Unterbringung und Betreuung von Tieren in einem Tierheim oder ähnlichen Einrichtungen für den Landkreis Lüchow-Dannenberg und die Samtgemeinden Elbtalaue, Gartow und Lüchow (Wendland) Der Landkreis Lüchow-Dannenberg sowie die Samtgemeinden Elbtalaue, Gartow und Lüchow (Wendland) sind zuständig für die Einhaltung tierschutzrechtlicher Regelungen. Zu diesem Zwecke kann es zu Fortnahmen von Tieren kommen. Aufgrund der Beendigung der derzeit geschlossenen Vereinbarung steht dem Landkreis Lüchow-Dannenberg und den Samtgemeinden Elbtalaue, Gartow und Lüchow (Wendland) ab 01.01.2025 kein vertraglich gebundenes Tierheim zur Aufnahme, Betreuung, Weitervermittlung der unter Los 1 und 2 genannten Tiere zur Verfügung. Aus diesem Grund soll mit dieser Ausschreibung ein Tierheim bzw. eine tierheimähnliche Einrichtung gefunden werden, die mit dem Transport (ggf. incl. Einfangen), der Aufnahme, der Betreuung und Unterbringung sowie der Weitervermittlung von Tieren nach behördlicher Anordnung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen beauftragt wird.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-10-28.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-09-25.
Auftragsbekanntmachung (2024-09-25) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Unterbringung und Betreuung von Tieren in einem Tierheim oder ähnlichen Einrichtungen
Referenznummer: 30/2024
Kurze Beschreibung:
Unterbringung und Betreuung von Tieren in einem Tierheim oder ähnlichen Einrichtungen für den Landkreis Lüchow-Dannenberg und die Samtgemeinden Elbtalaue, Gartow und Lüchow (Wendland)
Der Landkreis Lüchow-Dannenberg sowie die Samtgemeinden Elbtalaue, Gartow und Lüchow (Wendland) sind zuständig für die Einhaltung tierschutzrechtlicher Regelungen. Zu diesem Zwecke kann es zu Fortnahmen von Tieren kommen.
Aufgrund der Beendigung der derzeit geschlossenen Vereinbarung steht dem Landkreis Lüchow-Dannenberg und den Samtgemeinden Elbtalaue, Gartow und Lüchow (Wendland) ab 01.01.2025 kein vertraglich gebundenes Tierheim zur Aufnahme, Betreuung, Weitervermittlung der unter Los 1 und 2 genannten Tiere zur Verfügung.
Aus diesem Grund soll mit dieser Ausschreibung ein Tierheim bzw. eine tierheimähnliche Einrichtung gefunden werden, die mit dem Transport (ggf. incl. Einfangen), der Aufnahme, der Betreuung und Unterbringung sowie der Weitervermittlung von Tieren nach behördlicher Anordnung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen beauftragt wird.
Unterbringung und Betreuung von Tieren in einem Tierheim oder ähnlichen Einrichtungen für den Landkreis Lüchow-Dannenberg und die Samtgemeinden Elbtalaue, Gartow und Lüchow (Wendland)
Der Landkreis Lüchow-Dannenberg sowie die Samtgemeinden Elbtalaue, Gartow und Lüchow (Wendland) sind zuständig für die Einhaltung tierschutzrechtlicher Regelungen. Zu diesem Zwecke kann es zu Fortnahmen von Tieren kommen.
Aufgrund der Beendigung der derzeit geschlossenen Vereinbarung steht dem Landkreis Lüchow-Dannenberg und den Samtgemeinden Elbtalaue, Gartow und Lüchow (Wendland) ab 01.01.2025 kein vertraglich gebundenes Tierheim zur Aufnahme, Betreuung, Weitervermittlung der unter Los 1 und 2 genannten Tiere zur Verfügung.
Aus diesem Grund soll mit dieser Ausschreibung ein Tierheim bzw. eine tierheimähnliche Einrichtung gefunden werden, die mit dem Transport (ggf. incl. Einfangen), der Aufnahme, der Betreuung und Unterbringung sowie der Weitervermittlung von Tieren nach behördlicher Anordnung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen beauftragt wird.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Mit öffentlicher Sicherheit und Ordnung verbundene Dienstleistungen📦 Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 2
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 2
1️⃣
Interne Kennung: LOS 1
Titel: Transport, Aufnahme, Betreuung, Versorgung und Weitervermittlung von Tieren (ohne Katzen sowie ohne landwirtschaftliche Nutztiere).
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Beschreibung der Beschaffung:
- Zeitgleiche Aufnahme von 12 Hunden, davon bis zu drei Hunde, die nach dem Niedersächsischen Hundegesetz (NHundG) als gefährlich eingestuft wurden.
- Zeitgleiche Aufnahme von 10 sonstigen Tieren (u. a. Nager, Reptilien)
- Zeitgleiche Aufnahme von 4 Ziervögel
- Zeitgleiche Aufnahme von 12 Hunden, davon bis zu drei Hunde, die nach dem Niedersächsischen Hundegesetz (NHundG) als gefährlich eingestuft wurden.
- Zeitgleiche Aufnahme von 10 sonstigen Tieren (u. a. Nager, Reptilien)
- Zeitgleiche Aufnahme von 4 Ziervögel
Postleitzahl: 29439
Stadt: Lüchow (Wendland)
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Lüchow-Dannenberg
🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2025-01-01 📅
Datum des Endes: 2029-12-31 📅
Informationen über Varianten
Es werden Varianten akzeptiert ✅ Vergabekriterien
Preis ✅ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
2️⃣
Interne Kennung: LOS 2
Titel: Transport, Aufnahme, Betreuung, Versorgung und Weitervermittlung von Katzen aus
Beschlagnahmungen / Fortnahmen gemäß behördlicher Anordnungen und in Verwahrung
genommener Katzen (somit keine Fundkatzen).
Beschreibung der Beschaffung: Aufnahme von 30 Katzen zeitgleich
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002 Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Zur Stressreduzierung der Tiere beim Transport darf die Unterbringung in einem Tierheim oder einer tierheimähnlichen Einrichtung einen Umkreis von 70 km Luftlinie von der Stadt Lüchow (Wendland) nicht überschritten werden
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-10-28 10:00:00.000 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-10-28 10:00:00.000 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 27122024 Tage
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2024-09-25 📅
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2024-10-28 10:00:00.000 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2024-10-21 23:45:00.000 📅
Zusätzliche Informationen:
Der AG weist darauf hin, dass gemäß § 57
Abs. 1 Nr. 2 VgV Angebote, die nicht die geforderten oder nachgeforderten
Unterlagen enthalten, ausgeschlossen werden. Der AG kann die Bieter
jedoch gemäß § 56 Abs. 2 VgV unter Einhaltung der Grundsätze der
Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende,
unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen,
insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige
Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder
fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen
oder zu vervollständigen. Der Bieter hat keinen Anspruch darauf, dass der
AG von dieser Nachforderungsmöglichkeit Gebrauch macht. Die
Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die
Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien
betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich
um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den
Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den
Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Die Unterlagen sind vom Bieter nach
Aufforderung durch den AG innerhalb einer von diesem festzulegenden
angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen. Angebote,
die nicht die geforderten oder gegebenenfalls nachgeforderten Erklärungen
und Nachweise enthalten, werden ausgeschlossen (§ 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV).
Die Anforderung zusätzlicher Erklärungen und Nachweise, welche der AG
für die Feststellung der Eignung und sonstige Angebotsprüfung für
erforderlich ansieht, und die weitere Aufklärung von Angebotsinhalten
bleiben ebenso vorbehalten. Änderungen des Bieters an seinen
Eintragungen müssen zweifelsfrei sein; anderenfalls wird das Angebot
ausgeschlossen (§ 57 Abs. 1 Nr. 3). Änderungen und Ergänzungen sind
unzulässig und führen ebenfalls zum Ausschluss des Angebots (§§ 53 Abs.7, 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV).
Der AG weist darauf hin, dass gemäß § 57
Abs. 1 Nr. 2 VgV Angebote, die nicht die geforderten oder nachgeforderten
Unterlagen enthalten, ausgeschlossen werden. Der AG kann die Bieter
jedoch gemäß § 56 Abs. 2 VgV unter Einhaltung der Grundsätze der
Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende,
unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen,
insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige
Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder
fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen
oder zu vervollständigen. Der Bieter hat keinen Anspruch darauf, dass der
AG von dieser Nachforderungsmöglichkeit Gebrauch macht. Die
Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die
Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien
betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich
um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den
Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den
Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Die Unterlagen sind vom Bieter nach
Aufforderung durch den AG innerhalb einer von diesem festzulegenden
angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen. Angebote,
die nicht die geforderten oder gegebenenfalls nachgeforderten Erklärungen
und Nachweise enthalten, werden ausgeschlossen (§ 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV).
Die Anforderung zusätzlicher Erklärungen und Nachweise, welche der AG
für die Feststellung der Eignung und sonstige Angebotsprüfung für
erforderlich ansieht, und die weitere Aufklärung von Angebotsinhalten
bleiben ebenso vorbehalten. Änderungen des Bieters an seinen
Eintragungen müssen zweifelsfrei sein; anderenfalls wird das Angebot
ausgeschlossen (§ 57 Abs. 1 Nr. 3). Änderungen und Ergänzungen sind
unzulässig und führen ebenfalls zum Ausschluss des Angebots (§§ 53 Abs.7, 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV).
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Eignung zur Berufsausübung: Es muss eine Erlaubnis zum Betreiben eines Tierheimes oder einer ähnlichen Einrichtung nach § 11 Tierschutzgesetz von mindestens fünf Jahren und mit dem Angebot nachgewiesen werden.
personelle Erfordernisse:
•Nachweis, dass die verantwortliche Person über Kenntnisse und Fähigkeiten verfügt, eine sachkundige Haltung und Pflege der Tiere zu gewährleisten. Dies ist in der Regel durch eine abgeschlossene Ausbildung, insbesondere als Tierpfleger für Heim- und Pensionstiere, die Absolvierung eines entsprechenden Lehrgangs einer anerkannten Tierschutzorganisation bzw. eine langjährige Tätigkeit gegeben,
•Eigenerklärung zur Anzahl der laufend beschäftigten, sachkundigen Personen in den Geschäftsjahren 2022 und 2023, die zur Erfüllung der genannten Leistungen beitragen,
•Nachweis einer vertraglichen Bindung an einen Tierarzt bzw. Tierärztin / eine Tierklinik sowie Nachweis der tierärztlichen Versorgung der untergebrachten Tiere. Dieses umfasst insbesondere eine Erstuntersuchung aller Tiere bei Übernahme, inkl. Erstbehandlung zum Schutz des Tierbestandes, weiterhin die zeitnahe tierärztliche Versorgung im Krankheits-/ Verletzungsfall,
•Nachweis, dass mindestens ein sachkundige/r Hundetrainer/in zur Verfügung steht, der/die die Resozialisierung von als gefährlich eingestuften Hunden durchführen kann. Dies ist in der Regel durch eine mehrjährige Ausbildung, inkl. Abschluss an einem anerkannten Institut zum Umgang mit Hunden oder durch eine entsprechende Zertifizierung einer anerkannten Stelle gegeben,
•Nachweis, in welchem Umfang Mitarbeitende (auch ehrenamtliche) die Bewegung, Beschäftigung und Betreuung der aufgenommenen Tiere sichern.
Eignung zur Berufsausübung: Es muss eine Erlaubnis zum Betreiben eines Tierheimes oder einer ähnlichen Einrichtung nach § 11 Tierschutzgesetz von mindestens fünf Jahren und mit dem Angebot nachgewiesen werden.
personelle Erfordernisse:
•Nachweis, dass die verantwortliche Person über Kenntnisse und Fähigkeiten verfügt, eine sachkundige Haltung und Pflege der Tiere zu gewährleisten. Dies ist in der Regel durch eine abgeschlossene Ausbildung, insbesondere als Tierpfleger für Heim- und Pensionstiere, die Absolvierung eines entsprechenden Lehrgangs einer anerkannten Tierschutzorganisation bzw. eine langjährige Tätigkeit gegeben,
•Eigenerklärung zur Anzahl der laufend beschäftigten, sachkundigen Personen in den Geschäftsjahren 2022 und 2023, die zur Erfüllung der genannten Leistungen beitragen,
•Nachweis einer vertraglichen Bindung an einen Tierarzt bzw. Tierärztin / eine Tierklinik sowie Nachweis der tierärztlichen Versorgung der untergebrachten Tiere. Dieses umfasst insbesondere eine Erstuntersuchung aller Tiere bei Übernahme, inkl. Erstbehandlung zum Schutz des Tierbestandes, weiterhin die zeitnahe tierärztliche Versorgung im Krankheits-/ Verletzungsfall,
•Nachweis, dass mindestens ein sachkundige/r Hundetrainer/in zur Verfügung steht, der/die die Resozialisierung von als gefährlich eingestuften Hunden durchführen kann. Dies ist in der Regel durch eine mehrjährige Ausbildung, inkl. Abschluss an einem anerkannten Institut zum Umgang mit Hunden oder durch eine entsprechende Zertifizierung einer anerkannten Stelle gegeben,
•Nachweis, in welchem Umfang Mitarbeitende (auch ehrenamtliche) die Bewegung, Beschäftigung und Betreuung der aufgenommenen Tiere sichern.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
organisatorische Erfordernisse: •Eigenerklärung, dass und in welcher Form die ständige Erreichbarkeit gewährleistet wird,
•Nachweis einer Hygieneordnung für neu aufgenommene oder erkrankte Tiere,
•Nachweis eines Tierbestandsbuchs und der Dokumentation von Gesundheits- und Behandlungsdaten,
•Eigenerklärung / Nachweis über den durchschnittlichen Zeitraum bis zur Erstvermittlung bei Fundtieren aus den letzten drei Jahren (2021 und 2023),
•Eigenerklärung zu vorab oder im Nachhinein durchgeführten Kontrollen bei Vermittlung von Tieren,
•Eigenerklärung / Nachweis über die Erstvermittlungsrate (Tiere, die nach einer ersten Vermittlung nicht wieder ins Tierheim zurückgebracht werden),
•Eigenerklärung zu nutzbaren Vernetzungen mit anderen Tierheimen und Auffangstationen,
•Eigenerklärung, wie der durch diesen Auftrag zusätzliche Platz- und Betreuungsbedarf generiert wird
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
organisatorische Erfordernisse: •Eigenerklärung, dass und in welcher Form die ständige Erreichbarkeit gewährleistet wird,
•Nachweis einer Hygieneordnung für neu aufgenommene oder erkrankte Tiere,
•Nachweis eines Tierbestandsbuchs und der Dokumentation von Gesundheits- und Behandlungsdaten,
•Eigenerklärung / Nachweis über den durchschnittlichen Zeitraum bis zur Erstvermittlung bei Fundtieren aus den letzten drei Jahren (2021 und 2023),
•Eigenerklärung zu vorab oder im Nachhinein durchgeführten Kontrollen bei Vermittlung von Tieren,
•Eigenerklärung / Nachweis über die Erstvermittlungsrate (Tiere, die nach einer ersten Vermittlung nicht wieder ins Tierheim zurückgebracht werden),
•Eigenerklärung zu nutzbaren Vernetzungen mit anderen Tierheimen und Auffangstationen,
•Eigenerklärung, wie der durch diesen Auftrag zusätzliche Platz- und Betreuungsbedarf generiert wird
bauliche Erfordernisse: •Nachweis, dass eine Quarantänemöglichkeit für die Tierarten, die üblicherweise untergebracht werden sollen, vorgehalten wird,
•Nachweis eines Raumes für veterinärmedizinische Behandlungen,
•Nachweis von Räumlichkeiten für die Unterbringung kranker Tiere, sofern in den Haltungen kein Zugang zu beheizbaren Räumlichkeiten besteht,
•Bilddokumentation der Unterbringung von Tieren entsprechend der Anforderungen der einschlägigen gesetzlichen Regelungen sowie des Merkblatts 110 der Tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz e.V.,
•Nachweis der Kapazitäten zur gleichzeitigen Aufnahme von Tieren (Mindestanforderung: gleichzeitig 12 Hunde, davon 3 als gefährlich eingestufte Hunde, 10 Sonstige (Reptilien, Nager) , 4 Ziervögel sowie temporäre Notfallunterkunft von einzelnen anderen Tieren),
•Zur Gewährleistung einer ungestörten nachhaltigen Resozialisierung sollen die Hundezwinger über den Anforderungen der Tierschutz-Hundeverordnung bemessen und mit einem abtrennbaren Zugang nach außen sowie zu einem beheizbaren, gut beleuchteten und gruppengeeigneten (für 2 mittelgroße Hunde) Innenraum ausgestaltet sein, so dass grundsätzlich auch eine Gruppenhaltung für mehrere mittelgroße Hunde möglich ist,
•Für mindestens drei gleichzeitig gehaltene, als gefährlich eingestufte Hunde sind zweiräumige Einzelzwinger mit Zugang zu einem beheizbaren, gut beleuchteten und geräumigen Innenraum vorzuhalten,
•Es müssen sicher umzäunte, geräumige, strukturierte Ausläufe für Hunde vorhanden sein.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
bauliche Erfordernisse: •Nachweis, dass eine Quarantänemöglichkeit für die Tierarten, die üblicherweise untergebracht werden sollen, vorgehalten wird,
•Nachweis eines Raumes für veterinärmedizinische Behandlungen,
•Nachweis von Räumlichkeiten für die Unterbringung kranker Tiere, sofern in den Haltungen kein Zugang zu beheizbaren Räumlichkeiten besteht,
•Bilddokumentation der Unterbringung von Tieren entsprechend der Anforderungen der einschlägigen gesetzlichen Regelungen sowie des Merkblatts 110 der Tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz e.V.,
•Nachweis der Kapazitäten zur gleichzeitigen Aufnahme von Tieren (Mindestanforderung: gleichzeitig 12 Hunde, davon 3 als gefährlich eingestufte Hunde, 10 Sonstige (Reptilien, Nager) , 4 Ziervögel sowie temporäre Notfallunterkunft von einzelnen anderen Tieren),
•Zur Gewährleistung einer ungestörten nachhaltigen Resozialisierung sollen die Hundezwinger über den Anforderungen der Tierschutz-Hundeverordnung bemessen und mit einem abtrennbaren Zugang nach außen sowie zu einem beheizbaren, gut beleuchteten und gruppengeeigneten (für 2 mittelgroße Hunde) Innenraum ausgestaltet sein, so dass grundsätzlich auch eine Gruppenhaltung für mehrere mittelgroße Hunde möglich ist,
•Für mindestens drei gleichzeitig gehaltene, als gefährlich eingestufte Hunde sind zweiräumige Einzelzwinger mit Zugang zu einem beheizbaren, gut beleuchteten und geräumigen Innenraum vorzuhalten,
•Es müssen sicher umzäunte, geräumige, strukturierte Ausläufe für Hunde vorhanden sein.
Ausschlussgrund: Rein innerstaatliche Ausschlussgründe
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Der AG wird die Bieter zunächst auf das Vorliegen von Ausschlussgründen (§§ 123 und 124 GWB) prüfen, dabei werden
etwaige Maßnahmen zur Selbstreinigung berücksichtigt (§ 125 GWB). Liegen keine Ausschlussgründe vor, wird der AG gemäß § 122 GWB in Verbindung mit den §§ 44 bis 47 VgV die Eignungskriterien der jeweiligen Bieter prüfen. Er bezieht sich dabei auf die nach Kap. 5 vorgelegten und ggf. weitere von Bietern abgeforderte Unterlagen sowie sonstige Informationen nach pflichtgemäßem
Ermessen. Der AG wird keine nachteiligen Eignungsinformationen von Dritten
verwenden, ohne den Bieter zur Stellungnahme aufzufordern.
Der AG wird die Bieter zunächst auf das Vorliegen von Ausschlussgründen (§§ 123 und 124 GWB) prüfen, dabei werden
etwaige Maßnahmen zur Selbstreinigung berücksichtigt (§ 125 GWB). Liegen keine Ausschlussgründe vor, wird der AG gemäß § 122 GWB in Verbindung mit den §§ 44 bis 47 VgV die Eignungskriterien der jeweiligen Bieter prüfen. Er bezieht sich dabei auf die nach Kap. 5 vorgelegten und ggf. weitere von Bietern abgeforderte Unterlagen sowie sonstige Informationen nach pflichtgemäßem
Ermessen. Der AG wird keine nachteiligen Eignungsinformationen von Dritten
verwenden, ohne den Bieter zur Stellungnahme aufzufordern.
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Landkreis Lüchow-Dannenberg
Nationale Registrierungsnummer: Berichtseinheit-ID 00001306
Postanschrift: Königsberger Str. 10
Postleitzahl: 29439
Postort: Lüchow
Region: Lüchow-Dannenberg
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: kommunalaufsicht@luechow-dannenberg.de📧
Telefon: 05841120246📞
URL: https://luechow-dannenberg.de🌏
Federführendes Mitglied ✅ Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E71428248🌏
Teilnahme-URL: https://www.subreport.de/E71428248🌏
Sprache des Beschaffungsdokuments: Deutsch 🗣️
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Nationale Registrierungsnummer: t:04131153308
Postleitzahl: 21339
Postort: Lüneburg
Region: Lüneburg, Landkreis
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de📧
Telefon: +49 413115-1334📞 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen
für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Der Auftraggeber weist darauf hin, dass
etwaige Nachprüfungsanträge unzulässig sind, soweit: 1) der Antragsteller den
geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb
einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134
Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund
der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach
Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der
Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz
2 bleibt unberührt. Zuständig für Nachprüfungsverfahren ist die Vergabekammer
Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und
Verkehr, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg. Im Falle eines
Nachprüfungsverfahrens hat die Vergabestelle die Akten der Vergabekammer
vorzulegen; diese gewährt den Verfahrensbeteiligten Akteneinsicht. Zur Wahrung
der Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse obliegt es den Bietern,
schon mit Angebotslegung die betreffenden Bestandteile ihres Angebotes als
derartige Geheimnisse zu kennzeichnen (§ 165 Abs. 2 und 3 GWB) und dies zu
begründen. Ohne eine solche Kennzeichnung und Begründung ist der AG nicht
gehalten, weitergehende Maßnahmen zum Schutz etwaiger Geheimnisse bei der
Weitergabe an die Vergabekammer zu ergreifen.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen
für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Der Auftraggeber weist darauf hin, dass
etwaige Nachprüfungsanträge unzulässig sind, soweit: 1) der Antragsteller den
geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb
einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134
Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund
der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach
Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der
Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz
2 bleibt unberührt. Zuständig für Nachprüfungsverfahren ist die Vergabekammer
Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und
Verkehr, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg. Im Falle eines
Nachprüfungsverfahrens hat die Vergabestelle die Akten der Vergabekammer
vorzulegen; diese gewährt den Verfahrensbeteiligten Akteneinsicht. Zur Wahrung
der Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse obliegt es den Bietern,
schon mit Angebotslegung die betreffenden Bestandteile ihres Angebotes als
derartige Geheimnisse zu kennzeichnen (§ 165 Abs. 2 und 3 GWB) und dies zu
begründen. Ohne eine solche Kennzeichnung und Begründung ist der AG nicht
gehalten, weitergehende Maßnahmen zum Schutz etwaiger Geheimnisse bei der
Weitergabe an die Vergabekammer zu ergreifen.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-09-27+02:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 189-583910 (2024-09-25)