Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Formular V: Eigenerklärung zum Unternehmen sowie Mitarbeiterprofilen und Ausbildungshintergrund
Angaben zum Unternehmen sowie Aufteilung der derzeit im Unternehmen Beschäftigten nach Berufsgruppen sowie Eigenerklärung zu Mitarbeiterprofilen und Ausbildungshintergrund und dass innerhalb von sechs Kalendertagen nach gesonderter Aufforderung des Auftraggebers Mitarbeiterprofile und Nachweise zur Qualifikation der Führungskräfte von der Regionalleitung bis zur beabsichtigten Objektleitung (hier Nachweis Weiterbildung zum/ zur geprüften Objektleiter/-in im Gebäudereiniger-Handwerk) mit Angaben zur Ausbildung, Erfahrung und Firmenzugehörigkeit eingereicht wird.
Eigenerklärung zu Referenzen Los 1
Eigenerklärung zu mindestens zwei vergleichbaren Referenzen (Unterhaltsreinigung) aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre mit Angabe von: Name des Unternehmens, Anschrift und Sitz des Unternehmens, Ansprechpartner, Telefon-Nr., Kurzbeschreibung des Auftrages mit Art und Umfang der Leistung, Auftragssumme jährlich, Jahresreinigungsfläche in m², Zeitraum der Zusammenarbeit, Datum der erstmaligen Leistungserbringung, Datum der Abrechnung.
Mindestvoraussetzungen:
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind mindestens zwei Eigenerklärungen über Referenzen zu benennen, die hinsichtlich nach Art und Umfang der Leistungen und der Gebäudenutzungsart vergleichbar sind. Die Referenzen müssen jedenfalls einmal vor dem Datum der EU-weiten Bekanntmachung abgerechnet worden sein, dürfen zwingend aber auch nicht länger als drei Jahre vorm dem Datum der EU-weiten Bekanntmachung abgerechnet worden sein.
Eine Referenz ist vergleichbar, wenn alle untenstehenden Kriterien erfüllt sind:
1. Es werden Leistungen der Unterhaltsreinigung in Objekten wie Schulen, Sporthallen und Verwaltungsobjekten erbracht.
2. Die Jahresreinigungsfläche je genannter Referenz beträgt mindestens 2,17 Mio. m².
3. Die Leistungen wurden mindestens ein Mal vor dem Datum der EU-weiten Bekanntmachung abgerechnet.
4. Die Leistungen dürfen nicht länger als drei Jahre vor dem Datum der EU-weiten Bekanntmachung abgerechnet worden sein.
Eigenerklärung zu Referenzen Los 2 (sofern angeboten)
Eigenerklärung zu mindestens zwei vergleichbaren Referenzen (Glasreinigung) aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre mit Angabe von: Name des Unternehmens, Anschrift und Sitz des Unternehmens, Ansprechpartner, Telefon-Nr., Kurzbeschreibung des Auftrages mit Art und Umfang der Leistung, Auftragssumme jährlich, Jahresreinigungsfläche in m², Zeitraum der Zusammenarbeit, Datum der erstmaligen Leistungserbringung, Datum der Abrechnung
Mindestvoraussetzungen:
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind mindestens zwei Eigenerklärungen über Referenzen zu benennen, die hinsichtlich nach Art und Umfang der Leistungen und der Gebäudenutzungsart vergleichbar sind. Die Referenzen müssen jedenfalls einmal vor dem Datum der EU-weiten Bekanntmachung abgerechnet worden sein, dürfen zwingend aber auch nicht länger als drei Jahre vorm dem Datum der EU-weiten Bekanntmachung abgerechnet worden sein.
Eine Referenz ist vergleichbar, wenn alle untenstehenden Kriterien erfüllt sind:
1. Die Jahresreinigungsfläche je genannter Referenz beträgt mindestens 8 Tsd. m².
2. Die Leistungen wurden mindestens ein Mal vor dem Datum der EU-weiten Bekanntmachung abgerechnet.
3. Die Leistungen dürfen nicht länger als drei Jahre vor dem Datum der EU-weiten Bekanntmachung abgerechnet worden sein.
Gilt nur für Los 1:
Erklärung, dass innerhalb von 6 Kalendertagen nach gesonderter Anforderung des Auftraggebers ein Konzept für die Einführung bzw. Start-Up Phase der Unterhaltsreinigung eingereicht wird
Erklärung, dass innerhalb von 6 Kalendertagen nach gesonderter Anforderung des Auftraggebers eine Beschreibung des im Rahmen der Leistungsphase eingesetzten EDV-gestützten Qualitätsmesssystem inkl. Handhabung und Auswertungsmöglichkeiten eingereicht wird.
Gilt nur für Los 1: Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Siehe zuvor sowie die Einhaltung der maximalen Richtleistungen für die laufende Unterhaltsreinigung:
Raumgruppe A - Büro- und Besprechungsräume: 250 m²/Std./Reinigungskraft
Raumgruppe B – Aufenthalts- und Sozialräume: 200 m²/Std./Reinigungskraft
Raumgruppe C – Lager- und Technikräume: 350 m²/Std./Reinigungskraft
Raumgruppe D – Toiletten: 85 m²/Std./Reinigungskraft
Raumgruppe E – Nassbereiche: 130 m²/Std./Reinigungskraft
Raumgruppe F – Eingangsbereiche: 400 m²/Std./Reinigungskraft
Raumgruppe G – Verkehrsflächen – Flure: 380 m²/Std./Reinigungskraft
Raumgruppe H – Treppen: 180 m²/Std./Reinigungskraft
Raumgruppe I – Aufzüge: 80 m²/Std./Reinigungskraft
Raumgruppe J – Unterrichtsräume: 250 m²/Std./Reinigungskraft
Raumgruppe K – Umkleiden: 200 m²/Std./Reinigungskraft
Raumgruppe L – Sporthallen: 600 m²/Std./Reinigungskraft
Raumgruppe M – Mensa 350 m²/Std./Reinigungskraft
Selbstreinigung
Benennung der Erklärungen, welche nicht wie gefordert abgegeben werden können sowie Angabe der Gründe und ggf. Darlegung, warum eine Eignung aus Sicht des Bieters dennoch zu bejahen ist.
Angaben zu zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen
Form. 521 EU Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB
Form. 523 EU Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21.07.2022