Vergabe Digitale Ticketing-Plattform II

Verkehrsverbund und Fördergesellschaft Nordhessen mbH

Vergeben wird die Entwicklung/ Anpassung von Clouddienstleistung im Bereich eCommerce zum Vertrieb digitaler Güter sowie das daran anschließende Hosting.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-07-23. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-07-18.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2024-07-18 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2024-07-18)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Vergabe Digitale Ticketing-Plattform II
Referenznummer: POT NVV II
Kurze Beschreibung:
Vergeben wird die Entwicklung/ Anpassung von Clouddienstleistung im Bereich eCommerce zum Vertrieb digitaler Güter sowie das daran anschließende Hosting.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Entwicklung von Vertriebs-, Marketing- und Business-Intelligence-Software 📦
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt

1️⃣
Interne Kennung: 1
Titel: Ticketing-Modul
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Beschreibung der Beschaffung:
Vergeben werden die Entwicklung, bzw. Anpassung von Clouddienstleistungen im digitalen Vertrieb (ÖPNV-Fahrausweise/ Ticketing-Lösung) bestehend aus drei Modulen. Das Gesamtprojekt beinhaltet mehrere Ausbaustufen sowie das an die Betriebsbereitschaft anschließende Hosting. Für weitere Einzelheiten wird auf die ausführlichen Vergabe- und Vertragsunterlagen Bezug genommen.
Mehr anzeigen
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:startup#
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Entwicklung von Vertriebs-, Marketing- und Business-Intelligence-Software 📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Systemdienstleistungen und Unterstützungsdienste 📦
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Kassel, Kreisfreie Stadt 🏙️
Dauer: 3 Jahre
Maximale Verlängerungen: 3
Weitere Informationen zur Verlängerung:
Der Vertrag hat eine Laufzeit von 3 Jahren und verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn nicht eine der Vertragsparteien bis zu einer Frist von 6 Monaten vor Ende der Vertragslaufzeit kündigt.
Vergabekriterien
Preis
Preis (Gewichtung): 13.0
14.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Timeline für Ausbaustufen
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzept zur Innovationsfähigkeit
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001

2️⃣
Interne Kennung: 2
Titel: PV-Modul
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002

3️⃣
Interne Kennung: 3
Titel: Zahlungs- und Mahnwesenmodul
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0003
Umfang der Beschaffung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Systemdienstleistungen und Unterstützungsdienste 📦

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Zentrale Elemente des Verfahrens:
Bei diesem Verfahren handelt es sich um die Fortsetzung des offenen Verfahrens zur ID CXP4YG1HJZ4.
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-07-23 08:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-07-23 08:30:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Digital über das Vergabeportal.
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Öffnung durch zwei Personen des Auftraggebers.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 2 Monate
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2024-07-23 08:30:00 📅
Ort des Eröffnungstermins: Digital über das Vergabeportal.
Zusätzliche Informationen: Öffnung durch zwei Personen des Auftraggebers.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2024-07-19 00:00:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Weitere Einzelheiten sind dem Dokument "Aufforderung zur Angebotsabgabe 18.07.2024" zu entnehmen.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Eignungskriterien: - Vorlage entsprechender Haftpflichtversicherung gem. Ziff. 21 EVB-IT Cloud AGB entsprechend Ziff. 9.6 EVB-IT Cloud-Vertrag. - Eigenerklärung der Bieter, dass im Bereich Clouddienstleistungen zur Lieferung von digitalen Gütern bereits mehrere (mind. 2 Projekte) erfolgreich abgeschlossen wurden.
Mehr anzeigen
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Siehe Vertragsunterlagen
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrugsbekämpfung
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 18 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Entrichtung von Steuern
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: Ein mit der Insolvenz vergleichbares Verfahren meint hier ein dem deutschen Insolvenzverfahren nach der Insolvenzordnung (InsO) vergleichbares Verfahren in anderen Ländern.
Zwingende Ausschlussgründe gem. § 123 Abs. 1 Nr. 6, Nr. 7, Nr. 8 und Nr. 9 GWB: Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach §§ 299, 299a, 299b, 108 e, und 333, 334, 335a des Strafgesetzbuches (StGB) sowie Art. 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung.
Mehr anzeigen
Zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 129, § 129b des Strafgesetzbuches (StGB).
Mehr anzeigen
Fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme ausschließen, wenn sie über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügen, dass das Unternehmen Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.
Mehr anzeigen
Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Hierunter fallen insb. Verstöße gegen die in Anhang X der RL 2014/247EU aufgeführten Abkommen.
Mehr anzeigen
Zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 Abs. 1 Nr.
3 GWB: Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 261 und § 89c des Strafgesetzbuches (StGB).
4, Nr. 5 GWB: Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 263, § 264 des Strafgesetzbuches (StGB).
10 GWB: Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 232, 232a Abs. 1-5, 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (StGB).
Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB. Zahlungsunfähigkeit liegt vor, wenn ein Teilnehmer am Rechts- und Wirtschaftsverkehr nicht mehr in der Lage ist, seinen finanziellen Verpflichtungen rechtzeitig und vollständig nachzukommen, vgl. § 17 InsO.
Mehr anzeigen
Zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 Abs. 4 Nr. 1 GWB: Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde. Dies betrifft insb. die ordnungsgemäße Auszahlung von Löhnen und Gehältern, Abführung der Lohnsteuer sowie den jeweiligen Anteilen zu Kranken-, Arbeitslosen- und Sozialversicherungen.
Mehr anzeigen
Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr.
2 GWB. Insolvenz bedeutet grundsätzlich die Zahlungsunfähigkeit des Teilnehmers, in Abgrenzung zum Ausschlussgrund "Zahlungsunfähigkeit" erfasst der Ausschlussgrund "Insolvenz" insb. Fälle, in denen über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren nach §§ 11 ff. InsO eröffnet oder beantragt worden ist oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt wurde.
8, Nr. 9 GWB: Der öffentliche Auftraggeber kann Teilnehmer zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens ausschließen, insb. wenn das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe und Eignungskriterien getäuscht oder Auskünfte zurückgehalten hat oder versucht hat, die Entscheidungsfindung der öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen sowie fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten.
5 GWB: Der öffentliche Auftraggeber kann Teilnehmer zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens ausschließen, insb., wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht beseitigt werden kann.
6 GWB: Der öffentliche Auftraggeber kann Teilnehmer zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens ausschließen, wenn eine Verzerrung des Wettbewerbs daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann.
3 GWB: Der öffentliche Auftraggeber kann Teilnehmer zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens ausschließen, wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.
7 GWB: Der öffentliche Auftraggeber kann Teilnehmer zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens ausschließen, wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat.
1 GWB: Der öffentliche Auftraggeber kann ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung eines öffentlichen Auftrags nachweislich gegen geltende sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Hierunter fallen insb. Verstöße gegen die in Anhang X der RL 2014/24/EU aufgeführten internationalen Abkommen.
Zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 Abs. 4 GWB: Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn das Unternehmen seiner Pflicht zur Zahlung von Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder der öffentliche Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung dieser Verpflichtung nachweisen kann. Dies erfasst auch Fälle der Vorenthaltung und Veruntreuung von Sozialversicherungsbeiträgen gem. § 266a StGB und Zahlungsverpflichtungen aufgrund einer tariflichen Sozialkasse.
Mehr anzeigen
Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: Der öffentliche Auftraggeber kann ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme ausschließen, wenn das Unternehmen seine Tätigkeit eingestellt hat.
Zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 Abs. 4 GWB: Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn das Unternehmen seiner Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder der öffentliche Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung dieser Verpflichtung nachweisen kann. Hiervon erfasst werden auch Fälle der Steuersäumnis sowie Steuerhinterziehung nach § 370 AO.
Mehr anzeigen
Zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon erlangt, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 129b des Strafgesetzbuches (StGB) und der geltenden Embargo-Verordnungen der EU und EU-Verordnungen zur Bekämpfung von Terrorismusfinanzierung in ihrer jeweils aktuellen Fassung.
Mehr anzeigen

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Verkehrsverbund und Fördergesellschaft Nordhessen mbH
Nationale Registrierungsnummer: HRB 5592
Postanschrift: Rainer-Dierichs-Platz 1
Postleitzahl: 34117
Postort: Kassel
Region: Kassel, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: katharina.stevenson@nvv.de 📧
Telefon: +49 56170949-0 📞
URL: https://www.nvv.de/ 🌏
Adresse des Käuferprofils: https://www.nvv.de/ 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YG1HGHG/documents 🌏
Teilnahme-URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YG1HGHG 🌏
URL des Beschaffungsinstruments: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YG1HGHG 🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2 Monate
Maximale Verlängerungen: 3

Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4YG1HGHG
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt
Nationale Registrierungsnummer: 06-22630029-17
Postleitzahl: 64278
Postort: Darmstadt
Region: Darmstadt, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: poststelle@rpda.hessen.de 📧
Telefon: +49 615-1120 📞
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-07-18+02:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 141-439149 (2024-07-18)