Vergabe einer Wärmekonzession über Planung, Errichtung und Betrieb eines Wärmenetzes zur Versorgung des Neubaugebiets „Bruhweg II“ und ggfs. angrenzender Bestandsgebäude in Gerlingen, Baden-Württemberg

Stadt Gerlingen

Gegenstand der Vergabe sind Planung, Errichtung und Betrieb eines Wärmenetzes zur Versorgung des Neubaugebiets „Bruhweg II“ in Gerlingen, Baden-Württemberg. In dem Gebiet soll eine Mischbebauung aus Ein- und Mehrfamilienhäusern und Gewerbe entstehen. Es sind ca. 700 Wohneinheiten geplant. Die Bereitschaft zur Mitversorgung angrenzender Bestandsgebäude ist erwünscht und wird im Rahmen der Bewertung berücksichtigt. Gleiches gilt für das Angebot optionaler Zusatzleistungen (z. B. Kälteversorgung im Sommer, Photovoltaik, Batteriespeicher, Wallboxen etc). Die Wärmeversorgung soll zu 100% unter Verwendung erneuerbarer Energien erfolgen, wobei in einer Übergangsfrist von bis zu 5 Jahren im Rahmen der Vorgaben des Förderprogramms „Bundesförderung effiziente Wärmenetze“ (BEW) noch fossile Brennstoffe eingesetzt werden dürfen. Das ausgewählte Unternehmen soll die Wärmeversorgung auf eigene Rechnung und eigenes wirtschaftliches Risiko durchführen. Der zwischen der Stadt und dem ausgewählten Unternehmen abzuschließende Konzessionsvertrag stellt eine Dienstleistungskonzession im Sinne von § 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB dar. Die Laufzeit soll 20 Jahre mit Verlängerungsoption betragen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-02-14. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-12-18.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2024-12-18 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2024-12-18)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Vergabe einer Wärmekonzession über Planung, Errichtung und Betrieb eines Wärmenetzes zur Versorgung des Neubaugebiets „Bruhweg II“ und ggfs. angrenzender Bestandsgebäude in Gerlingen, Baden-Württemberg
Referenznummer: 20/233
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Vergabe sind Planung, Errichtung und Betrieb eines Wärmenetzes zur Versorgung des Neubaugebiets „Bruhweg II“ in Gerlingen, Baden-Württemberg. In dem Gebiet soll eine Mischbebauung aus Ein- und Mehrfamilienhäusern und Gewerbe entstehen. Es sind ca. 700 Wohneinheiten geplant. Die Bereitschaft zur Mitversorgung angrenzender Bestandsgebäude ist erwünscht und wird im Rahmen der Bewertung berücksichtigt. Gleiches gilt für das Angebot optionaler Zusatzleistungen (z. B. Kälteversorgung im Sommer, Photovoltaik, Batteriespeicher, Wallboxen etc). Die Wärmeversorgung soll zu 100% unter Verwendung erneuerbarer Energien erfolgen, wobei in einer Übergangsfrist von bis zu 5 Jahren im Rahmen der Vorgaben des Förderprogramms „Bundesförderung effiziente Wärmenetze“ (BEW) noch fossile Brennstoffe eingesetzt werden dürfen. Das ausgewählte Unternehmen soll die Wärmeversorgung auf eigene Rechnung und eigenes wirtschaftliches Risiko durchführen. Der zwischen der Stadt und dem ausgewählten Unternehmen abzuschließende Konzessionsvertrag stellt eine Dienstleistungskonzession im Sinne von § 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB dar. Die Laufzeit soll 20 Jahre mit Verlängerungsoption betragen.
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen im Energiebereich 📦
Beschreibung
Interne Kennung: Wärmekonzession
Titel: Wärmekonzession über Planung, Errichtung und Betrieb eines Wärmenetzes zur Versorgung des Neubaugebiets „Bruhweg II“ und ggfs. angrenzender Bestandsgebäude in Gerlingen, Baden-Württemberg
Zusätzliche Informationen:
Die Unternehmen haben die Vergabeunterlagen unverzüglich nach Erhalt auf Vollständigkeit, etwaige Unklarheiten oder Fehler zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens unvollständige, unklare oder fehlerhafte Regelungen oder werfen sie Fragen auf, die die Erstellung des Teilnahmeantrags/Angebots beeinflussen können, so hat das Unternehmen den Konzessionsgeber über die Vergabeplattform unverzüglich, jedoch spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge/Angebote darauf hinzuweisen bzw. um entsprechende Auskunft zu bitten. Der Konzessionsgeber kann von der Beantwortung von Fragen absehen, die nach diesem Zeitpunkt gestellt werden. Er wird die erforderlichen Auskünfte spätestens 6 Tage vor dem Ablauf der Teilnahme-/Angebotsfrist erteilen (§ 18 KonzVgV). Antworten, die für die Angebotserstellung relevant sind, werden veröffentlicht bzw. zur Verfügung gestellt. Soweit ein Unternehmen rechtliche Bedenken gegen die gewählte Verfahrensart, die Ausgestaltung des Verfahrens oder gegen Inhalte dieser Verfahrensbedingungen sowie die Vergabeunterlagen hat, wird auf die geltenden Rügeobliegenheiten nach § 160 Abs. 2 GWB verwiesen.
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Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen im Energiebereich 📦
Postleitzahl: 70839
Stadt: Gerlingen
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Ludwigsburg 🏙️
Dauer: 20 Jahre
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000

Verfahren
Art des Verfahrens
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/23/EU
Zentrale Elemente des Verfahrens:
Die Vergabe erfolgt in Anwendung der Vorschriften des 4. Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie der Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV). Es wird ein mehrstufiges Verfahren durchgeführt, das sich in einen Teilnahmewettbewerb und einen Angebotswettbewerb mit Verhandlungsstruktur gliedert. Dabei ist mit dem Teilnahmeantrag bereits ein Grobkonzept für die Versorgung des Gebiets einzureichen. Die Vergabestelle wird mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe weitere Vergabeunterlagen bereitstellen (vgl. § 17 Abs. 1 KonzVgV).
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Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-02-14 15:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Zusätzliche Informationen:
Die Nachforderung von Unterlagen erfolgt entsprechend des § 56 Abs. 2 - 4 VgV und Artikel 56 Abs. 3 RL 2014/24/EU.
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Eintragung in das Handelsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Auszug aus dem einschlägigen Register (Berufs- oder Handelsregister) nicht älter als 6 Monate (seit Veröffentlichung der Bekanntmachung im EU-Amtsblatt), soweit entsprechende gesetzliche Registerpflichten bestehen.
Eignungskriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Durchschnittlicher Jahresumsatz
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre/Kalenderjahre gemäß Formularsammlung. Durchschnittlicher jährlicher Mindestumsatz in den letzten drei Kalenderjahren (2021 bis 2023): 5.000.000 EUR netto. Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften werden die Umsätze zusammengerechnet. Der Konzessionsgeber behält sich vor, die Vorlage einer Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen zu verlangen.
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Eignungskriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Nachweis bestehender Haftpflichtversicherung mit einer Mindesthöhe von 10.000.000 EUR bei Personen- und Sachschäden und 1.000.000 EUR bei reinen Vermögensschäden, jeweils zweifach jahresmaximiert. Im Falle einer geringeren Deckung der Haftpflichtversicherungen ist zunächst eine Eigenerklärung gem. Formularsammlung ausreichend, dass im Auftragsfall die Deckungssumme/n entsprechend erhöht werden kann. Auf Anforderung ist eine entsprechende Bestätigung der Versicherung/en einzureichen. Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften muss der Nachweis von jedem Mitglied erbracht werden.
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Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eigenerklärungen über mindestens (1) eine Referenz für die Planung (bis einschließlich Leistungsphase 5 entsprechend § 43 Abs. 1 HOAI) eines vergleichbaren Wärmenetzprojekts, die in den Jahren 2019-2024 erstellt worden ist; (2) eine Referenz über den technischen Betrieb oder die technische Betriebsführung mindestens eines Energienetzes (Wärmenetz im Sinne von § 3 Nr. 17 WPG oder Energieversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung im Sinne von 3 Nr. 17 EnWG), der bzw. die in den Jahren 2019-2024 für die Dauer von mind. 12 Monaten durchgeführt worden ist.___________ Der Inhalt der Eigenerklärungen richtet sich nach den Vorgaben gemäß Formblatt (siehe Formularsammlung). Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften muss die Referenz durch ein Mitglied der Gemeinschaft (d.h. nicht durch jedes einzelne Mitglied) erbracht worden sein.
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Ausschlussgrund: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe:
1. Eigenerklärungen unter Verwendung der Formularsammlung zur Bestätigung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach § 154 Nr. 2 i.V.m. §§ 123, 124 Abs. 1 GWB. 2. Aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung (gültig bzw. nicht älter als 6 Monate seit Veröffentlichung der Konzessionsbekanntmachung in EU-Amtsblatt) der tariflichen Sozialkasse/Krankenkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist. 3. Aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung (gültig bzw. nicht älter als 6 Monate seit Veröffentlichung der Konzessionsbekanntmachung in EU-Amtsblatt) des Finanzamts bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt. 4. Eigenerklärung unter Verwendung der Formularsammlung zum Verbot der Beteiligung russischer Unternehmen nach Maßgabe des 5. EU-Sanktionspakets in Verbindung mit Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014.
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Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Stadt Gerlingen
Nationale Registrierungsnummer: DE145999591
Abteilung: Stadtbauamt, Amtsleitung
Postanschrift: Rathausplatz 1
Postleitzahl: 70839
Postort: Gerlingen
Region: Ludwigsburg 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Wurster Weiß Kupfer Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
E-Mail: vergabe@w2k.de 📧
Telefon: +49 761211149-0 📞
URL: https://www.gerlingen.de/ 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Art des öffentlichen Auftraggebers: Beschaffer fungiert als ein Auftraggeber
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YME5R4B/documents 🌏
Teilnahme-URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YME5R4B 🌏
URL des Beschaffungsinstruments: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YME5R4B 🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich

Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
Nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs werden die zum weiteren Verfahren zugelassenen Bewerber-/Bewerbergemeinschaften aufgefordert, ihre Erstangebote auf Basis der Vergabeunterlagen einzureichen. Die Frist für den Eingang der Erstangebote wird den zum weiteren Verfahren zugelassenen Bieter nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs mitgeteilt.
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Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe
Nationale Registrierungsnummer: 08-A9866-40
Postleitzahl: 76137
Postort: Karlsruhe
Region: Karlsruhe, Stadtkreis 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de 📧
Telefon: +49 721926-8730 📞
Fax: +49 721926-3985 📠
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 154 Nr. 4 i.V.m. § 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nrn. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 154 Nr. 4 i.V.m. § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
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Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-12-18+01:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 248-784353 (2024-12-18)