Auftragsbekanntmachung (2024-06-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: ÜN, Trspt. u. Verwertung v. Altpapier 2025
Reference number: LKHOL-2024-05-015
Kurze Beschreibung:
“ÜN, Trspt. u. Verwertung v. Altpapier 2025”
Art des Vertrags: services
Produkte/Dienstleistungen: Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Übernahme, Transport u. Verwertung von Altpapier, Beauftragungszeitraum 01.01.2025 bis
31.12.2025”
Zusätzliche Informationen:
“#Besonders geeignet für:selbst#”
Ort der Leistung: Holzminden🏙️ Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-07-23 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-07-23 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Holzminden
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Eine Teilnahme am Eröffnungstermin ist nicht gestattet. Die Mitteilung eines Submissionsergebnisses ist in der Vergabeverordnung (VgV) nicht vorgesehen.”
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 69
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Eignung zur Berufsausübung: Nachweis als Entsorgungsfachbetrieb (EfB).” Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Nachweis als Entsorgungsfachbetrieb (EfB).”
“Bekanntmachungs-ID: CXS0Y65Y1UACC4ZC
SEHR WICHTIGE INFORMATIONEN ZUM VERGABEVERFAHREN UND ZU EINZUREICHENDEN UNTERLAGEN / BELEGEN / NACHWEISEN:
In diesem...”
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y65Y1UACC4ZC
SEHR WICHTIGE INFORMATIONEN ZUM VERGABEVERFAHREN UND ZU EINZUREICHENDEN UNTERLAGEN / BELEGEN / NACHWEISEN:
In diesem Vergabeverfahren sind nur "elektronische" Angebote zulässig. D. h., Papierangebote sind nicht zulässig. Elektronische Angebote sind über das Bietertool des Vergabeportals "https://www.dtvp.de" einzureichen.
Alle geforderten Formulare und Unterlagen sind gänzlich auszufüllen, zu unterschreiben/zu signieren und elektronisch einzureichen. Eine Nichtvorlage geforderter Unterlagen / Belege / Nachweise kann zum Auschluss des Angebotes führen.
Sollten im Vergabeverfahren vom Auftraggeber fehlende Unterlagen vom Bieter nachzufordern sein, dann erfolgt dieses nach den Regeln der Ursprungsaufforderung. Über das Vergabeportal - elektronisch in Textform - sind sie in "gescannter Form" über die Bieterkommunikation einzureichen. Eine Nachforderungspflicht besteht seitens des Auftraggebers nicht.
Angebotsunterlagen per Briefpost, per Fax oder per E-Mail sind nicht zulässig und führen zwangsläufig zum Ausschluss.
Die Bieterkommunikation findet ausschließlich in elektronischer Form auf der Vergabeplattform https://www.dtvp.de statt. (Hinweis: Registrierte Unternehmen werden automatisch per E-Mail auf neue Kommunikationsnachrichten hingewiesen, nicht registrierte Unternehmen müssen eigenständig auf der Vergabeplattform nachsehen, ob es neue Kommunikationsnachrichten gibt.)
Bieterfragen werden nur und ausschließlich bis zum 15.07.2024 über die Vergabeplattform https://www.dtvp.de entgegen genommen.
Antworten auf Bieterfragen werden allen Verfahrensbeteiligten über die Vergabeplattform https://www.dtvp.de anonymisiert zur Verfügung gestellt.
Adressen und Kontaktstellen, bei denen Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen erhältlich sind: Die Vergabeunterlagen sind ausschließlich in elektronischer Form auf der Vergabeplattform https://www.dtvp.de zum Download bereitgestellt.
Es wird um genaue Beachtung der dem Vergabeverfahren beigefügten Unterlagen und deren Inhalte gebeten. Bitte versehen Sie alle notwendigen Vordrucke und Formulare mit den geforderten Unterschriften/Signaturen.
Firmeneigene AGB`s auf Angebotsunterlagen sind unzulässig und führen zwingend zum Ausschluss, da diese als unzulässige Veränderung der Vergabeunterlagen gelten würden (... daher, Angebotserstellung auf neutralem Papier ohne eigene AGB`s).
Skontogewährungen sind nicht wertungsrelevant.
Für die Erstellung der Bewerbungs- und Angebotsunterlagen werden Kosten nicht erstattet.
Freibleibende Angebote werden ausgeschlossen.
Mehr anzeigen Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Nationale Registrierungsnummer: t:04131153308
Postanschrift: Behördenzentrum Auf der Hude 2
Postleitzahl: 21339
Postort: Lüneburg
Region: Lüneburg, Landkreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de📧
Telefon: +49 4131150📞
Fax: +49 4131152943 📠 Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Nationale Registrierungsnummer: t:04131153308
Postanschrift: Behördenzentrum Auf der Hude 2
Postleitzahl: 21339
Postort: Lüneburg
Region: Lüneburg, Landkreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de📧
Telefon: +49 4131150📞
Fax: +49 4131152943 📠 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Nationale Registrierungsnummer: t:04131153308
Postanschrift: Behördenzentrum Auf der Hude 2
Postleitzahl: 21339
Postort: Lüneburg
Region: Lüneburg, Landkreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de📧
Telefon: +49 4131150📞
Fax: +49 4131152943 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Rechtsmittelbelehrung bei EU-weiter Vergabe
a)
Ein Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Rechtsmittelbelehrung bei EU-weiter Vergabe
a)
Ein Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht, kann ein Nachprüfungsverfahren gemäß der §§ 160 ff. GWB bei der unter VI.4.1 genannten Stelle einleiten.
b)
Der Antrag ist unzulässig, soweit...
... - der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Aufraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
... - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
... - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Vergabebekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
... - mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
c)
Die Ausführungen zur Unzulässigkeit (vorstehend unter lit. b) gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Satz 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2024/S 121-372298 (2024-06-21)