Aufgaben im Rahmen der Sicherheitsdienstleistung für 300 Personen verteilt auf 2 Häuser: - Sicherung und Bewachung der Gemeinschaftsunterkunft - Überwachung des Zugangsbereiches - Zusätzliche Überwachung - Bestreifung der Liegenschaft - Brandverhütungsmaßnahmen - Hausordnung - Einweisung von Rettungskräften/Hilfskräften/Dienstkräften der Polizei und Evakuierungsmaßnahmen Weitere Aufgabe und Pflichten des Sicherheitsunternehmens: - Das Sicherheitsunternehmen trägt dafür Sorge, dass die sich in der Gemeinschaftsunterkunft aufhaltenden Personen durch die Bewachungs- und Dienstleistungstätigkeit nicht gefährdet werden. Soweit erforderlich, hat das Sicherheitsdienstunternehmen die gebotenen Sicherheitsvorkehrungen zu treffen. - Alle während der Bewachungszeit festgestellten Vorkommnisse, insbesondere Havarien, sonstige Schäden und Brände, Polizeieinsätze sowie körperliche Auseinandersetzungen in der Liegenschaft sind vom Sicherheitsdienst zu dokumentieren und unverzüglich dem eingesetzten Personal und dem Auftraggeber schriftlich anzuzeigen. - Zur lückenlosen Dokumentation aller dienstlichen Vorgänge ist ein Dienstbuch zu führen. Die Dokumentation von Ereignissen über ein ggf. vorhandenes elektronisches Wächterkontrollsystem entbindet nicht von der Führung des Dienstbuches. Einblick in das Dienstbuch haben nur die durch den Auftraggeber und Auftragnehmer festgelegten Personen und die Polizei im dienstlichen Auftrag. - Der Auftraggeber hat ein umfassendes Informationsrecht gegenüber dem Sicherheitsdienstunternehmen hinsichtlich des Betriebsablaufs. Auf Verlangen hat das Sicherheitsdienstunternehmen an einem Informationsaustausch über Sicherheits- und Versorgungsfragen, ggf. unter Beteiligung Dritter teilzunehmen. - Den zugangsberechtigten Bediensteten der Behörden des Landkreises Jerichower Land steht ein unbeschränktes Recht zur Unterrichtung durch das Sicherheitsdienstunternehmen zu, um sich von der vertragsgemäßen Ausführung der Leistung jederzeit zu überzeugen. Dazu ist den zugangsberechtigten Bediensteten der Behörden des Landkreises Jerichower Land jederzeit der Zutritt zur Liegenschaft und den vom Sicherheitsdienstunternehmen genutzten Räumlichkeiten und Arbeitsplätzen zu gewähren. Auf Wunsch sind die zur Unterrichtung erforderlichen Unterlagen zur Einsicht vorzulegen und die entsprechenden Auskünfte zu erteilen. - Das Sicherheitsunternehmen erstellt ein objektspezifisches Sicherheitskonzept und ist für die Überwachung und Einhaltung verantwortlich. Dienstzeiten, Besetzung und Erreichbarkeit - siehe Leistungsbeschreibung Ausrüstung/Ausstattungsgegenstände/Waffen - siehe Leistungsbeschreibung Qualifikation des eingesetzten Wachpersonals - siehe Leistungsbeschreibung
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-01-28.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-12-20.
Auftragsbekanntmachung (2024-12-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Vergabe von Sicherheitsdienstleistungen für die Gemeinschaftsunterkunft in 39288 Burg, Zerbster Chaussee 11
Referenznummer: ZVS/23/087/24
Kurze Beschreibung:
Aufgaben im Rahmen der Sicherheitsdienstleistung für 300 Personen verteilt auf 2 Häuser:
- Sicherung und Bewachung der Gemeinschaftsunterkunft
- Überwachung des Zugangsbereiches
- Zusätzliche Überwachung
- Bestreifung der Liegenschaft
- Brandverhütungsmaßnahmen
- Hausordnung
- Einweisung von Rettungskräften/Hilfskräften/Dienstkräften der Polizei und Evakuierungsmaßnahmen
Weitere Aufgabe und Pflichten des Sicherheitsunternehmens:
- Das Sicherheitsunternehmen trägt dafür Sorge, dass die sich in der
Gemeinschaftsunterkunft aufhaltenden Personen durch die Bewachungs- und Dienstleistungstätigkeit nicht gefährdet werden. Soweit erforderlich, hat das Sicherheitsdienstunternehmen die gebotenen Sicherheitsvorkehrungen zu treffen.
- Alle während der Bewachungszeit festgestellten Vorkommnisse, insbesondere Havarien, sonstige Schäden und Brände, Polizeieinsätze sowie körperliche Auseinandersetzungen in der Liegenschaft sind vom Sicherheitsdienst zu dokumentieren und unverzüglich dem eingesetzten Personal und dem Auftraggeber schriftlich anzuzeigen.
- Zur lückenlosen Dokumentation aller dienstlichen Vorgänge ist ein Dienstbuch zu führen. Die Dokumentation von Ereignissen über ein ggf. vorhandenes elektronisches
Wächterkontrollsystem entbindet nicht von der Führung des Dienstbuches. Einblick in das Dienstbuch haben nur die durch den Auftraggeber und Auftragnehmer festgelegten
Personen und die Polizei im dienstlichen Auftrag.
- Der Auftraggeber hat ein umfassendes Informationsrecht gegenüber dem Sicherheitsdienstunternehmen hinsichtlich des Betriebsablaufs. Auf Verlangen hat das Sicherheitsdienstunternehmen an einem Informationsaustausch über Sicherheits- und Versorgungsfragen, ggf. unter Beteiligung Dritter teilzunehmen.
- Den zugangsberechtigten Bediensteten der Behörden des Landkreises Jerichower Land steht ein unbeschränktes Recht zur Unterrichtung durch das
Sicherheitsdienstunternehmen zu, um sich von der vertragsgemäßen Ausführung der Leistung jederzeit zu überzeugen. Dazu ist den zugangsberechtigten Bediensteten der
Behörden des Landkreises Jerichower Land jederzeit der Zutritt zur Liegenschaft und den vom Sicherheitsdienstunternehmen genutzten Räumlichkeiten und Arbeitsplätzen
zu gewähren. Auf Wunsch sind die zur Unterrichtung erforderlichen Unterlagen zur Einsicht vorzulegen und die entsprechenden Auskünfte zu erteilen.
- Das Sicherheitsunternehmen erstellt ein objektspezifisches Sicherheitskonzept und ist für die Überwachung und Einhaltung verantwortlich.
Dienstzeiten, Besetzung und Erreichbarkeit
- siehe Leistungsbeschreibung
Ausrüstung/Ausstattungsgegenstände/Waffen
- siehe Leistungsbeschreibung
Qualifikation des eingesetzten Wachpersonals
- siehe Leistungsbeschreibung
Aufgaben im Rahmen der Sicherheitsdienstleistung für 300 Personen verteilt auf 2 Häuser:
- Sicherung und Bewachung der Gemeinschaftsunterkunft
- Überwachung des Zugangsbereiches
- Zusätzliche Überwachung
- Bestreifung der Liegenschaft
- Brandverhütungsmaßnahmen
- Hausordnung
- Einweisung von Rettungskräften/Hilfskräften/Dienstkräften der Polizei und Evakuierungsmaßnahmen
Weitere Aufgabe und Pflichten des Sicherheitsunternehmens:
- Das Sicherheitsunternehmen trägt dafür Sorge, dass die sich in der
Gemeinschaftsunterkunft aufhaltenden Personen durch die Bewachungs- und Dienstleistungstätigkeit nicht gefährdet werden. Soweit erforderlich, hat das Sicherheitsdienstunternehmen die gebotenen Sicherheitsvorkehrungen zu treffen.
- Alle während der Bewachungszeit festgestellten Vorkommnisse, insbesondere Havarien, sonstige Schäden und Brände, Polizeieinsätze sowie körperliche Auseinandersetzungen in der Liegenschaft sind vom Sicherheitsdienst zu dokumentieren und unverzüglich dem eingesetzten Personal und dem Auftraggeber schriftlich anzuzeigen.
- Zur lückenlosen Dokumentation aller dienstlichen Vorgänge ist ein Dienstbuch zu führen. Die Dokumentation von Ereignissen über ein ggf. vorhandenes elektronisches
Wächterkontrollsystem entbindet nicht von der Führung des Dienstbuches. Einblick in das Dienstbuch haben nur die durch den Auftraggeber und Auftragnehmer festgelegten
Personen und die Polizei im dienstlichen Auftrag.
- Der Auftraggeber hat ein umfassendes Informationsrecht gegenüber dem Sicherheitsdienstunternehmen hinsichtlich des Betriebsablaufs. Auf Verlangen hat das Sicherheitsdienstunternehmen an einem Informationsaustausch über Sicherheits- und Versorgungsfragen, ggf. unter Beteiligung Dritter teilzunehmen.
- Den zugangsberechtigten Bediensteten der Behörden des Landkreises Jerichower Land steht ein unbeschränktes Recht zur Unterrichtung durch das
Sicherheitsdienstunternehmen zu, um sich von der vertragsgemäßen Ausführung der Leistung jederzeit zu überzeugen. Dazu ist den zugangsberechtigten Bediensteten der
Behörden des Landkreises Jerichower Land jederzeit der Zutritt zur Liegenschaft und den vom Sicherheitsdienstunternehmen genutzten Räumlichkeiten und Arbeitsplätzen
zu gewähren. Auf Wunsch sind die zur Unterrichtung erforderlichen Unterlagen zur Einsicht vorzulegen und die entsprechenden Auskünfte zu erteilen.
- Das Sicherheitsunternehmen erstellt ein objektspezifisches Sicherheitskonzept und ist für die Überwachung und Einhaltung verantwortlich.
Dienstzeiten, Besetzung und Erreichbarkeit
- siehe Leistungsbeschreibung
Ausrüstung/Ausstattungsgegenstände/Waffen
- siehe Leistungsbeschreibung
Qualifikation des eingesetzten Wachpersonals
- siehe Leistungsbeschreibung
Ortsbesichtigungen sind optional und erfolgen nur nach Absprache. Besichtigungstermine sind vorab mit der für das Objekt zuständigen Ansprechperson Herrn Schmied, E-Mail: gebaeudemanagement@lkjl.de, rechtzeitig (mindestens 3 Werktage vorher) zu vereinbaren.
Ortsbesichtigungen können nur in dem unter Ziffer 1. angegebenen Zeitraum durchgeführt werden. Die Besichtigungstermine müssen bis spätestens zu dem in Ziffer 1. der Anlage A-01 genannten Termin vereinbart werden. Die Zuweisung eines Termins erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen. Nur vom Auftraggeber bestätigte Termine werden durchgeführt. Die Vertreter des Teilnehmers müssen bei der Ortsbesichtigung ein gültiges amtliches Ausweisdokument mit sich führen. Fragen zu den Vergabeunterlagen werden im Termin zur Ortsbesichtigung nicht beantwortet.
Ortsbesichtigungen sind optional und erfolgen nur nach Absprache. Besichtigungstermine sind vorab mit der für das Objekt zuständigen Ansprechperson Herrn Schmied, E-Mail: gebaeudemanagement@lkjl.de, rechtzeitig (mindestens 3 Werktage vorher) zu vereinbaren.
Ortsbesichtigungen können nur in dem unter Ziffer 1. angegebenen Zeitraum durchgeführt werden. Die Besichtigungstermine müssen bis spätestens zu dem in Ziffer 1. der Anlage A-01 genannten Termin vereinbart werden. Die Zuweisung eines Termins erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen. Nur vom Auftraggeber bestätigte Termine werden durchgeführt. Die Vertreter des Teilnehmers müssen bei der Ortsbesichtigung ein gültiges amtliches Ausweisdokument mit sich führen. Fragen zu den Vergabeunterlagen werden im Termin zur Ortsbesichtigung nicht beantwortet.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Zerbster Chaussee 11, 39288 Burg
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Jerichower Land
🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2025-03-01 📅
Datum des Endes: 2027-02-28 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
Verlängerung um jeweils ein Jahr bis zu einer Gesamtdauer von insgesamt vier Jahren (Vertragsende spätestens am 28.02.2029).
Vergabekriterien
Preis ✅ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-01-28 13:30:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-01-28 13:31:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Burg bei Magdeburg
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): keine
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 31 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2025-01-28 13:31:00 📅
Ort des Eröffnungstermins: Burg bei Magdeburg
Zusätzliche Informationen: keine
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen: Fehlende Unterlagen werden nachgefordert.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Eignung zur Berufsausübung: 1. Gültiger Nachweis über die Eintragung im Berufs- und Handelsregister oder vergleichbare Nachweise des jeweiligen Landes, in dem der Bewerber ansässig ist.
2. Erklärung, dass Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 1-10 GWB und § 124 GWB nicht vorliegen.
Eignung zur Berufsausübung: 1. Gültiger Nachweis über die Eintragung im Berufs- und Handelsregister oder vergleichbare Nachweise des jeweiligen Landes, in dem der Bewerber ansässig ist.
2. Erklärung, dass Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 1-10 GWB und § 124 GWB nicht vorliegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: 1. Vorlage einer Kopie des aktuellen Versicherungsvertrages einer Betriebshaftpflichtversicherung oder Erklärung eines Versicherers, dass zum Zeitpunkt der Beauftragung eine Betriebshaftpflichtversicherung vorliegen wird.
2. Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: 1. Vorlage einer Kopie des aktuellen Versicherungsvertrages einer Betriebshaftpflichtversicherung oder Erklärung eines Versicherers, dass zum Zeitpunkt der Beauftragung eine Betriebshaftpflichtversicherung vorliegen wird.
2. Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen
Technische und berufliche Fähigkeiten
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: 1. Erklärung zur Einhaltung der Bestimmungen des Tariftreue- und Vergabegesetzes Sachsen-Anhalt – TVergG LSA) vom 07.12.2022.
2. Vorlage Liste der wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen bei vergleichbaren Referenzobjekten.
3. Erklärung zur Bietergemeinschaft, sofern vorhanden.
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: 1. Erklärung zur Einhaltung der Bestimmungen des Tariftreue- und Vergabegesetzes Sachsen-Anhalt – TVergG LSA) vom 07.12.2022.
2. Vorlage Liste der wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen bei vergleichbaren Referenzobjekten.
3. Erklärung zur Bietergemeinschaft, sofern vorhanden.
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Korruption
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung: Betrug oder Subventionsbetrug; Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung; Insolvenz, Interessenkonflikt; Mangelhafte Erfüllung, eines früheren öffentlichen Auftrags, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung; Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung: Betrug oder Subventionsbetrug; Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung; Insolvenz, Interessenkonflikt; Mangelhafte Erfüllung, eines früheren öffentlichen Auftrags, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung; Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren
Schwere Verfehlung; Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens; Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen; Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen; Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen; Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen; Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben; Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen; Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung; Zahlungsunfähigkeit
Schwere Verfehlung; Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens; Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen; Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen; Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen; Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen; Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben; Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen; Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung; Zahlungsunfähigkeit
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Nationale Registrierungsnummer: t:03455141536
Postleitzahl: 06112
Postort: Halle (Saale)
Region: Halle (Saale), Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@lvwa.sachsen-anhalt.de📧
Telefon: +49 3455141536📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Auf die Fristen zur Einlegung einer Rüge gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1- 3 GWB wird hingewiesen. Insbesondere ist zu beachten, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Auf die Fristen zur Einlegung einer Rüge gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1- 3 GWB wird hingewiesen. Insbesondere ist zu beachten, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-12-20+01:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 249-787045 (2024-12-20)