Auftragsbekanntmachung (2024-04-24) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: VE 32 Fliesenarbeiten WC - Generationengerechte Verbesserung der Zugänglichkeit und Erlebbarkeit des Museumsschlosses Wernigerode
Referenznummer: HBA 80/2024
Kurze Beschreibung:
“VE 32 Fliesenarbeiten WC”
Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Boden- und Fliesenarbeiten📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Das Schloss Wernigerode gehört zu einer den bedeutendsten Kulturdenkmalen im Land Sachsen-Anhalts. Im Kern frühmittelalterlich wurde die Burg im Verlauf der...”
Beschreibung der Beschaffung
Das Schloss Wernigerode gehört zu einer den bedeutendsten Kulturdenkmalen im Land Sachsen-Anhalts. Im Kern frühmittelalterlich wurde die Burg im Verlauf der Neuzeit zur einer ringförmigen Anlage ausgebaut. Mitte/Ende des 19. Jahrhunderts erfolgte dann ein umfassender Umbau im zeittypisch historistischen Stil, welcher heute die prägende Gestalt des Denkmals kennzeichnet. Das Schloss Wernigerode befindet sich in unmittelbarer Nachbarschaft zu der Ortslage Wernigerode auf dem Schlossberg. Es ist von Weit her in der Landschaft sichtbar. Die gesamte Anlage wurde auf Sicht angelegt. Aufgrund der erhöhten Lage und den wehrhaften Charakter der Gesamtanlage ist das Schloss über nur zwei Wege nur eingeschränkt zu erreichen. Im Rahmen der dringend notwendigen Sanierung der Stützmauern aber auch einzelner Gebäudeteile der Schlossanlage ist es beabsichtigt, die Erschließung der denkmalgeschützte Schlossanlage generationsfreundlicher auszubauen. Hierzu zählen der Einbau von Aufzügen, die bauliche Ergänzung von Rampen, Geländern und eines Liftes sowie die Sanierung von ganzen Gebäudeteilen.
Gegenstand dieses Auftrags ist:
Wernigerode, Schloss, Frühlingsbau, Innenräume, WC und neues WC Schlossstraße, Hausmannsturm
Umfang der Arbeiten: Abbruch von Fliesen (ca. 70 m2), Neufliesen (ca. 120 m2), zusätzliche Bodenfliesen (ca. 12 m2), zu unterschiedlichen Zeitpunkten an verschiedenen Orten innerhalb der Schlossanlage
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-05-27 14:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-05-27 14:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Der Öffnungstermin findet bei EU-weiten offenen Verfahren nicht mehr in Anwesenheit der Bieter statt. Die Teilnahme am Öffnungstermin ist daher nicht mehr möglich.”
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren)
Der Öffnungstermin findet bei EU-weiten offenen Verfahren nicht mehr in Anwesenheit der Bieter statt. Die Teilnahme am Öffnungstermin ist daher nicht mehr möglich.
Mehr anzeigen
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 30
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Nachweis / Erklärung über die Eintragung im Handelsregister / in der Handwerksrolle / bei der Industrie- und Handwerkskammer für die auszuführenden...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Nachweis / Erklärung über die Eintragung im Handelsregister / in der Handwerksrolle / bei der Industrie- und Handwerkskammer für die auszuführenden Leistungen bzw. über die Nichtverpflichtung zur Eintragung in die genannten Register
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V....”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung auf Verlangen die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegn. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Weitere Nachweise nach § 6a EU VOB/A/Angaben/Unterlagen sind auf gesondertes Verlangen vorzulegen, Eigenerklärung Tariftreue Mindeststundenentgelt ( auch für Nachunternehmer), Handlungsanweisung Nachunternehmer, Ergänzende Vertragsbedingungen nach TVergG LSA. auf gesondertes Verlangen: siehe Punkt 2 Formblatt 216 "Verzeichnis der im Vergabeverfahren vorzulegenden Unterlagen"
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“auf gesondertes Verlangen: siehe Punkt 2 Formblatt 216 "Verzeichnis der im Vergabeverfahren vorzulegenden Unterlagen"”
“Die Kommunikation im Vergabeverfahren erfolgt ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform.” Körper überprüfen
Name: Landesverwaltungsamt 1. und 2. Vergabekammer
Nationale Registrierungsnummer: keine Angabe
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Postleitzahl: 06112
Postort: Halle (Saale)
Region: Halle (Saale), Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@lvwa.sachsen-anhalt.de📧
Telefon: +49 3455141529📞
Fax: +49 3455141115 📠
URL: https://www.lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß
innerhalb von zehn Kalendertagen ab Kenntniserlangung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden
(§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 GWB). Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer Sachsen-Anhalt zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Sind mehr als 15 Tage vergangen, so ist der Antrag insoweit unzulässig. Nach § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Diese Geltendmachungsfrist verkürzt sich nach Maßgabe von § 135 Abs. 2 S. 2 GWB auf 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Das Zuschlagsverbot nach § 169 Abs. 1 GWB entfällt unter den Voraussetzungen des § 169 Abs. 4 S. 1 GWB; Unternehmen haben die Reaktionsmöglichkeit nach § 169 Abs. 4 S. 2 GWB (§ 169 Abs. 4 S. 1-3 GWB).
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2024/S 083-251557 (2024-04-24)