Beschreibung der Beschaffung
Die Landestalsperrenverwaltung, Betrieb Freiberger Mulde/Zschopau beabsichtigt die
Umsetzung von Maßnahmen zum Hochwasserschutz für das in der Vergangenheit immer
wieder stark von Hochwässern betroffene Einzugsgebiet der Freiberger Mulde. Nach dem
Extremhochwasser 2002 wurden zur Verbesserung des Hochwasserschutzes entsprechende
Hochwasserschutzkonzepte (HWSK) für Sachsen erarbeitet, zu dem das hier gegenständliche
Hochwasserrückhaltebecken Oberbobritzsch gehört.
Das Vorhaben ist seit 2015 Teil des Nationalen Hochwasserschutzprogramm (NHWSP) des
Bundes und der Länder welches nach den Hochwasserereignissen 2013 aufgelegt wurde.
Das HRB Oberbobritzsch hat nicht nur unmittelbare Auswirkungen für die unterliegenden
Gemeinden im Flussgebiet der Bobritzsch, sondern darüber hinaus bis ins Einzugsgebiet der
Freiberger Mulde bis zur Stadt Döbeln.
Der Auftraggeber überträgt dem Auftragnehmer aus den Standardleistungen gemäß AHO Heft
Nr. 27, 2. Auflage 2018, aus dem Leistungskatalog „Umweltbaubegleitung“ (UBB) den Punkt 3,
Begleitung der Realisierung des Vorhabens mit folgenden Einzelpunkten:
1. Abfassung und Übergabe der erforderlichen Standardmitteilungen an Fach- und
Genehmigungsbehörden
2. Dokumentation des Ist-Zustandes der Bautabuflächen vor Baubeginn
(Fotodokumentation, Beschreibung des aktuellen Nutzungszustandes) die durch
Bauarbeiten nicht beeinträchtigt werden dürfen, Kontrolle dieser Flächen während des
Bauablaufes
3. Teilnahme an den Bauanlaufberatungen, Regelmäßige Kontrolle der Baustelle und
Teilnahme an Bauberatungen im wöchentlichen Turnus
4. Hinweise auf spezielle, auch eventuell erst bei Bauausführung erkennbare notwendige
Vermeidungs- und Schutzmaßnahmen, Abstimmung mit dem Auftraggeber und nach
gesonderter Anweisung des Auftraggebers auch mit den zuständigen Behörden.
5. Mitwirken bei der Klärung von Schadensfällen, die Umweltbeeinträchtigungen
hervorgerufen haben.
6. Mitwirken bei der Abnahme der Bauleistungen mit umweltrelevanten Wirkungen und ggf.
der Organisation und der Veranlassung der Mängelbeseitigung.
7. Mitwirkung bei Beraten und Aufklären der an der Baumaßnahme interessierten Stellen
(z. B. Naturschutzbehörden und –verbände) und Betroffenen (z.B. Anlieger) über Art,
räumlichen und zeitlichen Umfang, Sinn und Zweck von umweltfachlichen Maßnahmen.
8. Dokumentieren der erbrachten Leistungen der Umweltbaubegleitung in wöchentlichen
Begehungs- und Besprechungsprotokollen. Diese sollen mindestens Angaben enthalten
zu:
Örtlichkeit, Art, Umfang und Begründung der Auflage bzw. Baumaßnahme
Umsetzung und Termine
Kontrolle nach Art, Umfang und Zeitpunkt
Ggf. Hinweise auf verbleibende Mängel bzw. weiter zu veranlassende Maßnahmen
Zusammenstellen der Ergebnisse
Fotodokumentation
Darüber hinaus überträgt der Auftraggeber dem Auftragnehmer folgende spezifischen
Leistungen:
9. Die zu rodenden Gehölze sind auf das Vorkommen ganzjährig geschützter
Fortpflanzungs- und Ruhestätten der besonders geschützten Arten zu untersuchen.
Sofern Vorkommen festgestellt werden, sind in Abstimmung mit dem Auftraggeber und
der genehmigenden Behörde geeignete Schutz- und Ersatzmaßnahmen festzulegen.
10. Insbesondere hat die Umweltbaubegleitung auf die Einhaltung und Umsetzung der
relevanten Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen (V(LBP), V(SarF)) und CEF
aus dem LBP bauzeitlichen Regelungen und der Genehmigungsunterlage nach
BImSchG zu achten und Kontrollen durchzuführen (Anlage 7).
11. Für folgende Maßnahmenblätter des LBP sind Planung und Abstimmung sowie die
Ausführung durch die Umweltbaubegleitung erforderlich:
V(LBP): 14, 15, 16, 23
V(SarF): 2, 5, 7, 8, 9
CEF-FL
Ergänzend zu den Maßnahmenblättern des LBP sind folgende Maßnahmenblätter der
Genehmigungsunterlage nach BImSchG sind Planung und Abstimmung sowie die
Ausführung durch die Umweltbaubegleitung erforderlich (teilweise Dopplung mit den
Maßnahmenblättern des LBP:
V(LBP): 9
CEF-FL
12. Werden während des Abbaubetriebes bis fünf Jahre nach dessen Einstellung im
angrenzenden Wald Absterbeerscheinungen festgestellt, die das übliche Maß
übersteigen, sind in einem Fachgutachten die Ursachen zu ermitteln und ggf.
Maßnahmen zum Walderhalt/zur Stabilisierung oder notfalls zur Waldumwandlung
festzulegen.