Unterstützungs- und Beratungsdienstleistungen in Bezug auf die Versorgungsbedarfsanalyse sowie die Feststellung der gegenwärtigen Bedarfsdeckung der stationären Versorgung in Schleswig-Holstein für die Aufstellung eines neuen Krankenhausplans für Schleswig-Holstein
Am 06. Dezember 2022 gab Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach umfassende Pläne für die Verabschiedung einer Krankenhausreform bekannt. Die Reformvorschläge des Bundes sollen zukünftig den Rahmen für die Krankenhausplanung und -finanzierung der Länder bilden. Aus der Sicht Schleswig-Holsteins, werden in der Betrachtung der Reformvorschläge sowohl konkrete normative Vorgaben und Gesetzesentwürfe des Bundes, sowie die Stellungnahmen der Regierungskommission des Bundes einbezogen. Das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG), momentan als Referentenentwurf (KHVVG-E) vorliegend, stellt dabei jedoch den Kerngegenstand der Krankenhausreform des Bundes und somit der Betrachtungen dar. Zudem das Krankenhaustransparenzgesetz (KTG), welches in der Gesetzgebungsreihenfolge vom Gesundheitsministerium vorgezogen wurde. Vor dem Hintergrund der Reformvorhaben des Bundes wurde die Wirksamkeit des Krankenhausplans 2017 in der Fassung der Fortschreibung aus dem Jahr 2019 bis einschließlich 2024 verlängert. Auf Grundlage des Referentenentwurfs des Bundes sowie der 8. Stellungnahme und Empfehlung der Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausplanung („Psychiatrie, Psychosomatik und Kinder- und Jugendpsychiatrie („Psych-Fächer“): Reform und Weiterentwicklung der Krankenhausversorgung“) ist zum 01.01.2025 eine grundlegende Neuaufstellung des Krankenhausplans für Schleswig-Holstein geplant. Der neue Krankenhausplan soll auf Basis der geltenden rechtlichen Bestimmungen, in Abhängigkeit an die weiteren Vorgaben des Bundes im Zusammenhang mit der Krankenhausstrukturreform, den Rahmen für das Leistungsgeschehen in den Krankenhäusern festlegen mit dem Ziel, eine qualitativ hochwertige, patienten- und bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung mit leistungsfähigen, digital ausgestatteten, qualitativ hochwertig und eigenverantwortlich wirtschaftenden Krankenhäusern zu gewährleisten (§ 1 Abs. 1 KHG). Der bisherige Krankenhausplan umfasst die Teilbereiche Psychiatrie und die Somatik. Dies soll auch für den neuen Krankenhausplan gelten. Die bisherige Planungsmethodik soll dabei angelehnt an die Reformvorschläge des Bundes sowohl im Fachbereich der Somatik als auch in den Psych-Fächern durch eine an Leistungsgruppen orientierte Planungssystematik abgelöst werden, bei der die Erfüllung klar definierter Qualitätskriterien maßgeblich für die Vergabe des Versorgungsauftrages sein soll. Zur Sicherstellung der Versorgung sind sektorenübergreifende Versorgungskonzepte (Stichwort: Level Ii) zu berücksichtigen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-07-12.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-06-04.
Auftragsbekanntmachung (2024-06-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Unterstützungs- und Beratungsdienstleistungen in Bezug auf die Versorgungsbedarfsanalyse sowie die Feststellung der gegenwärtigen Bedarfsdeckung der stationären Versorgung in Schleswig-Holstein für die Aufstellung eines neuen Krankenhausplans für Schleswig-Holstein
Referenznummer: ZV-L2-24-0828000-412.06
Kurze Beschreibung:
“Am 06. Dezember 2022 gab Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach umfassende Pläne für die Verabschiedung einer Krankenhausreform bekannt. Die...”
Kurze Beschreibung
Am 06. Dezember 2022 gab Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach umfassende Pläne für die Verabschiedung einer Krankenhausreform bekannt. Die Reformvorschläge des Bundes sollen zukünftig den Rahmen für die Krankenhausplanung und -finanzierung der Länder bilden. Aus der Sicht Schleswig-Holsteins, werden in der Betrachtung der Reformvorschläge sowohl konkrete normative Vorgaben und Gesetzesentwürfe des Bundes, sowie die Stellungnahmen der Regierungskommission des Bundes einbezogen. Das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG), momentan als Referentenentwurf (KHVVG-E) vorliegend, stellt dabei jedoch den Kerngegenstand der Krankenhausreform des Bundes und somit der Betrachtungen dar. Zudem das Krankenhaustransparenzgesetz (KTG), welches in der Gesetzgebungsreihenfolge vom Gesundheitsministerium vorgezogen wurde.
Vor dem Hintergrund der Reformvorhaben des Bundes wurde die Wirksamkeit des Krankenhausplans 2017 in der Fassung der Fortschreibung aus dem Jahr 2019 bis einschließlich 2024 verlängert. Auf Grundlage des Referentenentwurfs des Bundes sowie der 8. Stellungnahme und Empfehlung der Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausplanung („Psychiatrie, Psychosomatik und Kinder- und Jugendpsychiatrie („Psych-Fächer“): Reform und Weiterentwicklung der Krankenhausversorgung“) ist zum 01.01.2025 eine grundlegende Neuaufstellung des Krankenhausplans für Schleswig-Holstein geplant. Der neue Krankenhausplan soll auf Basis der geltenden rechtlichen Bestimmungen, in Abhängigkeit an die weiteren Vorgaben des Bundes im Zusammenhang mit der Krankenhausstrukturreform, den Rahmen für das Leistungsgeschehen in den Krankenhäusern festlegen mit dem Ziel, eine qualitativ hochwertige, patienten- und bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung mit leistungsfähigen, digital ausgestatteten, qualitativ hochwertig und eigenverantwortlich wirtschaftenden Krankenhäusern zu gewährleisten (§ 1 Abs. 1 KHG). Der bisherige Krankenhausplan umfasst die Teilbereiche Psychiatrie und die Somatik. Dies soll auch für den neuen Krankenhausplan gelten. Die bisherige Planungsmethodik soll dabei angelehnt an die Reformvorschläge des Bundes sowohl im Fachbereich der Somatik als auch in den Psych-Fächern durch eine an Leistungsgruppen orientierte Planungssystematik abgelöst werden, bei der die Erfüllung klar definierter Qualitätskriterien maßgeblich für die Vergabe des Versorgungsauftrages sein soll. Zur Sicherstellung der Versorgung sind sektorenübergreifende Versorgungskonzepte (Stichwort: Level Ii) zu berücksichtigen.
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Produkte/Dienstleistungen: Durchführbarkeitsstudie, Beratung, Analyse📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Am 06. Dezember 2022 gab Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach umfassende Pläne für die Verabschiedung einer Krankenhausreform bekannt. Die...”
Beschreibung der Beschaffung
Am 06. Dezember 2022 gab Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach umfassende Pläne für die Verabschiedung einer Krankenhausreform bekannt. Die Reformvorschläge des Bundes sollen zukünftig den Rahmen für die Krankenhausplanung und -finanzierung der Länder bilden. Aus der Sicht Schleswig-Holsteins, werden in der Betrachtung der Reformvorschläge sowohl konkrete normative Vorgaben und Gesetzesentwürfe des Bundes, sowie die Stellungnahmen der Regierungskommission des Bundes einbezogen. Das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG), momentan als Referentenentwurf (KHVVG-E) vorliegend, stellt dabei jedoch den Kerngegenstand der Krankenhausreform des Bundes und somit der Betrachtungen dar. Zudem das Krankenhaustransparenzgesetz (KTG), welches in der Gesetzgebungsreihenfolge vom Gesundheitsministerium vorgezogen wurde.
Vor dem Hintergrund der Reformvorhaben des Bundes wurde die Wirksamkeit des Krankenhausplans 2017 in der Fassung der Fortschreibung aus dem Jahr 2019 bis einschließlich 2024 verlängert. Auf Grundlage des Referentenentwurfs des Bundes sowie der 8. Stellungnahme und Empfehlung der Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausplanung („Psychiatrie, Psychosomatik und Kinder- und Jugendpsychiatrie („Psych-Fächer“): Reform und Weiterentwicklung der Krankenhausversorgung“) ist zum 01.01.2025 eine grundlegende Neuaufstellung des Krankenhausplans für Schleswig-Holstein geplant. Der neue Krankenhausplan soll auf Basis der geltenden rechtlichen Bestimmungen, in Abhängigkeit an die weiteren Vorgaben des Bundes im Zusammenhang mit der Krankenhausstrukturreform, den Rahmen für das Leistungsgeschehen in den Krankenhäusern festlegen mit dem Ziel, eine qualitativ hochwertige, patienten- und bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung mit leistungsfähigen, digital ausgestatteten, qualitativ hochwertig und eigenverantwortlich wirtschaftenden Krankenhäusern zu gewährleisten (§ 1 Abs. 1 KHG). Der bisherige Krankenhausplan umfasst die Teilbereiche Psychiatrie und die Somatik. Dies soll auch für den neuen Krankenhausplan gelten. Die bisherige Planungsmethodik soll dabei angelehnt an die Reformvorschläge des Bundes sowohl im Fachbereich der Somatik als auch in den Psych-Fächern durch eine an Leistungsgruppen orientierte Planungssystematik abgelöst werden, bei der die Erfüllung klar definierter Qualitätskriterien maßgeblich für die Vergabe des Versorgungsauftrages sein soll. Zur Sicherstellung der Versorgung sind sektorenübergreifende Versorgungskonzepte (Stichwort: Level Ii) zu berücksichtigen.
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Ort der Leistung: Kiel, Kreisfreie Stadt🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2024-09-01 📅
Datum des Endes: 2025-12-31 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 30
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Organisation, Qualifikation und Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrages betrauten Personals
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität des Konzeptes
Qualitätskriterium (Gewichtung): 55
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-07-12 07:30:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-07-15 09:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Bieter und deren Bevollmächtigte sind zur Submission/Angebotsöffnung nicht zugelassen.”
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Bietergemeinschaften sind zugelassen. Die in der Angebotsaufforderung genannten Nachweise sind auch für alle Parteien einer Bietergemeinschaft mit dem...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Bietergemeinschaften sind zugelassen. Die in der Angebotsaufforderung genannten Nachweise sind auch für alle Parteien einer Bietergemeinschaft mit dem Angebot vorzulegen. Alle Partner einer Bietergemeinschaft müssen das Angebot mit den dazugehörigen Vergabeunterlagen unterzeichnet einreichen sowie einen Konsortialführer benennen.
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Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“6. Eigenerklärung, dass eine Eintragung im Berufs- oder Handelsregister oder ein anderer, ver-gleichbarer Nachweis für die erlaubte Berufsausübung vorliegt...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
6. Eigenerklärung, dass eine Eintragung im Berufs- oder Handelsregister oder ein anderer, ver-gleichbarer Nachweis für die erlaubte Berufsausübung vorliegt gem. § 44 Abs. 1 VgV.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“7. Eigenerklärung über den Nachweis einer entsprechend bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung oder dass diese im Falle eines Vertragsabschlusses...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
7. Eigenerklärung über den Nachweis einer entsprechend bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung oder dass diese im Falle eines Vertragsabschlusses entsprechend abgeschlossen wird (gem. § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV).
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8. Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der
Leistungsart die Gegenstand der Vergabe ist, getrennt nach den letzten drei Jahren (2021 - 2023).
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“9. Eigenerklärung, ob im Falle eines Auftrages der Auftragnehmer Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt. Hinweis: Im Fall der Inanspruchnahme von...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
9. Eigenerklärung, ob im Falle eines Auftrages der Auftragnehmer Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt. Hinweis: Im Fall der Inanspruchnahme von Unterauftragnehmern behält sich die GMSH vor, vor Zuschlagserteilung die entsprechende Verpflichtungserklärung und entsprechende Eignungsnachweise von den Nachunternehmern nachzufordern. Diese sind dann fristbewehrt der GMSH zu übersenden.
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10. Eigenerklärung (Formblatt) über mindestens 3 Referenzen maximal 6 Referenzen der im Wesentlichen in den letzten 3 Jahren (2021 - 2023) erbrachten vergleichbaren Leistungen in den in der Leistungsbeschreibung beschriebenen Arbeitsbereichen unter Angabe von Leistungsumfang, Dauer des Vertrages, Auftraggeber sowie der Auftragssumme mit Ansprechpartner, Telefonnummer und E-Mail-Adresse.
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11. Nachweis der fachlichen Qualifikation und Erfahrung mit vergleichbaren Projekten und Aufgaben u.a. Gesundheitsökonom, Jurist, IT-Entwickler, medizinischer Sachverstand.
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12. Eigenerklärung mit Nachweis über Benennung der Qualifikation und der fachbezogenen Erfahrungen der für die Leistungserbringung vorgesehenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
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13. Nachweis einer internen Qualitätskontrolle der Unterlagen vor Versand an den Auftraggeber.
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14. Kostenplan für die ausgeschriebene Projektlaufzeit.
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15. Aufstellung eines Zeitplanes zum Projektablauf, der insbesondere die Berücksichtigung Bearbeitungszeit der Krankenhausplanungsbehörde sowie die Terminierung der einzelnen Gremien enthält.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
“Arbeitsgemeinschaft (mindestens GbR)”
“Die EU-Richtlinie 24/2014 fordert die barrierefreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen (Ausschreibungsunterlagen, Fragen und Antworten Kataloge,...”
Die EU-Richtlinie 24/2014 fordert die barrierefreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen (Ausschreibungsunterlagen, Fragen und Antworten Kataloge, Änderungspakete) für Sie als Wirtschaftsteilnehmer. Wir stellen Ihnen diese Vergabeunterlagen unter www.e-vergabe-sh.de zur Verfügung. Bei allen europaweiten Ausschreibungen ist seit 18.10.2018 das gesamte Vergabeverfahren elektronisch abzuwickeln. Das bedeutet für die Bewerber und Bieter, dass Teilnahmeanträge und Angebote nur noch in elektronischer Form über unsere Vergabeplattform www.e-vergabe-sh.de eingereicht werden können. Die Kommunikation während des Ausschreibungsverfahrens wird ebenfalls nur noch in elektronischer Form erfolgen. Aus diesem Grund weisen wir darauf hin, dass eine kostenlose Registrierung auf unser Vergabeplattform:www.e-vergabe-sh.de für eine Bewerbung bzw. Angebotsabgabe zwingend notwendig ist. Nach der Registrierung müssen Sie sich mit der e-Vergabe-Plattform der GMSH verknüpfen. Eine Abgabe der Teilnahmeanträge/ Angebote in Papierform ist bei dieser Ausschreibung nicht mehr möglich. Teilnahmeanträge / Angebote, die in Papierform eingehen, werden seitens der GMSH bei der Prüfung und Wertung nicht mehr berücksichtigt. Für bereits registrierte Wirtschaftsteilnehmer ändert sich der Prozessablauf nicht.
---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Mit dem ANGEBOT sind zusätzlich folgende Unterlagen einzureichen:
1. Unterschriebenes Angebotsschreiben (Formblatt)mit den Erklärungen, dass Sie die Ausschreibungsbedingungen anerkennen und keine Kartellabreden, Preisbindungen oder ähnliche Abreden getroffen haben und die Wirksamkeit unternehmenseigener Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB) ausschließen. Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 GWB, § 124 GWB und § 128 GWB vorliegen bzw. Darstellung von Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB (Formblatt).
2. Aussagekräftige Unternehmensdarstellung inkl. Leistungsportfolio (Name, Anschrift, Rechtsform, Eigentümerstruktur, Organisatorischer Aufbau, Unternehmensgröße, Personal, Standorte, Gründungsdatum, Historie, Telefon und Telefaxnummer, E-Mail-Adresse, Umsatzsteueridentifikationsnummer und der Bankverbindung).
3. Eigenerklärung, dass ein Auszug aus dem Wettbewerbsregister keine negativen Eintragungen enthält.
4. Eigenerklärung (Formblatt) zu Aufträgen und Konzessionen oberhalb der EU-Schwellenwerte zur Umsetzung von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, eingefügt mit der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08. April 2022.
5. Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, müssen die gem. § 4 Abs. 1 Satz 1 VGSH erforderlichen Verpflichtungserklärungen mit Einreichung des Angebots abgeben. Die Verpflichtungserklärung zur Zahlung des Vergabemindestlohns ist Bestandteil der Vergabeunterlagen.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Schleswig-Holstein
Nationale Registrierungsnummer: t:04319884542
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Postleitzahl: 24105
Postort: Kiel
Region: Kiel, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de📧
Telefon: +49 4319884542📞
Fax: +49 4319884702 📠
URL: https://www.e-vergabe-sh.de🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich 412
Nationale Registrierungsnummer: 01-2002-79
Postanschrift: Küterstrasse 30
Postleitzahl: 24103
Postort: Kiel
Region: Kiel, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: e-vergabe-beschaffung@gmsh.de📧
Telefon: +49 4315991940📞
URL: https://www.e-vergabe-sh.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informationsund Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2024/S 108-330070 (2024-06-04)