Unterhalts-, Veranstaltungs-, Grund- und Sonderreinigung verschiedener Objekte der Olympiapark München GmbH

Olympiapark München GmbH

Der Auftraggeber sucht mit der vorliegenden Ausschreibung einen Dienstleister für die Erbringung von Gebäudereinigungsleistungen. Gegenstand des ausgeschriebenen Auftrags sind die Unterhaltsreinigung, Veranstaltungsreinigung, Baureinigung, Grund-reinigung, Sonderreinigung in folgenden Objekten des Olympiaparks: Olympia-Eissportzentrum, Olympiaturm, Kleine Olympiahalle, Olympiahalle, Verwaltungsgebäude, Olympiastadion, Werner-von-Linde-Halle, Temporäre Bürocontainer

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-02-19. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-01-08.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2024-01-08 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2024-01-08)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Unterhalts-, Veranstaltungs-, Grund- und Sonderreinigung verschiedener Objekte der Olympiapark München GmbH
Referenznummer: AV20A4F0-EU
Kurze Beschreibung:
Der Auftraggeber sucht mit der vorliegenden Ausschreibung einen Dienstleister für die Erbringung von Gebäudereinigungsleistungen. Gegenstand des ausgeschriebenen Auftrags sind die Unterhaltsreinigung, Veranstaltungsreinigung, Baureinigung, Grund-reinigung, Sonderreinigung in folgenden Objekten des Olympiaparks: Olympia-Eissportzentrum, Olympiaturm, Kleine Olympiahalle, Olympiahalle, Verwaltungsgebäude, Olympiastadion, Werner-von-Linde-Halle, Temporäre Bürocontainer
Mehr anzeigen
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Gebäudereinigung 📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 4 440 699 EUR 💰
Beschreibung
Interne Kennung: AV20A4F0-EU
Beschreibung der Beschaffung:
Der Auftraggeber sucht mit der vorliegenden Ausschreibung einen Dienstleister für die Erbringung von Gebäudereinigungsleistungen. Gegenstand des ausgeschriebenen Auftrags sind die Unterhaltsreinigung, Veranstaltungsreinigung, Baureinigung, Grundreinigung, Sonderreinigung in folgenden Objekten des Olympiaparks: Olympia-Eissportzentrum, Olympiaturm, Kleine Olympiahalle, Olympiahalle, Verwaltungsgebäude, Olympiastadion, Werner-von-Linde-Halle, Temporäre Bürocontainer. Aufgrund von Sanierungsarbeiten kommt es zu Schließungen des Olympiaturms und des Olympiastadions während der Vertragslaufzeit. In diesem Zeitraum ruhen die Leistungspflichten für diese Objekte. Nach Abschluss der Sanierungen werden die Bürocontainer abgebaut. Damit entfällt möglicherweise der entsprechende Reinigungsbedarf für diesen Leistungsbereich. Nach Umzug des Eishockey-Bundesligaspielbetriebs in den SAP-Garden entfällt der Reinigungsbedarf für die Olympiaeishalle. Es wird eine anschließende Interimsnutzung des Olympia-Eissportzentrums angestrebt, die eine Anpassung der Reinigungsleistungen erforderlich machen wird.
Mehr anzeigen
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Büroreinigung 📦
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Die nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen
Gefördertes soziales Ziel: Faire Arbeitsbedingungen
Die Verwendung von Zugänglichkeitskriterien für Menschen mit Behinderungen in den technischen Spezifikationen: Kriterien für die Zugänglichkeit für Menschen mit Behinderungen wurden nicht berücksichtigt, da die Beschaffung nicht für die Nutzung durch natürliche Personen vorgesehen ist
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Verschiedene Objekte im Olympiapark: Olympia-Eissportzentrum, Olympiaturm, Kleine Olympiahalle, Olympiahalle, Verwaltungsgebäude, Olympiastadion, Werner-von-Linde-Halle, Temporäre Bürocontainer
Postanschrift: Spiridon-Louis-Ring 21
Postleitzahl: 80809
Stadt: München
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: München, Kreisfreie Stadt 🏙️
Dauer
Datum des Beginns: 2024-08-01 📅
Datum des Endes: 2027-07-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar
Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen: Die Leistungen werden zum Ablauf der Vertragslaufzeit erneut ausgeschrieben.
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung:
Überprüfungsklausel nach § 132 Abs. 2 Nr. 4 a) iVm Nr. 1 GWB: Für den Fall, dass der Auftraggeber eine außerordentliche Kündigung nach § 16 Abs. 3 Reinigungsvertrag während der Probezeit erklärt oder der Auftragnehmer vom ordentlichen Kündigungsrecht während der Probezeit gemäß § 16 Abs. 1 Satz 2 Reinigungsvertrag Gebrauch macht, behält sich der Auftraggeber die Durchführung eines Auftragnehmerwechsels nach § 132 Abs. 2 Nr. 4 lit a) GWB vor. Hierzu wird der Auftraggeber den Bietern, die im Rahmen des vorangegangenen Vergabeverfahrens ein wertungsfähiges Angebot abgegeben haben, in der Reihen-folge des Ausschreibungsergebnisses bis Platz 5 antragen, als neuer Auftragnehmer die Leistungen zu übernehmen. Der Auftraggeber wird die Bieter dazu fragen, ob sie auch nach Ablauf der Bindefrist ihrer Angebote weiterhin bereit sind, den Auftrag entsprechend den unveränderten Inhalten ihrer jeweiligen Angebote zu Ende zu führen. Eine Verhandlung über Angebotsinhalte ist in diesem Fall nicht statthaft.
Mehr anzeigen
Informationen über Optionen
Optionen
Beschreibung der Optionen:
Wird der Vertrag nicht fristgemäß gekündigt, verlängert er sich maximal zweimal jeweils um ein weiteres Jahr. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt somit fünf Jahre, also bis zum 31.07.2029.
Vergabekriterien
Preis
Preis (Gewichtung): 55
Qualitätskriterium (Bezeichnung): kalkulierte produktive Stunden
Qualitätskriterium (Gewichtung): 45
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Offenes Verfahren gemäß § 15 VgV
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-02-19 11:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-02-19 11:01:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
Nach Ablauf der Angebotsfrist werden die im elektronischen Angebotstresor eingegangenen Angebote durch mindestens zwei Vertreter des Auftraggebers gemeinsam geöffnet. Bieter und deren Bevollmächtigte sind nicht zugelassen (§ 55 Abs. 2 VgV).
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 132 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Eröffnungstermin: 2024-02-19 11:01:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Nach Ablauf der Angebotsfrist werden die im elektronischen Angebotstresor eingegangenen Angebote durch mindestens zwei Vertreter des Auftraggebers gemeinsam geöffnet. Bieter und deren Bevollmächtigte sind nicht zugelassen (§ 55 Abs. 2 VgV).
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2024-02-08 22:59:59 📅
Zusätzliche Informationen:
Der Auftraggeber behält sich vor, die Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren (§ 56 Abs. 2 VgV). Er kann außerdem fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachreichen oder vervollständigen lassen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist jedoch ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen (§ 56 Abs. 3 VgV). Die Unterlagen sind vom Bieter nach Aufforderung durch den Auftraggeber innerhalb einer festzulegenden angemessenen Frist vorzulegen (§ 56 Abs. 4 VgV). Ein Anspruch der Bieter auf eine Nachforderung von Unterlagen besteht nicht. Angebote, die nicht die geforderten beziehungsweise bei Ausübung der vorgenannten Möglichkeit nicht die nachgeforderten Unterlagen enthalten, müssen zwingend ausgeschlossen werden (§ 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV).
Mehr anzeigen
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Art der festen Zahl: Fester Wert (insgesamt)

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung: Die Bieter haben, sofern eine Eintragung gesetzlich in dem Staat, in dem sie ansässig sind, vorgeschrieben ist, das einschlägige Berufs- oder Handelsregister anzugeben, in dem Sie eingetragen sind. In diesem Fall ist der Name des Berufs- oder Handelsregisters mit Eintragungsort und Eintragungsnummer anzugeben. Die Angabe erfolgt über die entsprechenden Felder im Formblatt Eigenerklärung zur Eignung unter Nr. II (Anlage A.6). Soweit eine Handelsregistereintragung gesetzlich nicht vorgeschrieben ist und auch nicht erfolgt ist, ist ein Nachweis über die Gewerbeanmeldung vorzulegen. Sofern eine Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach den jeweiligen für den Bieter einschlägigen gesetzlichen Regelungen nicht vorgeschrieben ist, ist der Bieter/das Mitglied der Bietergemeinschaft/der Drittunternehmer verpflichtet, dies durch eine entsprechende formlose Eigenerklärung zu bestätigen. Für ausländische Bieter ist eine Erklärung über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der EU oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem sie ansässig sind, mit den zum Abruf erforderlichen Daten vorzulegen. Diese Pflicht trifft bei einer Bietergemeinschaft jedes Mitglied gesondert, bei Bietergemeinschaften sind daher für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die entsprechenden Angaben im Formblatt Bietergemeinschaftserklärung (Anlage A.2) zu machen. Entsprechendes gilt für die Drittunternehmen, die für eine Eignungsleihe benannt wurden.
Mehr anzeigen
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Versicherungsnachweis bzw. Nachweis der Versicherbarkeit: Die Bieter haben einen Nachweis über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung bei einem in der EU zugelassenen Versicherungsunternehmen mit folgenden Mindestdeckungssummen je Schadensfall vorzulegen: 2.500.000 EUR pauschal für Personenschäden, 1.000.000 EUR für Sach- und Vermögensschäden, 500.000 EUR für Tätigkeitsschäden, 100.000 EUR für Schlüsselverlust. Sofern die Deckungssummen maximiert sind, muss es sich mindestens um eine zweifache Maximierung handeln. Der Nachweis hat durch Vorlage einer entsprechenden Eigenerklärung unter Verwendung der Anlage A.6 zu erfolgen. Alternativ genügt für den Fall, dass der Bieter zum Zeitpunkt der Einreichung seines Angebots keine Versicherung in der verlangten Höhe abgeschlossen hat, eine Eigenerklärung unter Verwendung der Anlage A.6 über eine entsprechende Versicherbarkeit oder das Bestehen einer Versicherungsoption nach oben genannten Bedingungen im Fall der Auftragserteilung. Der Versicherungsnachweis bzw. der Nachweis der Versicherbarkeit kann bei einer Bietergemeinschaft auch nur für ein Mitglied oder die Bietergemeinschaft insgesamt geführt werden und muss nicht für jedes Mitglied gesondert eingereicht werden. Auch für Drittunternehmen, die für eine Eignungsleihe benannt werden, ist kein gesonderter Versicherungsnachweis bzw. Nachweis der Versicherbarkeit vorzulegen. Der Auftraggeber verlangt für diesen Fall die Erklärung einer gesamtschuldnerischen Haftung des Bieters und des Drittunternehmens. Für den Fall, dass das Angebot des Bieters für den Zuschlag in Betracht kommt, ist auf Anforderung des Auftraggebers eine entsprechende Versicherungsbestätigung (Kopie der Versicherungspolice(n)) vorzulegen. Der Nachweis über das Vorhandensein einer Versicherung bzw. der Versicherbarkeit in Höhe der vorgenannten Mindestdeckungssummen stellt eine Mindestanforderung dar.
Mehr anzeigen
Angaben zum Umsatz: Die Bieter haben mit ihrem Angebot eine Erklärung über den Jahresumsatz im Geschäftsbereich Reinigungsdienstleistungen (netto, ohne Umsatzsteuer) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2020 bis 2022) vorzulegen. Für die Erklärung ist das Formblatt in Anlage A.6 zu verwenden. Als Mindestanforderung im Geschäftsbereich Reinigungsleistungen ist ein Jahresumsatz von 1,2 Mio. EUR im Durchschnitt der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre für die zur Ausführung des Vertrages vorgesehene Gesellschaft nachzuweisen. Grundsätzlich ist der geforderte Mindestumsatz im Durchschnitt der letzten drei Geschäftsjahre für die zur Ausführung des Vertrags vorgesehene Gesellschaft (Bieter) nachzuweisen. Im Fall der Bewerbung einer Bietergemeinschaft können die Umsätze für die Mitglieder insgesamt nachgewiesen werden. Jedes Mitglied hat jedoch seine Umsätze gesondert mit eigener Anlage zu erklären. Die Berücksichtigung der Umsätze von Konzernunternehmen, Muttergesellschaften oder Nachunternehmern ist nur zulässig, wenn diese im Rahmen der Eignungsleihe herangezogen werden. Der Auftraggeber verlangt für diesen Fall die Erklärung einer gesamtschuldnerischen Haftung des Bieters und des Drittunternehmens.
Mehr anzeigen
Technische und berufliche Fähigkeiten
Referenzen: Zum Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit hat jeder Bieter aussagekräftige Angaben zu mindestens einer Referenz über nach Art und Umfang vergleichbaren Leistungen zu machen, deren Leistungserbringung nicht länger als fünf Jahre zurückliegt. Stichtag ist der Ablauf der Angebotsfrist. Als nach Art (Leistungsbereich) und Umfang vergleichbar gelten nur solche Referenzen, die folgende Anforderungen erfüllen: Die benannte Referenz muss bzw. die benannten Referenzen müssen insgesamt folgende drei Leistungsbereiche abdecken: Veranstaltungsreinigung bei Stadion-Veranstaltungen, Veranstaltungsreinigung bei Hallenveranstaltungen, Veranstaltungsreinigung Bankett / VIP-Bereich. Die benannten Referenzen können dabei die drei Leistungsbereiche auch kumulativ abdecken. Die Leistungsbereiche müssen also nicht durch eine einzige Referenz abgedeckt werden, sondern können auch durch bis zu drei einzelne Referenzen zusammen umfasst sein. Erforderlich bleibt gleichwohl, dass der Bieter für alle Leistungsbereiche ausnahmslos Referenzen vorweisen kann. Die Referenzen müssen jeweils auch Leistungen der Objektleitung umfassen, um vergleichbar zu sein. Die Referenzen müssen in den einzelnen Leistungsbereichen folgenden Umfang aufweisen, der anhand der Kapazität der jeweiligen Referenzobjekte bemessen wird: Stadion-Veranstaltungen: mindestens 25.000 Besucher (pro Tag); Hallenveranstaltungen: mindestens 7.500 Besucher (pro Tag); Bankett / VIP-Bereich: mindestens 1.000 Besucher (pro Tag) Hinsichtlich der Leistungsbereiche Hallenveranstaltungen und Bankett / VIP-Bereich muss der Referenzinhaber das Referenzobjekt als Reinigungsdienstleister mindestens über ein Jahr betreut haben. Bei Stadion-Veranstaltungen muss der Referenzinhaber das Referenzobjekt entweder ebenfalls mindestens über ein Jahr oder aber zumindest wiederholt (mindestens dreimal) betreut haben. Für die Angaben ist ausschließlich das als Anlage A.5 beigefügte Formblatt zu verwenden. Eigene Referenzlisten werden nicht berücksichtigt. Für jede Referenz sind Angaben insbesondere zu folgenden Punkten jeweils anhand des Formblattes zu machen: Bezeichnung der Referenz, Beschreibung des jeweiligen Referenzauftrags, Land/Ort der Ausführung des Referenzauftrags, Benennung des Referenzgebers mit Ansprechpartner, Anschrift, E-Mailadresse, Telefonnummer beim Referenzgeber und Branche, Genaue Angabe des Referenzleistungsinhaltes anhand der Anforderungen des jeweiligen Referenzauftrags nach Art und Umfang (zur Beurteilung der Vergleichbarkeit), insbesondere: Angabe der Besucherkapazitäten der gereinigten Objekte, Inhalte der Objektbetreuungsleistungen, Leistungszeitraum und/oder Anzahl der Reinigungen (bei Stadionveranstaltungen), Angabe zur Stellung des Referenzinhabers (Hauptauftragnehmer oder Nachunternehmer). Die Benennung des Referenzgebers ist erforderlich, um die Eignung des Bieters zu prüfen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben zu den Referenzen durch Rückfragen bei dem benannten Referenzgeber nachzuprüfen. Hinsichtlich der Referenz gelten folgende Mindestanforderungen: - Vorlage von mindestens einer Referenz, deren Leistungserbringung nicht länger als fünf Jahre zurückliegt (Stichtag Angebotsfrist). Sofern der Bieter die abzudeckenden Leistungsbereiche über mehrere Referenzen kumulativ nachweist, muss jede Referenz diesen Referenzzeitraum erfüllen. - Die angegebene Referenz muss (einzeln oder kumulativ) alle drei genannten Leistungsbereiche abdecken. - Die angegebene Referenz muss (einzeln oder kumulativ) mindestens die genannten Besucherkapazitäten aufweisen. - Die angegebene Referenz muss (einzeln oder kumulativ) den genannten Mindestleistungszeitraum / Reinigungshäufigkeit aufweisen.
Mehr anzeigen
Angabe von Mitarbeiterzahlen: Die Bieter haben mit Ihrem Angebot eine Erklärung der Mitarbeiteranzahl im Geschäftsbereich Reinigungsdienstleistungen, die in den letzten drei Geschäftsjahren 2021 bis 2023 durchschnittlich beim Bieter beschäftigt waren, sowie den Durchschnitt dieser drei Jahre vorzulegen. Die Erklärung erfolgt anhand der Anlage A.6. Im Fall der Bewerbung einer Bietergemeinschaft werden die Mitarbeiterzahlen für die Mitglieder insgesamt berücksichtigt. Dies gilt auch für die Mitarbeiterzahlen von benannten Drittunternehmen. Jedes Mitglied/Drittunternehmen hat jedoch seine Mitarbeiterzahlen gesondert mit eigener Anlage zu erklären. Die Berücksichtigung der Mitarbeiterzahlen von Konzernunternehmen oder Muttergesellschaften ist nur zulässig, wenn diese in Rahmen der Eignungsleihe einbezogen werden.
Mehr anzeigen
Bedingungen für die Teilnahme
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Die Abgabe von Angeboten durch Bietergemeinschaften ist grundsätzlich zulässig. Allerdings wird darauf hingewiesen, dass bei paralleler Bewerbung mehrerer (über eine Bietergemeinschaft oder anderweitig verbundener) Unternehmen sowie anderen Formen einer Mehrfachbeteiligung der Wettbewerbsgrundsatz und insbesondere der Geheimwettbewerb verletzt sein kann. Dies kann zum Ausschluss der betroffenen Angebote führen. Zudem kann die Bildung einer Bietergemeinschaft eine wettbewerbsbeschränkende Abrede im Sinne von § 1 GWB darstellen und unzulässig sein, insbesondere wenn sich Unternehmen zusammenschließen, die als Einzelunternehmen den Auftrag allein hätten ausführen können, weil sie über die geforderten Kapazitäten, technischen Ausrüstungen und fachlichen Kenntnisse selbst verfügen. Soweit das Angebot von einer Bietergemeinschaft eingereicht wird, muss die Bietergemeinschaft eine Erklärung abgeben (Anlage A.2), a) in der alle Mitglieder aufgeführt sind und eines der Mitglieder als bevollmächtigter Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages bezeichnet ist, b) in der bestätigt wird, dass das bevollmächtigte Mitglied alle Mitglieder der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, c) in der erklärt wird, dass das bevollmächtigte Mitglied berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Erklärungen entgegen- und Zahlungen anzunehmen, d) in der erklärt wird, dass alle Mitglieder für die Erfüllung des Vertrages gesamtschuldnerisch haften, e) und in der angegeben wird, welches Mitglied welche Leistungsbereiche bzw. Teilbereiche ausführt. Ist beabsichtigt, ein Angebot als Bietergemeinschaft abzugeben, ist zusätzlich die Anlage A.2 zu verwenden und vollständig auszufüllen. Neben der Erklärung der Bietergemeinschaft sind in Anlage A.2 die dort geforderten Angaben zu allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft zu machen.
Mehr anzeigen
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Entrichtung von Steuern
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Der Bieter hat zu erklären, dass keine Person, deren Verhalten nach Maßgabe von § 123 Abs. 3 GWB seinem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen folgender Straftaten: 1. § 129 des Strafgesetzbuches (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuches (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b des Strafgesetzbuches (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), 2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, 3. § 261 des Strafgesetzbuches (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte), 4. § 263 des Strafgesetzbuches (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 des Strafgesetzbuches (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden, 6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), 7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), 8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder 10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).
Mehr anzeigen
Der Bieter hat zu erklären, dass 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, 2. das Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, 3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit keine nachweislich schweren Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; 4. das Unternehmen keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, 5. kein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen als einen Ausschluss nicht wirksam beseitigt werden kann, 6. keine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann, 7. das Unternehmen keine wesentlichen Anforderungen bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, 8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien in diesem Vergabeverfahren keine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln. 9. das Unternehmen a) nicht versucht hat, die Entscheidungsfindung des Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) nicht versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) weder fahrlässig noch vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.
Mehr anzeigen
Der Bieter hat zu erklären, dass er seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt hat.
Der Bieter hat zu erklären, dass er in den letzten zwei Jahren nicht - nach § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 SchwarzArbG oder - nach § 98c AufenthG - nach § 21 Abs. 1 AnEntG oder - nach § 19 Abs. 1 MiLoG mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von 2.500 EUR belegt worden ist.
Mehr anzeigen

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Olympiapark München GmbH
Nationale Registrierungsnummer: DE129423783
Postanschrift: Spiridon-Louis-Ring 21
Postleitzahl: 80809
Postort: München
Region: München, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Herr Udo Michel
E-Mail: ausschreibungomg@olympiapark.de 📧
Telefon: +49 8930672050 📞
Fax: +49 8930673552050 📠
URL: https://www.olympiapark.de/de 🌏
Adresse des Käuferprofils: https://www.olympiapark.de 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Agentur/Amt auf regionaler oder lokaler Ebene
Haupttätigkeit
Freizeit, Sport, Kultur und Religion
Kommunikation
Dokumente URL: https://plattform.aumass.de:443/Veroeffentlichung/av20a4f0-eu 🌏
Teilnahme-URL: https://plattform.aumass.de:443/Veroeffentlichung/av20a4f0-eu 🌏
Sprache des Beschaffungsdokuments: Deutsch 🗣️
Elektronische Einreichung: Erforderlich

Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
Der Auftraggeber führt eine verpflichtende Objektbesichtigung durch. Folgende Termine stehen für eine Objektbesichtigung zur Verfügung: 22.01.2024, 23.01.2024, 24.01.2024, 26.01.2024, jeweils von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr. Aufgrund zwingender betrieblicher Gründe können keine alternativen Termine angeboten oder akzeptiert werden. Die Bieter werden dringend gebeten, sich die genannten Termine zu reservieren. Eine gesonderte Einladung erfolgt nicht. Die Bieter werden gebeten, sich umgehend, spätestens bis 18.01.2024, über die Vergabeplattform „aumass“ über das Kommunikationstool anzumelden. Es ist eine Erstoption und eine Zweitoption anzugeben. Der Auftraggeber wird aus diesen beiden Optionen einen Termin auswählen. Der Auftraggeber behält sich jedoch vor, Bieter einen anderen Termin zuzuteilen, wenn dies aus organisatorischen Gründen erforderlich werden sollte. Treffpunkt für die Objektbesichtigung ist der Besucherservice (Infopoint) am Eisstadion. Bitte fahren Sie über die Lerchenauerstr. in den Olympiapark und nutzen Sie den Parkplatz am Eisstadion direkt nach der Einfahrt in den Spiridon-Louis-Ring. Der Besucherservice befindet sich in einem Rondell direkt beim Parkplatz. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass vorherige Objektbesichtigungen für eine sachgerechte Kalkulation aus Sicht des Auftraggebers unbedingt erforderlich ist, da trotz sorgfältiger Erstellung der Vergabeunterlagen individuelle Umstände vorliegen könnten, die aus Sicht eines Bieters im Hinblick auf seine Arbeitsorganisation zu Mehr- oder Minderaufwand führen könnten, eine sachgerechte und zuverlässige Leistungserbringung jedoch von besonderer Bedeutung für den Auftraggeber ist. Die Objektbesichtigung ist verpflichtend und zwingende Voraussetzung für die Wertung des Angebots. Die Bieter haben ihre Teilnahme mit dem Formblatt „Bestätigung Objektbesichtigung“ (Anlage A.7) durch den anwesenden Vertreter des Auftraggebers bestätigen zu lassen. Das vorausgefüllte Formblatt ist zum Termin mitzubringen. Das unterzeichnete Formblatt ist dem Angebot beizufügen. Jeder Bieter bzw. jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft hat zudem die als Anlage A.10 den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung zu den Russland-Sanktionen ausgefüllt seinem Angebot beizufügen.
Mehr anzeigen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern
Nationale Registrierungsnummer: DE 811335517
Abteilung: Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Postleitzahl: 80538
Postort: München
Region: München, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de 📧
Telefon: +49 8921762411 📞
Fax: +49 8921762847 📠
URL: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html 🌏
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Nach § 160 Abs. 3 GWB ist der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften - bereits im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen und in der Regel vor Anrufung der Vergabekammer gerügt hat, - wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gerügt hat. - Ferner ist ein Antrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein Nachprüfungsantrag ist weiter in der Regel unzulässig, sofern der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird. Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung in elektronischer Form oder per Fax (§ 134 Abs. 2 GWB).
Mehr anzeigen
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-01-08Z 📅
Quelle: OJS 2024/S 006-014257 (2024-01-08)