Auftragsbekanntmachung (2024-05-27) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Unterbringung und Betreuung von im Stadtgebiet Gelsenkirchen in Obhut zu nehmenden Fund- und Verwahrtieren
Referenznummer: 10/4.1-2024-0114
Kurze Beschreibung:
“Unterbringung und Betreuung von im Stadtgebiet Gelsenkirchen in Obhut zu nehmenden Fund- und Verwahrtieren für den Zeitraum 01.10.2024 bis 30.09.2028.”
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen der allgemeinen öffentlichen Verwaltung📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Unterbringung und Betreuung von im Stadtgebiet Gelsenkirchen in Obhut zu nehmenden Fund- und Verwahrtieren für den Zeitraum 01.10.2024 bis 30.09.2028.
Der...”
Beschreibung der Beschaffung
Unterbringung und Betreuung von im Stadtgebiet Gelsenkirchen in Obhut zu nehmenden Fund- und Verwahrtieren für den Zeitraum 01.10.2024 bis 30.09.2028.
Der ausschreibungsrelevante Leistungsumfang basiert auf den Durchschnittswerten der Anzahl und Verweildauer der Tiere am Ort der Leistungserbringung der letzten drei Jahre, gemessen in Tiertagen (Anzahl Tiere je Tag), getrennt nach den Tierkategorien Hund/Katzen und Kleintiere.
Die ausgeschriebene Leistung hat einen Umfang von:
- ca. 60.000 Tagen für Hunde und Katzen
- ca. 12.000 Tagen für Kleintiere (andere kleine Heimtiere als Hunde und Katzen)
pro Vertragsjahr
Mehr anzeigen
Zusätzliche Informationen:
“#Besonders geeignet für:selbst#”
Ort der Leistung: Gelsenkirchen, Kreisfreie Stadt🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2024-10-01 📅
Datum des Endes: 2028-09-30 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-06-27 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-06-27 12:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Sonstiges: Einzureichende Unterlagen:
- Bewerber/Bietergemeinschaft (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Formular 531 EU, sofern...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Einzureichende Unterlagen:
- Beschreibung der personellen und technischen Ausstattung (mit dem Angebot...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Einzureichende Unterlagen:
- Beschreibung der personellen und technischen Ausstattung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Anlage 2
- Eigenerklärung des Bieters über Referenzen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Anlage 3
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Einzureichende Unterlagen:
- Eigenerklärung - Ausschlussgründe (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Formular 521 EU
- Eigenerklärung -...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Einzureichende Unterlagen:
- Eigenerklärung - Ausschlussgründe (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Formular 521 EU
- Eigenerklärung - Sanktionen EU (T2-VOB-EU/RV-EU/VgV) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Abgabe der Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5ki der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 - Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU
- Eigenerklärung über die Genehmigung des Bauordnungsamtes zur Nutzung des Geländes zur Aufnahme von Tieren (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Anlage 3
“Bekanntmachungs-ID: CXS0Y6SY13GJYLPU
WICHTIGE HINWEISE:
Entgegen den Ausführungen in der Anfrage zur Angebotsabgabe (VHB NRW 321 EU) und den Hinweisen...”
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y6SY13GJYLPU
WICHTIGE HINWEISE:
Entgegen den Ausführungen in der Anfrage zur Angebotsabgabe (VHB NRW 321 EU) und den Hinweisen zur Form der Einreichung von Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträgen und Angeboten (VHB NRW 312/322 EU) gelten nicht die Bewerbungs- und Vertragsbedingungen des Landes NRW (VHB NRW Formular 511 EU).
Es gelten die den Ausschreibungsunterlagen beigefügten Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der Stadt Gelsenkirchen.
Abweichend von den Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der Stadt kann anstelle eines Skontobetrages (mindestens 2 %) für ein Zahlungsziel, das zur Berücksichtigung bei der Angebotswertung mindestens 14 Tage betragen muss, ein entsprechend reduzierter Angebotspreis mit Zahlungsziel nach GWB i. V. m. VOL/B angeboten werden.
Für die Dauer der Leistungserbringung ist der Auftragnehmer verpflichtet, gleichzeitig jede direkte oder indirekte Tätigkeit für oder im Interesse von Unternehmen oder sonstigen Dritten zu unterlassen, die an der oben genannten Maßnahme und/oder der beauftragten Leistung in welcher Art und Weise auch immer interessiert, involviert oder beteiligt sind und sein könnten.
Ein Verstoß gegen dieses Wettbewerbsverbot ist für den Auftraggeber ein wichtiger Grund, den Vertrag außerordentlich zu kündigen.
Bei der Abgabe des Angebotes einer Bietergemeinschaft müssen alle der Bietergemeinschaft zugehörigen Unternehmen der Stadt Gelsenkirchen angezeigt werden. Die Mitglieder der Bietergemeinschaft müssen sich zur Bildung einer Arbeitsgemeinschaft zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung im Falle der Zuschlagserteilung auf das Angebot der Bietergemeinschaft verpflichten. Die Mitglieder der Bietergemeinschaft müssen gegenüber der Stadt Gelsenkirchen mit Angebotsabgabe ihre gesamtschuldnerische Haftung für Verbindlichkeiten aus der ausgeschriebenen Leistung erklären. Ein Mitglied der Bietergemeinschaft muss als deren bevollmächtigte/r Vertreter*in bei Abgabe des Angebotes benannt werden.
Eine Weitergabe von Leistungen an Unterauftragnehmer darf nur mit Zustimmung der Stadt Gelsenkirchen erfolgen. Der Unterauftragnehmer muss in wirtschaftlicher und technischer Hinsicht hinreichend Gewähr für die ordnungsgemäße Vertragserfüllung bieten. Der Auftragnehmer hat die Unterauftragnehmer und den Leistungsumfang der Stadt Gelsenkirchen schriftlich anzuzeigen. Ein Wechsel des Unterauftragnehmers während der Vertragslaufzeit bedarf der Zustimmung der Stadt Gelsenkirchen.
Enthalten Angebote bei der Abgabe die Angaben/Nachweise im Sinne des § 56 Abs. 2 und 4 VgV nicht, so können diese bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Frist nachgefordert werden. Bieter, die bis Ablauf der Nachfrist die vorgenannten Angaben nicht nachgereicht haben, werden von der Wertung ausgeschlossen.
Enthalten die Vertrags- und Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten und/oder Fehler, so hat der Bieter unverzüglich den Auftraggeber vor Angebotsabgabe schriftlich darauf hinzuweisen.
Eine Kommunikation findet ausschließlich über das Kommunikationstool des Vergabemarktplatzes statt.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Nationale Registrierungsnummer: 05515-03004-07
Postanschrift: Domplatz 1-3
Postleitzahl: 48143
Postort: Münster
Region: Münster, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: poststelle@brms.nrw.de📧
Telefon: +49 2514112735📞
Fax: +49 2514112165 📠 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Nationale Registrierungsnummer: 05515-03004-07
Postanschrift: Domplatz 1-3
Postleitzahl: 48143
Postort: Münster
Region: Münster, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: poststelle@brms.nrw.de📧
Telefon: +49 2514112735📞
Fax: +49 2514112165 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Nachfolgende Fristenregelungen zur Einlegung von Rechtsbehelfen bestehen:
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Nachfolgende Fristenregelungen zur Einlegung von Rechtsbehelfen bestehen:
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bietenden Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle unverzüglich - d.h. abhängig von den jeweiligen Umständen des Einzelfalls maximal 10 bis 14 Tage - zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bietenden spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestelle zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Nr. 1 - 3 GWB), damit die Bietenden für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der/die Bietende wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2024/S 102-313751 (2024-05-27)