Leistungsbeschreibung Zum Projekt gegen Jugenddelinquenz im Stadtgebiet Garbsen Ziel und Zielgruppe Das intensivsozialpädagogische Projekt gegen Jugenddelinquenz soll das Ziel verfolgen, das delinquente und auffällige Verhalten der jungen Menschen in den Stadtteilen Auf der Horst und Berenbostel durch Streetwork, Projekte, Gruppenarbeit, Einzelbetreuung und Elternarbeit zu verändern und Kriminalität zu senken. Ein weiteres Ziel ist die Ausei-nandersetzung im Umgang mit Suchtmitteln und das Erarbeiten von möglichen Perspek-tiven mit dem Einzelnen. Ein zentrales Anliegen des Projektes ist die Stärkung der Eigenmotivation der jungen Menschen und die Übernahme von Verantwortung. Zielgruppe sind Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene beiderlei Geschlechts aus dem Stadtgebiet Garbsen, die sozial benachteiligt sind, ein delinquentes oder ein stark sozial unerwünschtes Verhalten zeigen. Primär ist die Altersgruppe der 14- bis 24-Jährigen mit einem intensiv auffälligen und delinquenten Verhalten zu berücksichtigen. Das delinquente Verhalten dieser Gruppen und ihre Ausstrahlung auf die Jüngeren stellt eine ernsthafte Gefahr besonders für die Stadtteile Auf der Horst und Berenbostel, aber auch für das gesamte Stadtgebiet dar. Verändert sich das Verhalten der heutigen Jugendlichen nicht, so kann davon ausgegan-gen werden, dass sich viele aus der Altersstufe der heutigen Kinder im Einflussbereich dieser Jugendlichen in die gleiche Richtung entwickeln werden. Ziel ist es, die Kerngruppen zu erreichen und Angebote und Hilfen zu etablieren. Die Teilnehmer dieser Gruppe sollen in ihrem Freundeskreis und in ihr Lebensumfeld hin-einwirken. Dadurch sollen zahlreiche andere Kinder und Jugendliche erreicht und in das Projekt eingebunden werden. Eine Unterteilung in mehrere Gruppen ist möglich: • die Gruppe der 19- bis 24-Jährigen, die als Anführer beschrieben werden, • die Gruppe der jüngeren Jugendlichen im Alter von 14 bis 18 Jahren, • die Geschwistergruppe im Alter von 8 bis 13 Jahren, • die Gruppe von Sympathisanten, wie zum Beispiel Mädchen mit problematischem Verhalten im Umfeld dieser Jugendlichen und jungen Heranwachsenden. Fachliche Ausrichtung der Leistung und Methodik Die soziale Situation der sozial auffälligen Jugendcliquen im Stadtgebiet insbesondere in den Bereichen Auf der Horst und Berenbostel verlangt eine besondere Qualität des Inei-nandergreifens einzelner vorhandener Leistungsangebote und eine entsprechende, mul-timethodische Herangehensweise, bei der Methoden der Einzelfallhilfe, der Gruppenpä-dagogik und der Gemeinwesenarbeit zu einem spezifischen Wirkungszusammenhang und dem verbindenden Element der Beziehungsarbeit kombiniert werden. Niedrigschwellige Zugangsformen und intensivste Einzelbetreuungsformen müssen unter personeller Konti-nuität an die Cliquenmitglieder herangeführt werden. Fachliches Kennzeichen dieser Form der Gruppenarbeit ist die Überwindung der Versäulung der einzelnen Leistungen durch si-tuative Kombination und Anwendung eines breiten Methodenspektrums mit der erlebnis-pädagogisch orientierten Gruppenpädagogik als Kern. Die Angebotsstruktur im Projekt soll mit der real vorhandenen, sich stets in Bewegung befindlichen Cliquen-, Gruppen- und So-zialstruktur „Auf der Straße“ korrespondieren und nach deren Dynamiken flexibel ange-passt werden. Entsprechend der systemischen Perspektive der Arbeitsweise des Vereins, werden mit den Betreuten und wenn möglich mit deren Erziehungsberechtigten individu-elle Lösungen erarbeitet, die ihrer aktuellen Lebenssituation entsprechen. Weiterer Schwerpunkte der Arbeit stellen die Erlebnispädagogik und der Sport dar. Das Projekt er-fordert eine kontinuierliche Aktivität aller Teilnehmer und Mitarbeiter. Die jungen Men-schen sollen durch die Maßnahmen, die auf die jeweilige Altersgruppe abgestimmt sind, gefördert und gefordert werden. Damit intensivere und spezialisierte weitere Hilfen installiert werden können, wird eine enge Zusammenarbeit mit dem Team Jugend und Integration der Stadt und der Jugend-hilfestation Garbsen der Region Hannover erwartet. Die Vermittlung weiterführender Hilfen und bei Bedarf auch die Installation entspre-chender Hilfeangebote im Kontext des Projektes (z.B. Soziale Gruppenarbeit gem. § 29 SGB VIII) sind Grundleistungen des Projektes. • Leistungen gem. § 29 SGB VIII bezogen auf Projektteilnehmer werden erbracht, wenn bei den Teilnehmenden entsprechende Bedarfe vorliegen, die Leistungsberechtigten die Hilfen beantragen und die offenen Angebote die notwendige sozialpädagogische Unterstützung nicht decken. • Leistungen nach § 30 SGB VIII (analog auch § 31 SGB VIII) werden erbracht, wenn bei Einzelpersonen Bedarfe auftreten, die nicht durch die Angebote des Projektes und die Angebote dritter (Jugendberufsagentur, PACE…) gedeckt werden können. Diese Leistungen müssen entsprechend durch die Leistungsberechtigten beantragt werden. Für die Durchführung des Projekts ist eine Anlaufstelle vorzusehen. Weitere Nutzungs-möglichkeiten können sich im Laufe des Projektes ergeben. Die Arbeitszeiten der Mitarbeiter sind sehr flexibel. Präsenzzeiten werden festgelegt. Das Projekt soll eine intensive Netzwerkarbeit im Sozialraum leisten. Dazu ist es notwen-dig sich mit Polizei, Justiz, Jugendhilfe, Jugendberufshilfe, Schulen, Stadtteilbüro, Stadt, Kirchen und weiteren Akteuren aus den Stadtteilen bzw. Institutionen im weiteren Um-feld, regelmäßig auszutauschen und abzustimmen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-04-29.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-03-28.
Auftragsbekanntmachung (2024-03-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Vergabe der Trägerschaft Jugendhilfeprojekt
Referenznummer: 34/24
Kurze Beschreibung:
Leistungsbeschreibung
Zum Projekt gegen Jugenddelinquenz
im Stadtgebiet Garbsen
Ziel und Zielgruppe
Das intensivsozialpädagogische Projekt gegen Jugenddelinquenz soll das Ziel verfolgen, das delinquente und auffällige Verhalten der jungen Menschen in den Stadtteilen Auf der Horst und Berenbostel durch Streetwork, Projekte, Gruppenarbeit, Einzelbetreuung und Elternarbeit zu verändern und Kriminalität zu senken. Ein weiteres Ziel ist die Ausei-nandersetzung im Umgang mit Suchtmitteln und das Erarbeiten von möglichen Perspek-tiven mit dem Einzelnen.
Ein zentrales Anliegen des Projektes ist die Stärkung der Eigenmotivation der jungen Menschen und die Übernahme von Verantwortung.
Zielgruppe sind Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene beiderlei Geschlechts aus dem Stadtgebiet Garbsen, die sozial benachteiligt sind, ein delinquentes oder ein stark sozial unerwünschtes Verhalten zeigen.
Primär ist die Altersgruppe der 14- bis 24-Jährigen mit einem intensiv auffälligen und delinquenten Verhalten zu berücksichtigen. Das delinquente Verhalten dieser Gruppen und ihre Ausstrahlung auf die Jüngeren stellt eine ernsthafte Gefahr besonders für die Stadtteile Auf der Horst und Berenbostel, aber auch für das gesamte Stadtgebiet dar. Verändert sich das Verhalten der heutigen Jugendlichen nicht, so kann davon ausgegan-gen werden, dass sich viele aus der Altersstufe der heutigen Kinder im Einflussbereich dieser Jugendlichen in die gleiche Richtung entwickeln werden.
Ziel ist es, die Kerngruppen zu erreichen und Angebote und Hilfen zu etablieren. Die Teilnehmer dieser Gruppe sollen in ihrem Freundeskreis und in ihr Lebensumfeld hin-einwirken. Dadurch sollen zahlreiche andere Kinder und Jugendliche erreicht und in das Projekt eingebunden werden.
Eine Unterteilung in mehrere Gruppen ist möglich:
• die Gruppe der 19- bis 24-Jährigen, die als Anführer beschrieben werden,
• die Gruppe der jüngeren Jugendlichen im Alter von 14 bis 18 Jahren,
• die Geschwistergruppe im Alter von 8 bis 13 Jahren,
• die Gruppe von Sympathisanten, wie zum Beispiel Mädchen mit problematischem Verhalten im Umfeld dieser Jugendlichen und jungen Heranwachsenden.
Fachliche Ausrichtung der Leistung und Methodik
Die soziale Situation der sozial auffälligen Jugendcliquen im Stadtgebiet insbesondere in den Bereichen Auf der Horst und Berenbostel verlangt eine besondere Qualität des Inei-nandergreifens einzelner vorhandener Leistungsangebote und eine entsprechende, mul-timethodische Herangehensweise, bei der Methoden der Einzelfallhilfe, der Gruppenpä-dagogik und der Gemeinwesenarbeit zu einem spezifischen Wirkungszusammenhang und dem verbindenden Element der Beziehungsarbeit kombiniert werden. Niedrigschwellige Zugangsformen und intensivste Einzelbetreuungsformen müssen unter personeller Konti-nuität an die Cliquenmitglieder herangeführt werden. Fachliches Kennzeichen dieser Form der Gruppenarbeit ist die Überwindung der Versäulung der einzelnen Leistungen durch si-tuative Kombination und Anwendung eines breiten Methodenspektrums mit der erlebnis-pädagogisch orientierten Gruppenpädagogik als Kern. Die Angebotsstruktur im Projekt soll mit der real vorhandenen, sich stets in Bewegung befindlichen Cliquen-, Gruppen- und So-zialstruktur „Auf der Straße“ korrespondieren und nach deren Dynamiken flexibel ange-passt werden. Entsprechend der systemischen Perspektive der Arbeitsweise des Vereins, werden mit den Betreuten und wenn möglich mit deren Erziehungsberechtigten individu-elle Lösungen erarbeitet, die ihrer aktuellen Lebenssituation entsprechen. Weiterer Schwerpunkte der Arbeit stellen die Erlebnispädagogik und der Sport dar. Das Projekt er-fordert eine kontinuierliche Aktivität aller Teilnehmer und Mitarbeiter. Die jungen Men-schen sollen durch die Maßnahmen, die auf die jeweilige Altersgruppe abgestimmt sind, gefördert und gefordert werden.
Damit intensivere und spezialisierte weitere Hilfen installiert werden können, wird eine enge Zusammenarbeit mit dem Team Jugend und Integration der Stadt und der Jugend-hilfestation Garbsen der Region Hannover erwartet.
Die Vermittlung weiterführender Hilfen und bei Bedarf auch die Installation entspre-chender Hilfeangebote im Kontext des Projektes (z.B. Soziale Gruppenarbeit gem. § 29 SGB VIII) sind Grundleistungen des Projektes.
• Leistungen gem. § 29 SGB VIII bezogen auf Projektteilnehmer werden erbracht, wenn bei den Teilnehmenden entsprechende Bedarfe vorliegen, die Leistungsberechtigten die Hilfen beantragen und die offenen Angebote die notwendige sozialpädagogische Unterstützung nicht decken.
• Leistungen nach § 30 SGB VIII (analog auch § 31 SGB VIII) werden erbracht, wenn bei Einzelpersonen Bedarfe auftreten, die nicht durch die Angebote des Projektes und die Angebote dritter (Jugendberufsagentur, PACE…) gedeckt werden können. Diese Leistungen müssen entsprechend durch die Leistungsberechtigten beantragt werden.
Für die Durchführung des Projekts ist eine Anlaufstelle vorzusehen. Weitere Nutzungs-möglichkeiten können sich im Laufe des Projektes ergeben.
Die Arbeitszeiten der Mitarbeiter sind sehr flexibel. Präsenzzeiten werden festgelegt.
Das Projekt soll eine intensive Netzwerkarbeit im Sozialraum leisten. Dazu ist es notwen-dig sich mit Polizei, Justiz, Jugendhilfe, Jugendberufshilfe, Schulen, Stadtteilbüro, Stadt, Kirchen und weiteren Akteuren aus den Stadtteilen bzw. Institutionen im weiteren Um-feld, regelmäßig auszutauschen und abzustimmen.
Zum Projekt gegen Jugenddelinquenz
im Stadtgebiet Garbsen
Ziel und Zielgruppe
Das intensivsozialpädagogische Projekt gegen Jugenddelinquenz soll das Ziel verfolgen, das delinquente und auffällige Verhalten der jungen Menschen in den Stadtteilen Auf der Horst und Berenbostel durch Streetwork, Projekte, Gruppenarbeit, Einzelbetreuung und Elternarbeit zu verändern und Kriminalität zu senken. Ein weiteres Ziel ist die Ausei-nandersetzung im Umgang mit Suchtmitteln und das Erarbeiten von möglichen Perspek-tiven mit dem Einzelnen.
Ein zentrales Anliegen des Projektes ist die Stärkung der Eigenmotivation der jungen Menschen und die Übernahme von Verantwortung.
Zielgruppe sind Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene beiderlei Geschlechts aus dem Stadtgebiet Garbsen, die sozial benachteiligt sind, ein delinquentes oder ein stark sozial unerwünschtes Verhalten zeigen.
Primär ist die Altersgruppe der 14- bis 24-Jährigen mit einem intensiv auffälligen und delinquenten Verhalten zu berücksichtigen. Das delinquente Verhalten dieser Gruppen und ihre Ausstrahlung auf die Jüngeren stellt eine ernsthafte Gefahr besonders für die Stadtteile Auf der Horst und Berenbostel, aber auch für das gesamte Stadtgebiet dar. Verändert sich das Verhalten der heutigen Jugendlichen nicht, so kann davon ausgegan-gen werden, dass sich viele aus der Altersstufe der heutigen Kinder im Einflussbereich dieser Jugendlichen in die gleiche Richtung entwickeln werden.
Ziel ist es, die Kerngruppen zu erreichen und Angebote und Hilfen zu etablieren. Die Teilnehmer dieser Gruppe sollen in ihrem Freundeskreis und in ihr Lebensumfeld hin-einwirken. Dadurch sollen zahlreiche andere Kinder und Jugendliche erreicht und in das Projekt eingebunden werden.
Eine Unterteilung in mehrere Gruppen ist möglich:
• die Gruppe der 19- bis 24-Jährigen, die als Anführer beschrieben werden,
• die Gruppe der jüngeren Jugendlichen im Alter von 14 bis 18 Jahren,
• die Geschwistergruppe im Alter von 8 bis 13 Jahren,
• die Gruppe von Sympathisanten, wie zum Beispiel Mädchen mit problematischem Verhalten im Umfeld dieser Jugendlichen und jungen Heranwachsenden.
Fachliche Ausrichtung der Leistung und Methodik
Die soziale Situation der sozial auffälligen Jugendcliquen im Stadtgebiet insbesondere in den Bereichen Auf der Horst und Berenbostel verlangt eine besondere Qualität des Inei-nandergreifens einzelner vorhandener Leistungsangebote und eine entsprechende, mul-timethodische Herangehensweise, bei der Methoden der Einzelfallhilfe, der Gruppenpä-dagogik und der Gemeinwesenarbeit zu einem spezifischen Wirkungszusammenhang und dem verbindenden Element der Beziehungsarbeit kombiniert werden. Niedrigschwellige Zugangsformen und intensivste Einzelbetreuungsformen müssen unter personeller Konti-nuität an die Cliquenmitglieder herangeführt werden. Fachliches Kennzeichen dieser Form der Gruppenarbeit ist die Überwindung der Versäulung der einzelnen Leistungen durch si-tuative Kombination und Anwendung eines breiten Methodenspektrums mit der erlebnis-pädagogisch orientierten Gruppenpädagogik als Kern. Die Angebotsstruktur im Projekt soll mit der real vorhandenen, sich stets in Bewegung befindlichen Cliquen-, Gruppen- und So-zialstruktur „Auf der Straße“ korrespondieren und nach deren Dynamiken flexibel ange-passt werden. Entsprechend der systemischen Perspektive der Arbeitsweise des Vereins, werden mit den Betreuten und wenn möglich mit deren Erziehungsberechtigten individu-elle Lösungen erarbeitet, die ihrer aktuellen Lebenssituation entsprechen. Weiterer Schwerpunkte der Arbeit stellen die Erlebnispädagogik und der Sport dar. Das Projekt er-fordert eine kontinuierliche Aktivität aller Teilnehmer und Mitarbeiter. Die jungen Men-schen sollen durch die Maßnahmen, die auf die jeweilige Altersgruppe abgestimmt sind, gefördert und gefordert werden.
Damit intensivere und spezialisierte weitere Hilfen installiert werden können, wird eine enge Zusammenarbeit mit dem Team Jugend und Integration der Stadt und der Jugend-hilfestation Garbsen der Region Hannover erwartet.
Die Vermittlung weiterführender Hilfen und bei Bedarf auch die Installation entspre-chender Hilfeangebote im Kontext des Projektes (z.B. Soziale Gruppenarbeit gem. § 29 SGB VIII) sind Grundleistungen des Projektes.
• Leistungen gem. § 29 SGB VIII bezogen auf Projektteilnehmer werden erbracht, wenn bei den Teilnehmenden entsprechende Bedarfe vorliegen, die Leistungsberechtigten die Hilfen beantragen und die offenen Angebote die notwendige sozialpädagogische Unterstützung nicht decken.
• Leistungen nach § 30 SGB VIII (analog auch § 31 SGB VIII) werden erbracht, wenn bei Einzelpersonen Bedarfe auftreten, die nicht durch die Angebote des Projektes und die Angebote dritter (Jugendberufsagentur, PACE…) gedeckt werden können. Diese Leistungen müssen entsprechend durch die Leistungsberechtigten beantragt werden.
Für die Durchführung des Projekts ist eine Anlaufstelle vorzusehen. Weitere Nutzungs-möglichkeiten können sich im Laufe des Projektes ergeben.
Die Arbeitszeiten der Mitarbeiter sind sehr flexibel. Präsenzzeiten werden festgelegt.
Das Projekt soll eine intensive Netzwerkarbeit im Sozialraum leisten. Dazu ist es notwen-dig sich mit Polizei, Justiz, Jugendhilfe, Jugendberufshilfe, Schulen, Stadtteilbüro, Stadt, Kirchen und weiteren Akteuren aus den Stadtteilen bzw. Institutionen im weiteren Um-feld, regelmäßig auszutauschen und abzustimmen.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Kommunales Aktionsprogramm📦 Beschreibung
Interne Kennung: Nicht losweise Vergabe
Titel: Nicht losweise Vergabe
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Beschreibung der Beschaffung: Nicht losweise Vergabe
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Kommunales Aktionsprogramm📦
Postleitzahl: 30823
Stadt: Garbsen
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Region Hannover
🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2024-07-01 📅
Datum des Endes: 2025-12-31 📅
Informationen zu elektronischen Katalogen
Die Angebote müssen in Form von elektronischen Katalogen eingereicht werden oder einen elektronischen Katalog enthalten
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Beschleunigtes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-04-29 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-05-07 09:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Eröffnungstermin: 2024-05-07 09:00:00 📅
Elektronischer Katalog: Zulässig
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Zusätzliche Informationen:
Nachgefordert werden dürfen Unterlagen, die fehlen, unvollständig oder fehlerhaft sind
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft: Eigenerklärung
Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung: Eigenerklärung
Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt: Eigenerklärung
Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation: Eigenerklärung
Angaben zur Eintragung ins Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes des Unternehmens: Eigenerklärung
Bietergemeinschaftserklärung: Eigenerklärung
Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §…
… 123 GWB: Eigenerklärung
… 124 GWB: Eigenerklärung
Erklärung zur Zuverlässigkeit: Eigenerklärung
Nachweis Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung oder Anerkennung der Gemeinnützigkeit: Eigenerklärung
Tariftreueerklärung NTVergG: Eigenerklärung
Referenzdatenblatt: Eigenerklärung
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Angaben zum Umsatz des Unternehmens, Leistungen betreffend, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind: Eigenerklärung
Erklärung zur Leistungsfähigkeit: Eigenerklärung
Angaben zur Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung: Eigenerklärung
Technische und berufliche Fähigkeiten
Nachweis von Referenzen: Eigenerklärung
Angaben zur Personalaussstattung, deren Qualifikation und Maschinenausstattung: Eigenerklärung
Ausführung von Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind: Eigenerklärung
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund: Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Zwingende Ausschlussgründe
Zwingende Ausschlussgründe lassen dem Auftraggeber keinen Ermessensspielraum.
Solche Gründe liegen gem. § 123 GWB u. a. vor, wenn eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt wurde oder gegen das Unternehmen rechtskräftig eine Geldbuße nach § 30 OWiG festgesetzt wurde bzw. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde.
Von einem Ausschluss kann nur abgesehen werden, wenn dies aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses geboten ist oder ein Ausschluss offensichtlich unverhältnismäßig wäre (Vgl. § 123 Abs. 5 GWB).
Gemäß § 57 VgV werden Angebote von Unternehmen, die die Eignungskriterien nicht erfüllen, und Angebote, die nicht den Erfordernissen des § 53 VgV genügen von der Wertung ausgeschlossen. Insbesondere sind auch Angebote, die nicht form- oder fristgerecht eingegangen sind, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Unterlagen enthalten, in denen Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen nicht zweifelsfrei sind und bei denen Änderungen oder Ergänzungen an den Vergabeunterlagen vorgenommen worden sind, auszuschließen.
Die im GWB und der VgV geregelten Ausschlussgründe sind abschließend. Dem öffentlichen Auftraggeber ist es demnach verwehrt, eigene Ausschlusstatbestände zu schaffen. Ebenso ist eine erweiternde Auslegung oder entsprechende Anwendung auf gleiche oder ähnlich Fallgestaltungen nicht zulässig.
Bekomme mit uns den Durchblick zu Ausschlussgründen
Die Anwendung der fakultativen Ausschlussgründe (§ 124 GWB, § 42 Abs. 1 VgV sowie § 16 Abs. 2 VOB/A) liegt im Ermessen des öffentlichen Auftraggebers. Er muss unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit jeweils eine Einzelfallentscheidung treffen, bei der die Schwere des Fehlverhaltens und Maßnahmen des Bieters zur Vermeidung zukünftigen Fehlverhaltens und gegebenenfalls die Kompensation eingetretener Schäden berücksichtigt werden. Es handelt es sich um eine Prognose dahingehend, ob von dem Unternehmen trotz des Vorliegens eines fakultativen Ausschlussgrundes im Hinblick auf die Zukunft zu erwarten ist, dass es den öffentlichen Auftrag gesetzestreu, ordnungsgemäß und sorgfältig ausführt.
Der Katalog des § 124 Abs. 1 GWB nennt u. a.:
den nachweislichen Verstoß gegen geltende umwelt-, sozial- und arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Zahlungsunfähigkeit bzw. Insolvenz
schwere Verfehlung
Absprachen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken
Interessenkonflikt
Wettbewerbsverzerrung aufgrund vorheriger Einbeziehung des Unternehmens
erheblich oder fortdauernd mangelhafte frühere Auftragsausführung
versuchte unzulässige Einflussnahme auf die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers.
Nach § 124 Abs. 2 GWB bleiben die spezialgesetzlichen Vorgaben des § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes und § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes von den allgemeinen vergaberechtlichen Regelungen unberührt.
Zwingende Ausschlussgründe lassen dem Auftraggeber keinen Ermessensspielraum.
Solche Gründe liegen gem. § 123 GWB u. a. vor, wenn eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt wurde oder gegen das Unternehmen rechtskräftig eine Geldbuße nach § 30 OWiG festgesetzt wurde bzw. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde.
Von einem Ausschluss kann nur abgesehen werden, wenn dies aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses geboten ist oder ein Ausschluss offensichtlich unverhältnismäßig wäre (Vgl. § 123 Abs. 5 GWB).
Gemäß § 57 VgV werden Angebote von Unternehmen, die die Eignungskriterien nicht erfüllen, und Angebote, die nicht den Erfordernissen des § 53 VgV genügen von der Wertung ausgeschlossen. Insbesondere sind auch Angebote, die nicht form- oder fristgerecht eingegangen sind, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Unterlagen enthalten, in denen Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen nicht zweifelsfrei sind und bei denen Änderungen oder Ergänzungen an den Vergabeunterlagen vorgenommen worden sind, auszuschließen.
Die im GWB und der VgV geregelten Ausschlussgründe sind abschließend. Dem öffentlichen Auftraggeber ist es demnach verwehrt, eigene Ausschlusstatbestände zu schaffen. Ebenso ist eine erweiternde Auslegung oder entsprechende Anwendung auf gleiche oder ähnlich Fallgestaltungen nicht zulässig.
Bekomme mit uns den Durchblick zu Ausschlussgründen
Die Anwendung der fakultativen Ausschlussgründe (§ 124 GWB, § 42 Abs. 1 VgV sowie § 16 Abs. 2 VOB/A) liegt im Ermessen des öffentlichen Auftraggebers. Er muss unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit jeweils eine Einzelfallentscheidung treffen, bei der die Schwere des Fehlverhaltens und Maßnahmen des Bieters zur Vermeidung zukünftigen Fehlverhaltens und gegebenenfalls die Kompensation eingetretener Schäden berücksichtigt werden. Es handelt es sich um eine Prognose dahingehend, ob von dem Unternehmen trotz des Vorliegens eines fakultativen Ausschlussgrundes im Hinblick auf die Zukunft zu erwarten ist, dass es den öffentlichen Auftrag gesetzestreu, ordnungsgemäß und sorgfältig ausführt.
Der Katalog des § 124 Abs. 1 GWB nennt u. a.:
den nachweislichen Verstoß gegen geltende umwelt-, sozial- und arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Zahlungsunfähigkeit bzw. Insolvenz
schwere Verfehlung
Absprachen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken
Interessenkonflikt
Wettbewerbsverzerrung aufgrund vorheriger Einbeziehung des Unternehmens
erheblich oder fortdauernd mangelhafte frühere Auftragsausführung
versuchte unzulässige Einflussnahme auf die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers.
Nach § 124 Abs. 2 GWB bleiben die spezialgesetzlichen Vorgaben des § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes und § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes von den allgemeinen vergaberechtlichen Regelungen unberührt.
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Stadt Garbsen
Nationale Registrierungsnummer: T:05131707571
Abteilung: Abt. Jugend und Integration 31.2
Postanschrift: Rathausplatz 1
Postleitzahl: 30823
Postort: Garbsen
Region: Region Hannover
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Barbara Willhauck-Wilken
E-Mail: barbara.willhauck-wilken@garbsen.de📧
Telefon: +49(5131) 707571📞
Fax: +49(5131)707575 📠 Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Haupttätigkeit
Sozialwesen
Kommunikation
Dokumente URL: https://bi-medien.de/ausschreibungsdienste/ausschreibungen/D452569000🌏
Teilnahme-URL: https://bi-medien.de🌏
Sprache des Beschaffungsdokuments: Deutsch 🗣️
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Region Hannover
Nationale Registrierungsnummer: T:05131707571
Abteilung: Team Kommunalaufsicht
Postanschrift: Hildesheimer Straße 20
Postleitzahl: 30169
Postort: Hannover
Region: Region Hannover
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: barbara.willhauck-wilken@garbsen.de📧
Telefon: +49 (511) 616-23297📞
Fax: +49 (511) 616-1124517 📠 Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-03-28+01:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 064-190820 (2024-03-28)