Die Abfallwirtschaft Ludwigslust-Parchim AöR (ALP AöR) schreibt die Vergabe einer Rahmenvereinbarung zur Verwertung von Papier, Pappe und Kartonagen (PPK-Abfälle) aus dem Landkreis Ludwigslust-Parchim neu aus. Der zu vergebene Auftrag umfasst die Übernahme, den Transport und die ordnungsgemäße Verwertung der im Entsorgungsgebiet Landkreis Ludwigslust-Parchim anfallenden und dem Auftraggeber überlassenen PPK-Abfälle aus privaten Haushalten und anderen Herkunftsbereichen. Die Leistungserbringung beginnt am 01.01.2025. Die Prognosemenge beträgt 6.000 Mg/a.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-09-09.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-08-07.
Auftragsbekanntmachung (2024-08-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Vergabe einer Rahmenvereinbarung zur Verwertung von Papier, Pappe und Kartonagen (PPK-Abfällen) aus dem Landkreis Ludwigslust-Parchim
Referenznummer: 001/2024
Kurze Beschreibung:
“Die Abfallwirtschaft Ludwigslust-Parchim AöR (ALP AöR) schreibt die Vergabe einer Rahmenvereinbarung zur Verwertung von Papier, Pappe und Kartonagen...”
Kurze Beschreibung
Die Abfallwirtschaft Ludwigslust-Parchim AöR (ALP AöR) schreibt die Vergabe einer Rahmenvereinbarung zur Verwertung von Papier, Pappe und Kartonagen (PPK-Abfälle) aus dem Landkreis Ludwigslust-Parchim neu aus. Der zu vergebene Auftrag umfasst die Übernahme, den Transport und die ordnungsgemäße Verwertung der im Entsorgungsgebiet Landkreis Ludwigslust-Parchim anfallenden und dem Auftraggeber überlassenen PPK-Abfälle aus privaten Haushalten und anderen Herkunftsbereichen. Die Leistungserbringung beginnt am 01.01.2025. Die Prognosemenge beträgt 6.000 Mg/a.
1️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Für das Los 1 wird eine durchschnittliche Menge von ca. 2.580 Mg/a (ca. 215 Mg pro Monat) an der Übernahmestelle in 19370 Parchim, Paarscher Weg 64...”
Beschreibung der Beschaffung
Für das Los 1 wird eine durchschnittliche Menge von ca. 2.580 Mg/a (ca. 215 Mg pro Monat) an der Übernahmestelle in 19370 Parchim, Paarscher Weg 64 übergeben. Die PPK-Abfälle werden lose bereitgestellt und auf das Fahrzeug des Auftragnehmers verladen.
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Ort der Leistung: Ludwigslust-Parchim🏙️
Dauer: 2 (YEAR)
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Jahren ausgedrückt.
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 1
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
2️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Für das Los 2 wird eine durchschnittliche Menge von ca. 3.420 Mg/a (ca. 285 Mg pro Monat) an der Übernahmestelle in 19288 Ludwigslust, Am Schlachthof 2...”
Beschreibung der Beschaffung
Für das Los 2 wird eine durchschnittliche Menge von ca. 3.420 Mg/a (ca. 285 Mg pro Monat) an der Übernahmestelle in 19288 Ludwigslust, Am Schlachthof 2 übergeben. Die PPK-Abfälle werden jeweils verpresst, zu Ballen in handelsüblicher Größe und Gewicht (ca. 550 bis 650 kg), auf das Fahrzeug des Auftragnehmers verladen.
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Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-09-09 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-09-09 13:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Allgemeines/Vorbemerkung: Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Allgemeines/Vorbemerkung: Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft vorzulegen. Ein Bieter kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bieter die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorgelegt wird. Die Unternehmen, auf die sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach Ziffer 5.1.9 dieser Bekanntmachung hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bieter auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind für diese Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 123, 124 GWB vorzulegen. Vorstehende Ausführungen gelten für die Nachweise nach Ziffer 5.1.9 dieser Bekanntmachung entsprechend.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Vorzulegende Nachweise, Erklärungen und Dokumente: - Eigenerklärung über den Gesamtumsatz sowie den...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Vorzulegende Nachweise, Erklärungen und Dokumente: - Eigenerklärung über den Gesamtumsatz sowie den Umsatz mit Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren 2021-2023 (2023 ggf. vorläufig) - gegliedert in Gesamtumsatz und Bereich der vergleichbaren Leistungen (Umsatz im Bereich der vergleichbaren Leistungen aufgeteilt in Eigenleistungen und Fremdleistungen). Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist folgende Unterlagen nachzureichen: der jüngste bestätigte Jahresabschlussbericht bzw. die Bilanz sowie Gewinn und Verlustrechnung der Jahre 2021, 2022 und 2023 in der für das Unternehmen handelsrechtlich jeweils erforderlichen Form, falls Veröffentlichungen nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben sind. Dieser Nachweis wird bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft gefordert.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Vorzulegende Nachweise, Erklärungen und Dokumente: - Eigenerklärung für Los 1 über das Vorliegen mindestens...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Vorzulegende Nachweise, Erklärungen und Dokumente: - Eigenerklärung für Los 1 über das Vorliegen mindestens einer Beauftragung zur Verwertung von 6.000 Mg losen PPK Abfällen in den letzten 36 Monaten vor Angebotsabgabe.+++ Eigenerklärung für Los 2 über das Vorliegen mindestens einer Beauftragung zur Verwertung von 8.000 Mg verpressten PPK Abfällen in den letzten 36 Monaten vor Angebotsabgabe.+++ Für Los 1 und Los 2 gilt: Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist folgende Unterlagen nachzureichen: Benennung der Referenz(en) mindestens mit Angabe des Leistungsinhalts, des Auftraggebers, Auftragnehmers, der vertraglichen Bindung, des Leistungszeitraums, des Entsorgungsgebiets, der in den letzten 36 Monaten verwerteten PPK Menge.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Eigenerklärungen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen: Vorzulegende Nachweise, Erklärungen und Dokumente: - Eigenerklärung(en), dass Ausschlussgründe...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Eigenerklärungen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen: Vorzulegende Nachweise, Erklärungen und Dokumente: - Eigenerklärung(en), dass Ausschlussgründe nach § 123 GWB nicht vorliegen, - Eigenerklärung(en), dass Ausschlussgründe nach § 124 GWB nicht vorliegen, - Eigenerklärung(en), dass Ausschlussgründe nach § 19 Mindestlohngesetz (MiLOG) nicht vorliegen, - Eigenerklärung(en) zum Nichtvorliegen eines Russland-Bezugs (Art. 5k Russland-Sanktionen). Auf Verlangen der Vergabestelle sind folgende Unterlagen innerhalb einer gesetzten Frist beizubringen: - Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, mindestens eines Sozialversicherungsträgers sowie der Berufsgenossenschaft, - Polizeiliche Führungszeugnisse aller Geschäftsführer/Inhaber sowie Auszug aus dem Gewerbezentralregister für das Unternehmen.
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Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Eigenerklärung über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister: Vorzulegende Nachweise, Erklärungen und Dokumente: - Eigenerklärung über die Eintragung...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Eigenerklärung über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister: Vorzulegende Nachweise, Erklärungen und Dokumente: - Eigenerklärung über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister. Auf Verlangen der Vergabestelle sind folgende Unterlagen innerhalb einer gesetzten Frist beizubringen: - die Gewerbeanmeldung.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“keine”
“Bekanntmachungs-ID: CXP4YP1HUAH” Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Nationale Registrierungsnummer: t:038558815164
Postanschrift: Johannes-Stelling-Straße 14
Postleitzahl: 19053
Postort: Schwerin
Region: Schwerin, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@wm.mv-regierung.de📧
Telefon: 038558815164📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: 1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. 2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist dazulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. 3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: a) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, d) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134,135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Dies gilt auch für Bieter, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagserteilung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber oder Konzessionsgeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Quelle: OJS 2024/S 154-477862 (2024-08-07)