Aktuelle Veröffentlichungen haben belegt, dass langfristige starke Rückgänge der Abundanz und Biomasse von Insekten stattgefunden haben (DEUTSCHE BUNDESREGIERUNG 2017, HALLMANN et al. 2017). Dies hat zu einer gesteigerten Wahrnehmung des Insektenrückgangs in der Öffentlichkeit geführt und den Bedarf zur Umsetzung wirksamer Maßnahmen zum Schutz der Insektenfauna in Deutschland offengelegt. Zudem wurde deutlich, dass für die über 33.000 Insektenarten Deutschlands der Wissensstand zu Vorkommen, Verbreitung und Bestandsentwicklung und deren Ursachen verbessert werden muss. Bislang fehlte jedoch ein bundesweit einheitliches Monitoring der Insektenfauna, um wissenschaftlich belastbare Angaben zum Zustand und zur langfristigen Entwicklung von Insektenbeständen mit standardisierten Methoden auf repräsentativen Flächen zu ermitteln, bundesweit auswerten und damit auch umgesetzte Maßnahmenpakete zum Insektenschutz evaluieren zu können. Vor diesem Hintergrund bat die 89. Umweltministerkonferenz (UMK) am 17. November 2017 in Potsdam in ihrem Beschluss zu Top 40 die Bundesregierung darum, das BfN mit der Erarbeitung eines einheitlichen Methodenleitfadens „Insektenmonitoring“ zu beauftragen und ein nationales Monitoringprogramm für die Erfassung der Insektenfauna in Deutschland zu installieren. Damit sollen fundierte Ergebnisse zur Bestandsentwicklung der einheimischen Insektenfauna erzielt und gleichzeitig die unterschiedlichen Ursachen für den Rückgang der Insekten erforscht werden. Das Insektenmonitoring ist modular aufgebaut. Ziel der Leistung ist die Umsetzung des Bausteins 1A: „Tagfalter und Widderchen auf der Landschaftsebene“ in den Jahren 2025-2026 in insgesamt 38 Untersuchungsgebieten in Sachsen-Anhalt. Diese werden gebietsbezogen drei Losen zugeordnet.Damit werden Daten erhoben, welche zu wissenschaftlich belastbaren Angaben zum Zustand und zur Entwicklung von Insektenbeständen – hier Tagfalter und Widderchen - in Deutschland mit reproduzierbaren und standardisierten Methoden in repräsentativen Untersuchungsgebieten beitragen und bundesweit ausgewertet werden können.Es kommt die Methodik gemäß des Einheitlichen Methodenleitfadens für das Modul 1A „Tagfalter und Widderchen auf der Landschaftsebene“ zur Anwendung. Der entsprechende Auszug des Leitfadens mit detaillierter Methodenbeschreibung befindet sich im Anhang dieser Leistungsbeschreibung (siehe unten, Anhang „7.3.2“)Es erfolgt eine quantitative sowie ergänzend qualitative Arterfassung mit Hilfe einer Transektbegehung sowie eine Erfassung von Umweltvariablen. Die Erfassungen erfolgen je Untersuchungsgebiet und Erfassungsjahr im Zeitraum von Anfang Mai bis Mitte August in fünf Erfassungsperioden, die jeweils eine Länge von 21 Tagen haben und gleichmäßig über den Gesamt-Zeitraum verteilt sind. In jeder der fünf Erfassungsperioden wird pro Stichprobenfläche eine Begehung durchgeführt. Pro Jahr sind 7 (Lose 1 und 2) sowie 5 (Los 3) Untersuchungsgebiete zu bearbeiten. Der AN wählt und dokumentiert den Verlauf des 1,5 km-Transekts innerhalb des Untersuchungsgebietes selbst anhand vorheriger Luftbildrecherche und den Gegebenheiten vor Ort. Die Transekte müssen bei jeder Begehung genau gleich verlaufen und alle in der Methodenbeschreibung (s. Anhang) dargestellten Mindestkriterien erfüllen. Die Tagfalterkartierung erfolgt auf 39 festgelegten Untersuchungsgebieten in Sachsen-Anhalt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-01-16.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-11-27.
Auftragsbekanntmachung (2024-11-27) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Umsetzung des bundesweiten Insektenmonitorings in Sachsen-Anhalt: Modul Tag-falter und Widderchen auf der Landschaftsebene – 2025-2026
Referenznummer: 43.111/12/2024
Kurze Beschreibung:
Aktuelle Veröffentlichungen haben belegt, dass langfristige starke Rückgänge der Abundanz und Biomasse von Insekten stattgefunden haben (DEUTSCHE BUNDESREGIERUNG 2017, HALLMANN et al. 2017). Dies hat zu einer gesteigerten Wahrnehmung des Insektenrückgangs in der Öffentlichkeit geführt und den Bedarf zur Umsetzung wirksamer Maßnahmen zum Schutz der Insektenfauna in Deutschland offengelegt. Zudem wurde deutlich, dass für die über 33.000 Insektenarten Deutschlands der Wissensstand zu Vorkommen, Verbreitung und Bestandsentwicklung und deren Ursachen verbessert werden muss. Bislang fehlte jedoch ein bundesweit einheitliches Monitoring der Insektenfauna, um wissenschaftlich belastbare Angaben zum Zustand und zur langfristigen Entwicklung von Insektenbeständen mit standardisierten Methoden auf repräsentativen Flächen zu ermitteln, bundesweit auswerten und damit auch umgesetzte Maßnahmenpakete zum Insektenschutz evaluieren zu können. Vor diesem Hintergrund bat die 89. Umweltministerkonferenz (UMK) am 17. November 2017 in Potsdam in ihrem Beschluss zu Top 40 die Bundesregierung darum, das BfN mit der Erarbeitung eines einheitlichen Methodenleitfadens „Insektenmonitoring“ zu beauftragen und ein nationales Monitoringprogramm für die Erfassung der Insektenfauna in Deutschland zu installieren. Damit sollen fundierte Ergebnisse zur Bestandsentwicklung der einheimischen Insektenfauna erzielt und gleichzeitig die unterschiedlichen Ursachen für den Rückgang der Insekten erforscht werden. Das Insektenmonitoring ist modular aufgebaut. Ziel der Leistung ist die Umsetzung des Bausteins 1A: „Tagfalter und Widderchen auf der Landschaftsebene“ in den Jahren 2025-2026 in insgesamt 38 Untersuchungsgebieten in Sachsen-Anhalt. Diese werden gebietsbezogen drei Losen zugeordnet.Damit werden Daten erhoben, welche zu wissenschaftlich belastbaren Angaben zum Zustand und zur Entwicklung von Insektenbeständen – hier Tagfalter und Widderchen - in Deutschland mit reproduzierbaren und standardisierten Methoden in repräsentativen Untersuchungsgebieten beitragen und bundesweit ausgewertet werden können.Es kommt die Methodik gemäß des Einheitlichen Methodenleitfadens für das Modul 1A „Tagfalter und Widderchen auf der Landschaftsebene“ zur Anwendung. Der entsprechende Auszug des Leitfadens mit detaillierter Methodenbeschreibung befindet sich im Anhang dieser Leistungsbeschreibung (siehe unten, Anhang „7.3.2“)Es erfolgt eine quantitative sowie ergänzend qualitative Arterfassung mit Hilfe einer Transektbegehung sowie eine Erfassung von Umweltvariablen. Die Erfassungen erfolgen je Untersuchungsgebiet und Erfassungsjahr im Zeitraum von Anfang Mai bis Mitte August in fünf Erfassungsperioden, die jeweils eine Länge von 21 Tagen haben und gleichmäßig über den Gesamt-Zeitraum verteilt sind. In jeder der fünf Erfassungsperioden wird pro Stichprobenfläche eine Begehung durchgeführt.
Pro Jahr sind 7 (Lose 1 und 2) sowie 5 (Los 3) Untersuchungsgebiete zu bearbeiten.
Der AN wählt und dokumentiert den Verlauf des 1,5 km-Transekts innerhalb des Untersuchungsgebietes selbst anhand vorheriger Luftbildrecherche und den Gegebenheiten vor Ort. Die Transekte müssen bei jeder Begehung genau gleich verlaufen und alle in der Methodenbeschreibung (s. Anhang) dargestellten Mindestkriterien erfüllen.
Die Tagfalterkartierung erfolgt auf 39 festgelegten Untersuchungsgebieten in Sachsen-Anhalt.
Aktuelle Veröffentlichungen haben belegt, dass langfristige starke Rückgänge der Abundanz und Biomasse von Insekten stattgefunden haben (DEUTSCHE BUNDESREGIERUNG 2017, HALLMANN et al. 2017). Dies hat zu einer gesteigerten Wahrnehmung des Insektenrückgangs in der Öffentlichkeit geführt und den Bedarf zur Umsetzung wirksamer Maßnahmen zum Schutz der Insektenfauna in Deutschland offengelegt. Zudem wurde deutlich, dass für die über 33.000 Insektenarten Deutschlands der Wissensstand zu Vorkommen, Verbreitung und Bestandsentwicklung und deren Ursachen verbessert werden muss. Bislang fehlte jedoch ein bundesweit einheitliches Monitoring der Insektenfauna, um wissenschaftlich belastbare Angaben zum Zustand und zur langfristigen Entwicklung von Insektenbeständen mit standardisierten Methoden auf repräsentativen Flächen zu ermitteln, bundesweit auswerten und damit auch umgesetzte Maßnahmenpakete zum Insektenschutz evaluieren zu können. Vor diesem Hintergrund bat die 89. Umweltministerkonferenz (UMK) am 17. November 2017 in Potsdam in ihrem Beschluss zu Top 40 die Bundesregierung darum, das BfN mit der Erarbeitung eines einheitlichen Methodenleitfadens „Insektenmonitoring“ zu beauftragen und ein nationales Monitoringprogramm für die Erfassung der Insektenfauna in Deutschland zu installieren. Damit sollen fundierte Ergebnisse zur Bestandsentwicklung der einheimischen Insektenfauna erzielt und gleichzeitig die unterschiedlichen Ursachen für den Rückgang der Insekten erforscht werden. Das Insektenmonitoring ist modular aufgebaut. Ziel der Leistung ist die Umsetzung des Bausteins 1A: „Tagfalter und Widderchen auf der Landschaftsebene“ in den Jahren 2025-2026 in insgesamt 38 Untersuchungsgebieten in Sachsen-Anhalt. Diese werden gebietsbezogen drei Losen zugeordnet.Damit werden Daten erhoben, welche zu wissenschaftlich belastbaren Angaben zum Zustand und zur Entwicklung von Insektenbeständen – hier Tagfalter und Widderchen - in Deutschland mit reproduzierbaren und standardisierten Methoden in repräsentativen Untersuchungsgebieten beitragen und bundesweit ausgewertet werden können.Es kommt die Methodik gemäß des Einheitlichen Methodenleitfadens für das Modul 1A „Tagfalter und Widderchen auf der Landschaftsebene“ zur Anwendung. Der entsprechende Auszug des Leitfadens mit detaillierter Methodenbeschreibung befindet sich im Anhang dieser Leistungsbeschreibung (siehe unten, Anhang „7.3.2“)Es erfolgt eine quantitative sowie ergänzend qualitative Arterfassung mit Hilfe einer Transektbegehung sowie eine Erfassung von Umweltvariablen. Die Erfassungen erfolgen je Untersuchungsgebiet und Erfassungsjahr im Zeitraum von Anfang Mai bis Mitte August in fünf Erfassungsperioden, die jeweils eine Länge von 21 Tagen haben und gleichmäßig über den Gesamt-Zeitraum verteilt sind. In jeder der fünf Erfassungsperioden wird pro Stichprobenfläche eine Begehung durchgeführt.
Pro Jahr sind 7 (Lose 1 und 2) sowie 5 (Los 3) Untersuchungsgebiete zu bearbeiten.
Der AN wählt und dokumentiert den Verlauf des 1,5 km-Transekts innerhalb des Untersuchungsgebietes selbst anhand vorheriger Luftbildrecherche und den Gegebenheiten vor Ort. Die Transekte müssen bei jeder Begehung genau gleich verlaufen und alle in der Methodenbeschreibung (s. Anhang) dargestellten Mindestkriterien erfüllen.
Die Tagfalterkartierung erfolgt auf 39 festgelegten Untersuchungsgebieten in Sachsen-Anhalt.
1️⃣
Interne Kennung: 43.111/12/2024 - Los 1
Titel: Umsetzung des bundesweiten Insektenmonitorings in Sachsen-Anhalt: Modul Tagfalter und Widderchen auf der Landschaftsebene – 2025-2026 (Altmarkkreis Salzwedel, Landkreis Börde, Landkreis Jerichower Land, Landkreis Stendal, Magdeburg)
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Beschreibung der Beschaffung:
Es kommt die Methodik gemäß des Einheitlichen Methodenleitfadens für das Modul 1A „Tagfalter und Widderchen auf der Landschaftsebene“ zur Anwendung. Der entsprechende Auszug des Leitfadens mit detaillierter Methodenbeschreibung befindet sich im Anhang dieser Leistungsbeschreibung.
Es erfolgt eine quantitative sowie ergänzend qualitative Arterfassung mit Hilfe einer Transektbegehung sowie eine Erfassung von Umweltvariablen. Die Erfassungen erfolgen je Untersuchungsgebiet und Erfassungsjahr im Zeitraum von Anfang Mai bis Mitte August in fünf Erfassungsperioden, die jeweils eine Länge von 21 Tagen haben und gleichmäßig über den Gesamt-Zeitraum verteilt sind. In jeder der fünf Erfassungsperioden wird pro
Stichprobenfläche eine Begehung durchgeführt. Die Erfassungsperioden sind wie folgt
terminiert:
o Periode 1: 01. bis 21. Mai,
o Periode 2: 22. Mai bis 11. Juni,
o Periode 3: 12. Juni bis 02. Juli,
o Periode 4: 03. bis 23. Juli,
o Periode 5: 24. Juli bis 13. August.
Pro Jahr sind 7 Untersuchungsgebiete zu bearbeiten.
Der AN wählt und dokumentiert den Verlauf des 1,5 km-Transekts innerhalb des Untersuchungsgebietes selbst anhand vorheriger Luftbildrecherche und den Gegebenheiten vor Ort. Die Transekte müssen bei jeder Begehung genau gleich verlaufen und alle in der Methodenbeschreibung (s. Anhang) dargestellten Mindestkriterien erfüllen.
Die erhobenen Daten sind zu dokumentieren, dies umfasst u.a.:
• Rohdatentabelle (Excel, nach Vorgabe AG) für Artdaten (Summe Individuen/je Art und Geschlecht, Fläche und Wurf), Strukturparameter und Umweltvariablen je Fläche
• Eingabe aller im Rahmen der Vertragsleistung getätigten Artnachweise (Summe Ind. je Art und Geschlecht/Fläche) in eine Datenbank mit punktgenauer Ortsangabe und konkretem Datum nach Absprache mit dem AG
• die fotografische Dokumentation der Untersuchungsgebiete.
Der AN verfasst pro Untersuchungsjahr separate schriftliche Berichte, in welchen die Untersuchungsergebnisse (s.o.) wissenschaftlich exakt und nachvollziehbar dokumentiert sind. Der dritte und letzte Bericht ist hierbei als Abschlussbericht anzusehen, in welchem die Ergebnisse aller drei Untersuchungsjahre zusammengefasst dargestellt werden.
Für die Prüfung und Abnahme sind die Berichte zunächst jeweils in einem PDF-Exemplar zu liefern. Dem Bericht sind sämtliche erhobene Daten und Auswertungsergebnisse sowie der Textteil, die Abbildungen und die Fotos in Dateiform auf Datenträgern beizufügen.
Erst nach erfolgter Prüfung und fachlicher Abnahme sind die Berichte unter Einarbeitung eventuell erforderlicher Korrekturen/Ergänzungen in einfacher Ausfertigung als Druckexemplar zu liefern. Den Berichten sind sämtliche erhobene Daten und Auswertungsergebnisse sowie der Textteil, die Abbildungen und die Fotos in Dateiform auf Datenträgern beizufügen (Texte: MS Word). Zzgl. Ist der Abschlussbericht als PDF zu liefern.
Der AN erstattet nach der ersten und zweiten Begehung des jeweiligen Jahres Bericht über den Stand der Arbeiten. Insbesondere werden dem AG die Verläufe der Transekte nach erfolgter erster Begehung mitgeteilt. Somit wird sichergestellt, dass auf eventuell auftretende Probleme sofort konstruktiv reagiert werden kann. Die Bereitschaft zur Kooperation des AN mit anderen Auftragnehmern des LAU wird vorausgesetzt. Dies gilt insbesondere, wenn bei unterschiedlichen laufenden Werkverträgen inhaltliche Überschneidungen unvermeidlich sind.
Es kommt die Methodik gemäß des Einheitlichen Methodenleitfadens für das Modul 1A „Tagfalter und Widderchen auf der Landschaftsebene“ zur Anwendung. Der entsprechende Auszug des Leitfadens mit detaillierter Methodenbeschreibung befindet sich im Anhang dieser Leistungsbeschreibung.
Es erfolgt eine quantitative sowie ergänzend qualitative Arterfassung mit Hilfe einer Transektbegehung sowie eine Erfassung von Umweltvariablen. Die Erfassungen erfolgen je Untersuchungsgebiet und Erfassungsjahr im Zeitraum von Anfang Mai bis Mitte August in fünf Erfassungsperioden, die jeweils eine Länge von 21 Tagen haben und gleichmäßig über den Gesamt-Zeitraum verteilt sind. In jeder der fünf Erfassungsperioden wird pro
Stichprobenfläche eine Begehung durchgeführt. Die Erfassungsperioden sind wie folgt
terminiert:
o Periode 1: 01. bis 21. Mai,
o Periode 2: 22. Mai bis 11. Juni,
o Periode 3: 12. Juni bis 02. Juli,
o Periode 4: 03. bis 23. Juli,
o Periode 5: 24. Juli bis 13. August.
Pro Jahr sind 7 Untersuchungsgebiete zu bearbeiten.
Der AN wählt und dokumentiert den Verlauf des 1,5 km-Transekts innerhalb des Untersuchungsgebietes selbst anhand vorheriger Luftbildrecherche und den Gegebenheiten vor Ort. Die Transekte müssen bei jeder Begehung genau gleich verlaufen und alle in der Methodenbeschreibung (s. Anhang) dargestellten Mindestkriterien erfüllen.
Die erhobenen Daten sind zu dokumentieren, dies umfasst u.a.:
• Rohdatentabelle (Excel, nach Vorgabe AG) für Artdaten (Summe Individuen/je Art und Geschlecht, Fläche und Wurf), Strukturparameter und Umweltvariablen je Fläche
• Eingabe aller im Rahmen der Vertragsleistung getätigten Artnachweise (Summe Ind. je Art und Geschlecht/Fläche) in eine Datenbank mit punktgenauer Ortsangabe und konkretem Datum nach Absprache mit dem AG
• die fotografische Dokumentation der Untersuchungsgebiete.
Der AN verfasst pro Untersuchungsjahr separate schriftliche Berichte, in welchen die Untersuchungsergebnisse (s.o.) wissenschaftlich exakt und nachvollziehbar dokumentiert sind. Der dritte und letzte Bericht ist hierbei als Abschlussbericht anzusehen, in welchem die Ergebnisse aller drei Untersuchungsjahre zusammengefasst dargestellt werden.
Für die Prüfung und Abnahme sind die Berichte zunächst jeweils in einem PDF-Exemplar zu liefern. Dem Bericht sind sämtliche erhobene Daten und Auswertungsergebnisse sowie der Textteil, die Abbildungen und die Fotos in Dateiform auf Datenträgern beizufügen.
Erst nach erfolgter Prüfung und fachlicher Abnahme sind die Berichte unter Einarbeitung eventuell erforderlicher Korrekturen/Ergänzungen in einfacher Ausfertigung als Druckexemplar zu liefern. Den Berichten sind sämtliche erhobene Daten und Auswertungsergebnisse sowie der Textteil, die Abbildungen und die Fotos in Dateiform auf Datenträgern beizufügen (Texte: MS Word). Zzgl. Ist der Abschlussbericht als PDF zu liefern.
Der AN erstattet nach der ersten und zweiten Begehung des jeweiligen Jahres Bericht über den Stand der Arbeiten. Insbesondere werden dem AG die Verläufe der Transekte nach erfolgter erster Begehung mitgeteilt. Somit wird sichergestellt, dass auf eventuell auftretende Probleme sofort konstruktiv reagiert werden kann. Die Bereitschaft zur Kooperation des AN mit anderen Auftragnehmern des LAU wird vorausgesetzt. Dies gilt insbesondere, wenn bei unterschiedlichen laufenden Werkverträgen inhaltliche Überschneidungen unvermeidlich sind.
Zusätzliche Informationen:
#Besonders auch geeignet für:freelance#,#Besonders auch geeignet für:startup#,#Besonders auch geeignet für:selbst#,#Besonders auch geeignet für:other-sme#
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Stadt: Halle (Saale)
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Halle (Saale), Kreisfreie Stadt
🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2025-03-01 📅
Datum des Endes: 2026-11-30 📅
Vergabekriterien
Kriterium:
Preis 60%
fachliche Qualifikation und Erfahrung 30%
Erfahrung in der Abwicklung vergleichbarer Projekte und organisatorische Vorgehensweise 10%
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
2️⃣
Interne Kennung: 43.111/12/2024 - Los 2
Titel: Umsetzung des bundesweiten Insektenmonitorings in Sachsen-Anhalt: Modul Tagfalter und Widderchen auf der Landschaftsebene – 2025-2026 (Dessau-Roßlau, Landkreis Mansfeld Südharz, Landkreis Stendal, Landkreis Wittenberg, Saalekreis, Salzlandkreis)
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
3️⃣
Interne Kennung: 43.111/12/2024 - Los 3
Titel: Umsetzung des bundesweiten Insektenmonitorings in Sachsen-Anhalt: Modul Tagfalter und Widderchen auf der Landschaftsebene – 2025-2026 (Burgenlandkreis, Landkreis Harz, Landkreis Mansfeld Südharz)
Beschreibung der Beschaffung:
Es kommt die Methodik gemäß des Einheitlichen Methodenleitfadens für das Modul 1A „Tagfalter und Widderchen auf der Landschaftsebene“ zur Anwendung. Der entsprechende Auszug des Leitfadens mit detaillierter Methodenbeschreibung befindet sich im Anhang dieser Leistungsbeschreibung.
Es erfolgt eine quantitative sowie ergänzend qualitative Arterfassung mit Hilfe einer Transektbegehung sowie eine Erfassung von Umweltvariablen. Die Erfassungen erfolgen je Untersuchungsgebiet und Erfassungsjahr im Zeitraum von Anfang Mai bis Mitte August in fünf Erfassungsperioden, die jeweils eine Länge von 21 Tagen haben und gleichmäßig über den Gesamt-Zeitraum verteilt sind. In jeder der fünf Erfassungsperioden wird pro
Stichprobenfläche eine Begehung durchgeführt. Die Erfassungsperioden sind wie folgt
terminiert:
o Periode 1: 01. bis 21. Mai,
o Periode 2: 22. Mai bis 11. Juni,
o Periode 3: 12. Juni bis 02. Juli,
o Periode 4: 03. bis 23. Juli,
o Periode 5: 24. Juli bis 13. August.
Pro Jahr sind 5 Untersuchungsgebiete zu bearbeiten.
Der AN wählt und dokumentiert den Verlauf des 1,5 km-Transekts innerhalb des Untersuchungsgebietes selbst anhand vorheriger Luftbildrecherche und den Gegebenheiten vor Ort. Die Transekte müssen bei jeder Begehung genau gleich verlaufen und alle in der Methodenbeschreibung (s. Anhang) dargestellten Mindestkriterien erfüllen.
Die erhobenen Daten sind zu dokumentieren, dies umfasst u.a.:
• Rohdatentabelle (Excel, nach Vorgabe AG) für Artdaten (Summe Individuen/je Art und Geschlecht, Fläche und Wurf), Strukturparameter und Umweltvariablen je Fläche
• Eingabe aller im Rahmen der Vertragsleistung getätigten Artnachweise (Summe Ind. je Art und Geschlecht/Fläche) in eine Datenbank mit punktgenauer Ortsangabe und konkretem Datum nach Absprache mit dem AG
• die fotografische Dokumentation der Untersuchungsgebiete.
Der AN verfasst pro Untersuchungsjahr separate schriftliche Berichte, in welchen die Untersuchungsergebnisse (s.o.) wissenschaftlich exakt und nachvollziehbar dokumentiert sind. Der dritte und letzte Bericht ist hierbei als Abschlussbericht anzusehen, in welchem die Ergebnisse aller drei Untersuchungsjahre zusammengefasst dargestellt werden.
Für die Prüfung und Abnahme sind die Berichte zunächst jeweils in einem PDF-Exemplar zu liefern. Dem Bericht sind sämtliche erhobene Daten und Auswertungsergebnisse sowie der Textteil, die Abbildungen und die Fotos in Dateiform auf Datenträgern beizufügen.
Erst nach erfolgter Prüfung und fachlicher Abnahme sind die Berichte unter Einarbeitung eventuell erforderlicher Korrekturen/Ergänzungen in einfacher Ausfertigung als Druckexemplar zu liefern. Den Berichten sind sämtliche erhobene Daten und Auswertungsergebnisse sowie der Textteil, die Abbildungen und die Fotos in Dateiform auf Datenträgern beizufügen (Texte: MS Word). Zzgl. Ist der Abschlussbericht als PDF zu liefern.
Der AN erstattet nach der ersten und zweiten Begehung des jeweiligen Jahres Bericht über den Stand der Arbeiten. Insbesondere werden dem AG die Verläufe der Transekte nach erfolgter erster Begehung mitgeteilt. Somit wird sichergestellt, dass auf eventuell auftretende Probleme sofort konstruktiv reagiert werden kann. Die Bereitschaft zur Kooperation des AN mit anderen Auftragnehmern des LAU wird vorausgesetzt. Dies gilt insbesondere, wenn bei unterschiedlichen laufenden Werkverträgen inhaltliche Überschneidungen unvermeidlich sind.
Es kommt die Methodik gemäß des Einheitlichen Methodenleitfadens für das Modul 1A „Tagfalter und Widderchen auf der Landschaftsebene“ zur Anwendung. Der entsprechende Auszug des Leitfadens mit detaillierter Methodenbeschreibung befindet sich im Anhang dieser Leistungsbeschreibung.
Es erfolgt eine quantitative sowie ergänzend qualitative Arterfassung mit Hilfe einer Transektbegehung sowie eine Erfassung von Umweltvariablen. Die Erfassungen erfolgen je Untersuchungsgebiet und Erfassungsjahr im Zeitraum von Anfang Mai bis Mitte August in fünf Erfassungsperioden, die jeweils eine Länge von 21 Tagen haben und gleichmäßig über den Gesamt-Zeitraum verteilt sind. In jeder der fünf Erfassungsperioden wird pro
Stichprobenfläche eine Begehung durchgeführt. Die Erfassungsperioden sind wie folgt
terminiert:
o Periode 1: 01. bis 21. Mai,
o Periode 2: 22. Mai bis 11. Juni,
o Periode 3: 12. Juni bis 02. Juli,
o Periode 4: 03. bis 23. Juli,
o Periode 5: 24. Juli bis 13. August.
Pro Jahr sind 5 Untersuchungsgebiete zu bearbeiten.
Der AN wählt und dokumentiert den Verlauf des 1,5 km-Transekts innerhalb des Untersuchungsgebietes selbst anhand vorheriger Luftbildrecherche und den Gegebenheiten vor Ort. Die Transekte müssen bei jeder Begehung genau gleich verlaufen und alle in der Methodenbeschreibung (s. Anhang) dargestellten Mindestkriterien erfüllen.
Die erhobenen Daten sind zu dokumentieren, dies umfasst u.a.:
• Rohdatentabelle (Excel, nach Vorgabe AG) für Artdaten (Summe Individuen/je Art und Geschlecht, Fläche und Wurf), Strukturparameter und Umweltvariablen je Fläche
• Eingabe aller im Rahmen der Vertragsleistung getätigten Artnachweise (Summe Ind. je Art und Geschlecht/Fläche) in eine Datenbank mit punktgenauer Ortsangabe und konkretem Datum nach Absprache mit dem AG
• die fotografische Dokumentation der Untersuchungsgebiete.
Der AN verfasst pro Untersuchungsjahr separate schriftliche Berichte, in welchen die Untersuchungsergebnisse (s.o.) wissenschaftlich exakt und nachvollziehbar dokumentiert sind. Der dritte und letzte Bericht ist hierbei als Abschlussbericht anzusehen, in welchem die Ergebnisse aller drei Untersuchungsjahre zusammengefasst dargestellt werden.
Für die Prüfung und Abnahme sind die Berichte zunächst jeweils in einem PDF-Exemplar zu liefern. Dem Bericht sind sämtliche erhobene Daten und Auswertungsergebnisse sowie der Textteil, die Abbildungen und die Fotos in Dateiform auf Datenträgern beizufügen.
Erst nach erfolgter Prüfung und fachlicher Abnahme sind die Berichte unter Einarbeitung eventuell erforderlicher Korrekturen/Ergänzungen in einfacher Ausfertigung als Druckexemplar zu liefern. Den Berichten sind sämtliche erhobene Daten und Auswertungsergebnisse sowie der Textteil, die Abbildungen und die Fotos in Dateiform auf Datenträgern beizufügen (Texte: MS Word). Zzgl. Ist der Abschlussbericht als PDF zu liefern.
Der AN erstattet nach der ersten und zweiten Begehung des jeweiligen Jahres Bericht über den Stand der Arbeiten. Insbesondere werden dem AG die Verläufe der Transekte nach erfolgter erster Begehung mitgeteilt. Somit wird sichergestellt, dass auf eventuell auftretende Probleme sofort konstruktiv reagiert werden kann. Die Bereitschaft zur Kooperation des AN mit anderen Auftragnehmern des LAU wird vorausgesetzt. Dies gilt insbesondere, wenn bei unterschiedlichen laufenden Werkverträgen inhaltliche Überschneidungen unvermeidlich sind.
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0003 Beschreibung
Postleitzahl: 06116
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-01-16 23:59:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-01-17 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 44 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben
Eröffnungstermin: 2025-01-17 10:00:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen: Nachforderung nach Maßgabe des § 56 VgV
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Eignung zur Berufsausübung: Befähigung zur Berufsausübung einschl. Auflagen und
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- und Handelsregister
Beschreibung: Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft:
ODER
Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes
(siehe Anlage 08 Eigenerklärung zur Eignung)
Eignung zur Berufsausübung: Befähigung zur Berufsausübung einschl. Auflagen und
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- und Handelsregister
Beschreibung: Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft:
ODER
Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes
(siehe Anlage 08 Eigenerklärung zur Eignung)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung
(siehe Anlage 08 Eigenerklärung zur Eignung)
Technische und berufliche Fähigkeiten
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Detailinformationen zu den für die Projektbearbeitung vorgesehenen Fachkräften sind in Form eines organisatorischen Konzeptes sowie personenbezogenen Referenzlisten mit dem Angebot einzureichen (vgl. Anlagen 07, 12, 12.1)
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Detailinformationen zu den für die Projektbearbeitung vorgesehenen Fachkräften sind in Form eines organisatorischen Konzeptes sowie personenbezogenen Referenzlisten mit dem Angebot einzureichen (vgl. Anlagen 07, 12, 12.1)
Bedingungen für die Teilnahme
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Es ist zu beachten, dass die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel noch nicht freigegeben sind. Sobald eine Mittelfreigabe erfolgt ist, werden wir Sie hierüber benachrichtigen. Für den Fall, dass die Mittelfreigabe nicht erfolgt, wird das Verfahren aufgehoben.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln
Es ist zu beachten, dass die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel noch nicht freigegeben sind. Sobald eine Mittelfreigabe erfolgt ist, werden wir Sie hierüber benachrichtigen. Für den Fall, dass die Mittelfreigabe nicht erfolgt, wird das Verfahren aufgehoben.
Ausschlussgrund: Rein innerstaatliche Ausschlussgründe
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Ausschlussgründe sind alle Gründe gemäß § 123 Abs. 1 Ziffer
1 bis 10 sowie Abs. 4 Ziffer 1 und 2 GWB und § 124 Abs. 1 Ziff. 1 bis 9
GWB. Die Angaben zum Vorliegen von Ausschlussgründen sind in de Anlage
"Eigenerklärungen zur Eignung" bzw. in der EEE vorzunehmen.
Ausschlussgründe sind alle Gründe gemäß § 123 Abs. 1 Ziffer
1 bis 10 sowie Abs. 4 Ziffer 1 und 2 GWB und § 124 Abs. 1 Ziff. 1 bis 9
GWB. Die Angaben zum Vorliegen von Ausschlussgründen sind in de Anlage
"Eigenerklärungen zur Eignung" bzw. in der EEE vorzunehmen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Nationale Registrierungsnummer: t:03455141536
Abteilung: Vergabekammern-Geschäftsstelle
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Str. 2
Postleitzahl: 06112
Postort: Halle (Saale)
Region: Halle (Saale), Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@lvwa.sachsen-anhalt.de📧
Telefon: 000📞
URL: https://lvwa.sachsen-anhalt.de🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Dieses Vergabeverfahren
unterliegt der Möglichkeit einer Nachprüfung durch eine Vergabekammer
beim Landesverwaltungsamt des Landes Sachsen-Anhalt (LVwA). Ein
Vergabeverstoß kann im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30
Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate
nach Vertragsschluss geltend gemacht werden. Die Frist endet jedoch 30
Kalendertage nach einer Bekanntgabe der Auftragsvergabe im Amtsblatt der
EU.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Dieses Vergabeverfahren
unterliegt der Möglichkeit einer Nachprüfung durch eine Vergabekammer
beim Landesverwaltungsamt des Landes Sachsen-Anhalt (LVwA). Ein
Vergabeverstoß kann im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30
Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate
nach Vertragsschluss geltend gemacht werden. Die Frist endet jedoch 30
Kalendertage nach einer Bekanntgabe der Auftragsvergabe im Amtsblatt der
EU.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-11-27+01:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 233-729885 (2024-11-27)