionen, zum anderen durch einen Aufzug erschlossen. Die Leistung umfasst die Errichtung dieses Panoramaaufzugs mit Glasflächen, welcher aus dem Gebäudeinneren über 5 Haltestellen durch das Dach des Kirchenschiffes ins Freie fährt. Die Leistung umfasst neben der Errichtung der Aufzugsanlage auch die Errichtung des erforderlichen Schachtgerüstes aus Stahl mit einer Höhe von rund 51m zzgl. Schachtgrube. Aufgrund behördlicher Auflagen ist die Errichtung des Aufzugs in voller Höhe an die gleichzeitige Errichtung des Turmhelmes, welche in einem separaten Bauabschnitt 4 umgesetzt werden soll, gebunden. Insofern erfolgt im Bauabschnitt 3 zunächst die Errichtung des ersten Teils des Schachtgerüstes, mit einer Höhe von ca. 22m zzgl. Schachtgrube. Sobald die Turmspitze errichtet wird, ist das dann vorhandene Schachtgerüst zu verlängern und die Aufzugsanlage entsprechend umzubauen. Die Ausbildung des Schachtgerüstes sowie dessen Verankerungspunkte sowohl an den Emporen als auch am Kirchturm sind mit Architekten, Statiker und Prüfstatiker, Restaurator und Denkmalschutz abzustimmen. Daher ist ebenfalls die Werk- und Montageplanung einschließlich aller erforderlichen statischen Berechnungen und aller Abstimmungen mit den weiteren Planungsbeteiligten, Gegenstand der Leistung.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-08-21. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-07-17.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2024-07-17 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2024-07-17)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Umbau Nikolaikirche zum IKAREUM - Aufzug BA 3c
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Anklam plant den Umbau der ehemaligen, denkmalgeschützten Nikolaikirche zum sogenannten IKAREUM | Lilienthal Flight Museum. Die Umsetzung erfolgt in mehreren Bauabschnitten. Zur Nutzung des Kircheninnenraums werden im Zuge des Bauabschnitts 3, verschiedene Ebenen in Holz-Skelettbauweise errichtet. Diese werden zum einen durch 2 Treppen als Stahlskelett-Konstruktionen, zum anderen durch einen Aufzug erschlossen. Die Leistung umfasst die Errichtung dieses Panoramaaufzugs mit Glasflächen, welcher aus dem Gebäudeinneren über 5 Haltestellen durch das Dach des Kirchenschiffes ins Freie fährt. Die Leistung umfasst neben der Errichtung der Aufzugsanlage auch die Errichtung des erforderlichen Schachtgerüstes aus Stahl mit einer Höhe von rund 51m zzgl. Schachtgrube. Aufgrund behördlicher Auflagen ist die Errichtung des Aufzugs in voller Höhe an die gleichzeitige Errichtung des Turmhelmes, welche in einem separaten Bauabschnitt 4 umgesetzt werden soll, gebunden. Insofern erfolgt im Bauabschnitt 3 zunächst die Errichtung des ersten Teils des Schachtgerüstes, mit einer Höhe von ca. 22m zzgl. Schachtgrube. Sobald die Turmspitze errichtet wird, ist das dann vorhandene Schachtgerüst zu verlängern und die Aufzugsanlage entsprechend umzubauen. Die Ausbildung des Schachtgerüstes sowie dessen Verankerungspunkte sowohl an den Emporen als auch am Kirchturm sind mit Architekten, Statiker und Prüfstatiker, Restaurator und Denkmalschutz abzustimmen. Daher ist ebenfalls die Werk- und Montageplanung einschließlich aller erforderlichen statischen Berechnungen und aller Abstimmungen mit den weiteren Planungsbeteiligten, Gegenstand der Leistung.
Mehr anzeigen
Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Bauarbeiten für Kunst- und Kulturgebäude 📦
Informationen über Lose
Angebote können für alle Lose eingereicht werden
Beschreibung
Interne Kennung: 51102-1029-01
Titel: Panoramaaufzug
Beschreibung der Beschaffung:
1) Errichtung in Teilabschnitten / Stufenvertrag Aufgrund behördlicher Auflagen ist die Errichtung des Aufzugs in voller Höhe an die gleichzeitige Errichtung des Turmhelmes, welche in einem separaten Bauabschnitt 4 umgesetzt werden soll, gebunden. Insofern erfolgt im Bauabschnitt 3 zunächst die Errichtung des ersten Teils des Schachtgerüstes, mit einer Höhe von ca. 22m zzgl. Schachtgrube. Sobald die Turmspitze errichtet wird, ist das dann vorhandene Schachtgerüst zu verlängern und die Aufzugsanlage entsprechend umzubauen. Der Stufenvertrag/Leistungsabruf gegenüber dem AN ist daher wie folgt ausgestaltet: 1. Stufe (mit Zuschlag/Auftragserteilung) Werk- und Montageplanung mit Anpassungen bis zur denkmalpflegerischen Zustimmung. Die denkmalpflegerische Zustimmung ist Grundlage für die Baugenehmigung und damit für den Abruf der 2. Stufe in 2 Abschnitten. 2. Stufe (optional) Ausführung der beschriebenen Leistungen unter Vorbehalt der Bereitstellung der Baugenehmigung, wobei für jeden Abschnitt eine separate Baugenehmigung notwendig wird. Der Aufzug wird in zwei Abschnitten ausgeführt: - 1. Abschnitt: Innenbereich des Gebäudes. - 2. Abschnitt: Außenbereich des Gebäudes. 3. Stufe (optional) Wartungsvertrag/Wartung gemäß anliegendem Vertragsmuster Bei Nichtvorliegen der Baugenehmigungen kann kein Abruf der 2. und 3. Stufe erfolgen, so dass für den Bieter kein Rechtsanspruch auf den Abruf dieser Stufen besteht. Wegen weiterer Einzelheiten zu den einzelnen Vertragsstufen s. Leistungsverzeichnis.
Mehr anzeigen
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Postanschrift: Peenstraße
Postleitzahl: 17389
Stadt: Anklam
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Vorpommern-Greifswald 🏙️
Vergabekriterien
Preis
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Projektbezogenens Ausführungskonzept - 20 %
Qualifikation und Erfahrung Projektteam (Projektleitung + stv. Projektleitung) - 20 %
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Umfang der Beschaffung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen:
Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-08-21 10:00:00.000 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-08-21 10:00:00.000 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
elektronische Angebotsöffnung Der Öffnungstermin ist nicht öffentlich. Bieter und deren Bevollmächtigte sind nicht zur Angebotsöffnung zugelassen.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Eine Sicherheitsleistung ist erforderlich
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben
Eröffnungstermin: 2024-08-21 10:00:00.000 📅
Zusätzliche Informationen:
elektronische Angebotsöffnung Der Öffnungstermin ist nicht öffentlich. Bieter und deren Bevollmächtigte sind nicht zur Angebotsöffnung zugelassen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Elektronische Zahlung wird verwendet
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2024-08-12 📅
Zusätzliche Informationen: Nachforderung nach Maßgabe von § 16aEU VOB/A.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister (nicht älter als 6 Mo.): Als Eigenerklärung sind vorzulegen: Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft; Angabe zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung; Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt; Angabe, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbar gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet/ die Eröffnung beantragt/ mangels Masse abgelehnt wurde bzw. ob ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde oder ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet; Eintragung im Berufs- oder Handelsregister des Sitzes oder Wohnsitzes des Unternehmens Präqualifikationsnachweis: Der Eignungsnachweis bei präqualifizierten Unternehmen erfolgt anhand der in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen hinterlegten Erklärungen und Nachweisen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Die Eignungsprüfung der nicht präqualifizierten Unternehmen erfolgt (zunächst) anhand der Eigenerklärung zur Eignung sowie der ggf. geforderten auftragsspezifischen Einzelnachweisen oder durch Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE). Beim Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die anderen Unternehmen nicht präqualifiziert, sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Gelangen Angebote von nicht präqualifizierten Unternehmen in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" bzw. in der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung bezeichneten Bescheinigungen zur Bestätigung der Eigenerklärungen nach Aufforderung vorzulegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine deutschsprachige Übersetzung beizufügen.
Mehr anzeigen
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
1) Umsatz Unternehmen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2021/22/23) sowie Umsatz Unternehmenssparte "Aufzugsbau" in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2021/22/23): MINDESTANFORDERUNG: Jahresdurchschnittlicher Umsatz iHv jeweils mind. 1.500.000 EUR
Mehr anzeigen
Technische und berufliche Fähigkeiten
1) Mind. 3 Unternehmensreferenzen über vergleichbare Bauleistungen in den letzten 10 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2014 bis 2023), d.h. gem. Präqualifikation oder durch Eigenerklärung zur Eignung (VHB-Formblatt 124) jeweils mit folgenden Anforderungen: - Aufzug für die öffentliche Hand (öffentlicher Auftraggeber) - Glasaufzug im denkmalgeschützten Bestand
Mehr anzeigen
2) Anzahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2021/22/23) jahresdurchnittlich festangestellten Mitarbeiter des Unternehmens: MINDESTANFORDERUNG: Jahresdurchschnittlich mind. 10 Mitarbeiter
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund: Konkurs
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Es gelten die Regelungen der §§ 123 ff. GWB und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den fakultativen Ausschlussgründen wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet. Konkurs: Es gelten die Regelungen der §§ 123 ff. GWB und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den fakultativen Ausschlussgründen wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet. Korruption: Es gelten die Regelungen der §§ 123 ff. GWB und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den fakultativen Ausschlussgründen wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet. Vergleichsverfahren: Es gelten die Regelungen der §§ 123 ff. GWB und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den fakultativen Ausschlussgründen wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet. Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Es gelten die Regelungen der §§ 123 ff. GWB und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den fakultativen Ausschlussgründen wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet. Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Es gelten die Regelungen der §§ 123 ff. GWB und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den fakultativen Ausschlussgründen wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet. Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Es gelten die Regelungen der §§ 123 ff. GWB und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den fakultativen Ausschlussgründen wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet. Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Es gelten die Regelungen der §§ 123 ff. GWB und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den fakultativen Ausschlussgründen wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet. Betrugsbekämpfung: Es gelten die Regelungen der §§ 123 ff. GWB und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den fakultativen Ausschlussgründen wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet. Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Es gelten die Regelungen der §§ 123 ff. GWB und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den fakultativen Ausschlussgründen wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet. Zahlungsunfähigkeit: Es gelten die Regelungen der §§ 123 ff. GWB und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den fakultativen Ausschlussgründen wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet. Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Es gelten die Regelungen der §§ 123 ff. GWB und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den fakultativen Ausschlussgründen wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet. Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Es gelten die Regelungen der §§ 123 ff. GWB und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den fakultativen Ausschlussgründen wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet. Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Es gelten die Regelungen der §§ 123 ff. GWB und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den fakultativen Ausschlussgründen wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet. Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Es gelten die Regelungen der §§ 123 ff. GWB und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den fakultativen Ausschlussgründen wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet. Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Es gelten die Regelungen der §§ 123 ff. GWB und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den fakultativen Ausschlussgründen wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet. Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Es gelten die Regelungen der §§ 123 ff. GWB und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den fakultativen Ausschlussgründen wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet. Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Es gelten die Regelungen der §§ 123 ff. GWB und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den fakultativen Ausschlussgründen wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet. Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Es gelten die Regelungen der §§ 123 ff. GWB und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den fakultativen Ausschlussgründen wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet. Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Es gelten die Regelungen der §§ 123 ff. GWB und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den fakultativen Ausschlussgründen wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet. Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Es gelten die Regelungen der §§ 123 ff. GWB und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den fakultativen Ausschlussgründen wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet. Entrichtung von Steuern: Es gelten die Regelungen der §§ 123 ff. GWB und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den fakultativen Ausschlussgründen wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet. Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Es gelten die Regelungen der §§ 123 ff. GWB und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den fakultativen Ausschlussgründen wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet.
Mehr anzeigen

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Hansestadt Anklam
Nationale Registrierungsnummer: Berichtseinheit-ID 00002737
Postanschrift: Markt 3
Postleitzahl: 17389
Postort: Anklam
Region: Vorpommern-Greifswald 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Vergabestelle
E-Mail: h.wussow@anklam.de 📧
Telefon: 03971835213 📞
URL: https://www.anklam.de 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E24482823 🌏
Teilnahme-URL: https://www.subreport.de/E24482823 🌏
Sprache des Beschaffungsdokuments: Deutsch 🗣️
Elektronische Einreichung: Erforderlich

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit
Nationale Registrierungsnummer: VKMV-13-L50010000000-78
Postanschrift: Johannes-Stelling-Straße 14
Postleitzahl: 19053
Postort: Schwerin
Region: Schwerin, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@wm.mv-regierung.de 📧
Telefon: 03855885160 📞
URL: https://www.regierung-mv.de 🌏
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit ein Verstoß gegen Vergabebestimmungen nicht rechtzeitig gegenüber dem Auftraggeber/Auslober gerügt wurde oder mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. zu den Rügefristen im Einzelnen § 160 Abs. 3 GWB).
Mehr anzeigen
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-07-19+02:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 140-433652 (2024-07-17)