Vergabeverfahren zum Abschluss von Verträgen zum Wiedereinsatzmanagement (Teil: Logistik und Verwaltung) von Hilfsmitteln der AOK Baden-Württemberg und der Pflegekasse bei der AOK Baden-Württemberg
Nach § 33 Abs. 1 SGB V und § 40 Abs. 1 SGB XI haben Versicherte Anspruch auf eine Versorgung mit Hilfsmitteln und Pflegehilfsmitteln. Gemäß § 33 Abs. 5 SGB V und § 40 Abs. 3 SGB XI können bzw. sollen diese Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel (nachfolgend zur Vereinfachung in beiden Fällen Hilfsmittel genannt) leihweise zur Verfügung gestellt werden. Die mit der leihweisen Versorgung verbundene Logistik und Verwaltung des Hilfsmittelbestandes der Auftraggeberinnen ist Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung (EU-weites offenes Verfahren) zum Abschluss von Verträgen zum Wiedereinsatzmanagement (Teil: Logistik und Verwaltung) von Hilfsmitteln der AOK Baden-Württemberg und der Pflegekasse bei der AOK Baden-Württemberg (i. F.: die Auftraggeberinnen) in HilfsmittelLogistikCentern (HLC). Die Leistungen werden in 6 Gebietslosen ausgeschrieben. Auf die unter "zusätzliche Angaben" dargestellte Zuschlagslimitierung wird hingewiesen. Die Auftraggeberinnen schreiben das Wiedereinsatzmanagement: Logistik und Verwaltung für einen Zeitraum von 24 Monaten aus. Die Laufzeit der Verträge beginnt am 26.09.2024 und endet mit Ablauf des 30.09.2026. Auf die unter "Laufzeit" dargestellten Verlängerungsoptionen wird hingewiesen. Eine Übersicht über das für jedes Gebietslos angesetzte Höchstabrufvolumen ist Abschnitt 3.3 der Bewerbungsbedingungen zu entnehmen. Zum Leistungsinhalt gehören insbesondere: - Einmalige Übernahme des bisherigen Lagerbestandes - Rückholung der Hilfsmittel - Transport: unreine und gereinigte Hilfsmittel getrennt voneinander - Abholung im Wohnbereich der Versicherten nach Terminwunsch, inklusive ggf. Demontage und Identitätskontrolle - Reinigung, Desinfektion und Trocknung zurückgeholter Hilfsmittel - Reparaturbedarfsermittlung: zurückgeholte Hilfsmittel sind darauf zu überprüfen, ob ein Wiedereinsatz möglich und wirtschaftlich ist - Entsorgung der nicht mehr wiedereinsatzfähigen Hilfsmittel - sachgemäße Lagerung der Hilfsmittel = Lagerhaltung unreine und gereinigte Hilfsmittel getrennt voneinander - fachlich fundierte Bestandsauswahl der angefragten Hilfsmittel und deren Auslieferung an Leistungserbringer - Inventarisierung des Hilfsmittelbestandes - Elektronische Verwaltung des Hilfsmittelbestandes und Datenübermittlung an das HLC-Web-Archiv - jährliche Inventur des Hilfsmittelbestandes - Bereitstellung einer Telefonanlage und Erreichbarkeit für Anfragen der Auftraggeberinnen und Leistungserbringer sowie Rückholanfragen von Versicherten bzw. deren Angehörigen. Die Beschaffung der leihweise zur Verfügung gestellten Hilfsmittel selbst fällt nicht in den Beschaffungsbedarf dieser Ausschreibung.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-02-27.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-01-23.
Auftragsbekanntmachung (2024-01-23) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Vergabeverfahren zum Abschluss von Verträgen zum Wiedereinsatzmanagement (Teil: Logistik und Verwaltung) von Hilfsmitteln der AOK Baden-Württemberg und der Pflegekasse bei der AOK Baden-Württemberg
Referenznummer: Vergabeverfahren Nr. 2024-01
Kurze Beschreibung:
“Nach § 33 Abs. 1 SGB V und § 40 Abs. 1 SGB XI haben Versicherte Anspruch auf eine Versorgung mit Hilfsmitteln und Pflegehilfsmitteln. Gemäß § 33 Abs. 5 SGB...”
Kurze Beschreibung
Nach § 33 Abs. 1 SGB V und § 40 Abs. 1 SGB XI haben Versicherte Anspruch auf eine Versorgung mit Hilfsmitteln und Pflegehilfsmitteln. Gemäß § 33 Abs. 5 SGB V und § 40 Abs. 3 SGB XI können bzw. sollen diese Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel (nachfolgend zur Vereinfachung in beiden Fällen Hilfsmittel genannt) leihweise zur Verfügung gestellt werden. Die mit der leihweisen Versorgung verbundene Logistik und Verwaltung des Hilfsmittelbestandes der Auftraggeberinnen ist Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung (EU-weites offenes Verfahren) zum Abschluss von Verträgen zum Wiedereinsatzmanagement (Teil: Logistik und Verwaltung) von Hilfsmitteln der AOK Baden-Württemberg und der Pflegekasse bei der AOK Baden-Württemberg (i. F.: die Auftraggeberinnen) in HilfsmittelLogistikCentern (HLC). Die Leistungen werden in 6 Gebietslosen ausgeschrieben. Auf die unter "zusätzliche Angaben" dargestellte Zuschlagslimitierung wird hingewiesen. Die Auftraggeberinnen schreiben das Wiedereinsatzmanagement: Logistik und Verwaltung für einen Zeitraum von 24 Monaten aus. Die Laufzeit der Verträge beginnt am 26.09.2024 und endet mit Ablauf des 30.09.2026. Auf die unter "Laufzeit" dargestellten Verlängerungsoptionen wird hingewiesen. Eine Übersicht über das für jedes Gebietslos angesetzte Höchstabrufvolumen ist Abschnitt 3.3 der Bewerbungsbedingungen zu entnehmen. Zum Leistungsinhalt gehören insbesondere: - Einmalige Übernahme des bisherigen Lagerbestandes - Rückholung der Hilfsmittel - Transport: unreine und gereinigte Hilfsmittel getrennt voneinander - Abholung im Wohnbereich der Versicherten nach Terminwunsch, inklusive ggf. Demontage und Identitätskontrolle - Reinigung, Desinfektion und Trocknung zurückgeholter Hilfsmittel - Reparaturbedarfsermittlung: zurückgeholte Hilfsmittel sind darauf zu überprüfen, ob ein Wiedereinsatz möglich und wirtschaftlich ist - Entsorgung der nicht mehr wiedereinsatzfähigen Hilfsmittel - sachgemäße Lagerung der Hilfsmittel = Lagerhaltung unreine und gereinigte Hilfsmittel getrennt voneinander - fachlich fundierte Bestandsauswahl der angefragten Hilfsmittel und deren Auslieferung an Leistungserbringer - Inventarisierung des Hilfsmittelbestandes - Elektronische Verwaltung des Hilfsmittelbestandes und Datenübermittlung an das HLC-Web-Archiv - jährliche Inventur des Hilfsmittelbestandes - Bereitstellung einer Telefonanlage und Erreichbarkeit für Anfragen der Auftraggeberinnen und Leistungserbringer sowie Rückholanfragen von Versicherten bzw. deren Angehörigen. Die Beschaffung der leihweise zur Verfügung gestellten Hilfsmittel selbst fällt nicht in den Beschaffungsbedarf dieser Ausschreibung.
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Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen des Gesundheitswesens📦 Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 2
1️⃣
Interne Kennung: 1
Titel: Gebietslos 1
Beschreibung der Beschaffung:
“Nach § 33 Abs. 1 SGB V und § 40 Abs. 1 SGB XI haben Versicherte Anspruch auf eine Versorgung mit Hilfsmitteln und Pflegehilfsmitteln. Gemäß § 33 Abs. 5 SGB...”
Beschreibung der Beschaffung
Nach § 33 Abs. 1 SGB V und § 40 Abs. 1 SGB XI haben Versicherte Anspruch auf eine Versorgung mit Hilfsmitteln und Pflegehilfsmitteln. Gemäß § 33 Abs. 5 SGB V und § 40 Abs. 3 SGB XI können bzw. sollen diese Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel (nachfolgend zur Vereinfachung in beiden Fällen Hilfsmittel genannt) leihweise zur Verfügung gestellt werden. Die mit der leihweisen Versorgung verbundene Logistik und Verwaltung des Hilfsmittelbestandes der Auftraggeberinnen ist Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung (EU-weites offenes Verfahren) zum Abschluss von Verträgen zum Wiedereinsatzmanagement (Teil: Logistik und Verwaltung) von Hilfsmitteln der AOK Baden-Württemberg und der Pflegekasse bei der AOK Baden-Württemberg (i. F.: die Auftraggeberinnen) in HilfsmittelLogistikCentern (HLC). Die Leistungen werden in insgesamt 6 Gebietslosen ausgeschrieben. Das Gebietslos 1 umfasst die Landkreise Ortenaukreis, Emmendingen, Breisgau-Hochschwarzwald, Stadtkreis Freiburg, Landkreise Rottweil, Schwarzwald-Baar-Kreis, Tuttlingen, Konstanz, Waldshut-Tiengen und Lörrach. Auf die unter "zusätzliche Angaben" dargestellte Zuschlagslimitierung wird hingewiesen. Die Auftraggeberinnen schreiben das Wiedereinsatzmanagement: Logistik und Verwaltung für einen Zeitraum von 24 Monaten aus. Die Laufzeit der Verträge beginnt am 26.09.2024 und endet mit Ablauf des 30.09.2026. Auf die unter "Laufzeit" dargestellten Verlängerungsoptionen wird hingewiesen. Eine Übersicht über das für jedes Gebietslos angesetzte Höchstabrufvolumen ist Abschnitt 3.3 der Bewerbungsbedingungen zu entnehmen. Zum Leistungsinhalt gehören insbesondere: - Einmalige Übernahme des bisherigen Lagerbestandes - Rückholung der Hilfsmittel - Transport: unreine und gereinigte Hilfsmittel getrennt voneinander - Abholung im Wohnbereich der Versicherten nach Terminwunsch, inklusive ggf. Demontage und Identitätskontrolle - Reinigung, Desinfektion und Trocknung zurückgeholter Hilfsmittel - Reparaturbedarfsermittlung: zurückgeholte Hilfsmittel sind darauf zu überprüfen, ob ein Wiedereinsatz möglich und wirtschaftlich ist - Entsorgung der nicht mehr wiedereinsatzfähigen Hilfsmittel - sachgemäße Lagerung der Hilfsmittel = Lagerhaltung unreine und gereinigte Hilfsmittel getrennt voneinander - fachlich fundierte Bestandsauswahl der angefragten Hilfsmittel und deren Auslieferung an Leistungserbringer - Inventarisierung des Hilfsmittelbestandes - Elektronische Verwaltung des Hilfsmittelbestandes und Datenübermittlung an das HLC-Web-Archiv - jährliche Inventur des Hilfsmittelbestandes - Bereitstellung einer Telefonanlage und Erreichbarkeit für Anfragen der Auftraggeberinnen und Leistungserbringer sowie Rückholanfragen von Versicherten bzw. deren Angehörigen. Die Beschaffung der leihweise zur Verfügung gestellten Hilfsmittel selbst fällt nicht in den Beschaffungsbedarf dieser Ausschreibung.
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Zusätzliche Informationen:
“Zuschlagskriterien: Alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Die für den Zuschlag nach Erreichen der vierten Wertungsstufe...”
Zusätzliche Informationen
Zuschlagskriterien: Alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Die für den Zuschlag nach Erreichen der vierten Wertungsstufe maßgebliche Wirtschaftlichkeitsbewertung wird je Gebietslos nach Maßgabe des Zuschlagskriteriums der Wirtschaftlichkeit der Preise nach näherer Maßgabe der Bewerbungsbedingungen vorgenommen (vgl. hierzu u.a. Ziffer 2.19 der Bewerbungsbedingungen). Zuschlagslimitierung: Jeder Bieter kann ein Angebot auf beliebig viele Gebietslose abgeben; die Zahl der möglichen Zuschläge ist jedoch auf höchstens zwei Gebietslose je Bieter begrenzt. Die Begrenzung der Anzahl von Zuschlägen, welche ein Bieter erhalten kann, gilt auch für Bieter, die sich zugleich als Mitglied einer oder mehrerer Bietergemeinschaften beteiligen; insoweit gilt die Begrenzung für alle Zuschläge, die insgesamt auf die Angebote eines Einzelbieters und der Bietergemeinschaft(en), deren Mitglied der Einzelbieter ist, erteilt werden. Das Nähere ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen des Gesundheitswesens📦
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Es handelt sich um ein Baden-Württemberg weites Verfahren. NUTS-Code DE1”
Ort der Leistung: Stuttgart, Stadtkreis🏙️
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung:
“Die Verträge haben eine Laufzeit vom 26.09.2024 bis zum 30.09.2026. Die Auftraggeberinnen haben das Recht, die Vertragslaufzeit insgesamt oder begrenzt auf...”
Weitere Informationen zur Verlängerung
Die Verträge haben eine Laufzeit vom 26.09.2024 bis zum 30.09.2026. Die Auftraggeberinnen haben das Recht, die Vertragslaufzeit insgesamt oder begrenzt auf den räumlichen Geltungsbereich eines oder mehrerer Gebietslose ein- oder zweimal um jeweils ein weiteres Jahr, bis längstens zum 30.09.2028, zu verlängern ("Verlängerungsoption"). Die Verlängerungsoption ist durch schriftliche Mitteilung gegenüber dem Auftragnehmer auszuüben. Die schriftliche Mitteilung muss dem Auftragnehmer jeweils spätestens vier Monate vor Ende der Vertragslaufzeit zugehen. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Verlängerung des Vertrages besteht nicht.
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Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
2️⃣
Interne Kennung: 2
Titel: Gebietslos 2
Beschreibung der Beschaffung:
“Nach § 33 Abs. 1 SGB V und § 40 Abs. 1 SGB XI haben Versicherte Anspruch auf eine Versorgung mit Hilfsmitteln und Pflegehilfsmitteln. Gemäß § 33 Abs. 5 SGB...”
Beschreibung der Beschaffung
Nach § 33 Abs. 1 SGB V und § 40 Abs. 1 SGB XI haben Versicherte Anspruch auf eine Versorgung mit Hilfsmitteln und Pflegehilfsmitteln. Gemäß § 33 Abs. 5 SGB V und § 40 Abs. 3 SGB XI können bzw. sollen diese Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel (nachfolgend zur Vereinfachung in beiden Fällen Hilfsmittel genannt) leihweise zur Verfügung gestellt werden. Die mit der leihweisen Versorgung verbundene Logistik und Verwaltung des Hilfsmittelbestandes der Auftraggeberinnen ist Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung (EU-weites offenes Verfahren) zum Abschluss von Verträgen zum Wiedereinsatzmanagement (Teil: Logistik und Verwaltung) von Hilfsmitteln der AOK Baden-Württemberg und der Pflegekasse bei der AOK Baden-Württemberg (i. F.: die Auftraggeberinnen) in HilfsmittelLogistikCentern (HLC). Die Leistungen werden in insgesamt 6 Gebietslosen ausgeschrieben. Das Gebietslos 2 umfasst die Landkreise Bodenseekreis, Ravensburg, Sigmaringen, Biberach, Alb-Donau-Kreis und den Stadtkreis Ulm. Auf die unter "zusätzliche Angaben" dargestellte Zuschlagslimitierung wird hingewiesen. Die Auftraggeberinnen schreiben das Wiedereinsatzmanagement: Logistik und Verwaltung für einen Zeitraum von 24 Monaten aus. Die Laufzeit der Verträge beginnt am 26.09.2024 und endet mit Ablauf des 30.09.2026. Auf die unter "Laufzeit" dargestellten Verlängerungsoptionen wird hingewiesen. Eine Übersicht über das für jedes Gebietslos angesetzte Höchstabrufvolumen ist Abschnitt 3.3 der Bewerbungsbedingungen zu entnehmen. Zum Leistungsinhalt gehören insbesondere: - Einmalige Übernahme des bisherigen Lagerbestandes - Rückholung der Hilfsmittel - Transport: unreine und gereinigte Hilfsmittel getrennt voneinander - Abholung im Wohnbereich der Versicherten nach Terminwunsch, inklusive ggf. Demontage und Identitätskontrolle - Reinigung, Desinfektion und Trocknung zurückgeholter Hilfsmittel - Reparaturbedarfsermittlung: zurückgeholte Hilfsmittel sind darauf zu überprüfen, ob ein Wiedereinsatz möglich und wirtschaftlich ist - Entsorgung der nicht mehr wiedereinsatzfähigen Hilfsmittel - sachgemäße Lagerung der Hilfsmittel = Lagerhaltung unreine und gereinigte Hilfsmittel getrennt voneinander - fachlich fundierte Bestandsauswahl der angefragten Hilfsmittel und deren Auslieferung an Leistungserbringer - Inventarisierung des Hilfsmittelbestandes - Elektronische Verwaltung des Hilfsmittelbestandes und Datenübermittlung an das HLC-Web-Archiv - jährliche Inventur des Hilfsmittelbestandes - Bereitstellung einer Telefonanlage und Erreichbarkeit für Anfragen der Auftraggeberinnen und Leistungserbringer sowie Rückholanfragen von Versicherten bzw. deren Angehörigen. Die Beschaffung der leihweise zur Verfügung gestellten Hilfsmittel selbst fällt nicht in den Beschaffungsbedarf dieser Ausschreibung.
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Los-Identifikationsnummer: LOT-0003
3️⃣
Interne Kennung: 3
Titel: Gebietslos 3
Beschreibung der Beschaffung:
“Nach § 33 Abs. 1 SGB V und § 40 Abs. 1 SGB XI haben Versicherte Anspruch auf eine Versorgung mit Hilfsmitteln und Pflegehilfsmitteln. Gemäß § 33 Abs. 5 SGB...”
Beschreibung der Beschaffung
Nach § 33 Abs. 1 SGB V und § 40 Abs. 1 SGB XI haben Versicherte Anspruch auf eine Versorgung mit Hilfsmitteln und Pflegehilfsmitteln. Gemäß § 33 Abs. 5 SGB V und § 40 Abs. 3 SGB XI können bzw. sollen diese Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel (nachfolgend zur Vereinfachung in beiden Fällen Hilfsmittel genannt) leihweise zur Verfügung gestellt werden. Die mit der leihweisen Versorgung verbundene Logistik und Verwaltung des Hilfsmittelbestandes der Auftraggeberinnen ist Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung (EU-weites offenes Verfahren) zum Abschluss von Verträgen zum Wiedereinsatzmanagement (Teil: Logistik und Verwaltung) von Hilfsmitteln der AOK Baden-Württemberg und der Pflegekasse bei der AOK Baden-Württemberg (i. F.: die Auftraggeberinnen) in HilfsmittelLogistikCentern (HLC). Die Leistungen werden in insgesamt 6 Gebietslosen ausgeschrieben. Das Gebietslos 3 umfasst die Landkreise Göppingen, Esslingen, Reutlingen, Tübingen und Zollernalbkreis. Auf die unter "zusätzliche Angaben" dargestellte Zuschlagslimitierung wird hingewiesen. Die Auftraggeberinnen schreiben das Wiedereinsatzmanagement: Logistik und Verwaltung für einen Zeitraum von 24 Monaten aus. Die Laufzeit der Verträge beginnt am 26.09.2024 und endet mit Ablauf des 30.09.2026. Auf die unter "Laufzeit" dargestellten Verlängerungsoptionen wird hingewiesen. Eine Übersicht über das für jedes Gebietslos angesetzte Höchstabrufvolumen ist Abschnitt 3.3 der Bewerbungsbedingungen zu entnehmen. Zum Leistungsinhalt gehören insbesondere: - Einmalige Übernahme des bisherigen Lagerbestandes - Rückholung der Hilfsmittel - Transport: unreine und gereinigte Hilfsmittel getrennt voneinander - Abholung im Wohnbereich der Versicherten nach Terminwunsch, inklusive ggf. Demontage und Identitätskontrolle - Reinigung, Desinfektion und Trocknung zurückgeholter Hilfsmittel - Reparaturbedarfsermittlung: zurückgeholte Hilfsmittel sind darauf zu überprüfen, ob ein Wiedereinsatz möglich und wirtschaftlich ist - Entsorgung der nicht mehr wiedereinsatzfähigen Hilfsmittel - sachgemäße Lagerung der Hilfsmittel = Lagerhaltung unreine und gereinigte Hilfsmittel getrennt voneinander - fachlich fundierte Bestandsauswahl der angefragten Hilfsmittel und deren Auslieferung an Leistungserbringer - Inventarisierung des Hilfsmittelbestandes - Elektronische Verwaltung des Hilfsmittelbestandes und Datenübermittlung an das HLC-Web-Archiv - jährliche Inventur des Hilfsmittelbestandes - Bereitstellung einer Telefonanlage und Erreichbarkeit für Anfragen der Auftraggeberinnen und Leistungserbringer sowie Rückholanfragen von Versicherten bzw. deren Angehörigen. Die Beschaffung der leihweise zur Verfügung gestellten Hilfsmittel selbst fällt nicht in den Beschaffungsbedarf dieser Ausschreibung.
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Los-Identifikationsnummer: LOT-0004
4️⃣
Interne Kennung: 4
Titel: Gebietslos 4
Beschreibung der Beschaffung:
“Nach § 33 Abs. 1 SGB V und § 40 Abs. 1 SGB XI haben Versicherte Anspruch auf eine Versorgung mit Hilfsmitteln und Pflegehilfsmitteln. Gemäß § 33 Abs. 5 SGB...”
Beschreibung der Beschaffung
Nach § 33 Abs. 1 SGB V und § 40 Abs. 1 SGB XI haben Versicherte Anspruch auf eine Versorgung mit Hilfsmitteln und Pflegehilfsmitteln. Gemäß § 33 Abs. 5 SGB V und § 40 Abs. 3 SGB XI können bzw. sollen diese Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel (nachfolgend zur Vereinfachung in beiden Fällen Hilfsmittel genannt) leihweise zur Verfügung gestellt werden. Die mit der leihweisen Versorgung verbundene Logistik und Verwaltung des Hilfsmittelbestandes der Auftraggeberinnen ist Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung (EU-weites offenes Verfahren) zum Abschluss von Verträgen zum Wiedereinsatzmanagement (Teil: Logistik und Verwaltung) von Hilfsmitteln der AOK Baden-Württemberg und der Pflegekasse bei der AOK Baden-Württemberg (i. F.: die Auftraggeberinnen) in HilfsmittelLogistikCentern (HLC). Die Leistungen werden in insgesamt 6 Gebietslosen ausgeschrieben. Das Gebietslos 4 umfasst die Landkreise Karlsruhe, Enzkreis, Rastatt, Calw, Freudenstadt sowie die Stadtkreise Karlsruhe, Pforzheim und Baden-Baden. Auf die unter "zusätzliche Angaben" dargestellte Zuschlagslimitierung wird hingewiesen. Die Auftraggeberinnen schreiben das Wiedereinsatzmanagement: Logistik und Verwaltung für einen Zeitraum von 24 Monaten aus. Die Laufzeit der Verträge beginnt am 26.09.2024 und endet mit Ablauf des 30.09.2026. Auf die unter "Laufzeit" dargestellten Verlängerungsoptionen wird hingewiesen. Eine Übersicht über das für jedes Gebietslos angesetzte Höchstabrufvolumen ist Abschnitt 3.3 der Bewerbungsbedingungen zu entnehmen. Zum Leistungsinhalt gehören insbesondere: - Einmalige Übernahme des bisherigen Lagerbestandes - Rückholung der Hilfsmittel - Transport: unreine und gereinigte Hilfsmittel getrennt voneinander - Abholung im Wohnbereich der Versicherten nach Terminwunsch, inklusive ggf. Demontage und Identitätskontrolle - Reinigung, Desinfektion und Trocknung zurückgeholter Hilfsmittel - Reparaturbedarfsermittlung: zurückgeholte Hilfsmittel sind darauf zu überprüfen, ob ein Wiedereinsatz möglich und wirtschaftlich ist - Entsorgung der nicht mehr wiedereinsatzfähigen Hilfsmittel - sachgemäße Lagerung der Hilfsmittel = Lagerhaltung unreine und gereinigte Hilfsmittel getrennt voneinander - fachlich fundierte Bestandsauswahl der angefragten Hilfsmittel und deren Auslieferung an Leistungserbringer - Inventarisierung des Hilfsmittelbestandes - Elektronische Verwaltung des Hilfsmittelbestandes und Datenübermittlung an das HLC-Web-Archiv - jährliche Inventur des Hilfsmittelbestandes - Bereitstellung einer Telefonanlage und Erreichbarkeit für Anfragen der Auftraggeberinnen und Leistungserbringer sowie Rückholanfragen von Versicherten bzw. deren Angehörigen. Die Beschaffung der leihweise zur Verfügung gestellten Hilfsmittel selbst fällt nicht in den Beschaffungsbedarf dieser Ausschreibung. Beschreibung der Beschaffung Landkreise Karlsruhe, Enzkreis, Rastatt, Calw, Freudenstadt, Stadtkreise Karlsruhe, Pforzheim, Baden-Baden
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Los-Identifikationsnummer: LOT-0005
5️⃣
Interne Kennung: 5
Titel: Gebietslos 5
Beschreibung der Beschaffung:
“Nach § 33 Abs. 1 SGB V und § 40 Abs. 1 SGB XI haben Versicherte Anspruch auf eine Versorgung mit Hilfsmitteln und Pflegehilfsmitteln. Gemäß § 33 Abs. 5 SGB...”
Beschreibung der Beschaffung
Nach § 33 Abs. 1 SGB V und § 40 Abs. 1 SGB XI haben Versicherte Anspruch auf eine Versorgung mit Hilfsmitteln und Pflegehilfsmitteln. Gemäß § 33 Abs. 5 SGB V und § 40 Abs. 3 SGB XI können bzw. sollen diese Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel (nachfolgend zur Vereinfachung in beiden Fällen Hilfsmittel genannt) leihweise zur Verfügung gestellt werden. Die mit der leihweisen Versorgung verbundene Logistik und Verwaltung des Hilfsmittelbestandes der Auftraggeberinnen ist Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung (EU-weites offenes Verfahren) zum Abschluss von Verträgen zum Wiedereinsatzmanagement (Teil: Logistik und Verwaltung) von Hilfsmitteln der AOK Baden-Württemberg und der Pflegekasse bei der AOK Baden-Württemberg (i. F.: die Auftraggeberinnen) in HilfsmittelLogistikCentern (HLC). Die Leistungen werden in insgesamt 6 Gebietslosen ausgeschrieben. Das Gebietslos 5 umfasst die Landkreise Stuttgart, Böblingen, Ludwigsburg, Rems-Murr-Kreis, Ostalbkreis sowie Heidenheim. Auf die unter "zusätzliche Angaben" dargestellte Zuschlagslimitierung wird hingewiesen. Die Auftraggeberinnen schreiben das Wiedereinsatzmanagement: Logistik und Verwaltung für einen Zeitraum von 24 Monaten aus. Die Laufzeit der Verträge beginnt am 26.09.2024 und endet mit Ablauf des 30.09.2026. Auf die unter "Laufzeit" dargestellten Verlängerungsoptionen wird hingewiesen. Eine Übersicht über das für jedes Gebietslos angesetzte Höchstabrufvolumen ist Abschnitt 3.3 der Bewerbungsbedingungen zu entnehmen. Zum Leistungsinhalt gehören insbesondere: - Einmalige Übernahme des bisherigen Lagerbestandes - Rückholung der Hilfsmittel - Transport: unreine und gereinigte Hilfsmittel getrennt voneinander - Abholung im Wohnbereich der Versicherten nach Terminwunsch, inklusive ggf. Demontage und Identitätskontrolle - Reinigung, Desinfektion und Trocknung zurückgeholter Hilfsmittel - Reparaturbedarfsermittlung: zurückgeholte Hilfsmittel sind darauf zu überprüfen, ob ein Wiedereinsatz möglich und wirtschaftlich ist - Entsorgung der nicht mehr wiedereinsatzfähigen Hilfsmittel - sachgemäße Lagerung der Hilfsmittel = Lagerhaltung unreine und gereinigte Hilfsmittel getrennt voneinander - fachlich fundierte Bestandsauswahl der angefragten Hilfsmittel und deren Auslieferung an Leistungserbringer - Inventarisierung des Hilfsmittelbestandes - Elektronische Verwaltung des Hilfsmittelbestandes und Datenübermittlung an das HLC-Web-Archiv - jährliche Inventur des Hilfsmittelbestandes - Bereitstellung einer Telefonanlage und Erreichbarkeit für Anfragen der Auftraggeberinnen und Leistungserbringer sowie Rückholanfragen von Versicherten bzw. deren Angehörigen. Die Beschaffung der leihweise zur Verfügung gestellten Hilfsmittel selbst fällt nicht in den Beschaffungsbedarf dieser Ausschreibung.
Mehr anzeigen Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0006
6️⃣
Interne Kennung: 6
Titel: Gebietslos 6
Beschreibung der Beschaffung:
“Nach § 33 Abs. 1 SGB V und § 40 Abs. 1 SGB XI haben Versicherte Anspruch auf eine Versorgung mit Hilfsmitteln und Pflegehilfsmitteln. Gemäß § 33 Abs. 5 SGB...”
Beschreibung der Beschaffung
Nach § 33 Abs. 1 SGB V und § 40 Abs. 1 SGB XI haben Versicherte Anspruch auf eine Versorgung mit Hilfsmitteln und Pflegehilfsmitteln. Gemäß § 33 Abs. 5 SGB V und § 40 Abs. 3 SGB XI können bzw. sollen diese Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel (nachfolgend zur Vereinfachung in beiden Fällen Hilfsmittel genannt) leihweise zur Verfügung gestellt werden. Die mit der leihweisen Versorgung verbundene Logistik und Verwaltung des Hilfsmittelbestandes der Auftraggeberinnen ist Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung (EU-weites offenes Verfahren) zum Abschluss von Verträgen zum Wiedereinsatzmanagement (Teil: Logistik und Verwaltung) von Hilfsmitteln der AOK Baden-Württemberg und der Pflegekasse bei der AOK Baden-Württemberg (i. F.: die Auftraggeberinnen) in HilfsmittelLogistikCentern (HLC). Die Leistungen werden in insgesamt 6 Gebietslosen ausgeschrieben. Das Gebietslos 6 umfasst die Landkreise Rhein-Neckar-Kreis, Neckar-Odenwald-Kreis, Schwäbisch Hall, Hohenlohekreis, Main-Tauber-Kreis, Heilbronn sowie die Stadtkreise Heidelberg, Heilbronn sowie Mannheim. Auf die unter "zusätzliche Angaben" dargestellte Zuschlagslimitierung wird hingewiesen. Die Auftraggeberinnen schreiben das Wiedereinsatzmanagement: Logistik und Verwaltung für einen Zeitraum von 24 Monaten aus. Die Laufzeit der Verträge beginnt am 26.09.2024 und endet mit Ablauf des 30.09.2026. Auf die unter "Laufzeit" dargestellten Verlängerungsoptionen wird hingewiesen. Eine Übersicht über das für jedes Gebietslos angesetzte Höchstabrufvolumen ist Abschnitt 3.3 der Bewerbungsbedingungen zu entnehmen. Zum Leistungsinhalt gehören insbesondere: - Einmalige Übernahme des bisherigen Lagerbestandes - Rückholung der Hilfsmittel - Transport: unreine und gereinigte Hilfsmittel getrennt voneinander - Abholung im Wohnbereich der Versicherten nach Terminwunsch, inklusive ggf. Demontage und Identitätskontrolle - Reinigung, Desinfektion und Trocknung zurückgeholter Hilfsmittel - Reparaturbedarfsermittlung: zurückgeholte Hilfsmittel sind darauf zu überprüfen, ob ein Wiedereinsatz möglich und wirtschaftlich ist - Entsorgung der nicht mehr wiedereinsatzfähigen Hilfsmittel - sachgemäße Lagerung der Hilfsmittel = Lagerhaltung unreine und gereinigte Hilfsmittel getrennt voneinander - fachlich fundierte Bestandsauswahl der angefragten Hilfsmittel und deren Auslieferung an Leistungserbringer - Inventarisierung des Hilfsmittelbestandes - Elektronische Verwaltung des Hilfsmittelbestandes und Datenübermittlung an das HLC-Web-Archiv - jährliche Inventur des Hilfsmittelbestandes - Bereitstellung einer Telefonanlage und Erreichbarkeit für Anfragen der Auftraggeberinnen und Leistungserbringer sowie Rückholanfragen von Versicherten bzw. deren Angehörigen. Die Beschaffung der leihweise zur Verfügung gestellten Hilfsmittel selbst fällt nicht in den Beschaffungsbedarf dieser Ausschreibung.
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Los-Identifikationsnummer: LOT-0007
Beschreibung
Stadt: Stuttgart
Land: Deutschland 🇩🇪
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-02-27 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-02-27 10:30:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 91
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅ Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben
Eröffnungstermin: 2024-02-27 10:30:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen:
“Sollten zwingend bereits mit dem Angebot einzureichende Unterlagen oder Angaben fehlen oder widersprüchlich oder missverständlich sein, gelten insoweit die...”
Zusätzliche Informationen
Sollten zwingend bereits mit dem Angebot einzureichende Unterlagen oder Angaben fehlen oder widersprüchlich oder missverständlich sein, gelten insoweit die allgemeinen Hinweise zur Nachforderung von Unterlagen und zum Ausschluss von Angeboten in den Bewerbungsbedingungen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“(1) Die Bieter haben nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen mit dem Angebot a) eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB / § 124 GWB...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
(1) Die Bieter haben nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen mit dem Angebot a) eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB / § 124 GWB einzureichen; b) die Nachweise über Eintragungen im Berufs- und/oder Handelsregister bzw. vergleichbare Nachweise vorzulegen (nicht älter als 01.11.2023). Ausländische Bieter haben einen entsprechenden Auszug/Ausdruck aus dem Berufs- oder Handelsregister oder einem gleichwertigen öffentlichen Verzeichnis nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem sie ansässig sind, in Kopie vorzulegen. c) eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von "Russlandsanktionen" abzugeben; 2) Im Falle einer Bietergemeinschaft (BG) hat diese mit dem Angebot a) einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen und für den Auftragsfall eine Rechtsform mit gesamtschuldnerischer Haftung ihrer Mitglieder anzunehmen; b) Die Zulässigkeit der Eingehung der Bietergemeinschaft ist nach Maßgabe der Vergabeunterlagen zu substantiieren und glaubhaft zu machen. c) eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von "Russlandsanktionen" für die BG als auch für jedes Mitglied der BG abzugeben; d) die Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB / § 124 GWB, von jedem Mitglied der BG, sowie e) die Nachweise über Eintragungen im Berufs- und/oder Handelsregister bzw. vergleichbare Nachweise (nicht älter als 01.11.2023) von jedem Mitglied der BG zu erbringen. 3) Als Beleg für die Erfüllung der Eignungskriterien ist eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung nicht einzureichen (vgl. § 65 Abs. 4 VgV). 4) Ein Bieter kann im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen (Drittunternehmen) in Anspruch nehmen, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden (§ 47 Abs. 1 VgV; Eignungsleihe). Die Eignungsnachweise sind dabei jeweils auf diejenigen Eignungsgesichtspunkte zu beziehen, hinsichtlich derer das Drittunternehmen dem Bieter seine Fähigkeiten zur Verfügung stellen will. Bezüglich der in diesem Fall einzureichenden Erklärungen und Nachweise wird auch auf die Vergabeunterlagen (Abschnitt 4.1 - 4.3 der Bewerbungsbedingungen) verwiesen. 5) Im Falle des Einsatzes von Unterauftragnehmern hat der Bieter nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen mit dem Angebot ein Verzeichnis der Unterauftragnehmer vorzulegen sowie nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen nachzuweisen, dass ihm im Auftragsfall die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen, indem er jeweils eine entsprechende Verpflichtungserklärung des/der benannten Unterauftragnehmer(s) vorlegt. Dies gilt für alle Unterauftragnehmer, die mindestens eine der folgenden Teilleistungen des Auftrages erbringen sollen: - Bereitstellung und Lagerung der Hilfsmittel, - Logistik, d. h. Transport der Hilfsmittel, und/oder - Reinigung der Hilfsmittel. Die Verpflichtungserklärung(en) des/der benannten Unterauftragnehmer kann/können bereits mit dem Angebot, braucht/brauchen allerdings erst auf Verlangen der Auftraggeberinnen vor Zuschlagserteilung vorgelegt werden.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen ist mit dem Angebot: 1) eine Eigenerklärung zum Gesamtumsatz des Bieters, bezogen auf die letzten drei...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen ist mit dem Angebot: 1) eine Eigenerklärung zum Gesamtumsatz des Bieters, bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (nach Geschäftsjahren getrennte Angabe) einzureichen. Hierbei gilt als Mindestanforderung ein durchschnittlicher Gesamtjahresumsatz von mindestens 500.000 EUR netto als Bieter/als Bietergemeinschaft. Falls das Angebot in mehreren Gebietslosen für einen Zuschlag in Betracht kommen soll, muss der durchschnittliche Gesamtjahresumsatz von mindestens 500.000 EUR netto je Gebietslos erfüllt sein. 2) Im Falle einer Bietergemeinschaft sind die Angaben zu 1) von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen. Bei Bietergemeinschaften werden die angegebenen Umsätze bei der Prüfung, ob der durchschnittliche Gesamtjahresumsatz von mindestens 500.000 EUR netto (je Gebietslos) erfüllt ist, addiert. Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen ist mit dem Angebot: 1) eine Eigenerklärung zum Gesamtumsatz des Bieters, bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (nach Geschäftsjahren getrennte Angabe) einzureichen. Hierbei gilt als Mindestanforderung ein durchschnittlicher Gesamtjahresumsatz von mindestens 500.000 EUR netto als Bieter/als Bietergemeinschaft. Falls das Angebot in mehreren Gebietslosen für einen Zuschlag in Betracht kommen soll, muss der durchschnittliche Gesamtjahresumsatz von mindestens 500.000 EUR netto je Gebietslos erfüllt sein. 2) Im Falle einer Bietergemeinschaft sind die Angaben zu 1) von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen. Bei Bietergemeinschaften werden die angegebenen Umsätze bei der Prüfung, ob der durchschnittliche Gesamtjahresumsatz von mindestens 500.000 EUR netto (je Gebietslos) erfüllt ist, addiert.
“Der Bieter hat nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen mit dem Angebot 1) mit den ausgefüllten Eignungsvoraussetzungen (Anhang 4 zu den...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Der Bieter hat nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen mit dem Angebot 1) mit den ausgefüllten Eignungsvoraussetzungen (Anhang 4 zu den Bewerbungsbedingungen) folgende Eignungsnachweise vorzulegen: a) Der Bieter verfügt je Gebietslos, für das er ein Angebot abgibt, über eine Fachperson mit mindestens fünfjähriger Erfahrung im Bereich wiedereinsetzbarer Hilfsmittel. Diese fünfjährige Berufserfahrung kann in entsprechender Funktion bei einem Leistungserbringer gemäß § 126 SGB V, einem bestehenden HilfsmittelLogistikCenter oder einem vergleichbaren Unternehmen erworben worden sein. Nachweise zur Fachperson je Gebietslos, für das ein Angebot abgegeben wird, werden erbracht durch: aa.) bei Arbeitnehmern: Kopie(n) von Arbeitszeugnis(sen); bei Selbständigen: Eigenerklärung und bb.) Kopie(n) von mindestens einer Teilnahmebestätigung einer Produktschulung/Fortbildung für mindestens ein Hilfsmittel der Anlage 1 des Vertrages. Alle Anforderungen müssen in einer Person erfüllt sein, d.h. die Nachweise nach aa.) und bb.) müssen sich auf eine Person beziehen. Aufgrund der vertraglichen Vorgaben kann die Vorhaltung weiteren entsprechend qualifizierten Fachpersonals erforderlich sein. b) Eigenerklärung darüber, dass der Bieter spätestens mit Vertragsbeginn über eine ausreichend große und entsprechend den Vorgaben des HLC-Vertrages geeignete Lagerhalle im jeweiligen Gebietslos, auf das er ein Angebot abgibt, verfügt oder deren Verfügbarkeit ab Vertragsbeginn vertraglich gesichert ist, mit Angabe der Arbeits- und Lagerfläche in m² sowie Standort. c) Nachweis über eine zum Zeitpunkt des Angebotsfristendes gültige Zertifizierung nach DIN EN ISO 13485 oder mindestens gleich- bzw. höherwertigen Zertifizierungsnormen oder gleichwertigen Nachweis (jeweils in Kopie); DIN EN ISO 9001:2015 wird als gleichwertig anerkannt. (Ausländische Bieter haben einen Nachweis nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem sie ansässig sind, in Kopie beizufügen.) 2) Eigenerklärung über in den letzten 3 Kalenderjahren erbrachte, mit dem Auftragsgegenstand hinsichtlich der Leistungsart vergleichbare Dienstleistungen (als vergleichbar werden Leistungen sowohl der Hilfsmittellogistik als auch der Distributionslogistik angesehen) mit kurzer Beschreibung zum Inhalt und Umfang des Auftragsgegenstands, Benennung des Auftraggebers und Ansprechpartnern und Telefonnummern der Ansprechpartner sowie des Leistungszeitraums. Es muss mindestens eine Referenz aus den letzten drei Kalenderjahren über Leistungen entweder der Hilfsmittellogistik oder der Distributionslogistik dargestellt werden. Möglicherweise geforderte Mindeststandards: 1) Der Bieter verfügt je Gebietslos, für das er ein Angebot abgibt, über eine Fachperson mit mindestens fünfjähriger Erfahrung im Bereich wiedereinsetzbarer Hilfsmittel. Diese fünfjährige Berufserfahrung kann in entsprechender Funktion bei einem Leistungserbringer gemäß § 126 SGB V, einem bestehenden HilfsmittelLogistikCenter oder einem vergleichbaren Unternehmen erworben worden sein. Nachweise zur Fachperson je Gebietslos, für das ein Angebot abgegeben wird, werden erbracht durch: aa.) bei Arbeitnehmern: Kopie(n) von Arbeitszeugnis(sen); bei Selbständigen: Eigenerklärung und bb.) Kopie(n) von mindestens einer Teilnahmebestätigung einer Produktschulung/Fortbildung für mindestens ein Hilfsmittel der Anlage 1 des Vertrages. Alle Anforderungen müssen in einer Person erfüllt sein, d.h. die Nachweise nach aa.) und bb.) müssen sich auf eine Person beziehen. Aufgrund der vertraglichen Vorgaben kann die Vorhaltung weiteren entsprechend qualifizierten Fachpersonals erforderlich sein. 2) Eigenerklärung über in den letzten drei Kalenderjahren erbrachte, mit dem Auftragsgestand hinsichtlich der Leistungsart vergleichbare Dienstleistungen (als vergleichbar werden Leistungen sowohl der Hilfsmittellogistik als auch der Distributionslogistik angesehen) mit kurzer Beschreibung zum Inhalt und Umfang des Auftragsgegenstandes, Benennung des Auftraggebers und Ansprechpartnern sowie Telefonnummern der Ansprechpartner und des Leistungszeitraums. Es muss mindestens eine Referenz aus den letzten drei Kalenderjahren über Leistungen entweder der Hilfsmittellogistik oder der Distributionslogistik dargestellt werden.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“1) Der Bieter muss die Anforderungen des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) einhalten. Mit dem Angebot...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
1) Der Bieter muss die Anforderungen des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) einhalten. Mit dem Angebot muss der Bieter eine Verpflichtungserklärung gemäß § 4 Abs. 1 LTMG (Mindestentgelterklärung) nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen abgeben. Im Falle einer Bietergemeinschaft müssen sowohl die Bietergemeinschaft als auch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die Mindestentgelterklärung abgeben. Die Mindestentgelterklärung ist nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen auch von Unterauftragnehmern sowie Verleihunternehmen abzugeben. 2) Der Mustervertrag (Anhang 1 zu den Bewerbungsbedingungen) einschließlich seiner Anlagen, insbesondere die Datenschutzbestimmungen nach Anlage 2, sind uneingeschränkt anzuerkennen. 3) Zur Vermeidung von Interessenkollisionen dürfen Bieter nicht zugleich LE gem. § 126 SGB V sein (Anhang 2 BB). 4) Die Vorgaben im Vertrag und Anlage 19 zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz sind zu beachten.
Mehr anzeigen Informationen über reservierte Verträge
Die Ausführung des Vertrags ist auf den Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt
Bedingungen für die Teilnahme
Beschreibung der Ausschlussgründe:
“Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB”
“Bekanntmachungs-ID: CXP4YH0HR6A” Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: t004922894990
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postleitzahl: 53123
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 228 94990📞
Fax: +49 228 9499163 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u.a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der aktuell geltenden...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u.a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der aktuell geltenden Fassung: "§ 134 Informations-und Wartepflicht (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) [...] § 135 Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetz gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. [...] § 168 Entscheidung der Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden."
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Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Notice information
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-01-23+01:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 017-048726 (2024-01-23)
Auftragsbekanntmachung (2024-01-31)
Ergänzende Informationen Notice information
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-01-31+01:00 📅
Änderungen Neuer Wert
Text:
“Die in Ziff. 5.1.12 der Bekanntmachung hinterlegte Pflichtangabe "Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte...”
Text
Die in Ziff. 5.1.12 der Bekanntmachung hinterlegte Pflichtangabe "Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen." wird von "Ja" auf "Nein" geändert.
“Gemäß der Bewerbungsbedingungen ist die Ausschreibung bzw. sind die abzuschließenden Verträge nicht bestimmten Auftragnehmern i.S.v. § 118 Abs. 1 GWB...”
Andere zusätzliche Informationen
Gemäß der Bewerbungsbedingungen ist die Ausschreibung bzw. sind die abzuschließenden Verträge nicht bestimmten Auftragnehmern i.S.v. § 118 Abs. 1 GWB vorbehalten. Die in Ziff. 5.1.12 der Bekanntmachung hinterlegte Pflichtangabe "Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen." ist entsprechend mit "Nein" zu beantworten.
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Hauptgrund für die Änderung: Korrektur – Beschaffer
Information about modifications
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: 8bcea3de-58b2-44b4-aa67-59503bc4dcf3-01
Quelle: OJS 2024/S 023-066030 (2024-01-31)