Ziel ist es, in IT-Vorhaben durch eine softwaregestützte Portfoliobetrachtung frühzeitiger als bisher Redundanzen, Synergien, Nachnutzungspotenziale, Risiken und Abhängigkeiten zu erkennen sowie diese zu berücksichtigen oder auch grundlegende architekturbezogene Weichenstellungen zu betrachten. Zudem soll über eine Bewertung der IT-Vorhaben eine Priorisierung erreicht werden. Diese soll dem IT-Dienstleister der Landesverwaltung Baden-Württemberg „IT Baden-Württemberg (BITBW)“ ermöglichen, zum einen eine effektive Ressourcensteuerung zu implementieren und zum anderen mittels Priorisierung eine ordnungsgemäße Vergabe der Dienstleistungen für die IT-Vorhaben und IT-Projekte der Ressorts durchzuführen. Ein Projektportfolio ist nach DIN 69901-5 bzw. DIN 69909-1 die „Zusammenfassung von Projekten und Programmen in einem abgegrenzten Verantwortungsbereich zum Zwecke einer permanenten übergeordneten Planung und Steuerung“.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-02-14.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-12-18.
Auftragsbekanntmachung (2024-12-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Unterstützung IT-Vorhabensprozess und Projektportfoliomanagement der IT Projekte der Landesverwaltung Baden-Württemberg
Referenznummer: 2024-I-088
Kurze Beschreibung:
“Ziel ist es, in IT-Vorhaben durch eine softwaregestützte Portfoliobetrachtung frühzeitiger als bisher Redundanzen, Synergien, Nachnutzungspotenziale,...”
Kurze Beschreibung
Ziel ist es, in IT-Vorhaben durch eine softwaregestützte Portfoliobetrachtung frühzeitiger als bisher Redundanzen, Synergien, Nachnutzungspotenziale, Risiken und Abhängigkeiten zu erkennen sowie diese zu berücksichtigen oder auch grundlegende architekturbezogene Weichenstellungen zu betrachten. Zudem soll über eine Bewertung der IT-Vorhaben eine Priorisierung erreicht werden. Diese soll dem IT-Dienstleister der Landesverwaltung Baden-Württemberg „IT Baden-Württemberg (BITBW)“ ermöglichen, zum einen eine effektive Ressourcensteuerung zu implementieren und zum anderen mittels Priorisierung eine ordnungsgemäße Vergabe der Dienstleistungen für die IT-Vorhaben und IT-Projekte der Ressorts durchzuführen. Ein Projektportfolio ist nach DIN 69901-5 bzw. DIN 69909-1 die „Zusammenfassung von Projekten und Programmen in einem abgegrenzten Verantwortungsbereich zum Zwecke einer permanenten übergeordneten Planung und Steuerung“.
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Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Projektmanagementsoftwarepaket📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Ziel ist es, in IT-Vorhaben durch eine softwaregestützte Portfoliobetrachtung frühzeitiger als bisher Redundanzen, Synergien, Nachnutzungspotenziale,...”
Beschreibung der Beschaffung
Ziel ist es, in IT-Vorhaben durch eine softwaregestützte Portfoliobetrachtung frühzeitiger als bisher Redundanzen, Synergien, Nachnutzungspotenziale, Risiken und Abhängigkeiten zu erkennen sowie diese zu berücksichtigen oder auch grundlegende architekturbezogene Weichenstellungen zu betrachten. Zudem soll über eine Bewertung der IT-Vorhaben eine Priorisierung erreicht werden. Diese soll dem IT-Dienstleister der Landesverwaltung Baden-Württemberg „IT Baden-Württemberg (BITBW)“ ermöglichen, zum einen eine effektive Ressourcensteuerung zu implementieren und zum anderen mittels Priorisierung eine ordnungsgemäße Vergabe der Dienstleistungen für die IT-Vorhaben und IT-Projekte der Ressorts durchzuführen. Ein Projektportfolio ist nach DIN 69901-5 bzw. DIN 69909-1 die „Zusammenfassung von Projekten und Programmen in einem abgegrenzten Verantwortungsbereich zum Zwecke einer permanenten übergeordneten Planung und Steuerung“.
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Zusätzliche Informationen:
“#Besonders geeignet für:freelance##Besonders geeignet für:startup#”
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Stuttgart”
Ort der Leistung: Stuttgart, Stadtkreis🏙️ Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 40
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Anforderungskatalog
Qualitätskriterium (Gewichtung): 60
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-02-14 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-02-14 12:01:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Stuttgart
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2024-12-20 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Nachweis Vermögensschadenhaftpflichtversicherung (Kopie des Nachweises): Der Bieter weißt eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Nachweis Vermögensschadenhaftpflichtversicherung (Kopie des Nachweises): Der Bieter weißt eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung nach.
Mindeststandard: 1 Mio. Deckungssumme, zweifach maximiert p.a. Mindeststandard: 1 Mio. Deckungssumme, zweifach maximiert p.a.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Referenzprojekte (beigefügtes Formblatt des Auftraggebers): Der Bieter reicht drei (3) Referenzen, welche der Art und Umfang dieser Ausschreibung...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Referenzprojekte (beigefügtes Formblatt des Auftraggebers): Der Bieter reicht drei (3) Referenzen, welche der Art und Umfang dieser Ausschreibung entsprechen mit seinem Ange-bot ein. Aus den Referenzen muss hervorgehen, dass das angebotene Produkt in einem vergleichbaren Umfeld produktiv zum Einsatz kommt oder gekommen ist Der Bieter reicht drei (3) Referenzen, welche der Art und Umfang dieser Ausschreibung entsprechen mit seinem Ange-bot ein. Aus den Referenzen muss hervorgehen, dass das angebotene Produkt in einem vergleichbaren Umfeld produktiv zum Einsatz kommt oder gekommen ist
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Die Vergabekammern des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: 98137_10003798
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postleitzahl: 53123
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 00000000📞
Fax: +49 228 9499163 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Der Auftraggeber weist auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bieter sowie auf die...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Der Auftraggeber weist auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen von Vergabevorschriften hin und verweist insbesondere auf die Fristen für die Einlegung von Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 Abs. 3 GWB. § 160 GWB lautet insgesamt:
„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt."
Der Auftraggeber wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung gemäß § 134 Abs. 1 GWB unterrichten und ihnen die nach § 134 Abs. 1 GWB bestimmten Informationen zur Verfügung stellen. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Absatz 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2024/S 248-782162 (2024-12-18)