An der Lände Passau-Altstadt (Liegestellen A1 –A5 und A13 – A14 und an der Lände Passau-Lindau (Liegestellen L1 – L4) legen Fahrgastkabinenschiffe an, deren Abfall (auch Papier und Kartonagen, kein Bioabfall) von Montag-Sonntag und auch an Feiertagen zu entsorgen ist. Die Liegestelle Altstadt 14 darf nicht mit Fahrzeugen über 3,5 t befahren werden. Die Entsorgung der dort anlegenden Schiffe muss demnach mit einem Fahrzeug mit max. 3,5 to zulässigem Gesamtgewicht durchgeführt werden. Ein Ansprechpartner des Auftragsnehmers muss für den Auftraggeber von Montag - Freitag von 7:00 Uhr bis 16:00 Uhr, samstags, sowie an Sonn- und Feiertagen jeweils von 7:00 Uhr bis 12:00 Uhr erreichbar sein. Der Bedarf wird durch den Auftraggeber festgestellt und gemeldet. Im Durchschnitt wird eine Anfahrt pro Tag fällig. Der Auftraggeber übermittelt dem Auftragnehmer wöchentlich (donnerstags) eine Aufstellung. Diese enthält, welche Schiffe in der darauf folgenden Woche Entsorgungsbedarf haben und wo diese Schiffe liegen. Kurzfristige Nachmeldungen werden dem Auftragnehmer bis 15:00 Uhr des Vortages mitgeteilt. Die Laufzeit des Vertrages beginnt am 01.03.2025. Die Entsorgung von 4.800 Tonnen Abfall für die gesamte Vertragslaufzeit bildet die Obergrenze für diesen Rahmenvertrag.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-11-05.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-10-02.
Auftragsbekanntmachung (2024-10-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Vergabeverfahren Rahmenvertrag über bestimmte Entsorgungsdienstleistungen für die Stadtwerke Passau GmbH
Kurze Beschreibung:
“An der Lände Passau-Altstadt (Liegestellen A1 –A5 und A13 – A14 und an der Lände Passau-Lindau (Liegestellen L1 – L4) legen Fahrgastkabinenschiffe an, deren...”
Kurze Beschreibung
An der Lände Passau-Altstadt (Liegestellen A1 –A5 und A13 – A14 und an der Lände Passau-Lindau (Liegestellen L1 – L4) legen Fahrgastkabinenschiffe an, deren Abfall (auch Papier und Kartonagen, kein Bioabfall) von Montag-Sonntag und auch an Feiertagen zu entsorgen ist. Die Liegestelle Altstadt 14 darf nicht mit Fahrzeugen über 3,5 t befahren werden. Die Entsorgung der dort anlegenden Schiffe muss demnach mit einem Fahrzeug mit max. 3,5 to zulässigem Gesamtgewicht durchgeführt werden. Ein Ansprechpartner des Auftragsnehmers muss für den Auftraggeber von Montag - Freitag von 7:00 Uhr bis 16:00 Uhr, samstags, sowie an Sonn- und Feiertagen jeweils von 7:00 Uhr bis 12:00 Uhr erreichbar sein. Der Bedarf wird durch den Auftraggeber festgestellt und gemeldet. Im Durchschnitt wird eine Anfahrt pro Tag fällig. Der Auftraggeber übermittelt dem Auftragnehmer wöchentlich (donnerstags) eine Aufstellung. Diese enthält, welche Schiffe in der darauf folgenden Woche Entsorgungsbedarf haben und wo diese Schiffe liegen. Kurzfristige Nachmeldungen werden dem Auftragnehmer bis 15:00 Uhr des Vortages mitgeteilt. Die Laufzeit des Vertrages beginnt am 01.03.2025. Die Entsorgung von 4.800 Tonnen Abfall für die gesamte Vertragslaufzeit bildet die Obergrenze für diesen Rahmenvertrag.
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen📦 Beschreibung
Interne Kennung: AV227282-EU
Beschreibung der Beschaffung:
“An der Lände Passau-Altstadt (Liegestellen A1 –A5 und A13 – A14 und an der Lände Passau-Lindau (Liegestellen L1 – L4) legen Fahrgastkabinenschiffe an, deren...”
Beschreibung der Beschaffung
An der Lände Passau-Altstadt (Liegestellen A1 –A5 und A13 – A14 und an der Lände Passau-Lindau (Liegestellen L1 – L4) legen Fahrgastkabinenschiffe an, deren Abfall (auch Papier und Kartonagen, kein Bioabfall) von Montag-Sonntag und auch an Feiertagen zu entsorgen ist. Die Liegestelle Altstadt 14 darf nicht mit Fahrzeugen über 3,5 t befahren werden. Die Entsorgung der dort anlegenden Schiffe muss demnach mit einem Fahrzeug mit max. 3,5 to zulässigem Gesamtgewicht durchgeführt werden. Ein Ansprechpartner des Auftragsnehmers muss für den Auftraggeber von Montag - Freitag von 7:00 Uhr bis 16:00 Uhr, samstags, sowie an Sonn- und Feiertagen jeweils von 7:00 Uhr bis 12:00 Uhr erreichbar sein. Der Bedarf wird durch den Auftraggeber festgestellt und gemeldet. Im Durchschnitt wird eine Anfahrt pro Tag fällig. Der Auftraggeber übermittelt dem Auftragnehmer wöchentlich (donnerstags) eine Aufstellung. Diese enthält, welche Schiffe in der darauf folgenden Woche Entsorgungsbedarf haben und wo diese Schiffe liegen. Kurzfristige Nachmeldungen werden dem Auftragnehmer bis 15:00 Uhr des Vortages mitgeteilt. Die Laufzeit des Vertrages beginnt am 01.03.2025. Die Entsorgung von 4.800 Tonnen Abfall für die gesamte Vertragslaufzeit bildet die Obergrenze für diesen Rahmenvertrag.
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen📦
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Passau, Kreisfreie Stadt🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2025-03-01 📅
Datum des Endes: 2027-02-28 📅
Beschreibung
Maximale Verlängerungen: 2
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Der Vertrag tritt mit dem Zuschlag in Kraft. Die Leistungszeit beginnt davon abweichend am 1. März 2025. Der Vertrag endet mit Ablauf des 28. Februar 2027....”
Beschreibung der Optionen
Der Vertrag tritt mit dem Zuschlag in Kraft. Die Leistungszeit beginnt davon abweichend am 1. März 2025. Der Vertrag endet mit Ablauf des 28. Februar 2027. Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von sechs Monaten gekündigt wird, er endet jedoch spätestens mit Ablauf des 28. Februar 2029.
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Preis ✅ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-11-05 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️ Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅ Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Zusätzliche Informationen:
“Der Auftraggeber behält sich vor, im Rahmen der Aufklärung eine Kalkulation des Preises nach einer Vorlage des Auftraggebers und in dem dort geforderten...”
Zusätzliche Informationen
Der Auftraggeber behält sich vor, im Rahmen der Aufklärung eine Kalkulation des Preises nach einer Vorlage des Auftraggebers und in dem dort geforderten Detaillierungsgrad zu verlangen. Der Bieter verpflichtet sich mit Abgabe des Angebots, eine solche Kalkulation innerhalb der vorgegebenen Frist einzureichen und im Rahmen der Angebotserstellung so vorzubereiten, dass dies eingehalten werden kann.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“I. Erklärung des Bieters (BI) bzw. jedes Mitglieds der Bietergemeinschaft (MB): 1) BI/MB erklärt, dass keine Person, deren Verhalten seinem Unternehmen (UN)...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
I. Erklärung des Bieters (BI) bzw. jedes Mitglieds der Bietergemeinschaft (MB): 1) BI/MB erklärt, dass keine Person, deren Verhalten seinem Unternehmen (UN) zuzurechnen ist, nach den Straftatbeständen gem. § 123 Abs. 1 Nr.1-10 GWB rechtskräftig verurteilt o gegen UN keine Geldbuße nach § 30 des OWiG rechtskräftig festgesetzt worden ist; 2) BI/MB erklärt, dass UN keine Verstöße im Sinne von § 124 Abs. 1 o. gegen die Bestimmungen gem. §124 Abs. 2 GWB vorliegen; 3) BI/MB erklärt, dass er: a) die gewerberechtliche Voraussetzung für die Ausführung der Leistung selbst erfüllt o. durch Dritte (zu erläutern), falls er diese Voraussetzung nicht selbst erfüllt; b) er Mitarbeitern/Erfüllungsgehilfen des Auftraggebers (AG) und der Vergabestelle (VSt) keine Vorteile angeboten, versprochen oder gewährt hat; c) bei Rückfragen/weiteren Klärungsbedarf des AG, insbes. zur Eignung, Bitte um Erläuterungen oder Nachweise (z. B. Bescheinigung Sozialversich, GZR- o HR- Auszug, Bankerklärung, Personal) unverzüglich weitere gewünschte Angaben machen/Nachweise vorlegen wird; d) über eine gültige Haftpflichtversicherung verfügt, wonach BI bzw. alle MB sowie Nachunternehmer (NU) in angemessener Höhe versichert ist/sind er hiermit verbindlich zusichert, dass er im Falle der Beauftragung einer entsprechenden Versicherung abschließt; e) nicht zu einer Eintragung in einem Berufs- o. Handelsregister verpflichtet ist o. er darin eingetragen ist, Angabe von Nr/Register u.; f) AG unverzüglich informieren u ggf. aktualisierte Eigenerklärung sowie ggf. Nachweise abgeben wird, falls sich während des weiteren Verfahrens (vor o nach Angebotsabgabe) Änderungen an den von ihm vorstehend erklärten Sachverhalten oder anderen für ihn erkennbar relevanten Voraussetzung für eine Zuschlagserteilung ergeben. Sofern der BI (bzw. das MB) in der Vergangenheit Verstöße gegen Vorschriften begangen hat, die insbesondere gegen die Gesetzestreue und Zuverlässigkeit sprechen, mittlerweile jedoch geeignete Maßnahmen zur sog. Selbstreinigung im Sinne des § 142 i. V. m. § 125 GWB getroffen hat, so hat der BI (bzw. das MB)die Nachweise gemeinsam mit dem Angebot einzureichen.
4) Für BI/MB Angabe von vollständigem Firmennamen, Anschrift Hauptsitz, vollständigem Namen des Ansprechpartners für alle Rückfragen der VSt an den BI (Telefon, E-Mail); Angabe ob börsennotiertes Unternehmen; wirtschaftlich Berechtigter gem § 3 GwG, sofern Unternehmen nicht börsennotiert; Staatsangehörigkeit des wirtschaftlich Berechtigten, sofern Unternehmen nicht börsennotiert; Angabe ob BI/MB ein kleines oder mittleres Unternehmen ist.
Bei Bietergemeinschaften (BG) zusätzlich Angabe der Rechtsform der BG (derzeit u ab Beginn der Leistungserbringung), Erklärung über gesamtschuldnerische Haftung, Angabe eines bevollmächtigten Vertreters sowie Ansprechpartner für alle Rückfragen der VSt. zur BG o. deren Mitgliedern (Einzelperson) mit Telefon/E-Mail. AG kann auch ohne besonderen Anlass weitere Erkl, Angaben u ggf. Nachweise einschl Erkl u Nachweise zur Eignung, z. B. eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung o einen Nachweis über die Deckung der
Haftpflichtversicherung, innerhalb einer von ihm zu bestimmenden Frist verlangen.
II. Diese Anforderungen gelten entspr für einen NU/ein verbundenes UN, der/das wesentliche Leistungsanteile erbringen soll; von diesem ist eine Verpflichtungserkl mit entspr Angaben auf dem Formbl in den Vergabeunterlagen (VU) beizubringen (bei Unzumutbkt der Einreichung bereits mit dem Angebot Einreichung für NU auf Aufforderung der VSt vor abschl Wertung).
III. Erklärung zu Einverständnis mit der Speicherung/Verarbeitung der mitgeteilten personenbezogene Daten für das Vergabeverfahren, erforderliche Einwilligungen von Dritten müssen auf Anforderung des AG belegt werden.
IV. Verpflichtung zur Vertraulichkeit.
V. Für die Angaben sind die Formblätter in den herunterzuladenden VU zu verwenden.
VI. Angaben/Erklärungen/Nachweise (AEN), die von BI nicht bis zum Ablauf der Frist vorgelegt wurden, können bis zum Ablauf einer vom AG zu bestimmenden Nachfrist bei BI angefordert werden. Reicht der BI die geforderten AEN nicht innerhalb einer vom AG verbindlich gesetzten Nachfrist ein, so wird BI ausgeschlossen. AG ist nicht verpflichtet, BI Gelegenheit zur Ergänzung seiner Angaben nach Ablauf der Angebotsfrist zu geben, dazu aber im Rahmen der gesetzlichen Regelungen berechtigt.
VII. Weitere Anforderungen unter Eignungskriterien Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit und Technische und berufliche Leistungsfähigkeit gelten auch hier, soweit sie sich auf die Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister beziehen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“I. Angabe zum Umsatz (Umsatz allgemein und Umsatz mit vergleichbaren Aufträgen) der letzten 3 Geschäftsjahre jew. für 2021, 2022, 2023 (netto; nur Bieter...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
I. Angabe zum Umsatz (Umsatz allgemein und Umsatz mit vergleichbaren Aufträgen) der letzten 3 Geschäftsjahre jew. für 2021, 2022, 2023 (netto; nur Bieter allein, nicht Konzern/verbundene Unternehmen). Angaben zur Dauer des Geschäftsjahres (falls nicht mit Kalenderjahr identisch), für das die vorstehenden Angaben gemacht wurden, sowie zum Beginn der Geschäftstätigkeit (bei Aufnahme der Geschäftstätigkeitnach 2017). Verpflichtung, auf Anforderung des Auftraggebers unverzüglich Bilanzen/Bilanzauszüge für die beiden letzten Geschäftsjahre vorzulegen, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem der Bieter ansässig ist, vorgeschrieben ist.
II. Mindestanforderung für die Berücksichtigung des Angebotes ist ein durchschnittlicher Umsatz des Bieters über die angegebenen drei Jahre in der Spalte „Umsatz allgemein in Euro (netto)“, der mindestens doppelt so hoch ist wie der geschätzte jährliche Wert des Rahmenvertrages (Gesamtmenge von EUR 360.000,00 in einem durchschnittlichen vollen Vertragsjahr (entspr. weniger in Teiljahren)). Diese Mindestanforderung stellt lediglich eine formale Untergrenze und trifft keine Aussage über die angemessene Unternehmensgröße eines Vertragspartners.
III. Weitere Anforderungen unter Eignungskriterien Eignung zur Berufsausübung und Technische und berufliche Leistungsfähigkeit gelten auch hier, soweit sie sich auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit beziehen.
“I. Angabe von einer oder mehreren Referenzen für in den letzten drei Jahren erfolgreich abgeschlossene (Teil-) Leistungen, die mit der zu vergebenden...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
I. Angabe von einer oder mehreren Referenzen für in den letzten drei Jahren erfolgreich abgeschlossene (Teil-) Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, was der Fall ist, wenn die Leistung nach Art (es muss sich um regelmäßig u. zeitgenau zu erbringende Entsorgungsleistungen handeln, bei denen der Abfall nach Vorgaben des Auftraggebers abgeholt und entsorgt wird) Umfang (Die Menge des Abfalls muss mit der Menge gemäß Ausschreibungsunterlagen vergleichbar sein) , Komplexität (Es müssen wechselnde Mengenanforderungen bewältigt werden) und Aufgabenstellung dem ausgeschriebenen Auftrag entspricht, mit folgenden Angaben: Name des Auftragnehmers (AN) der Referenz (insbes. bei Bietergemeinschaften),Referenzauftraggeber (Referenz AG) (voller Name) und Art des Auftraggebers, Zeitpunkt/Zeitraum der Leistungserbringung; Beschreibung von Art und Umfang der eigenen Leistungen des Bieters bzw. des Nachunternehmers, der diese Referenz erbracht hat (ggf. in Abgrenzung zu Leistungen anderer Unternehmen in dem Auftrag, z. B. hier nicht einbezogene Nachunternehmer, ARGE- Partner) sowie weitere Angaben zur Vergleichbarkeit, Besonderheiten des Auftrags, ggf. Bemerkungen; Ansprechpartner des Auftraggebers (Name) einschl. Telefon und ggf. Fax, E-Mail für Rückfragen. Der Bieter erklärt sich durch Angabe der Referenzen mit einer Nachfrage des Auftraggebers bei den jeweiligen Referenz AG ohne seine gesonderte Zustimmung einverstanden. Die Angabe eines Ansprechpartners bereits im Angebot ist jedoch nicht zwingenderforderlich. Die Referenzen sind auf Anforderung durch eine Bescheinigung des Referenz AG zu belegen, die Vorlage einer Bescheinigung anstelle des vollständig ausgefüllten Formulars genügt jedoch nicht. Falls der Bieter keine eigenen Referenzen, sondern Referenzen anderer Unternehmen nennt, muss er unter "Bemerkungen" erläutern, warum er sich auf die Referenz berufen kann. Dies gilt auch für Referenzen von Konzernunternehmen/Unternehmen, mit denen der Bieter gesellschaftsrechtlich verbunden ist. Fehlen solche Ausführungen oder sind diese nicht nachvollziehbar, kann die Referenz nicht berücksichtigt werden. Die Eintragung kann nicht durch Beifügung von Unternehmensprospekten oder Ähnliches ersetzt werden. Der AG ist insbesondere nicht verpflichtet, sich Angaben aus Unternehmensprospekten oder ähnlichem „zusammenzusuchen“. Wenn nicht alle geforderten Felder zu einer Referenz ausgefüllt werden, kann die Referenz mangels Überprüfbarkeit nicht berücksichtigt werden. Wenn eine oder mehrere Mindestanforderungen nicht erfüllt ist/sind, kann die Referenz deswegen nicht berücksichtigt werden.
II. Angaben zur Anzahl der jahresdurchschnittlich Beschäftigten jew. für 2021, 2022, 2023. 3) Der Bieter (bzw. das Mitglied der Bietergemeinschaft) bestätigt - mit Abgabe eines Angebots dass er ein zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb gem. § 56 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes in Verbindung mit der EfbV DIN/EN ISO 9001 oder mind. gleichwertig ist (Zertifikate nach §52 KrW/AbfG). Auf Anforderung des Auftraggebers hat der Auftragnehmer eine Kopie des aktuellen Überwachungszertifikates vorzulegen. 4) Angabe der Normen, nach denen der Bieter insbesondere bezüglich Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz zertifiziert ist (z. B. ISO 9001, SCC, ISO 14001) 5) Auf Anforderung des Auftraggebers legt der Bieter (bzw. das Mitglied der Bietergemeinschaft) innerhalb der vom Auftraggeber vorgegebenen Frist das entsprechende Zertifikat vor. Der Auftraggeber hat auch das Recht, diesen Status auf Online-Plattformen abzufragen. 6) Angabe der Berufsgenossenschaft (Unfallversicherung des Bieters).
III. Die Vorgaben gem. Eignungskriterium Eignung zur Berufsausübung und der Beschreibung der Beschaffung gelten entsprechend
IV. Weitere Anforderungen unter Eignungskriterien Eignung zur Berufsausübung und wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit gelten auch hier, soweit sie sich auf die technische und berufliche Leistungsfähigkeit beziehen. Möglicherweise geforderte Mindeststandards.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund: prof-misconduct
Beschreibung der Ausschlussgründe:
“Der Bieter (bzw. das Mitglied der Bietergemeinschaft) erklärt, dass keine Person, deren Verhalten seinem Unternehmen zuzurechnen ist, nach den...”
Beschreibung der Ausschlussgründe
Der Bieter (bzw. das Mitglied der Bietergemeinschaft) erklärt, dass keine Person, deren Verhalten seinem Unternehmen zuzurechnen ist, nach den Straftatbeständen gem. § 123 Abs. 1 Nr. 1-10 GWB rechtskräftig verurteilt oder gegen sein Unternehmen keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist. Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Vorgenannten stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich. Sofern der Bieter/das Mitglied der Bietergemeinschaft in der Vergangenheit Verstöße gegen Vorschriften begangen hat, die insbesondere gegen die Gesetzestreue und Zuverlässigkeit sprechen, mittlerweile jedoch geeignete Maßnahmen zur sog. Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB getroffen hat, so hat der Bieter/das Mitglied der Bietergemeinschaft die Nachweise gemeinsam mit dem Angebot einzureichen.
Der Bieter bzw. jedes Mitglied der Bietergemeinschaft erklärt, dass keine Verstöße im Sinne von § 124 Abs. 1 und kein Ausschlussgrund gem. § 21 Abs. 1 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, nach § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes oder § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes vorliegt.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Südbayern
Nationale Registrierungsnummer: +49 8921762411
Postleitzahl: 80538
Postort: München
Region: München, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Telefon: +49 8921762411📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Notice information
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-10-02+02:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 193-597303 (2024-10-02)