Vergabe von Rahmenvereinbarungen betreffend die Erbringung von Briefdienstleistungen (Abholung, Sortierung, Frankierung, Beförderung und Zustellung von Briefsendungen bis 2.000 Gramm) für die Gerichte und Justizbehörden des Landes Sachsen Anhalt sowie das Gemeinsame Mahngericht der Länder Sachsen, Sachsen Anhalt und Thüringen.
Leistungsgegenstand ist der Abschluss von Rahmenverträgen über die Abholung, Frankierung, Beförderung und Zustellungen der Briefsendungen der in der Anlage 2 (Dienststellenübersichten) des jeweiligen Loses genannten Gerichte und Justizbehörden in Sachsen Anhalt gemäß § 4 Nr. 1 lit. a) PostG. Die zu erbringenden Briefdienstleistungen umfassen die jeweils werktägliche (außer samstags) Abholung, Frankierung, Beförderung und Zustellung von: • Briefsendungen aller Art im Gewichtsbereich bis 1.000 Gramm auf der Grundlage einer gültigen Lizenz gemäß § 5 Abs. 1 und § 6 PostG, • Briefsendungen, die den vorgenannten Gewichtsbereich überschreiten (bis 2.000 Gramm) und • Einwurf-Einschreiben, Übergabe-Einschreiben und Einschreiben mit Rückschein nach den in den Vergabeunterlagen näher geregelten Bestimmungen. Ebenso ist die Redressbearbeitung unzustellbarer Schreiben Bestandteil der Leistung. Die Sendungen sind je nach Empfänger bundesweit und auch im europäischen und nichteuropäischen Ausland zuzustellen. Die Abholung von an die Dienststellen gerichteten Briefsendungen aus einer Postfachanlage der Deutschen Post AG sowie die Zustellung von förmlichen Postzustellungsaufträgen (PZA) sind nicht Gegenstand der Leistung.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-07-02.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-05-21.
Auftragsbekanntmachung (2024-05-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Vergabe von Rahmenvereinbarungen betreffend die Erbringung von Briefdienstleistungen (Abholung, Sortierung, Frankierung, Beförderung und Zustellung von Briefsendungen bis 2.000 Gramm) für die Gerichte und Justizbehörden des Landes Sachsen Anhalt sowie das Gemeinsame Mahngericht der Länder Sachsen, Sachsen Anhalt und Thüringen.
Referenznummer: 142 E2 -ZBS- B 10/2024
Kurze Beschreibung:
“Leistungsgegenstand ist der Abschluss von Rahmenverträgen über die Abholung, Frankierung, Beförderung und Zustellungen der Briefsendungen der in der Anlage...”
Kurze Beschreibung
Leistungsgegenstand ist der Abschluss von Rahmenverträgen über die Abholung, Frankierung, Beförderung und Zustellungen der Briefsendungen der in der Anlage 2 (Dienststellenübersichten) des jeweiligen Loses genannten Gerichte und Justizbehörden in Sachsen Anhalt gemäß § 4 Nr. 1 lit. a) PostG. Die zu erbringenden Briefdienstleistungen umfassen die jeweils werktägliche (außer samstags) Abholung, Frankierung, Beförderung und Zustellung von:
• Briefsendungen aller Art im Gewichtsbereich bis 1.000 Gramm auf der Grundlage einer gültigen Lizenz gemäß § 5 Abs. 1 und § 6 PostG,
• Briefsendungen, die den vorgenannten Gewichtsbereich überschreiten (bis 2.000 Gramm) und
• Einwurf-Einschreiben, Übergabe-Einschreiben und Einschreiben mit Rückschein nach den in den Vergabeunterlagen näher geregelten Bestimmungen.
Ebenso ist die Redressbearbeitung unzustellbarer Schreiben Bestandteil der Leistung.
Die Sendungen sind je nach Empfänger bundesweit und auch im europäischen und nichteuropäischen Ausland zuzustellen.
Die Abholung von an die Dienststellen gerichteten Briefsendungen aus einer Postfachanlage der Deutschen Post AG sowie die Zustellung von förmlichen Postzustellungsaufträgen (PZA) sind nicht Gegenstand der Leistung.
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Produkte/Dienstleistungen: Briefpostdienste📦 Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
1️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Leistungsgegenstand ist der Abschluss eines Rahmenvertrages über die Abholung, Frankierung, Beförderung und Zustellungen der Briefsendungen der in der...”
Beschreibung der Beschaffung
Leistungsgegenstand ist der Abschluss eines Rahmenvertrages über die Abholung, Frankierung, Beförderung und Zustellungen der Briefsendungen der in der Anlage 2 (Dienststellenübersichten) genannten Gerichte und Justizbehörden in Sachsen Anhalt gemäß § 4 Nr. 1 lit. a) PostG. Die zu erbringenden Briefdienstleistungen umfassen die jeweils werktägliche (außer samstags) Abholung, Frankierung, Beförderung und Zustellung von:
• Briefsendungen aller Art im Gewichtsbereich bis 1.000 Gramm auf der Grundlage einer gültigen Lizenz gemäß § 5 Abs. 1 und § 6 PostG,
• Briefsendungen, die den vorgenannten Gewichtsbereich überschreiten (bis 2.000 Gramm) und
• Einwurf-Einschreiben, Übergabe-Einschreiben und Einschreiben mit Rückschein nach den im Folgenden näher geregelten Bestimmungen.
Ebenso ist die Redressbearbeitung unzustellbarer Schreiben Bestandteil der Leistung.
Die Sendungen sind je nach Empfänger bundesweit und auch im europäischen und nichteuropäischen Ausland zuzustellen.
Die Abholung von an die Dienststellen gerichteten Briefsendungen aus einer Postfachanlage der Deutschen Post AG sowie die Zustellung von förmlichen Postzustellungsaufträgen (PZA) sind nicht Gegenstand der Leistung.
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Zusätzliche Informationen:
“Die verbindliche Gesamthöchstabnahmemenge ergibt sich im Einzelnen aus Ziff. 1.8.1 der Vorbemerkungen. Verbindlich für die Höchstabnahmemenge sind...”
Zusätzliche Informationen
Die verbindliche Gesamthöchstabnahmemenge ergibt sich im Einzelnen aus Ziff. 1.8.1 der Vorbemerkungen. Verbindlich für die Höchstabnahmemenge sind ausschließlich die Summen aller Sendungsarten und Justizdienststellen über die gesamte Laufzeit der Rahmenvereinbarung. Die Höchstabnahmemenge beträgt somit: 4.473.132 Briefsendungen. Die Rahmenvereinbarung verliert ihre Wirkung, wenn diese Menge erreicht ist.
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Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Postdienste📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Postzustellung📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Postbeförderung auf der Straße📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Postversand📦
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Bezugsberechtigt aus der Rahmenvereinbarung sind:
Amtsgericht Aschersleben (hier: Gemeinsames Mahngericht in Staßfurt)
Amtsgericht Aschersleben (hier:...”
Hauptstandort oder Erfüllungsort
Bezugsberechtigt aus der Rahmenvereinbarung sind:
Amtsgericht Aschersleben (hier: Gemeinsames Mahngericht in Staßfurt)
Amtsgericht Aschersleben (hier: Dienststelle Staßfurt -Grundbuchamt-)
Amtsgericht Burg
Amtsgericht Gardelegen
Amtsgericht Haldensleben
Amtsgericht Haldensleben (hier: Zweigstelle Wolmirstedt)
Justizzentrum Magdeburg
Amtsgericht Oschersleben
Amtsgericht Salzwedel
Amtsgericht Schönebeck
Amtsgericht Schönebeck (hier: Dienstgebäude Barby)
Amtsgericht Stendal
Amtsgericht Zerbst
Landgericht Stendal
Staatsanwaltschaft Stendal
Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz
Justizvollzugsanstalt Burg (JVA und "Arbeitsbereich Kötter")
Landesbetrieb für die Beschäftigung und Bildung der Gefangenen (hier: Niederlassung Burg)
Sozialer Dienste der Justiz Magdeburg (PLZ 39108, 39112 und 39114)
Sozialer Dienst der Justiz Staßfurt
Sozialer Dienst der Justiz Stendal
Die Einzelheiten sind der Anlage 2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen.
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Ort der Leistung: Magdeburg, Kreisfreie Stadt🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2024-11-01 📅
Datum des Endes: 2028-10-31 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Die Rahmenverträge werden für den Zeitraum 01.11.2024 bis 31.10.2027 mit einer auftraggeberseitigen Verlängerungsoption für ein weiteres Jahr, bis längstens...”
Beschreibung der Optionen
Die Rahmenverträge werden für den Zeitraum 01.11.2024 bis 31.10.2027 mit einer auftraggeberseitigen Verlängerungsoption für ein weiteres Jahr, bis längstens zum 31.10.2028 geschlossen.
Die ersten sechs Monate ab Leistungsbeginn gelten als Probezeit. Während der Probezeit werden die auszuführenden Briefdienstleistungen des AN, insbesondere mit Blick auf eine vertragsgerechte Leistungserbringung, analysiert. Sollte diese Überprüfung ergeben, dass der AN seine Leistung nicht in zufriedenstellender Weise erbringt, wird der AG zunächst Abhilfe verlangen und dem AN die Gelegenheit einräumen, die festgestellten Mängel abzustellen. Der AG hat das Recht, den Vertrag spätestens am Monatsersten für den Schluss des Kalendermonats ohne Angabe von Gründen ordentlich zu kündigen.
Der AG behält sich vor, den Auftrag bis zu drei Monate nach der Zuschlagserteilung auch an den zweit- oder drittplatzierten Bieter zu vergeben, wenn der AN wegen Kündigung oder aus einem anderen Grund, der im Verantwortungsbereich des AN liegt, endgültig ausfällt. Im Hinblick auf diese Option gilt eine Bindefrist von vier Monaten.
Darüber hinaus ist der AG berechtigt, in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses, die Ausführung der Leistung geeigneten Bietern anzutragen, die in dem Vergabeverfahren ein wirtschaftlich annehmbares Angebot abgegeben haben, wenn der AN wegen Kündigung oder aus einem anderen Grund, der im Verantwortungsbereich des AN liegt, endgültig ausfällt und ein zeitlicher Zusammenhang zur ersten Zuschlagserteilung angenommen werden kann.
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Preis ✅
Preis (Gewichtung): 500
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Logistikkonzept - Schutz der Sendungen
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Logistikkonzept - Anzahl der Schnittstellen (Subunternehmer)
Qualitätskriterium (Gewichtung): 75
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Logistikkonzept - Umgang mit Havarie- und Sondersituationen, Versandspitzen
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Logistikkonzept - Schlüsselhäuser/Postfachadressen
Qualitätskriterium (Gewichtung): 25
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualitätssicherungskonzept - Übrwachung der Qualität durch den Auftragnehmer
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualitätssicherungskonzept - Externe Laufzeitmessungen
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualitätssicherungskonzept - Aus- und Fortbildung der einzusetzenden Mitarbeiter
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Postlaufzeiten
Qualitätskriterium (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
2️⃣
Zusätzliche Informationen:
“Die verbindliche Gesamthöchstabnahmemenge ergibt sich im Einzelnen aus Ziff. 1.8.1 der Vorbemerkungen. Verbindlich für die Höchstabnahmemenge sind...”
Zusätzliche Informationen
Die verbindliche Gesamthöchstabnahmemenge ergibt sich im Einzelnen aus Ziff. 1.8.1 der Vorbemerkungen. Verbindlich für die Höchstabnahmemenge sind ausschließlich die Summen aller Sendungsarten und Justizdienststellen über die gesamte Laufzeit der Rahmenvereinbarung. Die Höchstabnahmemenge beträgt somit: 6.272.356 Briefsendungen. Die Rahmenvereinbarung verliert ihre Wirkung, wenn diese Menge erreicht ist.
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Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Bezugsberechtigt aus der Rahmenvereinbarung sind:
Amtsgericht Aschersleben
Amtsgericht Bernburg
Amtsgericht Bitterfeld-Wolfen
Amtsgericht...”
Hauptstandort oder Erfüllungsort
Bezugsberechtigt aus der Rahmenvereinbarung sind:
Amtsgericht Aschersleben
Amtsgericht Bernburg
Amtsgericht Bitterfeld-Wolfen
Amtsgericht Dessau-Roßlau
Amtsgericht Eisleben
Amtsgericht Halberstadt
Justizzentrum Halle
Amtsgericht Köthen
Amtsgericht Merseburg
Amtsgericht Naumburg
Amtsgericht Quedlinburg
Amtsgericht Sangerhausen
Amtsgericht Weißenfels
Amtsgericht Wernigerode
Amtsgericht Wittenberg
Amtsgericht Zeitz
Landgericht Halle
Justizzentrum Dessau
Oberlandesgericht Naumburg
Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau
Staatsanwaltschaft Magdeburg (hier: Zweigstelle Halberstadt)
StaatsanwaltschaftHalle (hier: Zweigstelle Naumburg)
Generalstaatsanwaltschaft Naumburg
Jugendanstalt Raßnitz
Landesbetrieb für die Bildung und Beschäftigung der Gefangenen (Niederlassung Raßnitz)
Landesbetrieb für die Bildung und Beschäftigung der Gefangenen (Zentrale Schkopau)
Jugendarrestanstalt Halle
Justizvollzugsanstalt Halle
Landesbetrieb für die Bildung und Beschäftigung der Gefangenen (Niederlassung Halle Wilhelm-Busch.Str.)
Landesbetrieb für die Bildung und Beschäftigung der Gefangenen (Niederlassung Halle Am Kirchtor)
Justizvollzugsanstalt Volkstedt
Landesbetrieb für die Bildung und Beschäftigung der Gefangenen (Niederlassung Volkstedt)
Sozialer Dienst der Justiz Dessau-Roßlau
Sozialer Dienst der Justiz Wittenberg
Sozialer Dienst der Justiz Halberstadt
Sozialer Dienst der Justiz Halle
Sozialer Dienst der JustizNaumburg
Sozialer Dienst der Justiz Merseburg
Sozialer Dienst der Justiz Sangerhausen
Die Einzelheiten sind der Anlage 2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen.
3️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Leistungsgegenstand ist der Abschluss eines Rahmenvertrages über die Abholung, Frankierung, Beförderung und Zustellungen der Briefsendungen, die von...”
Beschreibung der Beschaffung
Leistungsgegenstand ist der Abschluss eines Rahmenvertrages über die Abholung, Frankierung, Beförderung und Zustellungen der Briefsendungen, die von Dataport A. ö. R. am Standort 24161 Altenholz für das Gemeinsame Mahngericht der Länder Sachsen, Sachsen Anhalt und Thüringen gefertigt werden gemäß § 4 Nr. 1 lit. a) PostG. Die zu erbringenden Briefdienstleistungen umfassen die jeweils werktägliche (außer samstags) Abholung, Frankierung, Beförderung und Zustellung von:
• Briefsendungen aller Art im Gewichtsbereich bis 1.000 Gramm auf der Grundlage einer gültigen Lizenz gemäß § 5 Abs. 1 und § 6 PostG und
• Briefsendungen, die den vorgenannten Gewichtsbereich überschreiten (bis 2.000 Gramm)
Ebenso ist die Redressbearbeitung unzustellbarer Schreiben Bestandteil der Leistung.
Die Sendungen sind je nach Empfänger bundesweit und auch im europäischen und nichteuropäischen Ausland zuzustellen.
Die Abholung von an die Dienststellen gerichteten Briefsendungen aus einer Postfachanlage der Deutschen Post AG sowie die Zustellung von förmlichen Postzustellungsaufträgen (PZA) sind nicht Gegenstand der Leistung.
Der Postanfall des Gemeinsamen Mahngerichts der Länder Sachsen, Sachsen Anhalt und Thüringen in Staßfurt wird im Wesentlichen von Dataport A. ö. R. am Standort 24161 Altenholz gedruckt und kuvertiert. Einzelne Schriftstücke werden jedoch auch in Staßfurt direkt ausgedruckt und kuvertiert. Die Bediensteten des Gemeinsamen Mahngerichts können jedoch auch insofern Einfluss auf die weitere Bearbeitung der Schriftstücke nehmen, als sich diese systemseitig vorbehalten können, dass einige Dokumente zwar in Altenholz gedruckt, allerdings (z. B. zur Überprüfung des Drucks, zur Siegelung und Verbindung mehrseitiger Mahnbescheide, etc.) unkuvertiert an den Standort Staßfurt verbracht werden sollen. Diese Dokumente werden sortiert und in eigenen Transportkisten (Vgl. Abb. 1 und 2) zur Abholung bereitgestellt. Regelmäßig handelt es sich um eine Kiste pro Tag. In seltenen Fällen (etwa einmal im Monat) kann es sich um etwa 2-8 Kisten handeln. Diese Kisten sind vom AN nach Staßfurt an das Gemeinsame Mahngericht zu befördern. Die leeren Kisten sind wieder am Standort Altenholz abzuliefern.
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Zusätzliche Informationen:
“Die verbindliche Gesamthöchstabnahmemenge ergibt sich im Einzelnen aus Ziff. 1.8.1 der Vorbemerkungen. Verbindlich für die Höchstabnahmemenge sind...”
Zusätzliche Informationen
Die verbindliche Gesamthöchstabnahmemenge ergibt sich im Einzelnen aus Ziff. 1.8.1 der Vorbemerkungen. Verbindlich für die Höchstabnahmemenge sind ausschließlich die Summen aller Sendungsarten und Justizdienststellen über die gesamte Laufzeit der Rahmenvereinbarung. Die Höchstabnahmemenge beträgt somit: 655.080 Briefsendungen. Die Rahmenvereinbarung verliert ihre Wirkung, wenn diese Menge erreicht ist.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-07-02 23:59:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-07-03 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 42
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“- Angaben zum (Einzel-)Unternehmen (Formular "B2 -Bieterauskunft")
- Eigenerklärung über Straftaten und Ordnungswidrigkeiten nach § 123 Abs. 1 GWB (Formular...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
- Angaben zum (Einzel-)Unternehmen (Formular "B2 -Bieterauskunft")
- Eigenerklärung über Straftaten und Ordnungswidrigkeiten nach § 123 Abs. 1 GWB (Formular "B2 - Bieterauskunft")
- Eigenerklärung über die ordnungsgemäße Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nach § 123 Abs. 4 Nr. 1 GWB (Formular "B2 -
Bieterauskunft")
- Eigenerklärung zu Insolvenzverfahren und Liquidation nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB (Formular "B2 - Bieterauskunft")
- Eigenerklärung zu weiteren fakultativen Ausschlussgründen nach § 124 Abs. 1 und 2 GWB (Formular "B2 - Bieterauskunft")
- Lizenz gemäß § 5 PostG
- Eigenerklärung darüber, dass kein Verfahren zum Widerruf der Lizenz nach § 9 PostG eingeleitet wurde
- ggf. Entgeltgenehmigung gem. § 19 PostG (soweit erforderlich)
- Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung in Kopie, nicht älter als sechs Monate (bezogen auf die Angebotsfrist)
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“- Eigenerklärung zur bestehenden Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung (Formular "B2 - Bieterauskunft")
- Angaben zu Umsätzen bezogen auf die letzten drei...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
- Eigenerklärung zur bestehenden Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung (Formular "B2 - Bieterauskunft")
- Angaben zu Umsätzen bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre (Formular "B2 - Bieterauskunft")
- gültige Unbedenklichkeitsbescheinigung über die Zahlung von Beiträgen zur Berufsgenossenschaft in Kopie oder vergleichbare Nachweise nach den
Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes, in dem der Bieter ansässig ist
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“- Eigenerklärung über die Beschäftigung ausreichend qualifizierten Personals (Formular "B2 - Bieterauskunft")
- Eigenerklärung über die Verfügung von...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
- Eigenerklärung über die Beschäftigung ausreichend qualifizierten Personals (Formular "B2 - Bieterauskunft")
- Eigenerklärung über die Verfügung von notwendigen Materialien /Maschinen u. ä. (Formular "B2 - Bieterauskunft")
- Eigenerklärung über die durchschnittliche Beschäftigtenzahl der letzten drei Jahre (Formular "B2 - Bieterauskunft")
- Eigenerklärung zu mindestens drei geeigneten Referenzen über früher ausgeführte Liefer- oder Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten drei Jahren erbrachten wesentlichen Liefer- oder Dienstleistungen mit Angabe
--> der Leistungsart,
--> des öffentlichen oder privaten Empfängers (Auftraggeber und Ansprechperson mit Tel.Nr.),
--> der vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, Unterauftragneher oder Teil einer Bietergemeinschaft),
--> des Ausführungsortes,
--> der im eigenen Betrieb erbrachten Leistungsumfanges unter Angabe der ausgeführten Mengen
--> der Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer,
--> des Auftragswertes und
--> des Leistungszeitraums.
Vergleichbar sind Referenzen, wenn sie nach Art (Leistungsgegenstand), Umfang (Sendungsvolumen) und Schwierigkeitsgrad der ausgeschriebenen Leistung in dem Sinne ähnlich sind (nahekommen), dass sie für den Auftraggeber den hinreichend sicheren Schluss darauf zulassen, der Bewerber verfüge über die für die ordnungsgemäße Ausführung des zu vergebenden Auftrags erforderliche Fachkunde und Leistungsfähigkeit. Aufträge über vergleichbare Leistungen müssen über mindestens ein Jahr für den jeweiligen Auftraggeber erbracht worden sein.
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Zentrale Beschaffungsstelle bei dem Landgericht Magdeburg
Nationale Registrierungsnummer: 15-1304-49
Postleitzahl: 39112
Postort: Magdeburg
Region: Magdeburg, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: zbs@justiz.sachsen-anhalt.de📧
Telefon: 000📞 Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=675863🌏
“(1) Auftraggeber im Rechtssinne ist das Land Sachsen-Anhalt.
(2) Die dem Angebot beizufügenden Unterlagen sind in der "01_Anhang Checkliste" abschließend...”
(1) Auftraggeber im Rechtssinne ist das Land Sachsen-Anhalt.
(2) Die dem Angebot beizufügenden Unterlagen sind in der "01_Anhang Checkliste" abschließend aufgeführt.
(3) Fragen zu den Vergabeunterlagen sind spätestens bis zum 24.06.2024, 12:00 Uhr und ausschließlich in Textform über die elektronische Vergabeplattform des Bundes (www.evergabe-online.de) zu stellen. Die Vergabestelle behält sich vor, nicht rechtzeitig eingehende Fragen nicht zu beantworten.
(4) Der Bieter hat aufgrund des Gesetzes des Landes Sachsen-Anhalt zur Sicherung von Tariftreue, Sozialstandards und Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz Sachsen-Anhalt – TVergG LSA) vom 07.12.2022 verschiedene Verpflichtungserklärungen abzugeben.
Entsprechende Formblätter sind den Vergabeunterlagen beigefügt. Diese betreffen im Einzelnen:
- die Einhaltung der vorgegebenen Ausführungsbedingungen zur Tariftreue und Entgeltgleichheit (§ 11 TVergG LSA),
- den Nachunternehmereinsatz (§ 14 TVergG LSA) und
- die ergänzenden Vertragsbedingungen zu den §§ 13, 14, 17 und 18 TVergG LSA.
(5) Mit der am 8. April 2022 im EU-Amtsblatt veröffentlichten Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive
Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, wurden seit Ausbruch des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine erstmals auch Sanktionen erlassen, die die Vergabe und die Ausführung öffentlicher Aufträge und Konzessionen ab Erreichen der EU-Schwellenwerte nach § 106 GWB unmittelbar (ohne weitere
nationale Umsetzungsrechtsakte) betreffen. Zur diesbezüglichen Prüfung hat der Bieter die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung "Eigenerklärung Russland" (Anlage 8) auszufüllen.
(6) Der Auftrag fällt in den Anwendungsbereich des Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz (SaubFahrzeugBeschG). Der AN verpflichtet sich, für die Erbringung der Leistungen im Rahmen dieses Auftrages die Anforderungen nach § 6 Abs. 1, 2, 6 und 7 des Gesetzes über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge (SaubFahrzeugBeschG) einzuhalten. Dementsprechend muss es sich bei mindestens 38,5% der eingesetzten leichten Nutzfahrzeuge um saubere leichte Nutzfahrzeuge i. S. d. SaubFahrzeugBeschG handeln, mithin einen CO² Ausstoß unter 50g/km und 80% Luftschadstoffe (Protzentsatz der Emissionsgrenzwerte nach RDE) aufweisen. Sofern schwere Nutzfahrzeuge eingesetzt werden sollen, müssen davon bei LKW der Fahrzeugklassen N2 und N3 mindestens 10% (ab 01.01.2026 mind. 15%) alternative Kraftstoffe nutzen (vgl. Art. 2 AFID), bei Bussen der Fahrzeugklasse M3 45% (ab 01.01.2026 mind. 65%). Für die Beurteilung der Einhaltung der Mindestziele wird die Anzahl der Straßenfahrzeuge berücksichtigt, die für die Erbringung der Dienstleistung im Rahmen des betreffenden Auftrags eingesetzt werden sollen. Hierzu hat der Bieter die "Eigenerklärung SaubFahrzeugBeschG" (Anlage 9) ausgefüllt einzureichen.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Nationale Registrierungsnummer: t:03455141536
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Str. 1
Postleitzahl: 06112
Postort: Halle (Saale)
Region: Halle (Saale), Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: poststelle@lvwa.sachsen-anhalt.de📧
Telefon: 03455141536📞 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Nationale Registrierungsnummer: t:03455141536
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Str. 1
Postleitzahl: 06112
Postort: Halle (Saale)
Region: Halle (Saale), Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: poststelle@lvwa.sachsen-anhalt.de📧
Telefon: 03455141536📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Auf die Fristen zur Einlegung einer Rüge gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB wird hingewiesen. Insbesondere ist zu beachten, dass ein Nachprüfungsverfahren...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Auf die Fristen zur Einlegung einer Rüge gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB wird hingewiesen. Insbesondere ist zu beachten, dass ein Nachprüfungsverfahren unzulässig ist, wenn 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Darüber hinaus wird auf die Frist des § 135 Abs. 2 GWB für Nachprüfungsanträge zur Feststellung der Unwirksamkeit eines unter Verstoß der Stillhaltefrist des § 134 Abs. 2 GWB erteilten Zuschlags hingewiesen.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2024/S 098-299369 (2024-05-21)