Untersuchungen zur Erfolgskontrolle von festen Prädationsschutzzäunen anhand des Bruterfolgs von Wiesenvögeln im Bereich Katinger Watt Eiderdammflächen, Beltringharder Koog und Dithmarscher Speicherkoog
Seit einigen Jahrzehnten weisen Wiesenvogelbestände abnehmende Trends auf. Hauptursache für den Rückgang der Bestände sind grundsätzlich die umfassenden Landschaftsveränderungen im Zuge der Intensivierung der Landnutzung. Als wesentlicher demografischer Faktor wurden niedrige, nicht bestandserhaltende Reproduktionsraten identifiziert. Ursache dafür sind insbesondere zunehmende Verluste von Eiern und Küken durch Bodenprädatoren. Daher werden bereits seit längerem mobile aber auch feste Elektro-Zäune als Managementmaßnahme eingesetzt, um den Schlupferfolg von Bodenbrütern wie z. B. Kiebitzen, Brachvögeln und Uferschnepfen zu erhöhen. In den letzten drei Jahren (2021 bis 2023) wurden in drei verschiedenen Gebieten – Beltringharder Koog, Katinger Watt, Dithmarscher Speicherkoog-Nord – auf landeseigenen Flächen feste Prädationsschutzzäune errichtet. Ziel dieser Maßnahmen ist es, in den Gebieten, die aufgrund der dort vorkommenden national bedeutenden Brutvogelbestände als EU-Vogelschutzgebiete ausgewiesen sind, den Bruterfolg der Arten durch Reduktion der Prädation zu erhöhen. Auch wenn der grundsätzliche Nutzen von Prädationsschutzzäunen zum Schutz vor Bodenprädatoren vielfach dokumentiert und insbesondere ein positiver Effekt auf den Schlupferfolg von Wiesenvögeln belegt ist, sind bisher Untersuchungen zum Bruterfolg aufgrund des deutlich höheren Aufwands der Untersuchungen überwiegend ausgeblieben. In Zusammenhang gerade mit festen Prädationsschutzzäunen wird jedoch häufig angeführt, dass diese lediglich die bodengebundene Prädation durch größere Beutegreifer wie Fuchs und Marderhund unterbinden, eine Prädation durch kleinere Arten wie Steinmarder, Hermelin oder Wanderratten sowie die Prädation aus der Luft durch Möwen oder Greifvögel jedoch nicht verhindert wird, so dass sich durch einen Zaun eine Verschiebung der Hauptprädatoren einstellen könnte. Dies könnte mittel- bis langfristig die anfänglichen positiven Effekte von festen Prädationsschutzzäunen auf den Schlupf- und Bruterfolg reduzieren. Ein weiterer Einflussfaktor, der sich auf den Bruterfolg der Arten auswirken könnte, ist die Nahrungsverfügbarkeit der innerhalb der Prädationsschutzzäune gelegenen Flächen. Hierbei ist zum einen relevant, ob die eingezäunten Flächen groß genug sind, so dass die Küken innerhalb der eingezäunten Bereiche ausreichend Nahrung (hauptsächlich Insekten) finden können. Dabei ist auch die Habitatqualität bzw. die Insektenverfügbarkeit von entscheidender Bedeutung. Bieten die eingezäunten Bereiche keine ausreichende Nahrungsverfügbarkeit, müssen die Küken von den Elterntieren ggf. aus dem Zaun geführt werden, wobei die Passierbarkeit des Zauns Relevanz entfaltet. Zum anderen ist davon auszugehen, dass sich durch Verlassen des Zauns die Prädationswahrscheinlichkeit für die Küken erhöht. Eine reduzierte Nahrungsverfügbarkeit kann zudem dazu führen, dass Elterntiere mehr Zeit für die Nahrungssuche aufwenden müssen und Küken mehr Zeit benötigen, um flügge zu werden und sich somit das Risiko der Prädation insgesamt erhöht. Um beurteilen zu können, ob feste Prädationsschutzzäune angesichts der relativ hohen Errichtungs- und Instandhaltungskosten eine geeignete Maßnahme darstellen, um den internationalen Verpflichtungen zur Erhaltung der Populationen der Wiesenvögel nachzukommen, sind daher entsprechende Erfolgskontrollen erforderlich. Im Rahmen des hier ausgeschriebenen Projektes soll in den drei verschiedenen Projektgebieten untersucht werden, welchen Effekt der installierte feste Prädationsschutzzaun auf den Schlupf- sowie auf den Bruterfolg von Kiebitz und Uferschnepfe hat. Hierbei sollen zusätzlich die Nahrungsverfügbarkeit für Küken (Insekten) sowie die Dauer bis zum flügge werden untersucht werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-03-22.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-02-19.
Auftragsbekanntmachung (2024-02-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Untersuchungen zur Erfolgskontrolle von festen Prädationsschutzzäunen anhand des Bruterfolgs von Wiesenvögeln im Bereich Katinger Watt Eiderdammflächen, Beltringharder Koog und Dithmarscher Speicherkoog
Referenznummer: ZV-L5-24-0208000-412.06
Kurze Beschreibung:
Seit einigen Jahrzehnten weisen Wiesenvogelbestände abnehmende Trends auf. Hauptursache für den Rückgang der Bestände sind grundsätzlich die umfassenden Landschaftsveränderungen im Zuge der Intensivierung der Landnutzung. Als wesentlicher demografischer Faktor wurden niedrige, nicht bestandserhaltende Reproduktionsraten identifiziert. Ursache dafür sind insbesondere zunehmende Verluste von Eiern und Küken durch Bodenprädatoren. Daher werden bereits seit längerem mobile aber auch feste Elektro-Zäune als Managementmaßnahme eingesetzt, um den Schlupferfolg von Bodenbrütern wie z. B. Kiebitzen, Brachvögeln und Uferschnepfen zu erhöhen.
In den letzten drei Jahren (2021 bis 2023) wurden in drei verschiedenen Gebieten – Beltringharder Koog, Katinger Watt, Dithmarscher Speicherkoog-Nord – auf landeseigenen Flächen feste Prädationsschutzzäune errichtet. Ziel dieser Maßnahmen ist es, in den Gebieten, die aufgrund der dort vorkommenden national bedeutenden Brutvogelbestände als EU-Vogelschutzgebiete ausgewiesen sind, den Bruterfolg der Arten durch Reduktion der Prädation zu erhöhen.
Auch wenn der grundsätzliche Nutzen von Prädationsschutzzäunen zum Schutz vor Bodenprädatoren vielfach dokumentiert und insbesondere ein positiver Effekt auf den Schlupferfolg von Wiesenvögeln belegt ist, sind bisher Untersuchungen zum Bruterfolg aufgrund des deutlich höheren Aufwands der Untersuchungen überwiegend ausgeblieben. In Zusammenhang gerade mit festen Prädationsschutzzäunen wird jedoch häufig angeführt, dass diese lediglich die bodengebundene Prädation durch größere Beutegreifer wie Fuchs und Marderhund unterbinden, eine Prädation durch kleinere Arten wie Steinmarder, Hermelin oder Wanderratten sowie die Prädation aus der Luft durch Möwen oder Greifvögel jedoch nicht verhindert wird, so dass sich durch einen Zaun eine Verschiebung der Hauptprädatoren einstellen könnte. Dies könnte mittel- bis langfristig die anfänglichen positiven Effekte von festen Prädationsschutzzäunen auf den Schlupf- und Bruterfolg reduzieren.
Ein weiterer Einflussfaktor, der sich auf den Bruterfolg der Arten auswirken könnte, ist die Nahrungsverfügbarkeit der innerhalb der Prädationsschutzzäune gelegenen Flächen. Hierbei ist zum einen relevant, ob die eingezäunten Flächen groß genug sind, so dass die Küken innerhalb der eingezäunten Bereiche ausreichend Nahrung (hauptsächlich Insekten) finden können. Dabei ist auch die Habitatqualität bzw. die Insektenverfügbarkeit von entscheidender Bedeutung. Bieten die eingezäunten Bereiche keine ausreichende Nahrungsverfügbarkeit, müssen die Küken von den Elterntieren ggf. aus dem Zaun geführt werden, wobei die Passierbarkeit des Zauns Relevanz entfaltet. Zum anderen ist davon auszugehen, dass sich durch Verlassen des Zauns die Prädationswahrscheinlichkeit für die Küken erhöht. Eine reduzierte Nahrungsverfügbarkeit kann zudem dazu führen, dass Elterntiere mehr Zeit für die Nahrungssuche aufwenden müssen und Küken mehr Zeit benötigen, um flügge zu werden und sich somit das Risiko der Prädation insgesamt erhöht.
Um beurteilen zu können, ob feste Prädationsschutzzäune angesichts der relativ hohen Errichtungs- und Instandhaltungskosten eine geeignete Maßnahme darstellen, um den internationalen Verpflichtungen zur Erhaltung der Populationen der Wiesenvögel nachzukommen, sind daher entsprechende Erfolgskontrollen erforderlich.
Im Rahmen des hier ausgeschriebenen Projektes soll in den drei verschiedenen Projektgebieten untersucht werden, welchen Effekt der installierte feste Prädationsschutzzaun auf den Schlupf- sowie auf den Bruterfolg von Kiebitz und Uferschnepfe hat. Hierbei sollen zusätzlich die Nahrungsverfügbarkeit für Küken (Insekten) sowie die Dauer bis zum flügge werden untersucht werden.
Seit einigen Jahrzehnten weisen Wiesenvogelbestände abnehmende Trends auf. Hauptursache für den Rückgang der Bestände sind grundsätzlich die umfassenden Landschaftsveränderungen im Zuge der Intensivierung der Landnutzung. Als wesentlicher demografischer Faktor wurden niedrige, nicht bestandserhaltende Reproduktionsraten identifiziert. Ursache dafür sind insbesondere zunehmende Verluste von Eiern und Küken durch Bodenprädatoren. Daher werden bereits seit längerem mobile aber auch feste Elektro-Zäune als Managementmaßnahme eingesetzt, um den Schlupferfolg von Bodenbrütern wie z. B. Kiebitzen, Brachvögeln und Uferschnepfen zu erhöhen.
In den letzten drei Jahren (2021 bis 2023) wurden in drei verschiedenen Gebieten – Beltringharder Koog, Katinger Watt, Dithmarscher Speicherkoog-Nord – auf landeseigenen Flächen feste Prädationsschutzzäune errichtet. Ziel dieser Maßnahmen ist es, in den Gebieten, die aufgrund der dort vorkommenden national bedeutenden Brutvogelbestände als EU-Vogelschutzgebiete ausgewiesen sind, den Bruterfolg der Arten durch Reduktion der Prädation zu erhöhen.
Auch wenn der grundsätzliche Nutzen von Prädationsschutzzäunen zum Schutz vor Bodenprädatoren vielfach dokumentiert und insbesondere ein positiver Effekt auf den Schlupferfolg von Wiesenvögeln belegt ist, sind bisher Untersuchungen zum Bruterfolg aufgrund des deutlich höheren Aufwands der Untersuchungen überwiegend ausgeblieben. In Zusammenhang gerade mit festen Prädationsschutzzäunen wird jedoch häufig angeführt, dass diese lediglich die bodengebundene Prädation durch größere Beutegreifer wie Fuchs und Marderhund unterbinden, eine Prädation durch kleinere Arten wie Steinmarder, Hermelin oder Wanderratten sowie die Prädation aus der Luft durch Möwen oder Greifvögel jedoch nicht verhindert wird, so dass sich durch einen Zaun eine Verschiebung der Hauptprädatoren einstellen könnte. Dies könnte mittel- bis langfristig die anfänglichen positiven Effekte von festen Prädationsschutzzäunen auf den Schlupf- und Bruterfolg reduzieren.
Ein weiterer Einflussfaktor, der sich auf den Bruterfolg der Arten auswirken könnte, ist die Nahrungsverfügbarkeit der innerhalb der Prädationsschutzzäune gelegenen Flächen. Hierbei ist zum einen relevant, ob die eingezäunten Flächen groß genug sind, so dass die Küken innerhalb der eingezäunten Bereiche ausreichend Nahrung (hauptsächlich Insekten) finden können. Dabei ist auch die Habitatqualität bzw. die Insektenverfügbarkeit von entscheidender Bedeutung. Bieten die eingezäunten Bereiche keine ausreichende Nahrungsverfügbarkeit, müssen die Küken von den Elterntieren ggf. aus dem Zaun geführt werden, wobei die Passierbarkeit des Zauns Relevanz entfaltet. Zum anderen ist davon auszugehen, dass sich durch Verlassen des Zauns die Prädationswahrscheinlichkeit für die Küken erhöht. Eine reduzierte Nahrungsverfügbarkeit kann zudem dazu führen, dass Elterntiere mehr Zeit für die Nahrungssuche aufwenden müssen und Küken mehr Zeit benötigen, um flügge zu werden und sich somit das Risiko der Prädation insgesamt erhöht.
Um beurteilen zu können, ob feste Prädationsschutzzäune angesichts der relativ hohen Errichtungs- und Instandhaltungskosten eine geeignete Maßnahme darstellen, um den internationalen Verpflichtungen zur Erhaltung der Populationen der Wiesenvögel nachzukommen, sind daher entsprechende Erfolgskontrollen erforderlich.
Im Rahmen des hier ausgeschriebenen Projektes soll in den drei verschiedenen Projektgebieten untersucht werden, welchen Effekt der installierte feste Prädationsschutzzaun auf den Schlupf- sowie auf den Bruterfolg von Kiebitz und Uferschnepfe hat. Hierbei sollen zusätzlich die Nahrungsverfügbarkeit für Küken (Insekten) sowie die Dauer bis zum flügge werden untersucht werden.
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen in der Zoologie📦 Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 4
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 4
1️⃣
Interne Kennung: 1
Titel: Los_1_Beltringharder Koog
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Beschreibung der Beschaffung:
AP 1-1 Schlupferfolgs-Monitoring
AP 1-2 Bruterfolgs-Monitoring
AP 1-4 Untersuchung Insekten
AP 1-5 Berichte & Besprechungen
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Erfüllung sozialer Zielsetzungen
Gefördertes soziales Ziel: Faire Arbeitsbedingungen
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Beltringharder Koog
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Nordfriesland🏙️
Dauer: 3 Jahre Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 30
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität des Konzeptes
Qualitätskriterium (Gewichtung): 70
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
2️⃣
Interne Kennung: 2
Titel: Los_2_Eiderdammflaechen
Beschreibung der Beschaffung:
• AP 2-1 Schlupferfolgs-Monitoring
• AP 2-2 Bruterfolgs-Monitoring
• AP 2-3 Dauer-Telemetrie
• AP 2-4 Untersuchung Insekten
• AP 2-5 Berichte & Besprechungen
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Eiderdammflächen (Katinger Watt)
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
3️⃣
Interne Kennung: 3
Titel: Los_3_Dithmarscher_Speicherkoog_Nord
Beschreibung der Beschaffung:
• AP 3-1 Schlupferfolgs-Monitoring
• AP 3-2 Bruterfolgs-Monitoring
• AP 3-4 Untersuchung Insekten
• AP 3-5 Berichte & Besprechungen
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Dithmarscher Speicherkoog Nord
Ort der Leistung: Dithmarschen🏙️ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0003
4️⃣
Interne Kennung: 4
Titel: Los_4_Uebergeordnete_Projektkoordination
Beschreibung der Beschaffung:
• AP 4-1 Organisation Besprechungen inkl. Dokumentation
• AP 4-2 Koordination Abstimmungen & Methoden
• AP 4-3 Erstellung Gesamt-Abschlussbericht
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Schleswig-Holstein
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0004 Beschreibung
Ort der Leistung: Kiel, Kreisfreie Stadt🏙️
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-03-22 07:30:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-03-25 09:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
Bieter und deren Bevollmächtigte sind zur Submission/Angebotsöffnung nicht zugelassen.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Die Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, muss eine bestimmte Rechtsform aufweisen ✅
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben
Eröffnungstermin: 2024-03-25 09:00:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Bieter und deren Bevollmächtigte sind zur Submission/Angebotsöffnung nicht zugelassen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2024-03-15 10:00:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Ferner werden Preisangaben nicht nachgefordert, wenn es sich um wesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb beeinträchtigen.
Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Ferner werden Preisangaben nicht nachgefordert, wenn es sich um wesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb beeinträchtigen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Bietergemeinschaften sind zugelassen. Die in der Angebotsaufforderung genannten
Nachweise sind auch für alle Parteien einer Bietergemeinschaft mit dem Angebot vorzulegen. Alle Partner einer Bietergemeinschaft müssen das Angebot mit den dazugehörigen Vergabeunterlagen unterzeichnet einreichen sowie einen Konsortialführer benennen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Bietergemeinschaften sind zugelassen. Die in der Angebotsaufforderung genannten
Nachweise sind auch für alle Parteien einer Bietergemeinschaft mit dem Angebot vorzulegen. Alle Partner einer Bietergemeinschaft müssen das Angebot mit den dazugehörigen Vergabeunterlagen unterzeichnet einreichen sowie einen Konsortialführer benennen.
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
8. Eigenerklärung, dass eine Eintragung im Berufs- oder Handelsregister oder ein anderer, ver-gleichbarer Nachweis für die erlaubte Berufsausübung vorliegt gem. § 44 Abs. 1 VgV.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
9. Eigenerklärung über den Nachweis einer entsprechend bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung oder dass diese im Falle eines Vertragsabschlusses entsprechend abgeschlossen wird (gem. § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV).
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10. Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der
Leistungsart die Gegenstand der Vergabe ist, getrennt nach den letzten drei Jahren (2021 - 2023).
9. Eigenerklärung über den Nachweis einer entsprechend bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung oder dass diese im Falle eines Vertragsabschlusses entsprechend abgeschlossen wird (gem. § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV).
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10. Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der
Leistungsart die Gegenstand der Vergabe ist, getrennt nach den letzten drei Jahren (2021 - 2023).
Technische und berufliche Fähigkeiten
11. Eigenerklärung, ob im Falle eines Auftrages der Auftragnehmer Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt. Hinweis: Im Fall der Inanspruchnahme von Unterauftragnehmern behält sich die GMSH vor, vor Zuschlagserteilung die entsprechende Verpflichtungserklärung und entsprechende Eignungsnachweise von den Nachunternehmern nachzufordern. Diese sind dann fristbewehrt der GMSH zu übersenden.
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12. Eigenerklärung (Formblatt) über mindestens 3 Referenzen maximal 6 Referenzen der im Wesentlichen in den letzten 3 Jahren (2021 - 2023) erbrachten vergleichbaren Leistungen in der Brutvogelerfassung, dem Schlupferfolgsmonitoring sowie der qualitativen Bewertung des Bruterfolgs und für Los 2 in der Telemetrie von Brutvögeln unter Angabe von Leistungsumfang, Dauer des Vertrages, Öffentlicher Auftraggeber sowie der Auftragssumme mit Ansprechpartner, Telefonnummer und E-Mail-Adresse.
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13. Eigenerklärung mit Nachweis über abgeschlossene Hochschul- oder vergleichbare Fachhochschulausbildung mit ornithologischem bzw. entomologischem Schwerpunkt.
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14. Eigenerklärung und qualitativer Nachweis ornithologischer Artenkenntnis.
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15. Nachweis über praktische, mehrjährige Erfahrungen (mindestens 3 Jahre) in der Brutvogelerfassung, dem Schlupferfolgsmonitoring sowie der qualitativen Bewertung des Bruterfolgs der die Untersuchungen durchführenden Personen.
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16. Nachweis über mehrjährige Erfahrungen in der Telemetrie von Brutvögeln (für Los 2).
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17. Nachweis, dass spezielle Kenntnisse zur Erfassung von Insektengemeinschaften vorliegen.
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18. Nachweis über Erfahrung in der Projektkoordination bzw. Projektbetreuung
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19. Eigenerklärung, dass aufgrund des Umfangs der angeforderten Leistungen ausreichend qualifiziertes Personal vorhanden ist.
11. Eigenerklärung, ob im Falle eines Auftrages der Auftragnehmer Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt. Hinweis: Im Fall der Inanspruchnahme von Unterauftragnehmern behält sich die GMSH vor, vor Zuschlagserteilung die entsprechende Verpflichtungserklärung und entsprechende Eignungsnachweise von den Nachunternehmern nachzufordern. Diese sind dann fristbewehrt der GMSH zu übersenden.
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12. Eigenerklärung (Formblatt) über mindestens 3 Referenzen maximal 6 Referenzen der im Wesentlichen in den letzten 3 Jahren (2021 - 2023) erbrachten vergleichbaren Leistungen in der Brutvogelerfassung, dem Schlupferfolgsmonitoring sowie der qualitativen Bewertung des Bruterfolgs und für Los 2 in der Telemetrie von Brutvögeln unter Angabe von Leistungsumfang, Dauer des Vertrages, Öffentlicher Auftraggeber sowie der Auftragssumme mit Ansprechpartner, Telefonnummer und E-Mail-Adresse.
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13. Eigenerklärung mit Nachweis über abgeschlossene Hochschul- oder vergleichbare Fachhochschulausbildung mit ornithologischem bzw. entomologischem Schwerpunkt.
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14. Eigenerklärung und qualitativer Nachweis ornithologischer Artenkenntnis.
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15. Nachweis über praktische, mehrjährige Erfahrungen (mindestens 3 Jahre) in der Brutvogelerfassung, dem Schlupferfolgsmonitoring sowie der qualitativen Bewertung des Bruterfolgs der die Untersuchungen durchführenden Personen.
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16. Nachweis über mehrjährige Erfahrungen in der Telemetrie von Brutvögeln (für Los 2).
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17. Nachweis, dass spezielle Kenntnisse zur Erfassung von Insektengemeinschaften vorliegen.
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18. Nachweis über Erfahrung in der Projektkoordination bzw. Projektbetreuung
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19. Eigenerklärung, dass aufgrund des Umfangs der angeforderten Leistungen ausreichend qualifiziertes Personal vorhanden ist.
Bedingungen für die Teilnahme
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Arbeitsgemeinschaft (mindestens GbR)
Informationen über reservierte Verträge
Die Ausführung des Vertrags ist auf den Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrugsbekämpfung
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 21 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Entrichtung von Steuern
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Konkurs
Korruption
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Vergleichsverfahren
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe: Verstoß führt zum Ausschluss.
Die EU-Richtlinie 24/2014 fordert die barrierefreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen
(Ausschreibungsunterlagen, Fragen- und Antworten Kataloge, Änderungspakete) für Sie als
Wirtschaftsteilnehmer. Wir stellen Ihnen diese Vergabeunterlagen unter www.e-vergabe-sh.de zur Verfügung. Bei allen europaweiten Ausschreibungen ist seit 18.10.2018 das gesamte Vergabeverfahren elektronisch abzuwickeln. Das bedeutet für die Bewerber und Bieter, dass Teilnahmeanträge und Angebote nur noch in elektronischer Form über unsere Vergabeplattform www.e-vergabe-sh.de eingereicht werden können. Die Kommunikation während des Ausschreibungsverfahrens wird ebenfalls nur noch in elektronischer Form erfolgen. Aus diesem Grund weisen wir darauf hin, dass eine kostenlose Registrierung auf unser Vergabeplattform: www.e-vergabe-sh.de für eine Bewerbung bzw. Angebotsabgabe zwingend notwendig ist. Nach der Registrierung müssen Sie sich mit der e-Vergabe-Plattform der GMSH verknüpfen. Eine Abgabe der Teilnahmeanträge/ Angebote in Papierform ist bei dieser Ausschreibung nicht mehr möglich. Teilnahmeanträge / Angebote, die in Papierform eingehen, werden seitens der GMSH bei der Prüfung und Wertung nicht mehr berücksichtigt. Für bereits registrierte Wirtschaftsteilnehmer ändert sich der Prozessablauf nicht.
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Mit dem ANGEBOT sind zusätzlich folgende Unterlagen einzureichen:
1. Unterschriebenes Angebotsschreiben (Formblatt)mit den Erklärungen, dass Sie die Ausschreibungsbedingungen anerkennen und keine Kartellabreden, Preisbindungen oder ähnliche Abreden getroffen haben und die Wirksamkeit unternehmenseigener Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB) ausschließen. Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 GWB, § 124 GWB und § 128 GWB vorliegen bzw. Darstellung von Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB (Formblatt).
2. Aussagekräftige Unternehmensdarstellung inkl. Leistungsportfolio (Name, Anschrift, Rechtsform, Eigentümerstruktur, Organisatorischer Aufbau, Unternehmensgröße, Personal, Standorte, Gründungsdatum, Historie, Telefon und Telefaxnummer, E-Mail-Adresse, Umsatzsteueridentifikationsnummer und der Bankverbindung).
3. Aussagekräftiges Konzept zur Erbringung der Leistung gem. Anforderungen der Bewertungsmatrix und der Leistungsbeschreibung.
4. Preisblatt je Los (Formblatt, Excel-Datei).
5. Eigenerklärung, dass ein Auszug aus dem Wettbewerbsregister keine negativen Eintragungen enthält.
6. Eigenerklärung (Formblatt) zu Aufträgen und Konzessionen oberhalb der EU-Schwellenwerte zur Umsetzung von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, eingefügt mit der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08. April 2022.
7. Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, müssen die gem. § 4 Abs. 1 Satz 1 VGSH erforderlichen Verpflichtungserklärungen mit Einreichung des Angebots abgeben. Die Verpflichtungserklärung zur Zahlung des Vergabemindestlohns ist Bestandteil der Vergabeunterlagen.
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Die EU-Richtlinie 24/2014 fordert die barrierefreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen
(Ausschreibungsunterlagen, Fragen- und Antworten Kataloge, Änderungspakete) für Sie als
Wirtschaftsteilnehmer. Wir stellen Ihnen diese Vergabeunterlagen unter www.e-vergabe-sh.de zur Verfügung. Bei allen europaweiten Ausschreibungen ist seit 18.10.2018 das gesamte Vergabeverfahren elektronisch abzuwickeln. Das bedeutet für die Bewerber und Bieter, dass Teilnahmeanträge und Angebote nur noch in elektronischer Form über unsere Vergabeplattform www.e-vergabe-sh.de eingereicht werden können. Die Kommunikation während des Ausschreibungsverfahrens wird ebenfalls nur noch in elektronischer Form erfolgen. Aus diesem Grund weisen wir darauf hin, dass eine kostenlose Registrierung auf unser Vergabeplattform: www.e-vergabe-sh.de für eine Bewerbung bzw. Angebotsabgabe zwingend notwendig ist. Nach der Registrierung müssen Sie sich mit der e-Vergabe-Plattform der GMSH verknüpfen. Eine Abgabe der Teilnahmeanträge/ Angebote in Papierform ist bei dieser Ausschreibung nicht mehr möglich. Teilnahmeanträge / Angebote, die in Papierform eingehen, werden seitens der GMSH bei der Prüfung und Wertung nicht mehr berücksichtigt. Für bereits registrierte Wirtschaftsteilnehmer ändert sich der Prozessablauf nicht.
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Mit dem ANGEBOT sind zusätzlich folgende Unterlagen einzureichen:
1. Unterschriebenes Angebotsschreiben (Formblatt)mit den Erklärungen, dass Sie die Ausschreibungsbedingungen anerkennen und keine Kartellabreden, Preisbindungen oder ähnliche Abreden getroffen haben und die Wirksamkeit unternehmenseigener Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB) ausschließen. Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 GWB, § 124 GWB und § 128 GWB vorliegen bzw. Darstellung von Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB (Formblatt).
2. Aussagekräftige Unternehmensdarstellung inkl. Leistungsportfolio (Name, Anschrift, Rechtsform, Eigentümerstruktur, Organisatorischer Aufbau, Unternehmensgröße, Personal, Standorte, Gründungsdatum, Historie, Telefon und Telefaxnummer, E-Mail-Adresse, Umsatzsteueridentifikationsnummer und der Bankverbindung).
3. Aussagekräftiges Konzept zur Erbringung der Leistung gem. Anforderungen der Bewertungsmatrix und der Leistungsbeschreibung.
4. Preisblatt je Los (Formblatt, Excel-Datei).
5. Eigenerklärung, dass ein Auszug aus dem Wettbewerbsregister keine negativen Eintragungen enthält.
6. Eigenerklärung (Formblatt) zu Aufträgen und Konzessionen oberhalb der EU-Schwellenwerte zur Umsetzung von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, eingefügt mit der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08. April 2022.
7. Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, müssen die gem. § 4 Abs. 1 Satz 1 VGSH erforderlichen Verpflichtungserklärungen mit Einreichung des Angebots abgeben. Die Verpflichtungserklärung zur Zahlung des Vergabemindestlohns ist Bestandteil der Vergabeunterlagen.
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Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Schleswig-Holstein
Nationale Registrierungsnummer: t:04319884542
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Postleitzahl: 24105
Postort: Kiel
Region: Kiel, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de📧
Telefon: +49 4319884542📞
Fax: +49 4319884702 📠
URL: https://www.e-vergabe-sh.de🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich 412
Nationale Registrierungsnummer: 01-2002-79
Postanschrift: Küterstrasse 30
Postleitzahl: 24103
Kontaktperson: Fachbereich 412
E-Mail: e-vergabe-beschaffung@gmsh.de📧
Telefon: +49 4315991940📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit
eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber
durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit
eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber
durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-02-19+01:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 036-105057 (2024-02-19)