DeltaPort GmbH & Co. KG (im Folgenden: DeltaPort) betreibt bei Rheinkilometer 813 den Hafen Emmelsum auf dem Gebiet der Stadt Voerde. Die Stadt Voerde, eine kreisangehörige Stadt des Kreises Wesel, liegt am unteren Niederrhein und innerhalb des nordwestlichen Randbereichs des Ruhrgebiets in Nordrhein-Westfalen. DeltaPort plant eine Erweiterung des Hafens Emmelsum. Neben der geplanten Geländeaufschüttung umfasst das Planfeststellungsverfahren die Verlängerung der bestehenden Kaimauer um rund 130 m. Das betrachtete Planungsvorhaben liegt im Lippe-Mündungsraum in der Stadt Voerde, Kreis Wesel (Regierungsbezirk Düsseldorf). Die durch die Geländeaufschüttung betroffenen Flächen liegen in der Flur "Auf dem Büssum" im Rheinvorland westlich des Hafen Emmelsum bei Voerde. Im Zuge des Planfeststellungsverfahrens gem. § 68 WHG zur Geländeaufschüttung hat sich durch die Ergebnisse der Landschaftspflegerischen Begleitplanung, der FFH-Verträglichkeitsprüfung und der Artenschutzprüfung (ILS ESSEN 2017a, 2017b, 2017c) ein Bedarf an Kompensationsmaßnahmen gem. Eingriffsregelung, ein Bedarf an Maßnahmen zur Schadensbegrenzung für das Vogelschutzgebiet DE 4201-401 sowie ein Bedarf an vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen gem. § 44 Abs. 5 BNatSchG ergeben.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-09-16.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-08-13.
Auftragsbekanntmachung (2024-08-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Vergabe von Dienstleistungen zur Planung, Herrichtung und Pflege von Kompensationsflächen im Hafen Emmelsum
Referenznummer: 92-23
Kurze Beschreibung:
“DeltaPort GmbH & Co. KG (im Folgenden: DeltaPort) betreibt bei Rheinkilometer 813 den Hafen Emmelsum auf dem Gebiet der Stadt Voerde. Die Stadt Voerde, eine...”
Kurze Beschreibung
DeltaPort GmbH & Co. KG (im Folgenden: DeltaPort) betreibt bei Rheinkilometer 813 den Hafen Emmelsum auf dem Gebiet der Stadt Voerde. Die Stadt Voerde, eine kreisangehörige Stadt des Kreises Wesel, liegt am unteren Niederrhein und innerhalb des nordwestlichen Randbereichs des Ruhrgebiets in Nordrhein-Westfalen. DeltaPort plant eine Erweiterung des Hafens Emmelsum. Neben der geplanten Geländeaufschüttung umfasst das Planfeststellungsverfahren die Verlängerung der bestehenden Kaimauer um rund 130 m. Das betrachtete Planungsvorhaben liegt im Lippe-Mündungsraum in der Stadt Voerde, Kreis Wesel (Regierungsbezirk Düsseldorf). Die durch die Geländeaufschüttung betroffenen Flächen liegen in der Flur "Auf dem Büssum" im Rheinvorland westlich des Hafen Emmelsum bei Voerde. Im Zuge des Planfeststellungsverfahrens gem. § 68 WHG zur Geländeaufschüttung hat sich durch die Ergebnisse der Landschaftspflegerischen Begleitplanung, der FFH-Verträglichkeitsprüfung und der Artenschutzprüfung (ILS ESSEN 2017a, 2017b, 2017c) ein Bedarf an Kompensationsmaßnahmen gem. Eingriffsregelung, ein Bedarf an Maßnahmen zur Schadensbegrenzung für das Vogelschutzgebiet DE 4201-401 sowie ein Bedarf an vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen gem. § 44 Abs. 5 BNatSchG ergeben.
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Produkte/Dienstleistungen: Umwelttechnische Beratung📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Um den Kompensationsbedarf im Rahmen der Eingriffsregelung vollständig abzudecken, sind landschaftspflegerische Maßnahmen im Orsoyer Rheinbogen vorgesehen....”
Beschreibung der Beschaffung
Um den Kompensationsbedarf im Rahmen der Eingriffsregelung vollständig abzudecken, sind landschaftspflegerische Maßnahmen im Orsoyer Rheinbogen vorgesehen. Die Flächen befinden sich in Rheinberg, Kreis Wesel im Orsoyer Rheinbogen. Das Gebiet soll im Zuge des in Planung befindlichen "Polder Orsoy-Land" als Retentionsraum für extreme Hochwasser genutzt werden. Die Planung sieht den Bau eines Polderdeichs im Deichhinterland und die Flutung bei Hochwassern mit einer Jährlichkeit von etwa 500 Jahren vor. Der Vorhabensträger hat in Zusammenarbeit mit betroffenen Behörden und Verbänden ein Gesamtkonzept entwickelt, dass räumlich differenzierte Ziele vorgibt. Danach steht für die erforderlichen Kompensationsmaßnahmen aus dem Vorhaben "Hafen Emmelsum" ein ca. 60 ha großer Suchraum im Osten des Poldergebietes zur Verfügung. Die angestrebten Maßnahmen zur ökologischen Aufwertung dienen der Kompensation von Eingriffen in Natur und Landschaft im Zusammenhang mit dem Planfeststellungsverfahren gemäß § 68 WHG zur "Erweiterung des Hafens Emmelsum" in Voerde. Das Maßnahmenkonzept Polder Orsoy-Land umfasst die Maßnahmen MPO 1 bis MPO 4 mit einer Gesamtfläche von ca. 13,27 ha. Die beplanten Flächen sind im Orsoyer Rheinbogen auf Rheinberger Stadtgebiet lokalisiert. Mit dem hier gegenständlichen Verfahren soll der Auftrag zur Umsetzung der Kompensationsmaßnahmen MPO 2 - MPO 4 sowie deren Pflege für einen Zeitraum von 30 Jahren vergeben werden. Zur näheren Darstellung der Maßnahmen wird auf die den Vergabeunterlagen beigefügte Aufgaben-/Leistungsbeschreibung verwiesen.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-09-16 11:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-09-16 11:15:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“8.1 Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers: Die nachstehenden Angaben und Formalitäten sind im Falle von Bietergemeinschaften von sämtlichen...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
8.1 Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers: Die nachstehenden Angaben und Formalitäten sind im Falle von Bietergemeinschaften von sämtlichen Mitgliedern der Bietergemeinschaft einzureichen. Mit dem Angebot sind die folgenden Erklärungen und Unterlagen einzureichen: a) Eigenerklärung des Bieters bzw. des Mitglieds, dass keine der in §§ 123, 124 GWB / Art. 57 der Richtlinie 2014/24/EU i. V. m. Art. 80 der Richtlinie 2014/25/EU genannten Gründe vorliegen, die einen Ausschluss von der Teilnahme am Vergabeverfahren rechtfertigen könnten. Soweit bei Vorliegen einer der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 GWB Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB / Art. 57 der Richtlinie 2014/24/EU i.V.m. Art. 80 der Richtlinie 2014/25/EU getroffen worden sind, sind diese in einem gesonderten Dokument darzustellen und dem Formblatt Angebot Bieter bzw. Formblatt Mitglieder Bietergemeinschaft beizufügen. b) Eigenerklärung des Bieters bzw. des Mitglieds, mit welcher dieser/dieses bestätigt, dass weder sein Unternehmen, noch Mehrheitsanteilseigner oder Gesellschafter, noch eine Mutter- oder Tochtergesellschaft des Bieters/Mitglieds auf einer der in den Anlagen zu den Verordnungen (EG) 881/2002, 2580/2001, 753/2011 und 2016/1686 (jeweils in der von dem Rat aktualisierten und im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Fassung) befindlichen Terrorlisten erscheint. c) Eigenerklärung des Bieters bzw. des Mitglieds, dass diesem das sich aus den Verordnungen (EG) 881/2002, 2580/2001, 753/2011 und 2016/1686 (jeweils in der von dem Rat aktualisierten und im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Fassung) ergebende Verbot der Zurverfügungstellung von finanziellen Mitteln an der Terrorbereitschaft verdächtige Personen oder Organisationen (Bereitstellungsverbot) bekannt ist. Ihm ist weiterhin bekannt, dass dies u. a. zur Folge hat, dass kein Arbeitsentgelt an einen Arbeitnehmer gezahlt werden darf, welcher auf einer der im Zusammenhang mit den vorgenannten Verordnungen bzw. dem Standpunkt des Rates stehenden Terrorlisten geführt wird. Der Bieter/das Mitglied der Bietergemeinschaft erklärt, sicherzustellen, dass die diesbezüglichen gesetzlichen Verpflichtungen eingehalten werden. d) Eigenerklärung des Bieters bzw. des Mitglieds der Bietergemeinschaft, dass Art. 5k der "Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren" (in der mit Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022 geänderten Fassung) einer Beauftragung des Bieters/der Bietergemeinschaft nicht entgegensteht. e) Eigenerklärung des Bieters bzw. der Bietergemeinschaft, die vorstehenden Erklärungen auch von Nachunternehmern zu fordern und vor Vertragsschluss bzw. spätestens vor Zustimmung von DeltaPort zur Unterbeauftragung vorzulegen. Auf gesondertes Verlangen von DeltaPort sind einzureichen: f) Darstellung der bestehenden gesellschaftsrechtlichen Bindungen und Beteiligungsverhältnisse des Bieters bzw. des Mitglieds der Bietergemeinschaft. g) Aktueller Auszug aus dem Handelsregister (der Auszug soll zum Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als drei Monate sein).
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Die nachstehenden Angaben und Formalitäten sind im Falle von Bietergemeinschaften von sämtlichen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unter Verwendung des...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Die nachstehenden Angaben und Formalitäten sind im Falle von Bietergemeinschaften von sämtlichen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unter Verwendung des Formblatt Mitglieder Bietergemeinschaft einzureichen. Mit dem Angebot sind die folgenden Erklärungen und Unterlagen einzureichen: a) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters bzw. des Mitglieds der Bietergemeinschaft in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2021-2023), wobei die Angaben für jedes Geschäftsjahr gesondert zu machen sind. DeltaPort behält sich die Anforderung von Nachweisen vor. b) Eigenerklärung über den Umsatz des Bieters bzw. des Mitglieds der Bietergemeinschaft für vergleichbare Dienstleistungen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2021-2023), wobei die Angaben für jedes Geschäftsjahr gesondert zu machen sind. Vergleichbar ist die Planung, Umsetzung und mehrjähriger Unterhaltung von Kompensationsmaßnahmen oder CEF-Maßnahmen. DeltaPort behält sich die Anforderung von Nachweisen vor. c) Eigenerklärung über eine Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung für den Auftragsfall mit der Deckungssumme von mindestens 1.500.000,00 EUR je Schadensfall für Personenschäden sowie für Sach- und sonstige Vermögensschäden, zweifach maximiert sowie eine Umwelthaftpflicht- und Umweltschadenversicherung in gleicher Höhe. Es ist ausreichend, wenn diese Risiken von der Berufshaftpflichtversicherung umfasst sind. Im Auftragsfalle ist eine solche Berufshaftpflicht- bzw. Umwelthaftpflicht- und Umweltschadenversicherungsdeckung innerhalb von zwei Wochen nach Zuschlag nachzuweisen. Ausreichend ist der Nachweis eines in der Europäischen Union zugelassenen Versicherers, dass im Auftragsfall diese Deckungssumme zur Verfügung gestellt wird.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Mit dem Angebot sind die folgenden Erklärungen und Unterlagen einzureichen: a) Mit Abgabe des Angebots sind unter Verwendung des Formblatt Angebot Bieter...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Mit dem Angebot sind die folgenden Erklärungen und Unterlagen einzureichen: a) Mit Abgabe des Angebots sind unter Verwendung des Formblatt Angebot Bieter bzw. des Formblatt Mitglieder Bietergemeinschaft von jedem Bieter bzw. den Mitgliedern der Bietergemeinschaft Erklärungen über das jährliche Mittel der vom Bieter bzw. den Mitgliedern der Bietergemeinschaft in den letzten drei Jahren (2021-2023) Beschäftigten und deren Aufteilung in Berufsgruppen (Geschäfts-/Büroleitung, Bausachverständige/Ingenieure/innen oder sonstige Hochschulabsolventen, Techniker/innen); b) Mit Abgabe des Angebots sind unter Verwendung des Formblatt Unternehmensreferenzen mindestens zwei und maximal fünf Unternehmensreferenzen (je Bieter bzw. Bietergemeinschaft) über vergleichbare Projekte aus den letzten zehn Jahren vorzulegen. Vergleichbar sind Referenzen über die Planung, Umsetzung und mehrjährige Unterhaltung von Kompensationsmaßnahmen oder CEF-Maßnahmen.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
“Die Vergütung der hier gegenständlichen Leistungen erfolgt im Rahmen einer von den Bietern mit Angebotsabgabe zu benennenden Pauschalvergütung. Die Zahlung...”
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln
Die Vergütung der hier gegenständlichen Leistungen erfolgt im Rahmen einer von den Bietern mit Angebotsabgabe zu benennenden Pauschalvergütung. Die Zahlung der Pauschalvergütung wird in zwei Raten erfolgen: a) Der Auftraggeber zahlt an den Auftragnehmer nach Erteilung des Auftrags einen Teilbetrag i.H.v. 20 % der angebotenen Pauschalvergütung zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. b) Nach Umsetzung der Kompensationsmaßnahmen und Abnahme der letzten umgesetzten Maßnahme durch den Auftraggeber und die zuständigen Behörden erhält der Auftragnehmer den restlichen Teilbetrag i.H.v. 80 % der angebotenen Pauschalvergütung zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Mit dem Angebot haben die Bieter eine aussagekräftige Darstellung der Kalkulationsgrundlage der angebotenen Pauschalvergütung einzureichen. In dieser sind die Kosten für die Planung sowie die Umsetzung und die Aufrechterhaltung aufgegliedert für die einzelnen Maßnahmen darzustellen.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Es wird auf die Vergabeunterlage, den Maßnahmenübernahmevertrag sowie die Leistungsbeschreibung verwiesen.”
“Bekanntmachungs-ID: CXPSYYQDKV4
1. Die hier gegenständlichen Leistungen werden im Rahmen eines offenen Verfahrens gem. § 14 SektVO vergeben. Die...”
Bekanntmachungs-ID: CXPSYYQDKV4
1. Die hier gegenständlichen Leistungen werden im Rahmen eines offenen Verfahrens gem. § 14 SektVO vergeben. Die Vergabeunterlagen wurden den Bietern in elektronischer Form kostenfrei zum Download auf der Vergabeplattform https://www.vergabe.metropoleruhr.de zur Verfügung gestellt. 2. Die Kommunikation mit DeltaPort erfolgt vorrangig über die Nachrichtenfunktion der Plattform. Bei technischen Einschränkungen auf der vorgenannten Plattform erfolgt die Kommunikation in Textform per E-Mail. Bei solchen Rückfragen per E-Mail trägt der jeweilige Bieter das Übermittlungsrisiko. DeltaPort empfiehlt, eine Eingangsbestätigung anzufordern. 3. Enthalten die Vergabeunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung des Bieters gegen geltendes Recht, so hat er DeltaPort unverzüglich in Textform darauf hinzuweisen. Sofern Fragen nicht bieterspezifische Sachverhalte betreffen, werden diese allen anderen Bietern anonymisiert und zusammen mit der Antwort von DeltaPort zur Verfügung gestellt. 4. Das Vergabeverfahren wird ausschließlich in deutscher Sprache durchgeführt. Für die Teilnahme an dem Vergabeverfahren werden keinerlei Entschädigungen gewährt. 5. Den Bietern wird die Möglichkeit gegeben, sich zur Angebotsbearbeitung über die örtlichen Gegebenheiten im Rahmen einer Ortsbesichtigung zu informieren. Die Ortsbesichtigung hat in Anwesenheit eines Vertreters des Auftraggebers zu erfolgen. Für eine Terminvereinbarung haben sich die Bieter an Herrn Sebastian Siebel (sebastian.siebel@deltaport.de oder Tel.: +49 281 / 3002303-25) zu wenden. 6. Die Bieter haben ihre verbindlichen Angebote unter Verwendung der vorstehend genannten Unterlagen sowie der zur Verfügung gestellten Formblätter mitsamt der weiteren geforderten Angaben und Nachweise mit dem Bietertool über den Projektraum auf der vorgenannten Vergabeplattform bei DeltaPort einzureichen. DeltaPort wird nur solche Angebote berücksichtigen, die fristgerecht über die entsprechende Funktion des Projektraums eingegangen sind. Eine Video-Anleitung (Tutorial) bzgl. der Abgabe eines Angebotes über die Vergabeplattform kann unter https://support.cosinex.de/unternehmen/ abgerufen werden. Eine postalische Abgabe des Angebotes, eine Abgabe per E-Mail oder eine Abgabe per Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform ist nicht zugelassen. Soweit bei der Abgabe des Angebotes über die Vergabeplattform Schwierigkeiten auftreten sollten, haben die Bieter sich bitte umgehend an den Betreiber der Vergabeplattform zu wenden, dies zu protokollieren und DeltaPort zusätzlich über die Kommunikationsfunktion des Vergabeportals (oder, falls hier ebenfalls technische Schwierigkeiten bestehen) per E-Mail zu informieren. 7. Die Bieter werden auch bei Verwendung der von DeltaPort erstellten Formblätter nicht von der eigenen Verantwortung zur Abgabe eines formell und materiell korrekten Angebotes entbunden. 8. Änderungen an den Vergabe- und/oder Vertragsunterlagen sind nicht zulässig und führen zum Ausschluss aus dem Verfahren. Etwaige dem Angebot beigefügte Allgemeine Geschäftsbedingungen werden nicht Bestandteil des Angebotes. 9. Der Maßnahmenübernahmevertrag wird nach erteiltem Zuschlag um die Angaben zu dem Auftragnehmer ergänzt werden und von den Parteien gezeichnet. Es wird klargestellt, dass die Unterzeichnung des Vertrages rein deklaratorischen Charakters ist, da das Vertragsverhältnis mit Zuschlag begründet wird. 10. Die Bieter haben sich an ihre verbindlichen Angebote 60 Kalendertage ab Ablauf der Angebotsfrist gebunden zu halten. 11. Nebenangebote sind nicht zugelassen.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland
Nationale Registrierungsnummer: 05315-03002-81
Postanschrift: c/o Bezirksregierung Köln, Zeughausstraße 2-10
Postleitzahl: 50667
Postort: Köln
Region: Köln, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vkrheinland@bezreg-koeln.nrw.de📧
Telefon: +49 221 147-0📞
Fax: +49 2211472889 📠 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Rheinland
Nationale Registrierungsnummer: 05315-03002-81
Postanschrift: c/o Bezirksregierung Köln, Zeughausstraße 2-10
Postleitzahl: 50667
Postort: Köln
Region: Köln, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vkrheinland@bezreg-koeln.nrw.de📧
Telefon: +49 221 147-0📞
Fax: +49 2211472889 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2)...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2024/S 158-490288 (2024-08-13)