Die Polizei Baden-Württemberg beabsichtigt folgende Leistung(en) zu beschaffen: Untersuchung von Blut- und Urinproben nebst weiteren Leistungen Im Einzelnen sind hierzu folgende Dienstleistungen zu erbringen: - Abholen der Proben an zentralen Abhol- / Sammelstellen (vgl. Anlage 15) und Transport zur Untersuchungsstelle; - Untersuchung des übersandten Probenmaterials gemäß des jeweils nach dem beigefügten Muster erstellten Untersuchungsauftrages (vgl. Anlage 12, 13) bzw. des Leistungs- und Kostenplans (vgl. Anlage 1.1); - Asservierung des übersandten Probenmaterials über einen Zeitraum von mindestens zwei Jahren; - Dokumentation der Befunde bzw. Ergebnisse und Übersendung eines bewertenden Befundberichts (Gutachtens) in deutscher Sprache; - Aufbewahrung der Befundberichte, Messwertprotokolle und Qualitätskontrollkarten für die Dauer von sechs Jahren; - Vertretung der Untersuchungsergebnisse vor deutschen Gerichten in deutscher Sprache.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-05-08.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-04-08.
Auftragsbekanntmachung (2024-04-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Untersuchungsdienstleistungen Blutalkohol
Referenznummer: 2023-11V-22-4
Kurze Beschreibung:
Die Polizei Baden-Württemberg beabsichtigt folgende Leistung(en) zu beschaffen: Untersuchung von Blut- und Urinproben nebst weiteren Leistungen Im Einzelnen sind hierzu folgende Dienstleistungen zu erbringen: - Abholen der Proben an zentralen Abhol- / Sammelstellen (vgl. Anlage 15) und Transport zur Untersuchungsstelle; - Untersuchung des übersandten Probenmaterials gemäß des jeweils nach dem beigefügten Muster erstellten Untersuchungsauftrages (vgl. Anlage 12, 13) bzw. des Leistungs- und Kostenplans (vgl. Anlage 1.1); - Asservierung des übersandten Probenmaterials über einen Zeitraum von mindestens zwei Jahren; - Dokumentation der Befunde bzw. Ergebnisse und Übersendung eines bewertenden Befundberichts (Gutachtens) in deutscher Sprache; - Aufbewahrung der Befundberichte, Messwertprotokolle und Qualitätskontrollkarten für die Dauer von sechs Jahren; - Vertretung der Untersuchungsergebnisse vor deutschen Gerichten in deutscher Sprache.
Die Polizei Baden-Württemberg beabsichtigt folgende Leistung(en) zu beschaffen: Untersuchung von Blut- und Urinproben nebst weiteren Leistungen Im Einzelnen sind hierzu folgende Dienstleistungen zu erbringen: - Abholen der Proben an zentralen Abhol- / Sammelstellen (vgl. Anlage 15) und Transport zur Untersuchungsstelle; - Untersuchung des übersandten Probenmaterials gemäß des jeweils nach dem beigefügten Muster erstellten Untersuchungsauftrages (vgl. Anlage 12, 13) bzw. des Leistungs- und Kostenplans (vgl. Anlage 1.1); - Asservierung des übersandten Probenmaterials über einen Zeitraum von mindestens zwei Jahren; - Dokumentation der Befunde bzw. Ergebnisse und Übersendung eines bewertenden Befundberichts (Gutachtens) in deutscher Sprache; - Aufbewahrung der Befundberichte, Messwertprotokolle und Qualitätskontrollkarten für die Dauer von sechs Jahren; - Vertretung der Untersuchungsergebnisse vor deutschen Gerichten in deutscher Sprache.
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von medizinischen Laboratorien📦
Sonstige Beschränkungen am Erfüllungsort: Ort im betreffenden Land
Beschreibung
Interne Kennung: 2023-11V-22-4
Beschreibung der Beschaffung:
Zu betreuen sind alle Polizeipräsidien in Baden-Württemberg (Polizeipräsidien Aalen, Frei-burg, Heilbronn, Karlsruhe, Konstanz, Ludwigsburg, Mannheim, Offenburg, Pforzheim, Ravensburg, Reutlingen, Stuttgart und Ulm). Die Vertragslaufzeit beginnt mit Zuschlagserteilung und endet nach 24 Monaten (Mindestvertragslaufzeit); wobei begonnene Aufträge, jedoch bis zum Ende der Vertragslaufzeit noch nicht beendete Untersuchungen in jedem Fall abzuschließen sind. Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils 12 Monate, sofern der Auftraggeber gegenüber dem Auftragnehmer nicht innerhalb von zwei Monaten vor Vertragsende die Kündigung übermittelt. Diese automatische Verlängerung ist maximal zweimal um jeweils 12 Monate zulässig. Die maximale Laufzeit beträgt 48 Monate. Die im Leistungs- und Kostenplan aufgeführten Fallzahlen stellen eine geschätzte Anzahl pro Jahr dar, basierend auf den während des Jahres 2023 durchgeführten Untersuchun-gen. Für die kommenden Jahre wird mit ähnlichen Werten gerechnet.
Zu betreuen sind alle Polizeipräsidien in Baden-Württemberg (Polizeipräsidien Aalen, Frei-burg, Heilbronn, Karlsruhe, Konstanz, Ludwigsburg, Mannheim, Offenburg, Pforzheim, Ravensburg, Reutlingen, Stuttgart und Ulm). Die Vertragslaufzeit beginnt mit Zuschlagserteilung und endet nach 24 Monaten (Mindestvertragslaufzeit); wobei begonnene Aufträge, jedoch bis zum Ende der Vertragslaufzeit noch nicht beendete Untersuchungen in jedem Fall abzuschließen sind. Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils 12 Monate, sofern der Auftraggeber gegenüber dem Auftragnehmer nicht innerhalb von zwei Monaten vor Vertragsende die Kündigung übermittelt. Diese automatische Verlängerung ist maximal zweimal um jeweils 12 Monate zulässig. Die maximale Laufzeit beträgt 48 Monate. Die im Leistungs- und Kostenplan aufgeführten Fallzahlen stellen eine geschätzte Anzahl pro Jahr dar, basierend auf den während des Jahres 2023 durchgeführten Untersuchun-gen. Für die kommenden Jahre wird mit ähnlichen Werten gerechnet.
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 1
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-05-08 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-05-08 10:01:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 13 Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅ Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2024-05-08 10:01:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2024-04-30 00:00:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Es wird darauf hingewiesen, dass leistungsbezogene Unterlagen, welche die Zuschlagskriterien tangieren, nach § 56 Abs. 3 VgV nicht nachgefordert werden dürfen. Das Fehlen solcher Unterlagen führt zum Ausschluss von der Wertung.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Rangfolge
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Eigenerklärung zu Verfehlungen, einem Berufsverbot oder Gewerbeuntersagung: Bieter müssen erklären, dass keine schwere Verfehlung vorliegt, die ihre Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt z.B. wirksames Berufsverbot (§ 70 StGB), wirksames vorläufiges Berufsverbot (§ 132a StPO), wirksame Gewerbeuntersagung (§ 35 GewO) und ich/wir die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfülle(n).
Eigenerklärung zu Verfehlungen, einem Berufsverbot oder Gewerbeuntersagung: Bieter müssen erklären, dass keine schwere Verfehlung vorliegt, die ihre Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt z.B. wirksames Berufsverbot (§ 70 StGB), wirksames vorläufiges Berufsverbot (§ 132a StPO), wirksame Gewerbeuntersagung (§ 35 GewO) und ich/wir die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfülle(n).
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach §…
… 123 GWB: Bieter müssen erklären, dass keine Person, deren Verhalten ihrem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt, oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist, jeweils wegen einer Straftat nach: - § 129 des Strafgesetzbuchs (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b StGB (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), - § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen, - § 261 StGB (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte), - § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, - § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Euro-päischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, - § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), - § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), - den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbin-dung mit § 335a StGB (Ausländische und internationale Bedienstete), - Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder - den §§ 232 und 233 StGB (Menschenhandel) oder § 233a StGB (Förderung des Menschenhandels). Bieter müssen erklären, dass sie ihrer Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung nachgekommen sind.
… 124 GWB: Bieter müssen erklären, dass weder ihr Unternehmen noch eine Person, deren Verhalten ihrem Unternehmen zuzurechnen ist, bei der Ausführung öffentlicher Aufträge gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, - ihr Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, über das Vermögen ihres Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, und sich ihr Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder ihre Tätigkeit eingestellt hat, - weder ihr Unternehmen noch eine Person, deren Verhalten ihrem Unternehmen zuzurechnen ist, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität ihres Unternehmens in Frage gestellt wird, - weder ihr Unternehmen noch eine Person, deren Verhalten ihrem Unternehmen zuzurechnen ist, Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, - ihr Unternehmen nicht eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat.
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen: Nachweis der Akkreditierung nach DIN EN ISO / IEC 17025
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: Nachweis über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung
Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eigenerklärung zu Artikel 5k der EU-VO 2022/576: Bieter müssen erklären, dass - sie nicht zu den in Art. 5k Abs. 1 der VO (EU) 2022/576 genannten Personen oder Unternehmen gehören, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen: a) durch die russische Staatsangehörigkeit des Bieters oder die Niederlassung des Bieters in Russland, b) durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a zutrifft, am Bieter über das Halten von Antei-len im Umfang von mehr als 50 %, c) durch das Handeln der Bieter im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a und/oder b zutrifft. - die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazität im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, wenn auf sie mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland gehören. Bieter müssen bestätigen und sicherstellen, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Un-ternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt wer-den, wenn auf sie mehr als 10 % des Auftragswert entfällt.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eigenerklärung zu Artikel 5k der EU-VO 2022/576: Bieter müssen erklären, dass - sie nicht zu den in Art. 5k Abs. 1 der VO (EU) 2022/576 genannten Personen oder Unternehmen gehören, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen: a) durch die russische Staatsangehörigkeit des Bieters oder die Niederlassung des Bieters in Russland, b) durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a zutrifft, am Bieter über das Halten von Antei-len im Umfang von mehr als 50 %, c) durch das Handeln der Bieter im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a und/oder b zutrifft. - die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazität im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, wenn auf sie mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland gehören. Bieter müssen bestätigen und sicherstellen, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Un-ternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt wer-den, wenn auf sie mehr als 10 % des Auftragswert entfällt.
Eigenerklärung zum Nichterscheinen auf EU-Terrorlisten: Bieter müssen erklären, dass weder ihr Unternehmen, noch ihre Mehrheitsanteilseigner oder Gesellschafter, noch eine Mutter- oder Tochtergesellschaft auf einer der in den Anlagen zu den Verordnungen Nr. 881/2002 und Nr. 2580/2001 der EU sowie der Anlage des Standpunktes des Rates der EU Nr. 2001/931/GASP befindlichen Terrorlisten erscheinen/t.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eigenerklärung zum Nichterscheinen auf EU-Terrorlisten: Bieter müssen erklären, dass weder ihr Unternehmen, noch ihre Mehrheitsanteilseigner oder Gesellschafter, noch eine Mutter- oder Tochtergesellschaft auf einer der in den Anlagen zu den Verordnungen Nr. 881/2002 und Nr. 2580/2001 der EU sowie der Anlage des Standpunktes des Rates der EU Nr. 2001/931/GASP befindlichen Terrorlisten erscheinen/t.
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Die Akkreditierung ist wiederholt über die gesamte Vertragslaufzeit nachzuweisen. Dies gilt auch für den Zeitraum der automatischen Verlängerungen. Bieter müssen erklären, dass Sie ihren Mitarbeitenden ein Entgelt bezahlen, das den Vorgaben des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg entspricht (LTMG).
Die Akkreditierung ist wiederholt über die gesamte Vertragslaufzeit nachzuweisen. Dies gilt auch für den Zeitraum der automatischen Verlängerungen. Bieter müssen erklären, dass Sie ihren Mitarbeitenden ein Entgelt bezahlen, das den Vorgaben des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg entspricht (LTMG).
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrugsbekämpfung
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 20 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Entrichtung von Steuern
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Konkurs
Korruption
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Vergleichsverfahren
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXR6YYDYH1G
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Nationale Registrierungsnummer: 08-A9866-40
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postleitzahl: 76137
Postort: Karlsruhe
Region: Karlsruhe, Stadtkreis
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: poststelle@rpk.bwl.de📧
Telefon: +49 721926-0📞
Fax: +49 721926-3985 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Auszug aus dem GWB § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 161 GWB Form, Inhalt (1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Auszug aus dem GWB § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 161 GWB Form, Inhalt (1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-04-08+02:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 070-208508 (2024-04-08)