Die Gemeinde Blankenheim (nachfolgend auch "Auftraggeberin" genannt) schreibt vorliegend die Planungsleistungen der Technischen Gebäudeausrüstung (TGA), Anlagengruppen 1 bis 5, LPH 4 bis 9 für die Erweiterung und den Umbau der Ahr-Grundschule am Standort Blankenheim europaweit aus.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-08-19.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-07-19.
Auftragsbekanntmachung (2024-07-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Vergabe der Planungsleistungen für die Technischen Gebäudeausrüstung (TGA) für die Erweiterung und den Umbau der Ahr-Grundschule Blankenheim
Referenznummer: 2024-VgV-05
Kurze Beschreibung:
“Die Gemeinde Blankenheim (nachfolgend auch "Auftraggeberin" genannt) schreibt vorliegend die Planungsleistungen der Technischen Gebäudeausrüstung (TGA),...”
Kurze Beschreibung
Die Gemeinde Blankenheim (nachfolgend auch "Auftraggeberin" genannt) schreibt vorliegend die Planungsleistungen der Technischen Gebäudeausrüstung (TGA), Anlagengruppen 1 bis 5, LPH 4 bis 9 für die Erweiterung und den Umbau der Ahr-Grundschule am Standort Blankenheim europaweit aus.
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Ingenieurbüros📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Am hier ausgeschriebenen Standort Blankenheim, Dörfer Weg 8, ist eine Erweiterung des Schulkomplexes um insgesamt vier Klassenräume sowie zugehörigem...”
Beschreibung der Beschaffung
Am hier ausgeschriebenen Standort Blankenheim, Dörfer Weg 8, ist eine Erweiterung des Schulkomplexes um insgesamt vier Klassenräume sowie zugehörigem Nebenraumprogramm geplant, sodass hier im Endausbau eine 2-zügige Offene Ganztagsschule entsteht. Neben dem Erweiterungsbau sind ebenfalls bauliche Eingriffe in den Bestand vorgesehen. Das im Zuge der Entwurfsplanung erarbeitet Heizungskonzept sieht den Austausch der bestehenden Gasheizung gegen eine Luftwärmepumpenanlage in Split-Ausführung vor, welche sodann den Neubau wie auch den Altbau mit Wärme versorgen soll. Der Neubau umfasst eine BGF von rd. 811 m² sowie BRI von 6.098 m³. Gemäß der vorliegenden Kostenschätzung (Anlagenkonvolut 11) wird derzeit von anrechenbaren Kosten gem. § 4, 6, 54 HOAI in Höhe von ca. EUR 903.599,76 netto ausgegangen. Eine Bildung von Bauabschnitten ist grundsätzlich möglich und soll in Abstimmung mit der Auftraggeberin im Rahmen der weiteren Planungen vertiefend abgestimmt werden. Erste Überlegungen der Auftraggeberin gehen davon aus, dass in einem ersten Bauabschnitt der Erweiterungsbau zu errichten ist, um benötigte Raumkapazitäten sowie Interimsflächen für die baulichen Eingriffe im Bestandsgebäuden zu schaffen. Der in der vorliegenden Ausschreibung gegenständliche Leistungsumfang beinhaltet Ingenieurleistungen der Technischen Gebäudeausrüstung gem. §§ 53 ff. HOAI, Anlagengruppen 1 bis 5, Leistungsphasen 4 - 9, ggf. stufenweise Beauftragung in maximal 3 Stufen (geplant sind Stufen für Leistungsphasen 4 - 5, Leistungsphasen 6 - 7 und Leistungsphasen 8 - 9). Während die Honorarzone II (über alle Anlagengruppen) vom Auftraggeber fest vorgegeben wird, sind der Honorarsatz sowie evtl. Zuschläge/Nachlässe/Umbauzuschlag von den Bietern zu ermitteln und frei im Honorarblatt anzubieten. Besondere Leistungen sind momentan nicht geplant. Die Leistungsphase 3 ist abgeschlossen. Die finalisierten Planungsunterlagen bis Leistungsphase 3 werden als Anlagenkonvolut 11 beigefügt. Die Leistungserbringung wird sich im Wesentlichen auf einen Leistungszeitraum von voraussichtlich ca. 26 Monaten (Abschluss Leistungsphase 8) erstrecken; dabei sind die folgenden Fristen für den Auftraggeber entscheidend: Fertigstellungsdatum Erweiterungsbau 30.06.2026 Fertigstellung Gesamtmaßnahme Umbauten im Bestand bis 31.10 2026 Die Bieter müssen daher unmittelbar nach Zuschlag (voraussichtlich am 09.09.2024) beginnen und entsprechende Kapazitäten einplanen. Nähere vertragliche Einzelheiten ergeben sich aus dem Ingenieursvertrag (BVB) (siehe Anlage 10). Die vertraglichen Inhalte sind nicht verhandelbar. Die Kalkulation der Honorare liegt im Ermessen der Bieter, wobei die anrechenbaren Kosten in Höhe von EUR 903.599,76 netto aus der bereits vorliegenden Kostenberechnung (Leistungsphase 3 - Anlagenkonvolut 11) zu übernehmen sind. Die Orientierung an der HOAI 2021 ist gewünscht. Die vorgegebene Honorarzone II (über alle Anlagengruppen) und der von den Bietern frei anzubietende Honorarsatz (sowie Zuschläge/Nachlässe/Umbauzuschlag) werden mit dem obsiegenden Bieter entsprechend seinem Angebot vertraglich vereinbart. Wie aus dem als Anlage 03 beigefügten Honorarblatt ersichtlich ist, werden die anrechenbaren Kosten für die mitzuverarbeitende Bausubstanz (Umbau) auf 0,00 EUR gesetzt und fest vorgegeben. Die Bieter sollen die Aufwendungen für die Berücksichtigung der mitzuverarbeitenden Bausubstanz in den Umbau- und Modernisierungszuschlag einkalkulieren.
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Zusätzliche Informationen:
“#Besonders geeignet für:freelance#
Der Auftrag wird in einem Offenen Verfahren gem. § 15 VgV vergeben. Es finden demnach keine Verhandlungen über die...”
Zusätzliche Informationen
#Besonders geeignet für:freelance#
Der Auftrag wird in einem Offenen Verfahren gem. § 15 VgV vergeben. Es finden demnach keine Verhandlungen über die eingereichten Angebote statt. Eine Aufteilung der Leistungen in Lose findet nicht statt, da eine Losbildung bzgl. des einheitlichen Leistungsbilds nicht möglich ist. Nebenangebote sind nicht zugelassen. Fragen zur Ausschreibung und zu den Vergabeunterlagen sind ausschließlich über das Ausschreibungsportal [Vergabeportal Wirtschaftsregion Aachen Düren Euskirchen Heinsberg - https://www.vergaben-wirtschaftsregion-aachen.de] zu stellen. Auf E-Mail-Anfragen außerhalb des Ausschreibungsportals oder Anrufe wird nicht reagiert. Die Fragen der Bewerber werden ausschließlich über das Ausschreibungsportal beantwortet, sofern sie für das Verfahren relevant sind. 6. Formale Anforderungen an das Angebot Folgende formale Anforderungen sind unbedingt zu beachten. Wir möchten darauf hinweisen, dass allein ein Verstoß gegen die hier genannten Voraussetzungen unter Umständen zu einem Ausschluss des Angebots führen muss. 6.1 Die Bieter erhalten die Vergabeunterlagen ausschließlich digital (die Lesbarkeit ist über die kostenlose Freeware-Komponente "adobe-Reader" möglich), damit die Überlassung für die Bewerber kostenfrei erfolgen kann. Angebote müssen elektronisch (nicht per Brief, Telefax oder E-Mail) in Textform über die Ausschreibungsplattform [Vergabeportal Wirtschaftsregion Aachen Düren Euskirchen Heinsberg - https://www.vergaben-wirtschaftsregion-aachen.de] eingereicht werden. Dabei ist darauf zu achten, dass nicht die Kommunikationsebene (auf der Fragen gestellt und beantwortet werden) gewählt wird, sondern die dafür vorgesehene Funktion ("Angebot einreichen" oder ähnlich; in Zweifelsfällen bitte an die Hotline der Vergabeplattform wenden). Dabei müssen die Vergabeunterlagen - mit der Ziffer 2 ("Angebotsschreiben"), - mit der Ziffer 3 ("Honorarblatt"), - mit der Ziffer 4 ("Checkliste Leistungsfähigkeit"), - mit der Ziffer 5 ("Anlage Referenzen"), - mit der Ziffer 6 ("Eigenerklärung zur Eignung", nur wenn keine Präqualifikation vorliegt oder keine EEE eingereicht wird), - mit der Ziffer 7 ("Erklärung einer Bietergemeinschaft", nur wenn Antrag einer Bietergemeinschaft), - mit der Ziffer 8 ("Nachunternehmererklärung", nur wenn Nachunternehmer eingesetzt werden sollen), - mit der Ziffer 9 ("Verpflichtungserklärung Leistungen anderer Unternehmen", nur wenn zum Eignungsnachweis auf dritte Unternehmen zurückgegriffen wird; "Eignungsleihe") und - das Bearbeitungskonzept (siehe Punkt 5.2 des Aufforderungsschreibens) in elektronischer Form beigefügt werden. Der Name der natürlichen Person, welche die jeweilige Erklärung abgibt, muss in Textform angegeben werden. Zusätzlich muss das schriftliche Konzept der Projektplanung und Projektabwicklung (Bearbeitungskonzept) mit dem Angebot über das Vergabeportal eingereicht werden. Die Vergabeunterlagen mit der Ziffer 1 ("Aufforderung zur Abgabe eines Angebots") sowie sämtliche Anlagen zu den Vergabeunterlagen sind zwar Bestandteil des Vergabeverfahrens, müssen dem Angebot aber nicht beigefügt werden. Die Vergabestelle wird ggf. fehlende Unterlagen gem. § 56 VgV mit einer Frist von 6 Kalendertagen nachfordern. 6.2 Alle Bestandteile des Angebots sind so zu kennzeichnen, dass die Vollständigkeit der Unterlagen nachvollziehbar ist. In der Fußzeile des Angebots sowie der beizufügenden ausgefüllten Vordrucke und Unterlagen soll eine fortlaufende Seitenzahl eingefügt werden. 6.3 Die Verfahrenssprache ist Deutsch. Nachweise müssen daher ebenfalls in deutscher Sprache oder ggf. mit einer deutschen Übersetzung des fremdsprachigen Originals vorgelegt werden. Dabei ist ggf. eine einfache Übersetzung ausreichend. 6.4 Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben. Es erfolgt keine Entschädigung für die Erstellung der einzureichenden Unterlagen der Bewerbung oder des Angebotes. 6.5 Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so hat er unverzüglich die Vergabestelle vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen. 6.6 Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen. Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat der Bieter auf Verlangen Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art er wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist. 6.7 Für das Angebot sind die von der Vergabestelle vorgegebenen Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist bis zu dem von der Vergabestelle angegebenen Ablauf der Angebotsfrist einzureichen. Ein nicht form- oder fristgerecht eingereichtes Angebot wird ausgeschlossen. 7.2 Bzgl. datenschutzrechtlicher Bestimmungen wird auf folgende Informationen wegen der Erhebung personenbezogener Daten nach Artikeln 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung (Verordnung (EU) 2016/679 vom 27. April 2016) verwiesen: Namen und Kontaktdaten des für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten Verantwortlichen: Gemeinde Blankenheim -Die Bürgermeisterin 02449-87 102 info@blankenheim.de Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten: Frau Martina Klaes Tel: 02449-87 103 Fax: 02449-87 199 E-Mail: mklaes@blankenheim.de] Zweck und Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten: a) Zweck der Verarbeitung: Durchführung eines Vergabeverfahrens. b) Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 Buchstabe c i. V. m. § 6 Abs. 3 DSGVO Bewerber bzw. Bieter sind verpflichtet, die geforderten Angaben zu machen. Falls diese Angaben nicht gemacht werden, kann das Angebot/der Teilnahmeantrag nach den vergaberechtlichen Vorschriften vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. Kriterien für Festlegung der Dauer der Speicherung personenbezogener Daten: Maßstab für die Dauer der Speicherung personenbezogener Daten sind die haushaltsrechtlichen Aufbewahrungsfristen. Empfänger von personenbezogenen Daten: Personenbezogene Daten dürfen an andere Personen oder Stellen weitergegeben werden, wenn Sie dem zustimmt haben oder die Weitergabe gesetzlich zugelassen ist: Nach §§ 6 ff. Korruptionsbekämpfungsgesetz meldet die Vergabestelle der/dem im Land Nordrhein-Westfalen eingerichteten zentralen Informationsstelle/ Vergaberegister beim Ministerium der Finanzen des Landes NRW solche Bieter, die wegen schwerer Verfehlungen von der Teilnahme am Vergabeverfahren zeitlich befristet ausgeschlossen wurden oder bei denen wegen geringfügiger Verfehlungen auf einen Ausschluss verzichtet wurde. Die Vergabestelle fragt bei Aufträgen ab einer Höhe von 25.000 Euro ohne Umsatzsteuer bei der v. g. Informationsstelle an, ob hinsichtlich des Bieters, der den Zuschlag erhalten soll, Eintragungen im Vergaberegister vorliegen. Unterhalb von 25.000 Euro ohne Umsatzsteuer liegt die Anfrage im Ermessen der Vergabestelle. Nach § 19 Abs. 4 Mindestlohngesetz fordert die Vergabestelle bei Aufträgen ab einer Höhe von 30 000 Euro ohne Umsatzsteuer für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a der Gewerbeordnung an. Bei allen Vergabeverfahren sind auf Verlangen der Bieter, die nicht für den Zuschlag berücksichtigt worden sind, die Merkmale und Vorteile des erfolgreichen Angebots sowie den Namen des erfolgreichen Bieters mitzuteilen. Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung personenbezogener Daten: Diese Rechte ergeben sich aus Artikel 15 bis 18 Datenschutz-Grundverordnung. Recht auf Auskunft: Es besteht ein Recht auf Auskunft der von der Vergabestelle verarbeiteten personenbezogenen Daten. Recht auf Berichtigung: Es besteht ein Recht auf Berichtigung, sofern die den Bewerber/Bieter betreffenden Angaben nicht (mehr) zutreffend sind. Unvollständige Daten können vervollständigt werden. Recht auf Löschung: Es besteht grundsätzlich ein Recht auf Löschung der personenbezogenen Daten. Der Anspruch hängt jedoch u. a. davon ab, ob die Daten noch zur Erfüllung der Aufgaben noch benötigt werden (s.a. Dauer der Speicherung). Recht auf Einschränkung der Verarbeitung: Es besteht ein Recht, eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten des Bewerbers/Bieters zu verlangen, sofern nicht ein wichtiges öffentliches Interesse dem entgegensteht (z. B. wirtschaftliche Verwendung von Haushaltsmitteln). Recht auf Widerspruch: Es besteht das Recht, aus Gründen, die sich aus der besonderen Situation des Bewerbers/Bieters ergeben, der Verarbeitung der diesen betreffenden Daten zu widersprechen, sofern nicht ein überwiegendes öffentliches Interesse oder eine Rechtsvorschrift dem entgegensteht (z. B. Durchführung des Vergabeverfahrens). Beschwerderecht bei der Datenschutzaufsichtsbehörde: Die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde im Land NRW ist: Die Landesbeauftragte für den Datenschutz NRW, Kavalleriestraße 2-4, 40213 Düsseldorf. Hierhin sind etwaige Beschwerden zu richten, sofern die Auskunft gebende Vergabestelle ihren Pflichten nicht oder nicht in vollem Umfang nachgekommen ist. Eine Informationspflicht bei der Erhebung personenbezogener Daten bei Dritten (bspw. Eignungsnachweise dritter Personen) besteht nach Artikel 14 Abs. 5 Buchstabe c) Datenschutz-Grundverordnung nicht, da die Datenerhebung im Rahmen des Vergabeverfahrens ausdrücklich geregelt ist und dort zum Schutz der Interessen der betroffenen Personen eine vertrauliche Behandlung der Daten vorgesehen ist.
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Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Technische Planungsleistungen im Tief- und Hochbau📦
Ort der Leistung: Euskirchen🏙️ Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 70.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Bearbeitungskonzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30.0
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-08-19 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-08-19 12:01:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): elektronische Angebotsöffnung nach dem Vieraugen-Prinzip
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 2
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Mindestkriterien: Als generelle Voraussetzungen für die Teilnahme am Verfahren müssen die Bewerber folgende Nachweise erbringen bzw. Erklärungen abgeben: -...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Mindestkriterien: Als generelle Voraussetzungen für die Teilnahme am Verfahren müssen die Bewerber folgende Nachweise erbringen bzw. Erklärungen abgeben: - Nachweis über aktuell gültige Eintragung in ein Handelsregister, soweit nach den jeweiligen Bestimmungen des Mitgliedsstaats am Sitz oder Wohnsitz des Bewerbers entsprechendes verpflichtend vorgesehen ist (Checkliste Leistungsfähigkeit plus Nachweis, kein Formular). - Eigenerklärung zur Eignung (Formular). - Bewerbergemeinschaften haben mit ihr Angebot eine von allen Mitgliedern rechtsverbindliche, unterzeichnete Erklärung (Formular) abzugeben, in der: - die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird, - alle Mitglieder aufgeführt sind, - ein von allen Mitgliedern gegenüber dem Auftraggeber im Vergabeverfahren und darüber hinaus uneingeschränkt für jedes Mitglied bevollmächtigter Vertreter bezeichnet ist und - die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder im Auftragsfall erklärt wird. Eine besondere Rechtsform der Bewerbergemeinschaft und/oder Arbeitsgemeinschaft wird nicht vorgeschrieben. Mehrfach-bewerbungen, d. h. parallele Beteiligung als Einzelbewerber und gleichzeitig als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, sind unzulässig. Die Vergabestelle wertet es jedoch nicht als unzulässige Doppelbewerbung, wenn Nachunternehmer von verschiedenen Bewerbern bzw. Bewerbergemeinschaften eingebunden werden bzw. Mitglied einer Bewerbergemeinschaft sind. Zwingende Maßgabe ist hierbei jedoch, dass der Nachunternehmer keine Kenntnis über die Angebotspreise der relevanten Bewerber/Bewerbergemeinschaften hat, bei denen er Nachunternehmer ist. Dies ist nach Aufforderung durch rechtsverbindliche Erklärung des jeweiligen Nachunternehmers gegenüber der Vergabestelle zu versichern. Im Falle einer unzulässigen Doppelbewerbung müssen zur Wahrung des Wettbewerbsprinzips beide betroffenen Bewerber/ Bewerbergemeinschaften ausgeschlossen werden. Mehrfachbewerbungen sind auch Bewerbungen rechtlich unselbständiger Niederlassungen eines Bewerbers. Geforderte Eigenerklärungen sind von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft separat zu unterzeichnen, geforderte Nachweise separat vorzulegen und zusammen mit dem Angebot abzugeben. Bedient sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft eines Nachunternehmers und beruft er/sie sich auf dessen technische, wirtschaftliche und/ oder finanzielle Leistungsfähigkeit, so hat er die Nachweise und Erklärungen in entsprechender Weise auch von dem Nachunternehmer mit dem Angebot vorzulegen. Wenn für die geforderten Nachweise keine Gültigkeitsdauer angegeben ist, dürfen sie zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang des Angebots nicht älter als 12 Monate sein. Eigenerklärungen sind rechtsverbindlich zu unterzeichnen, mit Datum zu versehen und im Original mit dem Angebot vorzulegen. Sofern sich der Bietergemeinschaft zum Nachweis der Eignung auf Ressourcen Dritter/ Nachunternehmen/ konzernverbundener Unternehmen berufen möchte, muss er/sie nachweisen, dass ihm/ihr die Ressourcen des Drittunternehmens für die Auftragsausführung in tatsächlich geeigneter Weise zur Verfügung stehen werden (Formular Verpflichtungserklärung).
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Mindestkriterien: Der Bewerber muss seine technische Leistungsfähigkeit wie folgt nachweisen (Mindestkriterien): a. Vorlage von mindestens drei (3)...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Mindestkriterien: Der Bewerber muss seine technische Leistungsfähigkeit wie folgt nachweisen (Mindestkriterien): a. Vorlage von mindestens drei (3) vergleichbaren Referenzprojekten für Ingenieurleistungen zur technischen Gebäudeausrüstung (TGA) (Formular Referenzen) Ein Referenzprojekt ist vergleichbar, wenn - das Projekt in Bezug auf die Ingenieurleistungen der technischen Gebäudeausrüstung (TGA) mindestens die Leistungsphasen 3 bis 7 gem. HOAI §§ 53 ff. umfasst (Inhalte der Leistung) UND - das Projektvolumen in Bezug auf die anrechenbaren Kosten für die TGA [KG 400] mindestens netto 500.000,00 EUR umfasst (Größenordnung des Projekts) UND - das Projekt zwischen 2014 und 2024 an den Bauherrn übergeben wurde, so dass dieser die Nutzung aufnehmen konnte (Zeitraum des Projekts). Mindestens eins der vorgenannten drei Mindestreferenzprojekte muss als "Inhalt der Leistung" die Ingenieurleistungen der Technischen Gebäudeausrüstung (TGA) während des laufenden Betriebs einer Schule oder KiTa (Leistungsphasen 3 bis 7 gem. HOAI §§ 53 ff.) umfassen. Die vorgenannten Vorgaben für die "Größenordnung des Projekts" und den "Zeitraum des Projekts" müssen ebenfalls im Rahmen dieses Referenzprojekts erfüllt sein. b. Angaben über das für die Projektleitung und Stellvertretung vorgesehene Personal und Nachweis deren jeweiliger Qualifikation (Studien- und Ausbildungsnachweise sowie ggf. Bescheinigungen über die Erlaubnis zur Berufsausübung) (Formular Checkliste Leistungsfähigkeit plus Nachweis). Die Projektleitung und deren Stellvertretung muss jeweils mindestens fünf (5) Jahre Berufserfahrung im Bereich der Technischen Gebäudeausrüstung aufweisen (Formular Checkliste Leistungsfähigkeit plus Nachweis). Bei einer ARGE müssen die Voraussetzungen der technischen Leistungsfähigkeit nicht für jedes einzelne ARGE-Mitglied, sondern für die ARGE insgesamt vorliegen. Zum Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit kann auch auf Nach-unternehmen (ggf. auch konzernverbundene Unternehmen) zurückgegriffen werden, sofern diese über eine Verpflichtungserklärung (siehe Vordruck) die jeweilige Verfügbarkeit für den Auftrag bestätigen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Mindestkriterien: Der Bewerber muss seine wirtschaftliche Leistungsfähigkeit wie folgt nachweisen (Mindestkriterien): - Mindestumsatz in den vergangenen...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Mindestkriterien: Der Bewerber muss seine wirtschaftliche Leistungsfähigkeit wie folgt nachweisen (Mindestkriterien): - Mindestumsatz in den vergangenen drei Jahren in Höhe von jeweils mindestens 250.000,00 EUR in dem entsprechenden Fachbereich "Technische Gebäudeausrüstung (TGA)" (Formular Checkliste Leistungsfähigkeit). - Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung für Personenschäden in Höhe von mindestens 3.000.000,00 EUR sowie für Sach- und Vermögensschäden in Höhe von mindestens 1.000.000,00 EUR. Die Maximierung der Ersatzleistungen muss mindestens das 2-fache der genannten Deckungssummen pro Jahr betragen (alternativ ist ausreichend, eine verbindliche, schriftliche Verpflichtung abzugeben, bei Auftragserteilung entsprechende Policen abzuschließen oder bestehende Policen aufzustocken) (Formular Checkliste Leistungsfähigkeit plus Nachweis oder Erklärung) - Vorlage einer aktuellen, allgemeinen Bankauskunft über die wirtschaftliche Situation und/oder ein geordnetes Zahlungsverhalten des Bewerbers (Formular Checkliste Leistungsfähigkeit plus Nachweis). Bei einer ARGE müssen die Voraussetzungen der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit für mindestens ein ARGE-Mitglied nachgewiesen werden. Eine Ausnahme gilt bzgl. der Versicherungssummen, für die ggf. auch eine Erklärung der ARGE als solcher ausreichend ist.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“siehe Vergabeunterlagen”
“Bekanntmachungs-ID: CXQ1YY3Y8VD” Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland
Nationale Registrierungsnummer: keine Angabe
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Postleitzahl: 50667
Postort: Köln
Region: Köln, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: poststelle@bezreg-koeln.nrw.de📧
Telefon: +49 221 147-0📞
Fax: +49 221-147 2889 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Nachprüfungsstelle für vergaberechtliche Rechtsmittel ist die Vergabekammer Rheinland Spruchkörper Köln, c/o Bezirksregierung Köln Zeughausstraße 2-10,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Nachprüfungsstelle für vergaberechtliche Rechtsmittel ist die Vergabekammer Rheinland Spruchkörper Köln, c/o Bezirksregierung Köln Zeughausstraße 2-10, 50667 Köln Fax: +49 221-147 2889 Die Vergabestelle weist ergänzend auf folgende Regelungen zu Rechtsmitteln hin: 7.1 Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die Vergabestelle zu richten. Statthafter Rechtsbehelf ist gem. §§ 160 ff. GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer Rheinland mit Sitz in Köln. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim Bieter/Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2024/S 141-439863 (2024-07-19)