Gegenstand der Rahmenvereinbarungen ist die Unterstützung der Thüringer Aufbaubank in der Bearbeitung von Förderprogrammen bei Arbeitsspitzen. Die Unterstützung erstreckt sich auf die zuschussbezogene und verwaltungsrechtliche Erst-, Weiter- sowie ggf. Schlussbearbeitung von Vorhaben im Rahmen von Förderprogrammen, die aus Landes-, Bundes- oder EU-Mitteln finanziert werden. Die Bearbeitung erfolgt auf der Grundlage der einschlägigen gesetzlichen Regelungen sowie hierzu ergangenen Verwaltungsvorschriften, Vollzugshinweisen und sonstigen Verlautbarungen. Die Bearbeitung erfolgt auf bereitgestellten elektronischen Antrags- oder sonstigen Bearbeitungssystemen der TAB oder anderer Anbieter. Im Einzelnen ergeben sich die Art und der Umfang der zu vergebenden Leistungen aus folgenden Dokumenten: Anlage A1 Verfahrensbedingungen, Anlage A2 Leistungsbeschreibung, Anlage A3 Rahmenvereinbarung Los 1, Anlage A3 Rahmenvereinbarung Los 2.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-07-08.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-06-06.
Auftragsbekanntmachung (2024-06-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Unterstützungsleistungen bei der Bearbeitung von Vorhaben im Rahmen von Förderprogrammen
Referenznummer: TAB - 2024 UZP
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Rahmenvereinbarungen ist die Unterstützung der Thüringer Aufbaubank in der Bearbeitung von Förderprogrammen bei Arbeitsspitzen. Die Unterstützung erstreckt sich auf die zuschussbezogene und verwaltungsrechtliche Erst-, Weiter- sowie ggf. Schlussbearbeitung von Vorhaben im Rahmen von Förderprogrammen, die aus Landes-, Bundes- oder EU-Mitteln finanziert werden. Die Bearbeitung erfolgt auf der Grundlage der einschlägigen gesetzlichen Regelungen sowie hierzu ergangenen Verwaltungsvorschriften, Vollzugshinweisen und sonstigen Verlautbarungen. Die Bearbeitung erfolgt auf bereitgestellten elektronischen Antrags- oder sonstigen Bearbeitungssystemen der TAB oder anderer Anbieter. Im Einzelnen ergeben sich die Art und der Umfang der zu vergebenden Leistungen aus folgenden Dokumenten:
Anlage A1 Verfahrensbedingungen,
Anlage A2 Leistungsbeschreibung,
Anlage A3 Rahmenvereinbarung Los 1,
Anlage A3 Rahmenvereinbarung Los 2.
Gegenstand der Rahmenvereinbarungen ist die Unterstützung der Thüringer Aufbaubank in der Bearbeitung von Förderprogrammen bei Arbeitsspitzen. Die Unterstützung erstreckt sich auf die zuschussbezogene und verwaltungsrechtliche Erst-, Weiter- sowie ggf. Schlussbearbeitung von Vorhaben im Rahmen von Förderprogrammen, die aus Landes-, Bundes- oder EU-Mitteln finanziert werden. Die Bearbeitung erfolgt auf der Grundlage der einschlägigen gesetzlichen Regelungen sowie hierzu ergangenen Verwaltungsvorschriften, Vollzugshinweisen und sonstigen Verlautbarungen. Die Bearbeitung erfolgt auf bereitgestellten elektronischen Antrags- oder sonstigen Bearbeitungssystemen der TAB oder anderer Anbieter. Im Einzelnen ergeben sich die Art und der Umfang der zu vergebenden Leistungen aus folgenden Dokumenten:
Anlage A1 Verfahrensbedingungen,
Anlage A2 Leistungsbeschreibung,
Anlage A3 Rahmenvereinbarung Los 1,
Anlage A3 Rahmenvereinbarung Los 2.
Produkte/Dienstleistungen: Unterstützende Dienste für die öffentliche Verwaltung📦 Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 2
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 2
1️⃣
Interne Kennung: TAB - 2024 UZP Los 1
Titel: Unterstützungsleistungen bei der Bearbeitung von Vorhaben im Rahmen von Förderprogrammen - Los 1
Beschreibung der Beschaffung:
Die Thüringer Aufbaubank vergibt Förderungen im Auftrag verschiedener Ministerien des Freistaats Thüringen. Durch die z.T. vergleichsweise kurzfristige oder gleichzeitige Auflegung und Umsetzung von mehreren Förderrichtlinien, die Gestaltung der jeweiligen Antragsprozesse, haushaltsrechtliche Restriktionen sowie Schwankungen bei Antragseingängen durch punktuell sehr hohe Nachfrage kommt es regelmäßig zu Arbeitsspitzen. Interne Ressourcen können nicht permanent zu deren Abdeckung vorgehalten werden, da dies zu Leerläufen zwischen verschiedenen Programmen bzw. Antragsphasen und Auszahlungsspitzen führen kann.
In diesem Los 1 sucht die Thüringer Aufbaubank Dienstleister, die bei Arbeitsspitzen in der Bearbeitung von Förderprogrammen unterstützen.
Die Unterstützung erstreckt sich auf die zuschussbezogene und verwaltungsrechtliche Erst-, Weiter- sowie Schlussbearbeitung von Vorhaben im Rahmen von Förderprogrammen, die aus Landes-, Bundes- oder EU-Mitteln finanziert werden. Die Bearbeitung erfolgt auf der Grundlage der einschlägigen gesetzlichen Regelungen sowie hierzu ergangenen Verwaltungsvorschriften, Vollzugshinweisen und sonstigen Verlautbarungen (z.B. FAQ). Die Bearbeitung erfolgt auf bereitgestellten elektronischen Antrags- und Bearbeitungssystemen der Thüringer Aufbaubank oder anderer Anbieter. Die im Rahmen von Los 1 zu bearbeitenden Fördervorhaben sind komplexerer Natur und können auch die Bearbeitung von sog. Corona-Programmen umfassen.
Näheres siehe Anlage A2 Leistungsbeschreibung zu Los 1 und Anlage A3 Rahmenvereinbarung Los 1.
Die Thüringer Aufbaubank vergibt Förderungen im Auftrag verschiedener Ministerien des Freistaats Thüringen. Durch die z.T. vergleichsweise kurzfristige oder gleichzeitige Auflegung und Umsetzung von mehreren Förderrichtlinien, die Gestaltung der jeweiligen Antragsprozesse, haushaltsrechtliche Restriktionen sowie Schwankungen bei Antragseingängen durch punktuell sehr hohe Nachfrage kommt es regelmäßig zu Arbeitsspitzen. Interne Ressourcen können nicht permanent zu deren Abdeckung vorgehalten werden, da dies zu Leerläufen zwischen verschiedenen Programmen bzw. Antragsphasen und Auszahlungsspitzen führen kann.
In diesem Los 1 sucht die Thüringer Aufbaubank Dienstleister, die bei Arbeitsspitzen in der Bearbeitung von Förderprogrammen unterstützen.
Die Unterstützung erstreckt sich auf die zuschussbezogene und verwaltungsrechtliche Erst-, Weiter- sowie Schlussbearbeitung von Vorhaben im Rahmen von Förderprogrammen, die aus Landes-, Bundes- oder EU-Mitteln finanziert werden. Die Bearbeitung erfolgt auf der Grundlage der einschlägigen gesetzlichen Regelungen sowie hierzu ergangenen Verwaltungsvorschriften, Vollzugshinweisen und sonstigen Verlautbarungen (z.B. FAQ). Die Bearbeitung erfolgt auf bereitgestellten elektronischen Antrags- und Bearbeitungssystemen der Thüringer Aufbaubank oder anderer Anbieter. Die im Rahmen von Los 1 zu bearbeitenden Fördervorhaben sind komplexerer Natur und können auch die Bearbeitung von sog. Corona-Programmen umfassen.
Näheres siehe Anlage A2 Leistungsbeschreibung zu Los 1 und Anlage A3 Rahmenvereinbarung Los 1.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Die Erfüllung der Leistung kann grds. remote erbracht werden, soweit nicht im Rahmen der Einzelabrufe anderes vereinbart wird.
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Erfurt, Kreisfreie Stadt
🏙️ Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 60
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
2️⃣
Interne Kennung: TAB - 2024 UZP Los 2
Titel: Unterstützungsleistungen bei der Bearbeitung von Vorhaben im Rahmen von Förderprogrammen - Los 2
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Beschreibung der Beschaffung:
Die Thüringer Aufbaubank vergibt Förderungen im Auftrag verschiedener Ministerien des Freistaats Thüringen. Durch die z.T. vergleichsweise kurzfristige oder gleichzeitige Auflegung und Umsetzung von mehreren Förderrichtlinien, die Gestaltung der jeweiligen Antragsprozesse, haushaltsrechtliche Restriktionen sowie Schwankungen bei Antragseingängen durch punktuell sehr hohe Nachfrage kommt es regelmäßig zu Arbeitsspitzen. Interne Ressourcen können nicht permanent zu deren Abdeckung vorgehalten werden, da dies zu Leerläufen zwischen verschiedenen Programmen bzw. Antragsphasen und Auszahlungsspitzen führen kann.
In diesem Los 2 sucht die Thüringer Aufbaubank Dienstleister, die bei Arbeitsspitzen in der Bearbeitung von Förderprogrammen unterstützen.
Die Unterstützung erstreckt sich auf die zuschussbezogene und verwaltungsrechtliche Erst- und Weiterbearbeitung von Vorhaben im Rahmen von Förderprogrammen, die aus Landes-, Bundes- oder EU-Mitteln finanziert werden. Die Bearbeitung erfolgt auf der Grundlage der einschlägigen gesetzlichen Regelungen sowie hierzu ergangenen Verwaltungsvorschriften, Vollzugshinweisen und sonstigen Verlautbarungen (z.B. FAQ). Die Bearbeitung erfolgt auf bereitgestellten elektronischen Antrags- und Bearbeitungssystemen der Thüringer Aufbaubank oder anderer Anbieter. Die im Rahmen von Los 2 zu bearbeitenden Fördervorhaben sind von weniger komplexer Natur.
Näheres siehe Anlage A2 Leistungsbeschreibung zu Los 2 und Anlage A3 Rahmenvereinbarung Los 2.
Die Thüringer Aufbaubank vergibt Förderungen im Auftrag verschiedener Ministerien des Freistaats Thüringen. Durch die z.T. vergleichsweise kurzfristige oder gleichzeitige Auflegung und Umsetzung von mehreren Förderrichtlinien, die Gestaltung der jeweiligen Antragsprozesse, haushaltsrechtliche Restriktionen sowie Schwankungen bei Antragseingängen durch punktuell sehr hohe Nachfrage kommt es regelmäßig zu Arbeitsspitzen. Interne Ressourcen können nicht permanent zu deren Abdeckung vorgehalten werden, da dies zu Leerläufen zwischen verschiedenen Programmen bzw. Antragsphasen und Auszahlungsspitzen führen kann.
In diesem Los 2 sucht die Thüringer Aufbaubank Dienstleister, die bei Arbeitsspitzen in der Bearbeitung von Förderprogrammen unterstützen.
Die Unterstützung erstreckt sich auf die zuschussbezogene und verwaltungsrechtliche Erst- und Weiterbearbeitung von Vorhaben im Rahmen von Förderprogrammen, die aus Landes-, Bundes- oder EU-Mitteln finanziert werden. Die Bearbeitung erfolgt auf der Grundlage der einschlägigen gesetzlichen Regelungen sowie hierzu ergangenen Verwaltungsvorschriften, Vollzugshinweisen und sonstigen Verlautbarungen (z.B. FAQ). Die Bearbeitung erfolgt auf bereitgestellten elektronischen Antrags- und Bearbeitungssystemen der Thüringer Aufbaubank oder anderer Anbieter. Die im Rahmen von Los 2 zu bearbeitenden Fördervorhaben sind von weniger komplexer Natur.
Näheres siehe Anlage A2 Leistungsbeschreibung zu Los 2 und Anlage A3 Rahmenvereinbarung Los 2.
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:freelance#
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002 Umfang der Beschaffung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen:
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-07-08 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-07-08 10:05:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️ Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅ Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2024-07-08 10:05:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Zusätzliche Informationen:
Die Angebote werden gem. § 56 VgV auf Vollständigkeit und fachliche sowie rechnerische Richtigkeit geprüft. Der öffentliche Auftraggeber kann Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvolsständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht veränderrn oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Die Unterlagen sind vom Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen.
Die Angebote werden gem. § 56 VgV auf Vollständigkeit und fachliche sowie rechnerische Richtigkeit geprüft. Der öffentliche Auftraggeber kann Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvolsständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht veränderrn oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Die Unterlagen sind vom Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Wirtschaftliche Verhältnisse: Vorlage der Geschäftsberichte der letzten 3 Geschäftsjahre, die uneingeschränkt testiert sind und einwandfreie wirtschaftliche Verhältnisse zeigen
Berufshaftpflichtversicherung: Nachweis, dass im Falle der Zuschlagserteilung für den Zeitraum der Auftragserfüllung eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckung in Höhe von mindestens € 4.000.000 besteht. Es ist eine aktuelle Bescheinigung einer Versicherung über die Existenz einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung oder eine aktuelle Bescheinigung der Versicherung, dass ein derartiger Versicherungsschutz im Auftragsfall für den Bieter / die Bietergemeinschaft bestehen wird, beizufügen.
Berufshaftpflichtversicherung: Nachweis, dass im Falle der Zuschlagserteilung für den Zeitraum der Auftragserfüllung eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckung in Höhe von mindestens € 4.000.000 besteht. Es ist eine aktuelle Bescheinigung einer Versicherung über die Existenz einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung oder eine aktuelle Bescheinigung der Versicherung, dass ein derartiger Versicherungsschutz im Auftragsfall für den Bieter / die Bietergemeinschaft bestehen wird, beizufügen.
Technische und berufliche Fähigkeiten
Eigenerklärung zur Befähigung zur Berufsausübung: i) Unternehmensbeschreibung, knappe Darstellung der internen Organisation
ii) Nachweis der Eintragung im berufs- oder Handelsregister des Mitgliedstaates, in dem der Bewerber ansässig ist (nicht älter als 1 Jahr)
iii) Mindestumsatz der letzten drei vollständigen Geschäftsjahre des Gesamtunternehmens im Tätigkeitsbereich des Auftrags in Höhe von € 5.000.000;
iv) Eigenerklärung, dass keine Interessenkollision mit aktuellen bzw. früheren Aufträgen besteht
Eigenerklärung zur Befähigung zur Berufsausübung: i) Unternehmensbeschreibung, knappe Darstellung der internen Organisation
ii) Nachweis der Eintragung im berufs- oder Handelsregister des Mitgliedstaates, in dem der Bewerber ansässig ist (nicht älter als 1 Jahr)
iii) Mindestumsatz der letzten drei vollständigen Geschäftsjahre des Gesamtunternehmens im Tätigkeitsbereich des Auftrags in Höhe von € 5.000.000;
iv) Eigenerklärung, dass keine Interessenkollision mit aktuellen bzw. früheren Aufträgen besteht
Referenzen: Es sind mindestens drei Referenzen einzureichen. Diese müssen ausgeführte vergleichbare Leistungen für Länderministerien nebst nachgeordneten Behörden oder öffentliche Banken in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren nachweisen. Eine Vergleichbarkeit liegt vor bei einschlägigen Erfahrungen im Bereich der Bearbeitung von Förder- oder Billigkeitsleistungen oder in der Sachbearbeitung von Vorgängen auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts, in welchen aus mehreren Unterlagen Angaben zu erheben und zu vergleichen sind sowie zur fallabschließenden Bearbeitung ein Votum abzugeben ist.
Mindestens eine der einzureichenden Referenzen muss die Bearbeitung von folgenden Corona-Programmen nachweisen: Überbrückungshilfe I – III, III Plus oder IV, Novemberhilfe, Dezemberhilfe.
Aus der Beschreibung der Referenz muss klar erkennbar sein, welche Leistungen der Bieter / die Bietergemeinschaft selbst durchgeführt hat. Die bloße untergeordnete Mitwirkung ist nicht ausreichend.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben bei den Referenzauftraggebern zu überprüfen.
Der Nachweis einer vergleichbaren Referenz hat die in Anlage B8 Referenzen Los 1 angegebenen Informationen zu beinhalten.
Referenzen: Es sind mindestens drei Referenzen einzureichen. Diese müssen ausgeführte vergleichbare Leistungen für Länderministerien nebst nachgeordneten Behörden oder öffentliche Banken in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren nachweisen. Eine Vergleichbarkeit liegt vor bei einschlägigen Erfahrungen im Bereich der Bearbeitung von Förder- oder Billigkeitsleistungen oder in der Sachbearbeitung von Vorgängen auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts, in welchen aus mehreren Unterlagen Angaben zu erheben und zu vergleichen sind sowie zur fallabschließenden Bearbeitung ein Votum abzugeben ist.
Mindestens eine der einzureichenden Referenzen muss die Bearbeitung von folgenden Corona-Programmen nachweisen: Überbrückungshilfe I – III, III Plus oder IV, Novemberhilfe, Dezemberhilfe.
Aus der Beschreibung der Referenz muss klar erkennbar sein, welche Leistungen der Bieter / die Bietergemeinschaft selbst durchgeführt hat. Die bloße untergeordnete Mitwirkung ist nicht ausreichend.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben bei den Referenzauftraggebern zu überprüfen.
Der Nachweis einer vergleichbaren Referenz hat die in Anlage B8 Referenzen Los 1 angegebenen Informationen zu beinhalten.
Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Eigenerklärungen zur Zuverlässigkeit: Die Eigenerklärungen sind von jedem Bieter, von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft und von jedem Dritten / Nachunternehmer, auf dessen Eignung sich der Bieter oder die Bietergemeinschaft berufen will (sog. Eignungsleihe), beizubringen (siehe Anlagen B5 und B6 der Vergabeunterlagen). Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle ist die Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit auch von Dritten / Nachunternehmern ohne Eignungsleihe zu erbringen.
Die Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit enthält Angaben zu: a) Insolvenzverfahren und Liquidation, b) zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB, c) Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung, d) Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022.
Eigenerklärungen zur Zuverlässigkeit: Die Eigenerklärungen sind von jedem Bieter, von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft und von jedem Dritten / Nachunternehmer, auf dessen Eignung sich der Bieter oder die Bietergemeinschaft berufen will (sog. Eignungsleihe), beizubringen (siehe Anlagen B5 und B6 der Vergabeunterlagen). Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle ist die Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit auch von Dritten / Nachunternehmern ohne Eignungsleihe zu erbringen.
Die Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit enthält Angaben zu: a) Insolvenzverfahren und Liquidation, b) zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB, c) Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung, d) Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Obwohl im Feld BT-743 "erforderlich" eingetragen ist, ist tatsächlich KEINE elektronische Rechnungslegung erforderlich und nicht zulässig. Die (technisch nicht mögliche) Eintragung "nicht zulässig" ist gewünscht.
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrugsbekämpfung
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 21 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Entrichtung von Steuern
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Konkurs
Korruption
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Vergleichsverfahren
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe: zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe gem. §§ 123 - 126 GWB
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Thüringer Aufbaubank - Anstalt öffentlichen Rechts
Nationale Registrierungsnummer: DE 154 376 087
Postanschrift: Gorkistr. 9
Postleitzahl: 99084
Postort: Erfurt
Region: Erfurt, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabestelle@aufbaubank.de📧
Telefon: 000📞
URL: https://www.aufbaubank.de🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Agentur/Amt auf regionaler oder lokaler Ebene
Haupttätigkeit
Wirtschaft und Finanzen
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=690142🌏
Sprache des Beschaffungsdokuments: Deutsch 🗣️
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Objekt
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Freistaates Thüringen beim Thüringer Landesverwaltungsamt
Nationale Registrierungsnummer: entfällt
Postanschrift: Jorge-Semprún-Platz 4
Postleitzahl: 99423
Postort: Weimar
Region: Weimar, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@tlvwa.thueringen.de📧
Telefon: 000📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Hingewiesen wird auf die Rügeobliegenheit gemäß § 160 Abs. 3 GWB:
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Bei Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens nach §§ 135 ff GWB haben alle Verfahrensbeteiligten nach § 165 Abs. 1 GWB grundsätzlich ein Akteneinsichtsrecht.
Mit der Abgabe eines Angebotes wird dieses in die Akte der Vergabestelle aufgenommen. Jeder Bieter muss daher mit der konkreten Möglichkeit rechnen, dass sein Angebot mit allen wesentlichen Bestandteilen von den Verfahrensbeteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Es liegt daher im eigenen Interesse eines jeden Bieters, schon in seinen Unterlagen auf wichtige Gründe, die nach § 165 Abs. 2 GWB die Vergabekammer veranlassen könnten, die Einsicht in die Akten zu versagen, hinzuweisen, und dies in seinen Unterlagen entsprechend kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse).
Der Auftraggeber ist bei der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens dazu verpflichtet, die Vergabeakten der Vergabekammer sofort zur Verfügung zu stellen (§ 163 Abs. 2 GWB). Ein Bieter hat sich daher in einem solchen Fall zur Durchsetzung seiner Rechte an die Vergabekammer zu wenden.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Hingewiesen wird auf die Rügeobliegenheit gemäß § 160 Abs. 3 GWB:
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Bei Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens nach §§ 135 ff GWB haben alle Verfahrensbeteiligten nach § 165 Abs. 1 GWB grundsätzlich ein Akteneinsichtsrecht.
Mit der Abgabe eines Angebotes wird dieses in die Akte der Vergabestelle aufgenommen. Jeder Bieter muss daher mit der konkreten Möglichkeit rechnen, dass sein Angebot mit allen wesentlichen Bestandteilen von den Verfahrensbeteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Es liegt daher im eigenen Interesse eines jeden Bieters, schon in seinen Unterlagen auf wichtige Gründe, die nach § 165 Abs. 2 GWB die Vergabekammer veranlassen könnten, die Einsicht in die Akten zu versagen, hinzuweisen, und dies in seinen Unterlagen entsprechend kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse).
Der Auftraggeber ist bei der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens dazu verpflichtet, die Vergabeakten der Vergabekammer sofort zur Verfügung zu stellen (§ 163 Abs. 2 GWB). Ein Bieter hat sich daher in einem solchen Fall zur Durchsetzung seiner Rechte an die Vergabekammer zu wenden.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-06-06+02:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 111-341327 (2024-06-06)