Vergabe von Trinkwasseruntersuchungen auf Legionellen, weitere mikrobiologische Parameter, Blei sowie andere Schwermetalle gemäß geltender Trinkwasserverordnung, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, bundesweit
Auftragsgegenstand ist die Abdeckung des anfallenden Bedarfes an Trinkwasseruntersuchungen auf Legionellen, Escherichia coli (E.coli), coliforme Bakterien, intestinale Enterokokken, Koloniezahl bei 22 °C, Koloniezahl bei 36 °C und Pseudomonas aeruginosa sowie Blei, Kupfer, Nickel, Eisen, Cadmium, Arsen und Antimon in den Liegenschaften der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben. Zu erbringen sind alle Untersuchungspflichten gemäß der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) in der aktuell gültigen Fassung zum Zeitpunkt der Leistungsausführung. Leistungsausführung: 1.0 Trinkwasseruntersuchung auf Legionellen Es sind alle Leistungen, die nach den Anforderungen der Trinkwasserverordnung für den Prüfumfang der Untersuchung des Trinkwassers auf den Parameter Legionella spec. erforderlich sind, unter Beachtung der Empfehlung des Umweltbundesamtes und der allgemein anerkannten Regeln der Technik (a. a. R. d. T.) zu erbringen. Die folgenden Leistungen sind entsprechend auszuführen, wenn diese beauftragt werden. 1.1 Durchführung der systemischen Untersuchung des Trinkwassers auf den Parameter Legionella spec. gemäß der TrinkwV (i. d. R. drei Probeentnahmestellen: Vor- und Rücklauf Trinkwassererwärmungsanlage und weitest entfernte Entnahmestelle des Steigstrangs). Die Probeentnahme einschließlich der Untersuchung (Untersuchungsbericht/ Prüfbericht) ist gemäß TrinkwV zu dokumentieren. Bei der Dokumentation hat die Auftragnehmerin zusätzlich die Angaben und Anforderungen des zuständigen Gesundheitsamtes zu beachten. 1.2 Neben der Durchführung der gesetzlichen Trinkwasseruntersuchungen können auch anlassbezogene Untersuchungen, z. B. nach einem Umbau der Trinkwasserinstallation, oder in Verdachtsfällen einer Kontamination, beauftragt werden. 1.3 Sollte im Zuge einer systemischen Untersuchung gemäß der TrinkwV die Überschreitung des technischen Maßnahmenwertes für Legionella spec. festgestellt werden, ist die unverzügliche Benachrichtigung des zuständigen Gesundheitsamtes erforderlich. Der Untersuchungsbericht ist so zu übersenden, wie es das zuständige Gesundheitsamt fordert. Im Zweifel muss sich die Auftragnehmerin beim zuständigen Gesundheitsamt erkundigen. 2.0 Trinkwasseruntersuchung auf Escherichia coli (E.coli), coliforme Bakterien, intestinale Enterokokken, Koloniezahl bei 22 °C, Koloniezahl bei 36 °C und Pseudomonas aeruginosa 2.1 Durchführung der Untersuchung auf Escherichia coli (E.coli), coliforme Bakterien und intestinale Enterokokken entsprechend der Forderungen des jeweils zuständigen Gesundheitsamtes zu Prüfungsumfang und Prüfintervallen sowie unter Beachtung der TrinkwV, Empfehlungen des Umweltbundesamtes und allgemein anerkannten Regeln der Technik (a. a. R. d. T.) kann beauftragt werden. Ein Prüfbericht ist gemäß der TrinkwV über die Entnahme und Analyse zu erstellen und zusätzlich sind die Angaben und Anforderungen des zuständigen Gesundheitsamtes zu beachten. 3.0 Trinkwasseruntersuchung auf Blei, Kupfer, Nickel, Eisen, Cadmium, Arsen und Antimon 3.1 Zu erbringen sind bei Bedarf alle Leistungen, die gemäß TrinkwV für den Prüfumfang zur Ermittlung der Blei-Konzentration im Trinkwasser erforderlich sind, unter Beachtung der Empfehlung des Umweltbundesamtes. Die Beprobung ist in der gestaffelten Stagnationsbeprobung gemäß der TrinkwV durchzuführen. Ebenfalls ist ein Prüfbericht gemäß der TrinkwV über die Entnahme und Analyse zu erstellen. Weitere Beschreibungspunkte sind aus den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-08-05.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-06-18.
Auftragsbekanntmachung (2024-06-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Vergabe von Trinkwasseruntersuchungen auf Legionellen, weitere mikrobiologische Parameter, Blei sowie andere Schwermetalle gemäß geltender Trinkwasserverordnung, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, bundesweit
Referenznummer: VOEK 394-23
Kurze Beschreibung:
“Auftragsgegenstand ist die Abdeckung des anfallenden Bedarfes an Trinkwasseruntersuchungen auf Legionellen, Escherichia coli (E.coli), coliforme Bakterien,...”
Kurze Beschreibung
Auftragsgegenstand ist die Abdeckung des anfallenden Bedarfes an Trinkwasseruntersuchungen auf Legionellen, Escherichia coli (E.coli), coliforme Bakterien, intestinale Enterokokken, Koloniezahl bei 22 °C, Koloniezahl bei 36 °C und Pseudomonas aeruginosa sowie Blei, Kupfer, Nickel, Eisen, Cadmium, Arsen und Antimon in den Liegenschaften der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben. Zu erbringen sind alle Untersuchungspflichten gemäß der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) in der aktuell gültigen Fassung zum Zeitpunkt der Leistungsausführung.
Leistungsausführung:
1.0 Trinkwasseruntersuchung auf Legionellen
Es sind alle Leistungen, die nach den Anforderungen der Trinkwasserverordnung für den Prüfumfang der Untersuchung des Trinkwassers auf den Parameter Legionella spec. erforderlich sind, unter Beachtung der Empfehlung des Umweltbundesamtes und der allgemein anerkannten Regeln der Technik (a. a. R. d. T.) zu erbringen. Die folgenden Leistungen sind entsprechend auszuführen, wenn diese beauftragt werden.
1.1 Durchführung der systemischen Untersuchung des Trinkwassers auf den Parameter Legionella spec. gemäß der TrinkwV (i. d. R. drei Probeentnahmestellen: Vor- und Rücklauf Trinkwassererwärmungsanlage und weitest entfernte Entnahmestelle des Steigstrangs). Die Probeentnahme einschließlich der Untersuchung (Untersuchungsbericht/ Prüfbericht) ist gemäß TrinkwV zu dokumentieren. Bei der Dokumentation hat die Auftragnehmerin zusätzlich die Angaben und Anforderungen des zuständigen Gesundheitsamtes zu beachten.
1.2 Neben der Durchführung der gesetzlichen Trinkwasseruntersuchungen können auch anlassbezogene Untersuchungen, z. B. nach einem Umbau der Trinkwasserinstallation, oder in Verdachtsfällen einer Kontamination, beauftragt werden.
1.3 Sollte im Zuge einer systemischen Untersuchung gemäß der TrinkwV die Überschreitung des technischen Maßnahmenwertes für Legionella spec. festgestellt werden, ist die unverzügliche Benachrichtigung des zuständigen Gesundheitsamtes erforderlich. Der Untersuchungsbericht ist so zu übersenden, wie es das zuständige Gesundheitsamt fordert. Im Zweifel muss sich die Auftragnehmerin beim zuständigen Gesundheitsamt erkundigen.
2.0 Trinkwasseruntersuchung auf Escherichia coli (E.coli), coliforme Bakterien, intestinale Enterokokken, Koloniezahl bei 22 °C, Koloniezahl bei 36 °C und Pseudomonas aeruginosa
2.1 Durchführung der Untersuchung auf Escherichia coli (E.coli), coliforme Bakterien und intestinale Enterokokken entsprechend der Forderungen des jeweils zuständigen Gesundheitsamtes zu Prüfungsumfang und Prüfintervallen sowie unter Beachtung der TrinkwV, Empfehlungen des Umweltbundesamtes und allgemein anerkannten Regeln der Technik (a. a. R. d. T.) kann beauftragt werden. Ein Prüfbericht ist gemäß der TrinkwV über die Entnahme und Analyse zu erstellen und zusätzlich sind die Angaben und Anforderungen des zuständigen Gesundheitsamtes zu beachten.
3.0 Trinkwasseruntersuchung auf Blei, Kupfer, Nickel, Eisen, Cadmium, Arsen und Antimon
3.1 Zu erbringen sind bei Bedarf alle Leistungen, die gemäß TrinkwV für den Prüfumfang zur Ermittlung der Blei-Konzentration im Trinkwasser erforderlich sind, unter Beachtung der Empfehlung des Umweltbundesamtes. Die Beprobung ist in der gestaffelten Stagnationsbeprobung gemäß der TrinkwV durchzuführen. Ebenfalls ist ein Prüfbericht gemäß der TrinkwV über die Entnahme und Analyse zu erstellen. Weitere Beschreibungspunkte sind aus den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
1️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Auftragsgegenstand ist die Abdeckung des anfallenden Bedarfes an Trinkwasseruntersuchungen auf Legionellen, Escherichia coli (E.coli), coliforme Bakterien,...”
Beschreibung der Beschaffung
Auftragsgegenstand ist die Abdeckung des anfallenden Bedarfes an Trinkwasseruntersuchungen auf Legionellen, Escherichia coli (E.coli), coliforme Bakterien, intestinale Enterokokken, Koloniezahl bei 22 °C, Koloniezahl bei 36 °C und Pseudomonas aeruginosa sowie Blei, Kupfer, Nickel, Eisen, Cadmium, Arsen und Antimon in den Liegenschaften der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben. Zu erbringen sind alle Untersuchungspflichten gemäß der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) in der aktuell gültigen Fassung zum Zeitpunkt der Leistungsausführung.
Leistungsausführung:
1.0 Trinkwasseruntersuchung auf Legionellen
Es sind alle Leistungen, die nach den Anforderungen der Trinkwasserverordnung für den Prüfumfang der Untersuchung des Trinkwassers auf den Parameter Legionella spec. erforderlich sind, unter Beachtung der Empfehlung des Umweltbundesamtes und der allgemein anerkannten Regeln der Technik (a. a. R. d. T.) zu erbringen. Die folgenden Leistungen sind entsprechend auszuführen, wenn diese beauftragt werden.
1.1 Durchführung der systemischen Untersuchung des Trinkwassers auf den Parameter Legionella spec. gemäß der TrinkwV (i. d. R. drei Probeentnahmestellen: Vor- und Rücklauf Trinkwassererwärmungsanlage und weitest entfernte Entnahmestelle des Steigstrangs). Die Probeentnahme einschließlich der Untersuchung (Untersuchungsbericht/ Prüfbericht) ist gemäß TrinkwV zu dokumentieren. Bei der Dokumentation hat die Auftragnehmerin zusätzlich die Angaben und Anforderungen des zuständigen Gesundheitsamtes zu beachten.
1.2 Neben der Durchführung der gesetzlichen Trinkwasseruntersuchungen können auch anlassbezogene Untersuchungen, z. B. nach einem Umbau der Trinkwasserinstallation, oder in Verdachtsfällen einer Kontamination, beauftragt werden.
1.3 Sollte im Zuge einer systemischen Untersuchung gemäß der TrinkwV die Überschreitung des technischen Maßnahmenwertes für Legionella spec. festgestellt werden, ist die unverzügliche Benachrichtigung des zuständigen Gesundheitsamtes erforderlich. Der Untersuchungsbericht ist so zu übersenden, wie es das zuständige Gesundheitsamt fordert. Im Zweifel muss sich die Auftragnehmerin beim zuständigen Gesundheitsamt erkundigen.
2.0 Trinkwasseruntersuchung auf Escherichia coli (E.coli), coliforme Bakterien, intestinale Enterokokken, Koloniezahl bei 22 °C, Koloniezahl bei 36 °C und Pseudomonas aeruginosa
2.1 Durchführung der Untersuchung auf Escherichia coli (E.coli), coliforme Bakterien und intestinale Enterokokken entsprechend der Forderungen des jeweils zuständigen Gesundheitsamtes zu Prüfungsumfang und Prüfintervallen sowie unter Beachtung der TrinkwV, Empfehlungen des Umweltbundesamtes und allgemein anerkannten Regeln der Technik (a. a. R. d. T.) kann beauftragt werden. Ein Prüfbericht ist gemäß der TrinkwV über die Entnahme und Analyse zu erstellen und zusätzlich sind die Angaben und Anforderungen des zuständigen Gesundheitsamtes zu beachten.
3.0 Trinkwasseruntersuchung auf Blei, Kupfer, Nickel, Eisen, Cadmium, Arsen und Antimon
3.1 Zu erbringen sind bei Bedarf alle Leistungen, die gemäß TrinkwV für den Prüfumfang zur Ermittlung der Blei-Konzentration im Trinkwasser erforderlich sind, unter Beachtung der Empfehlung des Umweltbundesamtes. Die Beprobung ist in der gestaffelten Stagnationsbeprobung gemäß der TrinkwV durchzuführen. Ebenfalls ist ein Prüfbericht gemäß der TrinkwV über die Entnahme und Analyse zu erstellen. Weitere Beschreibungspunkte sind aus den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
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Zusätzliche Informationen:
“#Besonders geeignet für:selbst#”
Ort der Leistung: Münster, Kreisfreie Stadt🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2025-01-01 📅
Datum des Endes: 2027-12-31 📅
Vergabekriterien
Preis ✅ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-08-05 09:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 116
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Allgemeine Angaben (s. Anlage B-03 in den Vergabeunterlagen): 1. Angabe als Einzelbieter oder Bietergemeinschaft oder Unterauftragnehmer,
2. Angaben zum...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Allgemeine Angaben (s. Anlage B-03 in den Vergabeunterlagen): 1. Angabe als Einzelbieter oder Bietergemeinschaft oder Unterauftragnehmer,
2. Angaben zum Unternehmen (Name, Sitz, Anschrift etc.)
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“1. Eigenerklärung zur bestehenden Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung (s. Anlage B-03 der Vergabeunterlagen),
2. Angaben zu Umsätzen (s. Anlage B-03...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1. Eigenerklärung zur bestehenden Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung (s. Anlage B-03 der Vergabeunterlagen),
2. Angaben zu Umsätzen (s. Anlage B-03 der Vergabeunterlagen): zu 1. Geforderte Deckungssummen (pro Versicherungsjahr mindestens zweifach maximiert): Personenschäden: mindestens 2 Mio. € (pro Schadensfall), Sachschäden: mindestens 2 Mio. € (pro Schadensfall), Vermögensschäden: mindestens 2.000.000 € (pro Schadensfall), Schlüsselschäden: mindestens 1.000.000 € (pro Schadensfall).
Zu 2. Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens (netto) sowie zum Umsatz (netto) bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsart (Trinkwasseruntersuchung Legionellen, weitere mikrobiologische Parameter, Blei sowie andere Schwermetalle), jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Jahre.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Alle nachfolgenden Eignungskriterien sind in der Anlage B-03 der Vergabeunterlagen enthalten.
1. Eigenerklärung über die Leistungserbringung,
2....”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Alle nachfolgenden Eignungskriterien sind in der Anlage B-03 der Vergabeunterlagen enthalten.
1. Eigenerklärung über die Leistungserbringung,
2. Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen,
3. Angaben zu Referenzen
4. Bietergemeinschaften und Inanspruchnahme fremder Ressourcen: zu 1. Erklärung, dass das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt. Erklärung, dass dem Unternehmen stehen spätestens bei Leistungsbeginn auch die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen auszuführen. Erklärung, dass die nach der geltenden Trinkwasserverordnung (TrinkwV) erforderlichen Untersuchungen des Trinkwassers, einschließlich der Probeentnahme, nur von dafür zugelassenen Untersuchungsstellen durchgeführt werden. Die Anforderungen sind in der TrinkwV definiert. Erklärung, dass das Labor eine zugelassene und akkreditierte Untersuchungsstelle durch eine nationale Akkreditierungsstelle eines Mitgliedstaates der Europäischen Union für Trinkwasseruntersuchungen gemäß der TrinkwV ist. Den Nachweis der gültigen Akkreditierung nach DIN EN ISO/IEC 17025 reiche ich mit dem Angebot ein.
Zu 2. Seit wann ist das Unternehmen in der ausgeschriebenen Leistungsart tätig?, Beschäftigtenzahl des gesamten Unternehmens, Anzahl der Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart, Anzahl der geringfügig Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart.
Zu 3. Benennung von mindestens 3 vergleichbaren Referenzen pro Leistungsart „Trinkwasseruntersuchung auf Legionellen, weitere mikrobiologische Parameter, Blei und/oder andere Schwermetalle“ von mindestens zwei verschiedenen Referenzgebern aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre. Vergleichbar sind Referenzen, deren Gegenstand dem Ausschreibungsgegenstand zumindest nahekommt. Die Referenzen müssen im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen und einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen. Alle Referenzen sollten in Summe mindestens 65 % der Anzahl der geschätzten Probeentnahmestellen der jeweiligen Lose erreichen. Bei Unterschreiten dieser Werte wird der Bieter aufgefordert, die Vergleichbarkeit der Referenzen zu erläutern.
Der ausgeschriebene Leistungsumfang pro Los ergibt sich aus den Anlagen C-03_I „Liegenschaftsübersicht“ und C-03_II „Losübersicht“. Die Mindestsumme der Referenzen (65%) beträgt (gerundet auf ganze Zahlen) für das Los 1: 452 Stück Probeentnahmestellen.
Aufgrund der Durchführung einer Stagnationsbeprobung auf Blei und andere Schwermetalle ist pro Gebäude eine Probeentnahmestelle notwendig. D. h., die angegebene Anzahl zu beprobender Gebäude entspricht der Anzahl von Probeentnahmestellen für die Untersuchung auf Blei und andere Schwermetalle. Hinweis: Es ist zulässig weitere Referenzen mit den geforderten Angaben beizufügen.
Hinweise: Bei Bietergemeinschaften reicht es aus, wenn die Referenzangaben für die gesamte Bietergemeinschaft nur einmalig im Vordruck des bevollmächtigten Mitglieds gemacht werden.
Der Bieter ist verpflichtet, die als Referenzgeber genannten Ansprechpersonen vor Angebotsabgabe auf die Datenschutzerklärung der Auftraggeberin unter http://www.bundesimmobilien.de/datenschutz hinzuweisen.
Die Referenzen werden überprüft. Der Bieter hat sicherzustellen, dass die Angaben korrekt sind und eine zuständige Person für die Vertragsabwicklung benannt ist, die die Leistung beurteilen kann. Bei der Abgabe eines Angebotes für mehrere Lose kann dieselbe Referenz für mehrere Lose benannt werden. Die Anforderungen an den Leistungsumfang erhöhen sich dadurch nicht. Bei der Abgabe eines Angebotes für mehrere Lose kann dieselbe Referenz für mehrere Lose benannt werden. Die Anforderungen an den Leistungsumfang erhöhen sich dadurch nicht.
Zu 4. Als Bietergemeinschaft ist die Art und der Umfang des Leistungsteils des jeweiligen Mitglieds zu benennen. Bei Einsatz einesUnterauftragnehmers sind die (Teil-)Leistungsbereiche zu beschreiben und der jeweilige Umfang zu benennen. Bei der Eignungsleihe nach § 47 VgV sind die Aspekte für die Erbringung der Leistung zu benennen.
“a) Teilnehmerfragen:
Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Verwendung des beigefügten Formblatts „FB Frage-Antwort“ ausschließlich über die...”
a) Teilnehmerfragen:
Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Verwendung des beigefügten Formblatts „FB Frage-Antwort“ ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden. Anfragen werden grundsätzlich nur beantwortet, wenn sie bis spätestens 25.07.2024 bei der e-Vergabe-Plattform eingehen. Die Auftraggeberin wird den Teilnehmern rechtzeitig angeforderte Auskünfte erteilen, soweit aus der Fragestellung die Relevanz für die Erstellung der Angebote ersichtlich ist. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. Die Teilnehmer haben sich zudem selbstständig und regelmäßig bis zum Ablauf der Angebotsfrist über Änderungen der Vergabeunterlagen sowie die Beantwortung von Fragen durch die Vergabestelle zu informieren und diese im Rahmen ihrer Angebotserstellung zu berücksichtigen. Auf der e-Vergabe-Platt-form registrierte Teilnehmer werden automatisch informiert. Eine Nichtberücksichtigung von Änderungen kann zum Ausschluss des Angebotes führen.
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b) Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an e-Vergabe HelpDesk:
Telefon: +49 (0) 22899 - 610 - 1234, E-Mail: ticket@bescha.bund.de
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c) Eine Ortsbesichtigung wird nicht angeboten.
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d) Für die Ausführung des Auftrags gelten darüber hinaus besondere Bedingungen (Ausführungsbedingungen i. S. d. § 128 Abs. 2 GWB) wie folgt:
Aufgrund der Sicherheitsbestimmungen einiger Liegenschaften ist ggf. in einem angemessenen zeitlichen Rahmen von fünf Werktagen vor Leistungsausführung eine schriftliche Aufstellung des eingesetzten, qualifizierten Personals auf der Liegenschaft bei der zuständigen Ansprechperson gemäß des Auftragsformulars (Anlage C-03_III der Vergabeunterlagen) einzureichen. Die Aufstellung muss den Namen und die Ausweisnummer umfassen, sowie bei Einsatz von Kraftfahrzeugen auf der Liegenschaft das Kraftfahrzeugkennzeichen.
Den Beschäftigten der Auftragnehmerin ist der Zutritt zu der Liegenschaft nur gegen Vorlage eines gültigen Personalausweises/Reisepasses gestattet.
Bei Vorliegen der Voraussetzungen der §§ 1 Abs. 3, 23 Abs. 5 und 34 Abs. 1 Bundespolizeigesetz können Beschäftigte von Fremdfirmen polizeilich überprüft werden, dies betrifft die Lose 2, 3, 4, 5, 12, 16, 17, 18, 19 und 23. Um eine rechtzeitige polizeiliche Überprüfung zu ermöglichen, haben Auftrag-nehmerinnen ihre Beschäftigten spätestens 2 Tage vor Auftragsausführung bei der die Liegenschaft nutzenden Bundespolizeidienststelle mit Vornamen, Namen und Geburtsdatum anzumelden. Die Bundespolizei kann Beschäftigte von Fremdfirmen, die sie nach Überprüfung als sicherheitsgefährdend für die Liegenschaft und die dort tätigen Bediensteten einstuft, vom Betreten der Liegenschaft ausschließen.
Der Zutritt zu Liegenschaften, die durch den Bundesgerichtshof (Los 20) genutzt werden, ist nur nach der Durchführung einer Zuverlässigkeitsprüfung auf Grundlage des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und Landesdatenschutzgesetz (LDSG) Baden-Württemberg durch das Landeskriminalamt Baden-Württemberg möglich. Diese dauert etwa 3-4 Wochen und wird direkt durch den Bundesgerichtshof veranlasst.
Bei sicherheitsrelevante Liegenschaften ist der Zutritt grundsätzlich sicherheitsüberprüftem Personal der Auftragnehmerin einschließlich Unterauftragnehmerin nach Sicherheitsüberprüfungsgesetz- SÜG vorbehalten. Es ist eine einfache Sicherheitsüberprüfung gem. § 8 Abs. 1 SÜG (sog. Ü1) für die Liegenschaften der Lose 2, 5 und 8 sowie eine erweiterte Sicherheitsüberprüfung nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 SÜG (sog. Ü2 Sab, vorbeugender personeller Sabotageschutz) für die Liegenschaft in Los 13 erforderlich.
Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, die entsprechenden Nachweise der für die Leistungserbringung einzusetzenden Beschäftigten, die bereits erfolgreich sicherheitsüberprüft sind (Ü1 und Ü2 Sab), innerhalb einer Woche nach Zuschlagserteilung vorzulegen.
Ersatzpersonal ist frühzeitig anzumelden, so dass die Sicherheitsüberprüfungen rechtzeitig eingeleitet und durchgeführt werden können. Erfahrungsgemäß ist durchschnittlich mit einer Bearbeitungszeit von 20 Wochen für eine einfache Sicherheitsüberprüfung (Ü1) und von 20 Wochen für die erweiterte Sicherheitsüberprüfung (Ü2 Sab) zu rechnen.
Es wird darauf hingewiesen, dass nach Maßgabe des Nutzers auch bei nach Sicherheitsstufe Ü1 und Ü2 Sab überprüftem Dienstleistungspersonal der Auftragnehmerin, zusätzlich die Begleitung durch Bedienstete der Nutzer erforderlich sein kann.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: t:022894990
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 228 94990📞 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Nationale Registrierungsnummer: 991-80032-33
Postleitzahl: 53119
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: verdingung@bundesimmobilien.de📧
Telefon: 000📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten. Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten. Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen
hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2024/S 119-365363 (2024-06-18)
Auftragsbekanntmachung (2024-07-30) Verfahren Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-08-08 09:00:00 📅
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 113
Quelle: OJS 2024/S 149-463485 (2024-07-30)
Auftragsbekanntmachung (2024-08-01) Verfahren Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-08-13 09:00:00 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“1. Eigenerklärung zur bestehenden Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung (s. Anlage B-03 der Vergabeunterlagen),
2. Angaben zu Umsätzen (s. Anlage B-03...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1. Eigenerklärung zur bestehenden Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung (s. Anlage B-03 der Vergabeunterlagen),
2. Angaben zu Umsätzen (s. Anlage B-03 der Vergabeunterlagen): zu 1. Geforderte Deckungssummen (pro Versicherungsjahr mindestens zweifach maximiert): Personenschäden: mindestens 2 Mio. € (pro Schadensfall), Sachschäden: mindestens 2 Mio. € (pro Schadensfall), Vermögensschäden: mindestens 2.000.000 € (pro Schadensfall), Schlüsselschäden: mindestens 1.000 € (pro Schadensfall).
Zu 2. Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens (netto) sowie zum Umsatz (netto) bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsart (Trinkwasseruntersuchung Legionellen, weitere mikrobiologische Parameter, Blei sowie andere Schwermetalle), jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Jahre.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2024/S 150-466905 (2024-08-01)