Der Landkreis Enzkreis sowie die Abfallverwertungsgesellschaft des Landkreises Ludwigsburg mbH (AVL) schreiben die Übernahme, den Transport und die Entsorgung von Hausmüll, hausmüllähnlichem Gewerbeabfall und Gewerbeabfall aus.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-12-09.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-10-31.
Auftragsbekanntmachung (2024-10-31) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Vergabe Entsorgung Restabfall
Referenznummer: 2024_LK EK_AVL
Kurze Beschreibung:
“Der Landkreis Enzkreis sowie die Abfallverwertungsgesellschaft des Landkreises Ludwigsburg mbH (AVL) schreiben die Übernahme, den Transport und die...”
Kurze Beschreibung
Der Landkreis Enzkreis sowie die Abfallverwertungsgesellschaft des Landkreises Ludwigsburg mbH (AVL) schreiben die Übernahme, den Transport und die Entsorgung von Hausmüll, hausmüllähnlichem Gewerbeabfall und Gewerbeabfall aus.
1️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Übernahme, Transport und Entsorgung von Hausmüll und hausmüllähnlichem Gewerbeabfall aus dem Landkreis Enzkreis”
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Behandlung und Beseitigung ungefährlicher Siedlungs- und anderer Abfälle📦
Ort der Leistung: Enzkreis🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-01-01 📅
Datum des Endes: 2028-12-31 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 70.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Energieeffizienz der Restabfallbehandlung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Umweltverträglichkeit des Transports
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10.0
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
2️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
3️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Übernahme, Transport und Entsorgung von Hausmüll und hausmüllähnlichem Gewerbeabfall sowie von Gewerbeabfall aus dem Landkreis Ludwigsburg”
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen📦
Ort der Leistung: Ludwigsburg🏙️ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0003
4️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Übernahme, Transport und Entsorgung von Hausmüll und hausmüllähnlichem Gewerbeabfall aus dem Landkreis Ludwigsburg” Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0004
5️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0005
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-12-09 11:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“1) Vorbemerkung: Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird,...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
1) Vorbemerkung: Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft vorzulegen. Ein Bieter kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist auf Verlangen der Koordinierungsstelle nachzuweisen, dass dem Bieter die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorgelegt wird. Ein Bieter kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden (§ 47 Abs. 1 S. 3 VgV). Die Unternehmen, auf die sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach Ziffer 5.1.9 dieser Bekanntmachung hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bieter auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind auf Verlangen der Koordinierungsstelle für dieses Unternehmen die Erklärungen über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB vorzulegen. Vorstehende Ausführungen gelten für die Nachweise nach Ziffer 5.1.9 entsprechend. Die von den Bietern geforderten Nachweise der technischen Leistungsfähigkeit nach Ziffer 5.1.9 werden nicht als Nachweis der beruflichen Leistungsfähigkeit gefordert. Für den Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit ist somit auch eine sog. "Know-how-Leihe" möglich. 2) Vorzulegende Nachweise, Erklärungen und Dokumente: Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen in Bezug auf Ausschlussgründe einzureichen: - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB, - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB, - Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG), - Eigenerklärung über die Erfüllung der gewerberechtlichen Voraussetzungen und Eintragung im Berufs- oder Handelsregister, - Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576. Auf Verlangen der Koordinierungsstelle sind folgende Unterlagen einzureichen: - Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes, mindestens eines Sozialversicherungsträgers sowie der Berufsgenossenschaft, - die polizeilichen Führungszeugnisse aller Geschäftsführer/Vorstände (falls kein Geschäftsführer/Vorstand bestellt ist, aller Inhaber) sowie den Auszug aus dem Gewerbezentralregister für das Unternehmen, - die Gewerbeanmeldung.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Mit dem Angebot einzureichen: - Eigenerklärung über Umsatzangaben, Gesamtumsatz und Umsatz der ausgeschriebenen Leistung, getrennt nach Eigen- und...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Mit dem Angebot einzureichen: - Eigenerklärung über Umsatzangaben, Gesamtumsatz und Umsatz der ausgeschriebenen Leistung, getrennt nach Eigen- und Fremdleistung für die Jahre 2021, 2022, 2023, - Eigenerklärung zum Vorliegen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 2,5 Mio. Euro je Schadensfall für Personen- und Sachschäden und 0,5 Mio. Euro für Vermögensschäden jeweils pro Einzelfall bzw. Eigenerklärung, eine solche im Auftragsfalle abzuschließen, - Eigenerklärung zum Vorliegen einer Umwelthaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 2,5 Mio. Euro je Schadensfall für Personen- und Sachschäden und 0,5 Mio. Euro für Vermögensschäden jeweils pro Einzelfall bzw. Eigenerklärung, eine solche im Auftragsfalle abzuschließen, - Eigenerklärung zum Vorliegen einer Umweltschadensversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 2,5 Mio. Euro für versicherte Kosten bzw. Eigenerklärung, eine solche im Auftragsfalle abzuschließen. Auf Verlangen der Koordinierungsstelle sind innerhalb einer gesetzten Frist folgende Unterlagen einzureichen: - der jüngste bestätigte Jahresabschlussbericht bzw. die Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung der Jahre 2021, 2022, 2023, falls Veröffentlichungen nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben sind, - Nachweis einer abgeschlossenen Betriebs-, Umwelthaftpflichtversicherung und Umweltschadensversicherung mit den jeweils geforderten Deckungssummen oder die Erklärung(en) eines Versicherers, im Auftragsfalle einen entsprechenden Versicherungsschutz in der geforderten Höhe zu stellen, - Bestätigung von einem in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstitut oder Kreditversicherer, dass die geforderte Bürgschaft übernommen wird.
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Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“A) Eigenerklärung über eine Referenz (je Los): Los 1.1 und 1.2: - Mindestens eine Referenz über die Übernahme, den Transport und die Entsorgung von...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
A) Eigenerklärung über eine Referenz (je Los): Los 1.1 und 1.2: - Mindestens eine Referenz über die Übernahme, den Transport und die Entsorgung von Restabfällen für mindestens 12 Monate in den letzten 36 Monaten vor Abgabe des Angebotes mit einer Leistungsmenge von mindestens 12.000 Mg pro Jahr. Los 2.1, 2.2 und 2.3: - Mindestens eine Referenz über die Übernahme, den Transport und die Entsorgung von Restabfällen für mindestens 12 Monate in den letzten 36 Monaten vor Abgabe des Angebotes mit einer Leistungsmenge von mindestens 11.000 Mg pro Jahr. Es ist zulässig, die für die Lose 1.1 bis 2.3 geforderten Mindestreferenzen durch dieselbe Referenz nachzuweisen. Es können auch mehrere Referenzen herangezogen werden, die in Summe den geforderten Leistungsmengen entsprechen. Die Teilleistungen Übernahme, Transport und Entsorgung können sich aus einer oder mehrerer Referenzen zusammensetzen. Der Nachweis ist im Falle einer Bietergemeinschaft nur einmal zu erbringen. Auf Verlangen der Koordinierungsstelle sind innerhalb einer gesetzten Frist folgende Unterlagen bzw. Erklärungen einzureichen: - Benennung der Referenz(en) (mindestens mit Angabe des Auftraggebers, Auftragnehmers, der vertraglichen Bindung, des Leistungszeitraums, des Leistungsinhalts/Leistungsumfangs, des Leistungsgebietes und des Auftragswertes). B) Eigenerklärung zum Vorliegen des Zertifikates Entsorgungsfachbetrieb - Eigenerklärung zum Vorliegen des Zertifikates Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 Kreislaufwirtschaftsgesetz (oder gleichwertiges) hinsichtlich der leistungsgegenständlichen Tätigkeit "Befördern" von mindestens einer Abfallart. Sofern das für die Transporte vorgesehene Unternehmen nicht als Entsorgungsfachbetrieb zertifiziert ist, gilt als Ausnahme eine Transportgenehmigung als ausreichender Nachweis. - Eigenerklärung zum Vorliegen des Zertifikates Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 Kreislaufwirtschaftsgesetz (oder gleichwertiges) für die vorgesehene(n) Behandlungsanlage(n) hinsichtlich der Tätigkeiten "Behandeln", "Verwerten" oder "Beseitigen" der jeweiligen leistungsgegenständlichen Abfallarten. Sofern der vorgesehene Standort der Behandlungsanlage nicht als Entsorgungsfachbetrieb zertifiziert ist, liegt dafür ersatzweise eine Genehmigung oder ein Genehmigungsantrag vor. Der Genehmigungsantrag gilt dann als ausreichender Nachweis, wenn diesem keine offensichtlichen, nicht behebbaren Mängel bei der Erteilung der Genehmigung anhaften. Vom Bieter ist dann jedoch sicherzustellen, dass die Zertifizierung Entsorgungsfachbetrieb sowohl für das/die Unternehmen, als auch für den/die Standort(e), an/von denen die jeweiligen Leistungen erbracht werden sollen, bis spätestens zum Leistungsbeginn vorliegen Auf Verlangen der Koordinierungsstelle ist das / sind die Zertifikat(e) bzw. die Genehmigung(en) bzw. der Genehmigungsantrag/die Genehmigungsanträge innerhalb einer gesetzten Frist nachzureichen. Der/die Nachweis(e) für das/die Zertifikat(e) für die Beförderung des Abfalls ist im Falle einer Bietergemeinschaft nur durch das für die Beförderung des Abfalls vorgesehene Unternehmen zu erbringen. Der/die Nachweis(e) für das/die Zertifikat(e) für die Behandlung des Abfalls ist/sind im Falle einer Bietergemeinschaft nur durch das für die Behandlung des Abfalls vorgesehene Unternehmen zu erbringen. C) Eigenerklärung zum Vorliegen Zertifikat Zulassung Bahnunternehmen (sofern Bahntransporte geplant sind) - Eigenerklärung zum Vorliegen einer gültiger Zertifizierung als zugelassenes Bahnunternehmen des/der für die Bahntransporte vorgesehene(n) Unternehmen zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe. Auf Verlangen der Koordinierungsstelle sind innerhalb einer gesetzten Frist folgende Unterlagen bzw. Erklärungen einzureichen: - das/die Zertifikat(e) Der Nachweis ist im Falle einer Bietergemeinschaft nur durch das für die Bahntransporte vorgesehene Unternehmen zu erbringen. D) Verfügbarkeit und Einhaltung der Emissionswerte der vorgesehenen Anlagen - Eigenerklärung über die Verfügbarkeit und Einhaltung der Emissionswerte der vorgesehenen Anlagen. Auf Verlangen der Koordinierungsstelle sind innerhalb einer gesetzten Frist folgende Unterlagen bzw. Erklärungen einzureichen: - Genehmigungsbescheid sowie Umweltbericht (sofern dieser vorliegt bzw. eine vergleichbare Unterlage) über den Betrieb der vorgesehenen Anlage(n) für die Jahre 2021 bis 2023 E) Ausfallverbund - Eigenerklärung über einen Ausfallverbund in Höhe von 1/12 der jeweiligen Jahresmenge je Los. Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist folgende Unterlagen bzw. Erklärungen einzureichen: - eine unterzeichnete Bestätigung der Anlagenbetreiber über die Verfügbarkeit des Ausfallverbundes
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Der Auftragnehmer verpflichtet sich mit dem Angebot, die Forderungen des Landestariftreue- und Mindestlohngesetzes (LTMG) einzuhalten. Auf Verlangen der...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Der Auftragnehmer verpflichtet sich mit dem Angebot, die Forderungen des Landestariftreue- und Mindestlohngesetzes (LTMG) einzuhalten. Auf Verlangen der Koordinierungsstelle ist innerhalb einer gesetzten Frist eine unterzeichnete Ausfertigung der Verpflichtungserklärung nachzureichen. Die Koordinierungsstelle weist auf die Ausführungen im Verfahrensleitfaden hinsichtlich der "Autarkieverordnung" sowie hinsichtlich einer "Grenzüberschreitende Abfallverbringung" hin. Die unter Ziffer 5.1.9 aufgeführten Zertifikate müssen während der Auftragsdurchführung vorliegen.
“Bekanntmachungs-ID: CXP4YHJHWQF
Für Bietergemeinschaften gilt: Auf Verlangen der Koordinierungsstelle ist eine von allen Mitgliedern der...”
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHJHWQF
Für Bietergemeinschaften gilt: Auf Verlangen der Koordinierungsstelle ist eine von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterzeichnete Erklärung folgenden Inhalts einzureichen: (1) plausible Darstellung der Aufgabenteilung innerhalb der Bietergemeinschaft, (2) Benennung des bevollmächtigten Vertreters der Bietergemeinschaft, (3) Erklärung, dass dieser Vertreter die Mitglieder der Bietergemeinschaft während des gesamten Verfahrens rechtsverbindlich vertritt, (4) Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen, (5) Erklärung, dass alle Mitglieder der Bietergemeinschaft im Vergabeverfahren sowie im Auftragsfall gesamtschuldnerisch haften. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die seinem Angebot zugrunde liegende Kalkulation (Urkalkulation) dem jeweiligen Auftraggeber separat spätestens 7 Kalendertage nach Ablauf der Angebotsfrist in schriftlicher Form (in Papierform) in einem versiegelten Umschlag einzureichen. Sofern ein Bieter im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit nach Ziffer 5.1.9 ganz oder teilweise die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nimmt (Eignungsleihe), haftet/haften diese(s) Unternehmen im Auftragsfalle gemeinsam neben dem Bieter für die Auftragsausführung. Unter der in Ziffer 5.1.11 angegebenen Internetadresse werden auch Antworten auf Bieterfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Angebots sowie vor Ablauf der Angebotsfrist prüfen, ob seitens der Koordinierungsstelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Angebots zu beachten sind.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Nationale Registrierungsnummer: t:07219268730
Postleitzahl: 76137
Postort: Karlsruhe
Region: Karlsruhe, Stadtkreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Telefon: 0721 926-8730📞 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Nationale Registrierungsnummer: DE811469974
Postleitzahl: 76137
Postort: Karlsruhe
Region: Karlsruhe, Stadtkreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Telefon: 0721 926-8730📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)....”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2024/S 214-666564 (2024-10-31)