VE 300-091 Kernbohr- und Betonsägearbeiten

Facility for Antiproton and Ion Research in Europe GmbH (FAIR GmbH)

Die FAIR GmbH plant im Rahmen eines internationalen Forschungsvorhabens die Errichtung des neuen Beschleunigerkomplexes "FAIR" (Facility for Antiproton and Ion Research) - nachfolgend als Projekt FAIR bezeichnet - mit Anbindung an die vorhandene GSI-Beschleunigeranlage. Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist eine Rahmenvereinbarung für die Ausführung von Kernbohr- und Betonsägearbeiten an Wänden und Decken einschließlich begleitender Arbeiten (VE_300-091).

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-10-17. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-09-13.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2024-09-13 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2024-09-13)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: VE 300-091 Kernbohr- und Betonsägearbeiten
Referenznummer: VG-B-6000-2024-0940
Kurze Beschreibung:
Die FAIR GmbH plant im Rahmen eines internationalen Forschungsvorhabens die Errichtung des neuen Beschleunigerkomplexes "FAIR" (Facility for Antiproton and Ion Research) - nachfolgend als Projekt FAIR bezeichnet - mit Anbindung an die vorhandene GSI-Beschleunigeranlage. Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist eine Rahmenvereinbarung für die Ausführung von Kernbohr- und Betonsägearbeiten an Wänden und Decken einschließlich begleitender Arbeiten (VE_300-091).
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Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Abbrucharbeiten 📦
Beschreibung
Interne Kennung: LOT-0000
Beschreibung der Beschaffung:
Gegenstand des Auftrags ist die Ausführung von Kernbohr- und Betonsägearbeiten an Wänden und Decken im Neubau des Internationalen Beschleunigerzentrums für die Forschung mit Ionen und Antiprotonen, einschließlich begleitender Arbeiten wie Korrosionsschutz der Bohrlöcher an Stahlbetonbauteilen, Gerüstarbeiten sowie die Herstellung von Schutzmaßnahmen während der Leistungserbringung. Die wesentlichen Leistungen sind: - ca. 14.500 cm Kernbohrungen an Wänden, aus Mauerwerk, Bauteiltiefe bis ca. 80 cm, Durchmesser von ca. 25 mm bis 1.000 mm - ca. 11.000 cm Kernbohrungen an Wänden, aus Beton und Stahlbeton, Bauteiltiefe bis ca. 80 cm, Durchmesser von ca. 25 mm bis 1.000 mm - ca. 6.500 cm Kernbohrungen an Decken, aus Stahlbeton, Bauteiltiefe bis ca. 80 cm, Durchmesser von ca. 25 mm bis 1.000 mm - ca. 80 m² Betonsägearbeiten an Wänden, aus Beton und Stahlbeton, Bauteiltiefe von ca. 15 bis 60 cm, Öffnungsgröße von ca. 1.000 cm² bis 50.000 cm² - ca. 200 cm² Durchschneiden von Betonstählen, Einzelquerschnittsfläche über 2,0 cm² - ca. 450 m² Schutzabdeckung aus Folie, für Boden, Wand und Decke
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Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Postanschrift: Planckstraße 1
Postleitzahl: 64291
Stadt: Darmstadt
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Darmstadt, Kreisfreie Stadt 🏙️
Dauer
Datum des Beginns: 2024-12-01 📅
Datum des Endes: 2027-01-31 📅
Vergabekriterien
Preis
Preis (Gewichtung): 100.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-10-17 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-10-17 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Zu der Öffnung der Angebote sind Bieter nicht zugelassen.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 90 Tage
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2024-10-17 10:00:00 📅
Zusätzliche Informationen: Zu der Öffnung der Angebote sind Bieter nicht zugelassen.
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen: Keine
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis ihrer Eignung den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis), oder in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedsstaaten schriftlich nachzuweisen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben das vollständig ausgefüllte Formblatt VHB 124 (Eigenerklärung zur Eignung, Anlage C100) mit Angaben zu Registereintragungen vorzulegen. Auf Verlangen der Vergabestelle haben die Bieter, deren Angebot in die engere Wahl gelangt, sämtliche in dem Formblatt VHB 124 angeführten Nachweise und Erklärungen der dort genannten Stellen schriftlich zu belegen durch: - Gewerbeanmeldung - bei ausländischen Unternehmen: Gewerbezentralregisterauszug gem.§150a GewO oder eine vergleichbare Bescheinigung aus dem Herkunftsland (nicht älter als 3 Monate) - Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer Anstelle des ausgefüllten Formblatt VHB 124 wird auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) akzeptiert. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle haben die Unternehmen die in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen vorzulegen. Bei Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Weitere Anforderungen bei Bietergemeinschaften: Bietergemeinschaften haben mit dem Angebot die vollständig ausgefüllte "Erklärung der Bieter-/ Arbeitsgemeinschaft" VHB 234 (Anlage C161) vorzulegen. Bei Bietergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die geforderten oben genannten Eigenerklärungen sowie Nachweise und Erklärungen zur Eignung mit dem Angebot abzugeben. Weitere Anforderungen bei anderen Unternehmen (Unteraufträge): Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrages im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so muss er die hierfür vorgesehenen Leistungen/ Kapazitäten mit seinem Angebot im beigefügten Formblatt VHB 235 (Anlage C171) benennen. Der Bieter hat auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu einem von ihr bestimmten Zeitpunkt nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen (VHB 236, Anlage D181) und dass diese Unternehmen geeignet sind. Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle die oben genannten Eignungsnachweise als Eigenerklärungen (bzgl. PQ/ VHB124/ EEE) auch für diese abzugeben. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen der benannten anderen Unternehmen auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle durch Vorlage der oben genannten Nachweise und Erklärungen zuständiger Stellen zu bestätigen, sofern es sich um eine wesentliche Leistung handelt.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis Ihrer Eignung den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis), oder in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedsstaaten schriftlich nachzuweisen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben das vollständig ausgefüllte Formblatt VHB 124(Eigenerklärung zur Eignung, Anlage C100) mit Angaben zum Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, mit Angaben zu Registereintragungen, mit Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation, mit Angaben, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt sowie mit Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung und mit Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft vorzulegen. Auf Verlangen der Vergabestelle haben die Bieter, deren Angebot in die engere Wahl gelangt, sämtliche in dem Formblatt VHB 124angeführten Nachweise und Erklärungen der dort genannten Stellen schriftlich zu belegen durch: - Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (soweit der Betrieb beitragspflichtig ist) - Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt) - Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG - Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen Anstelle des ausgefüllten Formblatt VHB 124 wird auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) akzeptiert. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle haben die Unternehmen die in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen vorzulegen. Bei Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Weitere Anforderungen bei Bietergemeinschaften: Bietergemeinschaften haben mit dem Angebot die vollständig ausgefüllte "Erklärung der Bieter-/ Arbeitsgemeinschaft" VHB 234 (Anlage C161) vorzulegen. Bei Bietergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die geforderten oben genannten Eigenerklärungen sowie Nachweise und Erklärungen zur Eignung mit dem Angebot abzugeben. Weitere Anforderungen bei anderen Unternehmen (Unteraufträge): Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrages im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so muss er die hierfür vorgesehenen Leistungen/ Kapazitäten mit seinem Angebot im beigefügten Formblatt VHB 235 (Anlage C171) benennen. Der Bieter hat auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu einem von ihr bestimmten Zeitpunkt nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen (VHB 236, Anlage D181) und dass diese Unternehmen geeignet sind. Nimmt der Bieter in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der Verpflichtungserklärung abzugeben. Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle die oben genannten Eignungsnachweise als Eigenerklärungen (bzgl. PQ/ VHB124/ EEE) auch für diese abzugeben. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen der benannten anderen Unternehmen auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle durch Vorlage der oben genannten Nachweise und Erklärungen zuständiger Stellen zu bestätigen, sofern es sich um eine wesentliche Leistung handelt.
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Technische und berufliche Fähigkeiten
Präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis Ihrer Eignung den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis), oder in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedsstaaten schriftlich nachzuweisen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben das vollständig ausgefüllte Formblatt VHB 124 (Eigenerklärung zur Eignung, Anlage C100) mit Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind sowie mit Angaben zu Arbeitskräften vorzulegen. Auf Verlangen der Vergabestelle haben die Bieter, deren Angebot in die engere Wahl gelangt, sämtliche in dem Formblatt VHB 124 angeführten Nachweise und Erklärungen der dort genannten Stellen schriftlich zu belegen durch: - Angaben über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal - Drei Referenznachweise über abgeschlossene vergleichbare Projekte aus den letzten fünf abgeschlossenen Kalenderjahren mit den im Formblatt VHB 124 (Eigenerklärung zur Eignung, Anlage C100) aufgeführten Angaben Anstelle des ausgefüllten Formblatt VHB 124 wird auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) akzeptiert. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle haben die Unternehmen die in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen vorzulegen. Weitere Anforderungen bei Bewerbergemeinschaften Bietergemeinschaften haben mit dem Angebot die vollständig ausgefüllte "Erklärung der Bieter-/ Arbeitsgemeinschaft" VHB 234 (Anlage C161) vorzulegen. Bei Bietergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die geforderten oben genannten Eigenerklärungen sowie Nachweise und Erklärungen zur Eignung mit dem Angebot abzugeben. Weitere Anforderungen bei anderen Unternehmen (Unteraufträge) Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrages im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so muss er die hierfür vorgesehenen Leistungen/ Kapazitäten mit seinem Angebot im beigefügten Formblatt VHB 235 (Anlage C171) benennen. Der Bieter hat auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu einem von ihr bestimmten Zeitpunkt nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen (VHB 236, Anlage D181) und dass diese Unternehmen geeignet sind. Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle die oben genannten Eignungsnachweise als Eigenerklärungen (bzgl. PQ/ VHB124/ EEE) auch für diese abzugeben. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen der benannten anderen Unternehmen auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle durch Vorlage der oben genannten Nachweise und Erklärungen zuständiger Stellen zu bestätigen, sofern es sich um eine wesentliche Leistung handelt.
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Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrugsbekämpfung
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 18 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Entrichtung von Steuern
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge
Zahlungsunfähigkeit

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Facility for Antiproton and Ion Research in Europe GmbH (FAIR GmbH)
Nationale Registrierungsnummer: DE275595927
Postanschrift: Planckstraße 1
Postleitzahl: 64291
Postort: Darmstadt
Region: Wetteraukreis 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info.vergabe@lbih.hessen.de 📧
Telefon: 0000 📞
URL: https://vergabe.hessen.de 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Haupttätigkeit
Bildung
Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
Kommunikation
Dokumente URL: https://vergabe.hessen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-18fa9324aad-5715ccd158acec 🌏
Teilnahme-URL: https://vergabe.hessen.de 🌏
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 659571-2022
Elektronische Einreichung: Zulässig

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Nationale Registrierungsnummer: Nicht erforderlich
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Str. 16
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de 📧
Telefon: +49 228-9499-0 📞
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer richtet sich unter anderem nach der Regelung des § 160 GWB. Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Gemäß § 160 Abs. 2 GWB ist antragsbefugt jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Bei einem Verstoß gegen § 134 GWB kann gemäß § 135 Abs. 2 GWB eine Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-09-13+02:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 180-554595 (2024-09-13)