Auftragsbekanntmachung (2024-07-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Unterhaltsreinigung - Verwaltungsgebäude Aue-Bad Schlema, Wettinerstraße 61, 08280 Aue-Bad Schlema
Referenznummer: 30316/2/6/24/522
Kurze Beschreibung:
“Unterhaltsreinigung - Verwaltungsgebäude Aue-Bad Schlema, Wettinerstraße 61, 08280 Aue-Bad Schlema”
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Reinigungsdienste📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Verwaltungsgebäude Aue-Bad Schlema, Wettinerstraße 61, 08280 Aue-Bad Schlema
Unterhaltsreinigung für Hauptgebäude, Veterinäramt und Feuerwehrtechnisches Zentrum”
Beschreibung der Beschaffung
Verwaltungsgebäude Aue-Bad Schlema, Wettinerstraße 61, 08280 Aue-Bad Schlema
Unterhaltsreinigung für Hauptgebäude, Veterinäramt und Feuerwehrtechnisches Zentrum
Mehr anzeigen
Ort der Leistung: Erzgebirgskreis🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2024-11-01 📅
Datum des Endes: 2025-10-31 📅
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-09-10 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-09-10 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“124_LD https://www.erzgebirgskreis.de/fileadmin/Formulare_und_Merkblaetter/13220/124_LD.pdf
Eigenerklärung zur Eignung Liefer-/Dienstleistungen
Enthält...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
124_LD https://www.erzgebirgskreis.de/fileadmin/Formulare_und_Merkblaetter/13220/124_LD.pdf
Eigenerklärung zur Eignung Liefer-/Dienstleistungen
Enthält Abfragen zum Umsatz, Referenznennungen, Anzahl der Arbeitskräfte(Lt. fachl. Einschätzung sollten im Objekt mindestens 3 Reinigungskräfte zum Einsatz kommen.)
Eintragung in das Berufsregister, Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation, zur Zuverlässigkeit des Bewerbers, Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beitragen zur gesetzlichen Sozialversicherung und zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft. Sollte Ihr Teilnahmeantrag/Angebot in die engere Wahl gelangen, werden ggf. Nachweise zum Beleg der Eigenerklärungen angefordert. Es wird darauf hingewiesen, dass die jeweils genannten Bestätigungen/ Nachweise zu den Eigenerklärungen auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der gesetzten angemessenen Frist vorgelegt werden müssen und Ihr Angebot/Teilnahmeantrag ausgeschlossen wird, wenn die Unterlagen nicht vollständig innerhalb dieser Frist vorgelegt werden.
https://www.erzgebirgskre...
Anlage zum BMWK-Rundschreiben vom 14.04.2022
Mit der am 8. April 2022 im EU-Amtsblatt veröffentlichten Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (nachfolgend: Sanktions-VO) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, wurden seit Ausbruch des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine erstmals auch Sanktionen erlassen, die die Vergabe und die Ausführung öffentlicher Aufträge und Konzessionen ab Erreichen der EU-Schwellenwerte nach § 106 GWB unmittelbar und ohne weitere nationale Umsetzungsrechtsakte betreffen. Gegenstand der Sanktionen im Bereich der Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen: Gegenstand der Sanktionen im Bereich der öffentlichen Aufträge und Konzessionen sind
• einerseits ein seit dem 09.04.2022 geltendes Zuschlagsverbot für noch nicht abgeschlossene Vergabeverfahren;
• andererseits das Verbot, bereits vor dem 09.04.2022 vergebene Aufträge und Konzessionen ab dem 11.10.2022 weiter zu erfüllen (Vertragserfüllungsverbot),
soweit Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, unmittelbar als Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer auftreten oder mittelbar, mit mehr als 10 % gemessen am Auftragswert, als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises an dem in Rede stehenden Auftrag beteiligt sind.
- Referenzliste
- sonstige zur Auswertung benötigte Nachweise/Angaben/Unterlagen/ Nachweise
- siehe Formblatt 216
Sollte Ihr Teilnahmeantrag/Angebot in die engere Wahl gelangen, werden ggf. Nachweise zum Beleg der Eigenerklärungen angefordert. Es wird darauf hingewiesen, dass die jeweils genannten Bestätigungen/ Nachweise zu den Eigenerklärungen auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der gesetzten angemessenen Frist vorgelegt werden müssen und Ihr Angebot/Teilnahmeantrag ausgeschlossen wird, wenn die Unterlagen nicht vollständig innerhalb dieser Frist vorgelegt werden.
Auswahlkriterien für den Zugang zur nächsten Stufe
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“124_LD https://www.erzgebirgskreis.de/fileadmin/Formulare_und_Merkblaetter/13220/124_LD.pdf
Eigenerklärung zur Eignung Liefer-/Dienstleistungen
Enthält...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
124_LD https://www.erzgebirgskreis.de/fileadmin/Formulare_und_Merkblaetter/13220/124_LD.pdf
Eigenerklärung zur Eignung Liefer-/Dienstleistungen
Enthält Abfragen zum Umsatz, Referenznennungen, Anzahl der Arbeitskräfte, Lt. fachl. Einschätzung sollten im Objekt mindestens 3 Reinigungskräfte zum Einsatz kommen.)
Eintragung in das Berufsregister, Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation, zur Zuverlässigkeit des Bewerbers, Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beitragen zur gesetzlichen Sozialversicherung und zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft. Sollte Ihr Teilnahmeantrag/Angebot in die engere Wahl gelangen, werden ggf. Nachweise zum Beleg der Eigenerklärungen angefordert. Es wird darauf hingewiesen, dass die jeweils genannten Bestätigungen/ Nachweise zu den Eigenerklärungen auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der gesetzten angemessenen Frist vorgelegt werden müssen und Ihr Angebot/Teilnahmeantrag ausgeschlossen wird, wenn die Unterlagen nicht vollständig innerhalb dieser Frist vorgelegt werden.
https://www.erzgebirgskre...
Anlage zum BMWK-Rundschreiben vom 14.04.2022
Mit der am 8. April 2022 im EU-Amtsblatt veröffentlichten Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (nachfolgend: Sanktions-VO) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, wurden seit Ausbruch des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine erstmals auch Sanktionen erlassen, die die Vergabe und die Ausführung öffentlicher Aufträge und Konzessionen ab Erreichen der EU-Schwellenwerte nach § 106 GWB unmittelbar und ohne weitere nationale Umsetzungsrechtsakte betreffen. Gegenstand der Sanktionen im Bereich der Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen: Gegenstand der Sanktionen im Bereich der öffentlichen Aufträge und Konzessionen sind
• einerseits ein seit dem 09.04.2022 geltendes Zuschlagsverbot für noch nicht abgeschlossene Vergabeverfahren;
• andererseits das Verbot, bereits vor dem 09.04.2022 vergebene Aufträge und Konzessionen ab dem 11.10.2022 weiter zu erfüllen (Vertragserfüllungsverbot),
soweit Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, unmittelbar als Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer auftreten oder mittelbar, mit mehr als 10 % gemessen am Auftragswert, als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises an dem in Rede stehenden Auftrag beteiligt sind.
- Referenzliste
- sonstige zur Auswertung benötigte Nachweise/Angaben/Unterlagen/ Nachweise
- siehe Formblatt 216
Sollte Ihr Teilnahmeantrag/Angebot in die engere Wahl gelangen, werden ggf. Nachweise zum Beleg der Eigenerklärungen angefordert. Es wird darauf hingewiesen, dass die jeweils genannten Bestätigungen/ Nachweise zu den Eigenerklärungen auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der gesetzten angemessenen Frist vorgelegt werden müssen und Ihr Angebot/Teilnahmeantrag ausgeschlossen wird, wenn die Unterlagen nicht vollständig innerhalb dieser Frist vorgelegt werden.
Auswahlkriterien für den Zugang zur nächsten Stufe
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Geforderte Kautionen und Garantien:
“Beschreibung der finanziellen Sicherheit: Sicherheitsleistung für die Vertragserfüllung (§ 18 VOL/B)
Sicherheit für die Erfüllung sämtlicher...”
Geforderte Kautionen und Garantien
Beschreibung der finanziellen Sicherheit: Sicherheitsleistung für die Vertragserfüllung (§ 18 VOL/B)
Sicherheit für die Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen des Auftragnehmers aus dem Vertrag ist in Höhe von 5,0 v.H. der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten, sofern die Auftragssumme mindestens 50.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt, und wenn dies für die sach- und fristgemäße Leistung ausnahmsweise erforderlich erscheint.
Sicherheit kann wahlweise durch Hinterlegung von Geld oder durch Bürgschaft geleistet werden
Mehr anzeigen
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
“§ 17 VOL/B”
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Referat 38 - 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Nationale Registrierungsnummer: DE287064009 (USt-IdNr.)
Postanschrift: Dienststelle Leipzig
Postleitzahl: 04107
Postort: Leipzig
Region: Leipzig, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de📧
Telefon: 0341-977-3800📞
Fax: 0341-977-1049 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 (3) Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 (3) Nr. 2 und 3 GWB). Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 (3) Nr. 4 GWB).
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2024/S 148-459271 (2024-07-30)