Unterstützung IT-Vorhabensprozess und Projektportfoliomanagement der IT Projekte der Landesverwaltung Baden-Württemberg

Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg

Ziel ist es, in IT-Vorhaben durch eine softwaregestützte Portfoliobetrachtung frühzeitiger als bisher Redundanzen, Synergien, Nachnutzungspotenziale, Risiken und Abhängigkeiten zu erkennen sowie diese zu berücksichtigen oder auch grundlegende architekturbezogene Weichenstellungen zu betrachten. Zudem soll über eine Bewertung der IT-Vorhaben eine Priorisierung erreicht werden. Diese soll dem IT-Dienstleister der Landesverwaltung Baden-Württemberg „IT Baden-Württemberg (BITBW)“ ermöglichen, zum einen eine effektive Ressourcensteuerung zu implementieren und zum anderen mittels Priorisierung eine ordnungsgemäße Vergabe der Dienstleistungen für die IT-Vorhaben und IT-Projekte der Ressorts durchzuführen. Ein Projektportfolio ist nach DIN 69901-5 bzw. DIN 69909-1 die „Zusammenfassung von Projekten und Programmen in einem abgegrenzten Verantwortungsbereich zum Zwecke einer permanenten übergeordneten Planung und Steuerung“.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-02-14. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-12-18.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2024-12-18 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2024-12-18)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Unterstützung IT-Vorhabensprozess und Projektportfoliomanagement der IT Projekte der Landesverwaltung Baden-Württemberg
Referenznummer: 2024-I-088
Kurze Beschreibung:
Ziel ist es, in IT-Vorhaben durch eine softwaregestützte Portfoliobetrachtung frühzeitiger als bisher Redundanzen, Synergien, Nachnutzungspotenziale, Risiken und Abhängigkeiten zu erkennen sowie diese zu berücksichtigen oder auch grundlegende architekturbezogene Weichenstellungen zu betrachten. Zudem soll über eine Bewertung der IT-Vorhaben eine Priorisierung erreicht werden. Diese soll dem IT-Dienstleister der Landesverwaltung Baden-Württemberg „IT Baden-Württemberg (BITBW)“ ermöglichen, zum einen eine effektive Ressourcensteuerung zu implementieren und zum anderen mittels Priorisierung eine ordnungsgemäße Vergabe der Dienstleistungen für die IT-Vorhaben und IT-Projekte der Ressorts durchzuführen. Ein Projektportfolio ist nach DIN 69901-5 bzw. DIN 69909-1 die „Zusammenfassung von Projekten und Programmen in einem abgegrenzten Verantwortungsbereich zum Zwecke einer permanenten übergeordneten Planung und Steuerung“.
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Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Projektmanagementsoftwarepaket 📦
Beschreibung
Interne Kennung: 2024-I-088
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:freelance##Besonders geeignet für:startup#
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stuttgart
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Stuttgart, Stadtkreis 🏙️
Vergabekriterien
Preis
Preis (Gewichtung): 40
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Anforderungskatalog
Qualitätskriterium (Gewichtung): 60
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-02-14 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-02-14 12:01:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Stuttgart
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2024-12-20 📅
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2025-02-14 12:01:00 📅
Ort des Eröffnungstermins: Stuttgart
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2025-02-01 23:59:00 📅
Zusätzliche Informationen: Alle Unterlagen gemäß §56 VgV dürfen nachgefordert werden
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Nachweis Vermögensschadenhaftpflichtversicherung (Kopie des Nachweises): Der Bieter weißt eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung nach. Mindeststandard: 1 Mio. Deckungssumme, zweifach maximiert p.a. Mindeststandard: 1 Mio. Deckungssumme, zweifach maximiert p.a.
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Technische und berufliche Fähigkeiten
Referenzprojekte (beigefügtes Formblatt des Auftraggebers): Der Bieter reicht drei (3) Referenzen, welche der Art und Umfang dieser Ausschreibung entsprechen mit seinem Ange-bot ein. Aus den Referenzen muss hervorgehen, dass das angebotene Produkt in einem vergleichbaren Umfeld produktiv zum Einsatz kommt oder gekommen ist Der Bieter reicht drei (3) Referenzen, welche der Art und Umfang dieser Ausschreibung entsprechen mit seinem Ange-bot ein. Aus den Referenzen muss hervorgehen, dass das angebotene Produkt in einem vergleichbaren Umfeld produktiv zum Einsatz kommt oder gekommen ist
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Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrugsbekämpfung
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 21 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Entrichtung von Steuern
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Konkurs
Korruption
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Vergleichsverfahren
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe: Gemäß §123,124 GWB

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Nationale Registrierungsnummer: 98005_10000089
Postanschrift: Willy-Brandt-Straße 41
Postleitzahl: 70173
Postort: Stuttgart
Region: Stuttgart, Stadtkreis 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: vergabe@pd-g.de
E-Mail: vergabe@pd-g.de 📧
Telefon: +49 00000000 📞
Federführendes Mitglied
Adresse des Käuferprofils: https://im.baden-wuerttemberg.de/de/startseite 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://bieterportal.pd-g.e-va.eu/?tid=4583de96a7585a98d1842062a7e7cd53 🌏
Teilnahme-URL: https://bieterportal.pd-g.e-va.eu/?tid=4583de96a7585a98d1842062a7e7cd53 🌏
Sprache des Beschaffungsdokuments: Deutsch 🗣️
Elektronische Einreichung: Erforderlich

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Die Vergabekammern des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: 98137_10003798
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postleitzahl: 53123
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de 📧
Telefon: +49 00000000 📞
Fax: +49 228 9499163 📠
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Der Auftraggeber weist auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen von Vergabevorschriften hin und verweist insbesondere auf die Fristen für die Einlegung von Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 Abs. 3 GWB. § 160 GWB lautet insgesamt: „(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt." Der Auftraggeber wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung gemäß § 134 Abs. 1 GWB unterrichten und ihnen die nach § 134 Abs. 1 GWB bestimmten Informationen zur Verfügung stellen. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Absatz 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-12-20+01:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 248-782162 (2024-12-18)