Der Deutsche Wetterdienst (DWD) hat mehrere Rahmenvereinbarungen mit verschiedenen Partnern für die Konzeption, Planung, Entwicklung und Pflege von Softwareprogrammen und Anwendungen auf dem Gebiet der Meteorologie und Messtechnik abgeschlossen. Die Individualsoftware, welche den Datenaustausch gewährleistet, wird weitestgehend vom DWD selbst betreut. In Bezug auf Neuentwicklungen und komplexen Sachverhalten bei der Pflege und Konfiguration benötigt der DWD jedoch externe Unterstützung. Die zu erbringenden Leistungen erstrecken sich sowohl auf bestehenden als auch neu zu erstellenden Anwendungen und Programme. Die zu erbringenden Leistungen werden vorzugsweise vom Geschäftsbereich Technische Infrastruktur (TI) nachgefragt und beinhalten Planungs-, Erstellungs- und Dienstleistungen einschließlich der entsprechenden Dokumentation für GISC (Global Information System Centre, Offenbach).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-04-09.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-02-27.
Auftragsbekanntmachung (2024-02-27) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Unterstützung und Weiterentwicklung des Global Information System Centre (GISC) Offenbach
Referenznummer: OV-51444-24-COL
Kurze Beschreibung:
Der Deutsche Wetterdienst (DWD) hat mehrere Rahmenvereinbarungen mit verschiedenen Partnern für die Konzeption, Planung, Entwicklung und Pflege von Softwareprogrammen und Anwendungen auf dem Gebiet der Meteorologie und Messtechnik abgeschlossen.
Die Individualsoftware, welche den Datenaustausch gewährleistet, wird weitestgehend vom DWD selbst betreut. In Bezug auf Neuentwicklungen und komplexen Sachverhalten bei der Pflege und Konfiguration benötigt der DWD jedoch externe Unterstützung. Die zu erbringenden Leistungen erstrecken sich sowohl auf bestehenden als auch neu zu erstellenden Anwendungen und Programme.
Die zu erbringenden Leistungen werden vorzugsweise vom Geschäftsbereich Technische Infrastruktur (TI) nachgefragt und beinhalten Planungs-, Erstellungs- und Dienstleistungen einschließlich der entsprechenden Dokumentation für GISC (Global Information System Centre, Offenbach).
Der Deutsche Wetterdienst (DWD) hat mehrere Rahmenvereinbarungen mit verschiedenen Partnern für die Konzeption, Planung, Entwicklung und Pflege von Softwareprogrammen und Anwendungen auf dem Gebiet der Meteorologie und Messtechnik abgeschlossen.
Die Individualsoftware, welche den Datenaustausch gewährleistet, wird weitestgehend vom DWD selbst betreut. In Bezug auf Neuentwicklungen und komplexen Sachverhalten bei der Pflege und Konfiguration benötigt der DWD jedoch externe Unterstützung. Die zu erbringenden Leistungen erstrecken sich sowohl auf bestehenden als auch neu zu erstellenden Anwendungen und Programme.
Die zu erbringenden Leistungen werden vorzugsweise vom Geschäftsbereich Technische Infrastruktur (TI) nachgefragt und beinhalten Planungs-, Erstellungs- und Dienstleistungen einschließlich der entsprechenden Dokumentation für GISC (Global Information System Centre, Offenbach).
Produkte/Dienstleistungen: Programmierung📦 Beschreibung
Interne Kennung: OV-51444-24-COL
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Gefördertes soziales Ziel: Zugang für alle
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Offenbach am Main, Kreisfreie Stadt
🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2024-06-01 📅
Datum des Endes: 2026-05-31 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
Der hier ausgeschriebene Rahmenvertrag hat eine Laufzeit von zwei Jahren (Mindestlaufzeit) mit der Option einer zweimaligen Verlängerung (jeweils 12 Monate) auf insgesamt vier Jahre (maximale Vertragslaufzeit). 01.06.2024 – 31.05.2026 (Mindestlaufzeit) verlängerbar bis maximal 31.05.2028 bzw. bis zur Obergrenze i. H. v. 672.270,00 Euro netto.
Der hier ausgeschriebene Rahmenvertrag hat eine Laufzeit von zwei Jahren (Mindestlaufzeit) mit der Option einer zweimaligen Verlängerung (jeweils 12 Monate) auf insgesamt vier Jahre (maximale Vertragslaufzeit). 01.06.2024 – 31.05.2026 (Mindestlaufzeit) verlängerbar bis maximal 31.05.2028 bzw. bis zur Obergrenze i. H. v. 672.270,00 Euro netto.
Vergabekriterien
Kriterium:
Z = L/P (Z = Kennzahl für Leistungs-Preis-Verhältnis, L = Gesamtsumme der Leistungspunkte, P = Preis). Siehe Verfahrensbeschreibung, insbesondere Ziffer 7 ff.
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-04-09 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-04-09 10:05:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 2 Monate Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅ Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2024-04-09 10:05:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen:
Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz
und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene
Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise,
nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene
Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen.
Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz
und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene
Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise,
nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene
Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Keine Betroffenheit durch die Russland-Sanktionen (Eigenerklärung zur VO). Bieter dürfen nicht von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (VO) (EU) Nr. 833/2014 betroffen sein.
Ausschlussgrund: Rein innerstaatliche Ausschlussgründe
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Rechtliche Verfehlungen:
Mit Abgabe des Angebots erklärt der Bietende, dass keine Ausschlussgründe gem. den §§ 123, 124 GWB (Eigenerklärung, Vordruck) vorliegen.
Weiterhin kann gemäß § 124 Abs. 2 GWB aufgrund folgender Vorschriften ein Angebot ausgeschlossen werden, wenn gegen eines der folgenden Gesetze oder Verordnungen verstoßen wird:
+++ § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes
+++ § 98c des Aufenthaltsgesetzes
+++ § 19 des Mindestlohngesetzes
+++ § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes
+++ Verordnung (EU) 2022/576
Rechtliche Verfehlungen:
Mit Abgabe des Angebots erklärt der Bietende, dass keine Ausschlussgründe gem. den §§ 123, 124 GWB (Eigenerklärung, Vordruck) vorliegen.
Weiterhin kann gemäß § 124 Abs. 2 GWB aufgrund folgender Vorschriften ein Angebot ausgeschlossen werden, wenn gegen eines der folgenden Gesetze oder Verordnungen verstoßen wird:
+++ § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes
+++ § 98c des Aufenthaltsgesetzes
+++ § 19 des Mindestlohngesetzes
+++ § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes
+++ Verordnung (EU) 2022/576
Mit Abgabe des Angebots erkläre/n ich/wir, dass kein…
… zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 GWB vorliegt. Ich/wir erkläre/n, dass weder ich/wir, noch eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, in den letzten fünf Jahren rechtskräftig verurteilt wurde wegen: § 129 StGB (Bildung krimineller Vereinigungen) +++ § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen) +++ § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) +++ § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) +++ § 261 StGB (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte) +++ § 263 StGB (Betrug) +++ § 264 StGB (Subventionsbetrug) +++ § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr) +++ §§ 299a, 299b StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen) +++ § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) +++ §§ 333, 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), Artikel 2 § 2 IntBestG (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder +++ §§ 232, 232a, 232b bis 233a StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung)
… fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 GWB vorliegt. Dies beinhaltet, dass das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, +++ das Unternehmen zahlungsfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens weder ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist und sich das Unternehmen weder im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, +++ das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit keine nachweislich schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird, +++ das Unternehmen keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, +++ kein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann, +++ keine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann, +++ das Unternehmen keine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, +++ das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien keine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder +++ das Unternehmen nicht versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen oder versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder +++ fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.
Zudem erkläre/n ich/wir mit Abgabe des Angebots, dass gegen mich/uns kein Ermittlungsverfahren und/oder Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen einer Zuwiderhandlung gegen gesetzliche Vorschriften anhängig ist, welches als schwere Verfehlung im Sinne des § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB einzustufen sein könnte.
Zudem erkläre/n ich/wir mit Abgabe des Angebots, dass gegen mich/uns kein Ermittlungsverfahren und/oder Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen einer Zuwiderhandlung gegen gesetzliche Vorschriften anhängig ist, welches als schwere Verfehlung im Sinne des § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB einzustufen sein könnte.
Weiterhin erkläre/n ich/wir mit Abgabe des Angebots, dass ich/wir in den letzten zwei Jahren nicht wegen des Verstoßes nach § 21 MiLoG oder § 23 AEntG mit einer Geldbuße von mindestens 2.500 Euro belegt worden bin/sind und es wurden auch keine schwerwiegenden Verfehlungen im Sinne des § 21 Abs. 1 S. 1 AEntG begangen.
Weiterhin erkläre/n ich/wir mit Abgabe des Angebots, dass ich/wir in den letzten zwei Jahren nicht wegen des Verstoßes nach § 21 MiLoG oder § 23 AEntG mit einer Geldbuße von mindestens 2.500 Euro belegt worden bin/sind und es wurden auch keine schwerwiegenden Verfehlungen im Sinne des § 21 Abs. 1 S. 1 AEntG begangen.
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Deutscher Wetterdienst
Nationale Registrierungsnummer: 991-01769-82
Abteilung: Referat Beschaffung
Postleitzahl: 63067
Postort: Offenbach am Main
Region: Offenbach am Main, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: beschaffung@dwd.de📧
Telefon: +49 (0)69 8062-0📞
URL: https://www.dwd.de🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=603468🌏
Sprache des Beschaffungsdokuments: Deutsch 🗣️
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Objekt
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt, Vergabekammer des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: t:022894990
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Str. 16
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 (0)228 94 99-0📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Unternehmen haben gemäß § 97 Absatz 6 GWB einen Anspruch darauf, dass die Bestimmungen über das Vergabeverfahren durch den öffentlichen Auftraggeber eingehalten werden.
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen beim öffentlichen Auftraggeber zu rügen (§ 160 Absatz 3 Nr. 1 GWB).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Nr. 2-3 GWB).
Teilt der öffentliche Auftraggeber dem Unternehmen mit, deren Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren zu stellen (§ 160 Absatz 3 Nr. 4 GWB).
Bietende, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden gemäß 134 GWB hierüber informiert. Dies gilt auch für Bewerbende, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bietenden ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch öffentliche Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung der Information per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den öffentlichen Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bietenden und Bewerbenden kommt es nicht an.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren zu richten:
Bundeskartellamt
Vergabekammer des Bundes
Kaiser-Friedrich-Str. 16
53113 Bonn
Telefon: +49 (0)228 / 94 99-0
Fax: +49 (0)228 / 94 99-163
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Unternehmen haben gemäß § 97 Absatz 6 GWB einen Anspruch darauf, dass die Bestimmungen über das Vergabeverfahren durch den öffentlichen Auftraggeber eingehalten werden.
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen beim öffentlichen Auftraggeber zu rügen (§ 160 Absatz 3 Nr. 1 GWB).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Nr. 2-3 GWB).
Teilt der öffentliche Auftraggeber dem Unternehmen mit, deren Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren zu stellen (§ 160 Absatz 3 Nr. 4 GWB).
Bietende, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden gemäß 134 GWB hierüber informiert. Dies gilt auch für Bewerbende, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bietenden ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch öffentliche Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung der Information per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den öffentlichen Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bietenden und Bewerbenden kommt es nicht an.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren zu richten:
Bundeskartellamt
Vergabekammer des Bundes
Kaiser-Friedrich-Str. 16
53113 Bonn
Telefon: +49 (0)228 / 94 99-0
Fax: +49 (0)228 / 94 99-163
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-02-27+01:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 043-126037 (2024-02-27)