Die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) vergibt die Untersuchung von Proben (Pflanzenmaterial, Boden, Behandlungsflüssigkeit, Saatgut) auf Pflanzenschutzmittelrückstände. Die zu untersuchenden Proben werden im Rahmen von Anwendungskontrollen Pflanzenschutz gezogen. Vom Auftragnehmer wird die Probenannahme, Probenlagerung, Probenaufbereitung und selbstständige Untersuchung mit geeigneten Analysenmethoden erwartet. Die Untersuchungsergebnisse sind der LfL in Form eines Prüfberichtes zu übermitteln. Es fallen Untersuchungen von ca. 460 Proben auf Pflanzenschutzmittelrückstände aus den Pflanzenschutz Anwendungskontrollen pro Jahr an. Die Anzahl der zu untersuchenden Proben wird durch den jährlichen Kontrollplan Anwendungskontrollen vorgegeben. Die Anzahl kann von Jahr zu Jahr etwas schwanken, da insbesondere Anlasskontrollen nicht planbar sind.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-02-27.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-01-26.
Auftragsbekanntmachung (2024-01-26) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Untersuchung von Proben auf Pflanzenschutzmittelrückstände
Referenznummer: 2023MK000009
Kurze Beschreibung:
Die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) vergibt die Untersuchung von Proben (Pflanzenmaterial, Boden, Behandlungsflüssigkeit, Saatgut) auf Pflanzenschutzmittelrückstände. Die zu untersuchenden Proben werden im Rahmen von Anwendungskontrollen Pflanzenschutz gezogen.
Vom Auftragnehmer wird die Probenannahme, Probenlagerung, Probenaufbereitung und selbstständige Untersuchung mit geeigneten Analysenmethoden erwartet. Die Untersuchungsergebnisse sind der LfL in Form eines Prüfberichtes zu übermitteln.
Es fallen Untersuchungen von ca. 460 Proben auf Pflanzenschutzmittelrückstände aus den Pflanzenschutz Anwendungskontrollen pro Jahr an. Die Anzahl der zu untersuchenden Proben wird durch den jährlichen Kontrollplan Anwendungskontrollen vorgegeben. Die Anzahl kann von Jahr zu Jahr etwas schwanken, da insbesondere Anlasskontrollen nicht planbar sind.
Die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) vergibt die Untersuchung von Proben (Pflanzenmaterial, Boden, Behandlungsflüssigkeit, Saatgut) auf Pflanzenschutzmittelrückstände. Die zu untersuchenden Proben werden im Rahmen von Anwendungskontrollen Pflanzenschutz gezogen.
Vom Auftragnehmer wird die Probenannahme, Probenlagerung, Probenaufbereitung und selbstständige Untersuchung mit geeigneten Analysenmethoden erwartet. Die Untersuchungsergebnisse sind der LfL in Form eines Prüfberichtes zu übermitteln.
Es fallen Untersuchungen von ca. 460 Proben auf Pflanzenschutzmittelrückstände aus den Pflanzenschutz Anwendungskontrollen pro Jahr an. Die Anzahl der zu untersuchenden Proben wird durch den jährlichen Kontrollplan Anwendungskontrollen vorgegeben. Die Anzahl kann von Jahr zu Jahr etwas schwanken, da insbesondere Anlasskontrollen nicht planbar sind.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Labordienste📦 Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
1️⃣
Interne Kennung: 446133f2-77d3-488f-8dae-ba2665047ac9
Titel: Pflanzen- und Bodenproben
Beschreibung der Beschaffung: Analyse von Pflanzen- und Bodenproben gemäß der Leistungsbeschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Forschungslabordienste📦 Dauer
Datum des Beginns: 2024-07-01 📅
Datum des Endes: 2028-12-31 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
2️⃣
Interne Kennung: 30dd0971-ed7b-4ff1-8d72-095bf4779ef3
Titel: Fassproben
Beschreibung der Beschaffung: Analyse aus Behandlungsflüssigkeit nach Leistungsbeschreibung
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002 Beschreibung
Ort der Leistung: Freising
🏙️
Postleitzahl: 85354
Stadt: Freising
Land: Deutschland 🇩🇪
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-02-27 12:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 91 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2024-02-20 12:00:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Gemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/external/subproject/738aa8e2-e542-4caf-abc1-62c25a217b49/suitabilitycriteria
Angabe, ob eine Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister vorliegt oder auf andere Weise die Erlaubnis zur
Berufsausübung gemäß Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU nachweisbar ist.
Ein Nachweis ist im Arbeitsschritt 'Eigene Anlagen' - Mitglieder einer Bietergemeinschaft getrennt für jedes Mitglied -
hochzuladen. Der Nachweis muss aktuell sein, d.h. nicht älter als 6 Monate ab Datum der Auftragsbekanntmachung.
https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/external/subproject/738aa8e2-e542-4caf-abc1-62c25a217b49/suitabilitycriteria
Angabe, ob eine Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister vorliegt oder auf andere Weise die Erlaubnis zur
Berufsausübung gemäß Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU nachweisbar ist.
Ein Nachweis ist im Arbeitsschritt 'Eigene Anlagen' - Mitglieder einer Bietergemeinschaft getrennt für jedes Mitglied -
hochzuladen. Der Nachweis muss aktuell sein, d.h. nicht älter als 6 Monate ab Datum der Auftragsbekanntmachung.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/external/subproject/738aa8e2-e542-4caf-abc1-62c25a217b49/suitabilitycriteria
Nachweis über eine bestehende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung mit einer geeigneten Deckungssumme für
PERSONENSCHÄDEN UND FÜR SONSTIGE SCHÄDEN bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates
des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen. - Angabe der Gesamtumsätze der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. - Angabe der Umsätze im Tätigkeitsbereich des Auftrags der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre.
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Nachweis über eine bestehende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung mit einer geeigneten Deckungssumme für
PERSONENSCHÄDEN UND FÜR SONSTIGE SCHÄDEN bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates
des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen. - Angabe der Gesamtumsätze der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. - Angabe der Umsätze im Tätigkeitsbereich des Auftrags der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Technische und berufliche Fähigkeiten
https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/external/subproject/738aa8e2-e542-4caf-abc1-62c25a217b49/suitabilitycriteria
Angabe, ob eine Mitgliedschaft bei der Arbeitsgruppe AG Rückstände und Analytik (Unterarbeitsgruppe der AG Pflanzenschutzmittelkontrollen) bzw. bei einer vergleichbaren Organisation besteht. - ggf. Angabe der vergleichbaren Organisation - Angabe, ob die Teilnahme an speziell auf die Bedürfnisse der Anwendungskontrollen Pflanzenschutz ausgerichteten Ringversuchen und Laborvergleichsuntersuchungen gegeben ist. - Angabe, ob eine Akkreditierung nach DIN EN ISO/IEC 17025 oder nach einer vergleichbaren Norm vorliegt. - ggf. Angabe der Akkreditierung nach einer vergleichbaren Norm. - Angabe, welche Teile des Auftrags der Bieter unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt. - ggf. Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen bei Eignungsleihe und Unterauftragnehmern. - ggf. Erklärung der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft Für Bietergemeinschaften je Mitglied, für alle Unterauftragnehmer und Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe sind in einer gesonderten Anlage anzugeben, dass keine Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen.
https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/external/subproject/738aa8e2-e542-4caf-abc1-62c25a217b49/suitabilitycriteria
Angabe, ob eine Mitgliedschaft bei der Arbeitsgruppe AG Rückstände und Analytik (Unterarbeitsgruppe der AG Pflanzenschutzmittelkontrollen) bzw. bei einer vergleichbaren Organisation besteht. - ggf. Angabe der vergleichbaren Organisation - Angabe, ob die Teilnahme an speziell auf die Bedürfnisse der Anwendungskontrollen Pflanzenschutz ausgerichteten Ringversuchen und Laborvergleichsuntersuchungen gegeben ist. - Angabe, ob eine Akkreditierung nach DIN EN ISO/IEC 17025 oder nach einer vergleichbaren Norm vorliegt. - ggf. Angabe der Akkreditierung nach einer vergleichbaren Norm. - Angabe, welche Teile des Auftrags der Bieter unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt. - ggf. Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen bei Eignungsleihe und Unterauftragnehmern. - ggf. Erklärung der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft Für Bietergemeinschaften je Mitglied, für alle Unterauftragnehmer und Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe sind in einer gesonderten Anlage anzugeben, dass keine Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen.
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrugsbekämpfung
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 14 weitere
Entrichtung von Steuern
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Konkurs
Korruption
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
… VOB/A, - Eigenerklärung bzgl. Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung und zu umwelt-, sozial oder arbeitsrechtlichen Verpflichtungen.
Eigenerklärung bzgl. Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung und zu umwelt-, sozial oder arbeitsrechtlichen Verpflichtungen
Eigenerklärung bzgl. Zahlungsunfähigkeit, Liquidation und Insolvenz.
Eigenerklärung bzgl. schwerer Verfehlungen.
Eigenerklärung bzgl. vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen, irreführenden Informationen und Vereinbarungen mit anderen Unternehmen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbsbezwecken oder bewirken.
Eigenerklärung bzgl. § 21 AEntG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und §98c AufenthG.
Für Bietergemeinschaften je Mitglied, für alle Unterauftragnehmer und Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe ist eine gesonderte Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB abzugeben.
Eigenerklärung bzgl. § 21 AEntG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und §98c AufenthG.
Für Bietergemeinschaften je Mitglied, für alle Unterauftragnehmer und Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe ist eine gesonderte Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB abzugeben.
Es sind folgende Erklärung durch die Bieter abzugeben:
Eigenerklärung
Eigenerklärung RUS (Oberschwelle)
Eigenerklärung für Unterauftragnehmer
Information zu statistischen Angaben
Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung
Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen
Die Auftragsvergabe ist auch geeignet für kleine und mittlere Unternehmen (KMU).
Es sind folgende Erklärung durch die Bieter abzugeben:
Eigenerklärung
Eigenerklärung RUS (Oberschwelle)
Eigenerklärung für Unterauftragnehmer
Information zu statistischen Angaben
Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung
Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen
Die Auftragsvergabe ist auch geeignet für kleine und mittlere Unternehmen (KMU).
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
1) Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, § 160 Abs. 3 S. 1GWB, soweit:
• der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
• Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
• Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden oder,
• mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
2) Eine Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
1) Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, § 160 Abs. 3 S. 1GWB, soweit:
• der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
• Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
• Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden oder,
• mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
2) Eine Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-01-26+01:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 020-056828 (2024-01-26)