Verschiedene EU-weite, nationale und regionale gesetzliche Vorgaben stellen die Qualität von Trinkwasser, Badebeckenwasser und Badegewässern für die Bevölkerung sicher. Demzufolge müssen Betreiber von Trinkwasseranlagen sowie Schwimm- und Badebecken die Wasserqualität gemäß den gesetzlichen Vorgaben gewährleisten. Neben den Wasserversorgern und den Betreibern von Schwimmbädern selbst, übernehmen insbesondere die Gesundheitsämter in diesem Zusammenhang wichtige Aufgaben zur Einhaltung dieser gesetzlichen Vorgaben. Das übergeordnete Zielbild des Projekts stellt die Vereinheitlichung der Fachanwendungen im Bereich Wasserhygiene über die Gesundheitsämter in Bayern und Thüringen dar. Dieses Ziel umfasst für die Gesundheitsämter ein effizientes, ressourcenschonendes Vorgehen zur Reduktion des administrativen Aufwands sowie die Minimierung der fortlaufenden Betriebskosten, ohne Einschränkungen von Funktionalität im Bereich Wasserhygiene. Gegenstand der Beschaffung ist die Entwicklung und Bereitstellung einer einheitlichen Fachanwendung für die Wasserhygiene in den Gesundheitsämtern in Bayern und Thüringen. Hierzu gehören alle Prozesse im Zusammenhang mit den Bereichen Trinkwasser (inkl. Rohwasser), Badebeckenwasser sowie Badegewässer. Nicht enthalten ist der Bereich Abwasser nach § 41 IfSG oder weitere über die drei genannten Bereiche hinausgehende Prozesse.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-10-21.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-09-20.
Auftragsbekanntmachung (2024-09-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Umsetzung einer Wasser-Fachanwendung in Bayern und Thüringen - WAFA
Reference number: 2024NAG000012
Kurze Beschreibung:
“Verschiedene EU-weite, nationale und regionale gesetzliche Vorgaben stellen die Qualität von Trinkwasser, Badebeckenwasser und Badegewässern für die...”
Kurze Beschreibung
Verschiedene EU-weite, nationale und regionale gesetzliche Vorgaben stellen die Qualität von Trinkwasser, Badebeckenwasser und Badegewässern für die Bevölkerung sicher. Demzufolge müssen Betreiber von Trinkwasseranlagen sowie Schwimm- und Badebecken die Wasserqualität gemäß den gesetzlichen Vorgaben gewährleisten. Neben den Wasserversorgern und den Betreibern von Schwimmbädern selbst, übernehmen insbesondere die Gesundheitsämter in diesem Zusammenhang wichtige Aufgaben zur Einhaltung dieser gesetzlichen Vorgaben.
Das übergeordnete Zielbild des Projekts stellt die Vereinheitlichung der Fachanwendungen im Bereich Wasserhygiene über die Gesundheitsämter in Bayern und Thüringen dar.
Dieses Ziel umfasst für die Gesundheitsämter ein effizientes, ressourcenschonendes Vorgehen zur Reduktion des administrativen Aufwands sowie die Minimierung der fortlaufenden Betriebskosten, ohne Einschränkungen von Funktionalität im Bereich Wasserhygiene.
Gegenstand der Beschaffung ist die Entwicklung und Bereitstellung einer einheitlichen Fachanwendung für die Wasserhygiene in den Gesundheitsämtern in Bayern und Thüringen. Hierzu gehören alle Prozesse im Zusammenhang mit den Bereichen Trinkwasser (inkl. Rohwasser), Badebeckenwasser sowie Badegewässer. Nicht enthalten ist der Bereich Abwasser nach § 41 IfSG oder weitere über die drei genannten Bereiche hinausgehende Prozesse.
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Art des Vertrags: services
Produkte/Dienstleistungen: Programmierung von Softwarepaketen📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Verschiedene EU-weite, nationale und regionale gesetzliche Vorgaben stellen die Qualität von Trinkwasser, Badebeckenwasser und Badegewässern für die...”
Beschreibung der Beschaffung
Verschiedene EU-weite, nationale und regionale gesetzliche Vorgaben stellen die Qualität von Trinkwasser, Badebeckenwasser und Badegewässern für die Bevölkerung sicher. Demzufolge müssen Betreiber von Trinkwasseranlagen sowie Schwimm- und Badebecken die Wasserqualität gemäß den gesetzlichen Vorgaben gewährleisten. Neben den Wasserversorgern und den Betreibern von Schwimmbädern selbst, übernehmen insbesondere die Gesundheitsämter in diesem Zusammenhang wichtige Aufgaben zur Einhaltung dieser gesetzlichen Vorgaben.
Das übergeordnete Zielbild des Projekts stellt die Vereinheitlichung der Fachanwendungen im Bereich Wasserhygiene über die Gesundheitsämter in Bayern und Thüringen dar.
Dieses Ziel umfasst für die Gesundheitsämter ein effizientes, ressourcenschonendes Vorgehen zur Reduktion des administrativen Aufwands sowie die Minimierung der fortlaufenden Betriebskosten, ohne Einschränkungen von Funktionalität im Bereich Wasserhygiene.
Gegenstand der Beschaffung ist die Entwicklung und Bereitstellung einer einheitlichen Fachanwendung für die Wasserhygiene in den Gesundheitsämtern in Bayern und Thüringen. Hierzu gehören alle Prozesse im Zusammenhang mit den Bereichen Trinkwasser (inkl. Rohwasser), Badebeckenwasser sowie Badegewässer. Nicht enthalten ist der Bereich Abwasser nach § 41 IfSG oder weitere über die drei genannten Bereiche hinausgehende Prozesse.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-10-21 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 55
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Mit Angebotsabgabe erklärt der Bieter, dass
1.8.1 kein Verstoß gegen die in § 123 Abs. 1 GWB genannten Straftaten vorliegt, kein Ausschlussgrund nach § 123...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Mit Angebotsabgabe erklärt der Bieter, dass
1.8.1 kein Verstoß gegen die in § 123 Abs. 1 GWB genannten Straftaten vorliegt, kein Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 2 GWB gegeben ist und keine Ausschlussgründe nach § 124 GWB vorliegen,
oder
1.8.2 zwar Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen, aber erfolgreich Selbst-reinigungsmaßnahmen im Sinne des § 125 GWB durchgeführt worden sind. Die Selbst-reinigungsmaßnahmen sind durch den Bieter darzulegen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sind folgende Anforderungen durch den Bieter zu erfüllen und mit den jeweils...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sind folgende Anforderungen durch den Bieter zu erfüllen und mit den jeweils geforderten Unterlagen zu belegen:
1.8.3 Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung, die die vertragsge-genständlichen Leistungen ausreichend mindestens in Höhe von 1.000.000,00 € ab-deckt bzw. die Verpflichtungserklärung des Versicherungsunternehmens, dass eine sol-che Versicherung im Falle des Zuschlages abgeschlossen werden kann
1.8.4 Vorlage eines Nachweises über technisch-organisatorische Maßnahmen (TOM) im Sinne von Art. 32 DSGVO, bzw. eines Datenschutz- und IT-Sicherheitskonzepts
1.8.5 Vorlage eines aktuellen Zertifikats nach DIN ISO/IEC 27001 oder gleichwertig (Anmerkung hierzu: Sollte sich der Bieter in Bezug auf die neuere Fassung ISO/IEC 27001:2022 aktuell noch im Auditierungsprozess befinden, ist das Einreichen des 2013er Zertifikats ausreichend, wenn das 2022er zeitnah nachgereicht wird.)
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Ein Angebot, das keine kostenfreie Nachnutzung und das Recht zur Weiterentwicklung enthält, wird ausgeschlossen. Im Vertrag wird kostenfreie Nachnutzung und...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Ein Angebot, das keine kostenfreie Nachnutzung und das Recht zur Weiterentwicklung enthält, wird ausgeschlossen. Im Vertrag wird kostenfreie Nachnutzung und das Recht zur Weiterentwicklung für andere Stellen des ÖGD und der öffentlichen Verwaltung in Deutschland als Mindestlevel vorgesehen. Eine Bestätigung durch den Bieter ist im An-gebot notwendig.
Auftragsbekanntmachung (2024-10-15) Verfahren Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-10-28 10:00:00 📅
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 48