Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
§ 46 (3) Nr. 2 VgV:
Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der
Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. berufliche Befähigung.
Die eingesetzten Fachkräfte müssen mindestens folgende Befähigung aufweisen:
Mindestens ein Mitarbeiter mit mindestens 3-jähriger Berufserfahrung im Bereich
Umweltbaubegleitung und Faunistische Untersuchungen im Zuge von Bundesfernstraßen oder gleichwertiger Straßen. Ein abgeschlossenes Studium der Biologie, Landespflege (Dipl.-Ing., Bachelor oder Master) oder vergleichbar ist wünschenswert.
Für die benannte Person muss mindestens ein Referenzprojekt aus den vergangenen 3 Jahren nachgewiesen werden, dass die folgenden Kriterien erfüllt:
- Artenkenntnisse der im Untersuchungsraum vorkommenden Arten des Anhanges IV der FFH-Richtlinie und die Europäischen Vogelarten entsprechend des Art. 1 der Vogelschutzrichtlinie (zu erwartenden Tierarten/ -gruppen entsprechend den naturräumlichen Gegebenheiten),
- Kenntnisse des Naturschutz- und Umweltrechts,
- umfangreiches naturschutzfachliches Wissen,
- bauvertragliches Grundwissen,
- bautechnisches Grundwissen,
- praktische Baustellenerfahrung sowie Erfahrungen im Projektmanagement und Koordination.
§ 46 (3) Nr. 1 VgV:
Ausführung von Leistungen in den letzten drei Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Der Bewerber muss mindestens folgende Leistungen erbracht haben:
Durchführung eines faunistischen Gutachtens und die Umweltbaubegleitung an der BAB oder bei Projekten ähnlichen Ausmaßes (z.B. Landstraßen und Bundesfernstraßen)
§ 46 (3) Nr. 6 VgV:
Leistungsfähigkeit der Führungskräfte des Unternehmens, die die technische Leitung
innehaben inkl. berufliche Befähigung.
Der Bewerber muss mindestens folgende Befähigung aufweisen:
Mindestens ein Projektleiter mit abgeschlossenem Studium der Biologie, Landespflege, Raumplanung, Umweltplanung, Rechtswissenschaften oder Bauwesen (Dipl.-Ing., Bachelor oder Master).
Für die benannte Person muss mindestens eine Referenz für die hier darzulegenden
Leistungen aus den letzten 3 Jahren nachgewiesen werden, die die folgenden Kriterien erfüllt:
- Kenntnisse des Naturschutz- und Umweltrechtes,
- umfangreiches naturschutzfachliches Wissen,
- bauvertragliches Grundwissen,
- bautechnisches Grundwissen,
- praktische Baustellenerfahrung sowie Erfahrungen in Projektmanagement und
Koordination,
§ 46 (3) Nr. 8 VgV:
Durchschnittliche jährliche Beschäftigungszahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren.
Der Bewerber muss mindestens
zwei Mitarbeiter im Umweltbüro beschäftigen (inkl. Führungskraft)
§ 46 (3) Nr. 9 VgV:
Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung, über die das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt.
Über folgende Ausstattung muss der Bewerber verfügen:
- Batdetektor,
- Auswertungsprogramme,
- GIS/ Zeichenprogramme zur Darstellung der Kartierungen
§ 46 (3) Nr. 3 VgV:
Maßnahmen des Bewerbers, zur Gewährleistung der Qualität und seiner
Untersuchungsmöglichkeiten.
Der Bewerber muss mindestens ein Projekt darlegen, in dem die Umweltbaubegleitung mit faunistischen Leistungen bei einem
Straßenbauvorhaben (Bundesautobahnen, Bundesfernstraßen und/oder Landstraßen) durchgeführt wurde.
Die Befähigung soll durch mindestens eine Referenz für die hier darzulegenden Leistungen aus den letzten 3 Jahren nachgewiesen werden.
§ 46 (3) Nr. 10 VgV:
Teil des Auftrages, der unter Umständen an Unterauftragnehmer vom Bewerber vergeben werden sollen.
Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn die von ihm benannten Unterauftragnehmer den Mindeststandards für die übernommenen Leistungen genügen. Darüberhinausgehend muss der Unterauftragnehmer folgende spezifische Artenkenntnisse aufweisen: Spezifische Artenkenntnis, (hier Spezialisierung Avifaunistik, Fledermausarten, weitere Säugetiere z.B. Bilche)
Wird einer der o.g. Mindeststandards nicht erfüllt, erfolgt ein Ausschluss des Angebotes wegen fehlender Eignung.