Gegenstand der Baumaßnahme ist die Sanierung der Ludwigsschule in Sankt Ingbert, so dass das Bauwerk unter Berücksichtigung der geltenden Baubestimmungen wieder als Schulgebäude genutzt werden kann. Weiterhin soll auf dem Schulgelände ein Erweiterungsbau errichtet werden, um den Anforderungen einer Ganztagesschule zu genügen. Bei der Ludwigschule St. Ingbert handelt es sich um ein denkmalgeschütztes Gebäude, welches von September 1909 - April 1910 von Stadtbaumeister Georg Dietmayr errichtet wurde. Da es sich bei dem Gebäude um einen architektonisch und künstlerisch wertvollen, bauzeitlicher Bestand handelt, und der Bau dazu noch eine städtebaulich hervorgehobene Stellung besitzt, wurde es unter Denkmalschutz gestellt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-05-23.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-04-09.
Auftragsbekanntmachung (2024-04-09) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Umbau und Erneuerung der Ludwigschule St. Ingbert
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Baumaßnahme ist die Sanierung der Ludwigsschule in Sankt Ingbert, so dass das Bauwerk unter Berücksichtigung der geltenden Baubestimmungen wieder als Schulgebäude genutzt werden kann.
Weiterhin soll auf dem Schulgelände ein Erweiterungsbau errichtet werden, um den Anforderungen einer Ganztagesschule zu genügen.
Bei der Ludwigschule St. Ingbert handelt es sich um ein denkmalgeschütztes Gebäude, welches von September 1909 - April 1910 von Stadtbaumeister Georg Dietmayr errichtet wurde. Da es sich bei dem Gebäude um einen architektonisch und künstlerisch wertvollen, bauzeitlicher Bestand handelt, und der Bau dazu noch eine städtebaulich hervorgehobene Stellung besitzt, wurde es unter Denkmalschutz gestellt.
Gegenstand der Baumaßnahme ist die Sanierung der Ludwigsschule in Sankt Ingbert, so dass das Bauwerk unter Berücksichtigung der geltenden Baubestimmungen wieder als Schulgebäude genutzt werden kann.
Weiterhin soll auf dem Schulgelände ein Erweiterungsbau errichtet werden, um den Anforderungen einer Ganztagesschule zu genügen.
Bei der Ludwigschule St. Ingbert handelt es sich um ein denkmalgeschütztes Gebäude, welches von September 1909 - April 1910 von Stadtbaumeister Georg Dietmayr errichtet wurde. Da es sich bei dem Gebäude um einen architektonisch und künstlerisch wertvollen, bauzeitlicher Bestand handelt, und der Bau dazu noch eine städtebaulich hervorgehobene Stellung besitzt, wurde es unter Denkmalschutz gestellt.
Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Baustahlmontagearbeiten📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 1300000.0 EUR 💰
Informationen über Lose
Angebote können für alle Lose eingereicht werden ✅ Beschreibung
Interne Kennung: 110-2024
Titel: 110 Erd-, Mauer- und Betonarbeiten, Stahlbau
Beschreibung der Beschaffung:
Wesentliche auszuführende Leistungen im Bestandsgebäude:
- 41 m³ Abbruch tragendes Mauerwerk, Stärke 24 bis 80cm
- 150 m² Abbruch nichttragendes Mauerwerk, Stärke bis 18cm
- 42 m Betonschneidearbeiten Deckenöffnungen, TGA
- Vermessungstätigkeit, 0-Messung, Verformungsmessungen, Höhennivellement, Dokumentation
- 81,5 t Stahlträger, liefern u. einbauen
- R30-Beschichtung
- 181 St Herstellung Wandauflager
- 135 m³ Mauerwerk herstellen
- 127 St Kernbohrungen
- 550 St Bewehrungsanschluss in Mauerwerksverbände
- Erstellen von Fundamenten im Gebäude
Wesentliche auszuführende Leistungen im Bestandsgebäude:
- 41 m³ Abbruch tragendes Mauerwerk, Stärke 24 bis 80cm
- 150 m² Abbruch nichttragendes Mauerwerk, Stärke bis 18cm
- 42 m Betonschneidearbeiten Deckenöffnungen, TGA
- Vermessungstätigkeit, 0-Messung, Verformungsmessungen, Höhennivellement, Dokumentation
- 81,5 t Stahlträger, liefern u. einbauen
- R30-Beschichtung
- 181 St Herstellung Wandauflager
- 135 m³ Mauerwerk herstellen
- 127 St Kernbohrungen
- 550 St Bewehrungsanschluss in Mauerwerksverbände
- Erstellen von Fundamenten im Gebäude
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Saarpfalz-Kreis
🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2024-07-08 📅
Datum des Endes: 2025-09-19 📅
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001 Beschreibung
Postanschrift: Theresienstrasse
Postleitzahl: 66386
Stadt: Sankt Ingbert
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-05-23 11:00:00.000 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-05-23 12:00:00.000 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️ Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Eröffnungstermin: 2024-05-23 12:00:00.000 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen: Alle Nachweise, die nicht den Preis betreffen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund: Betrugsbekämpfung
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Zwingende Ausschlussgründe sind in erster Linie Bestimmte
Straftaten, die sich unmittelbar auf die Eignung des Bieters auswirken. Die
Straftaten sind in §§ 123 und 124 GWB aufgeführt. Der Bieter hat eine
Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen mit seinem Angebot einzureichen.
Zwingende Ausschlussgründe sind in erster Linie Bestimmte
Straftaten, die sich unmittelbar auf die Eignung des Bieters auswirken. Die
Straftaten sind in §§ 123 und 124 GWB aufgeführt. Der Bieter hat eine
Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen mit seinem Angebot einzureichen.
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Stadtverwaltung Sankt Ingbert
Nationale Registrierungsnummer: Leitweg-ID OE6/65
Postanschrift: Am Markt 12
Postleitzahl: 66386
Postort: St. Ingbert
Region: Saarpfalz-Kreis
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@st-ingbert.de📧
Telefon: 06894130📞
URL: https://www.sanktingbert.de🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E77111138🌏
Teilnahme-URL: https://www.subreport.de/E77111138🌏
Sprache des Beschaffungsdokuments: Deutsch 🗣️
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Saarlandes beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr des Saarlandes
Nationale Registrierungsnummer: 12345678
Postleitzahl: 66119
Postort: Saarbruecken
Region: Regionalverband Saarbrücken
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammern@wirtschaft.saarland.de📧
Telefon: 00496815014994📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB): Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht, (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB): Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht, (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-04-11+02:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 072-212821 (2024-04-09)