Mit diesem Vergabeverfahren sollen Verkehrsleistungen als Subunternehmern mit Personenkraftwagen und Fahrer im Raum Potsdam und Potsdam-Mittelmark beschafft werden. Beim Vergabegegenstand handelt es sich um die Bereitstellung von Fahrzeugen inkl. Fahrpersonal durch den jeweiligen Auftragnehmer zur Durchführung von Linienverkehren gemäß § 42 PBefG. Die regiobus Potsdam Mittelmark GmbH ist und bleibt alleinige Eigentümerin der Linienkonzessionen gemäß § 42 PBefG. Für die Erbringung der Leistung sollen Personenkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse von bis zu 3500 Kilogramm und 8 Sitzplätzen (exklusive Fahrer) eingesetzt werden. Der Leistungszeitraum beginnt am 08.04.2024 und endet zum 31.05.2026. Eine Verlängerung des Leistungszeitraums besteht nicht.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-02-15.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-01-15.
Auftragsbekanntmachung (2024-01-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Verkehrsleistung als Subunternehmer mit Kraftfahrzeugen
Kurze Beschreibung:
Mit diesem Vergabeverfahren sollen Verkehrsleistungen als Subunternehmern mit Personenkraftwagen und Fahrer im Raum Potsdam und Potsdam-Mittelmark beschafft werden. Beim Vergabegegenstand handelt es sich um die Bereitstellung von Fahrzeugen inkl. Fahrpersonal durch den jeweiligen Auftragnehmer zur Durchführung von Linienverkehren gemäß § 42 PBefG. Die regiobus Potsdam Mittelmark GmbH ist und bleibt alleinige Eigentümerin der Linienkonzessionen gemäß § 42 PBefG. Für die Erbringung der Leistung sollen Personenkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse von bis zu 3500 Kilogramm und 8 Sitzplätzen (exklusive Fahrer) eingesetzt werden. Der Leistungszeitraum beginnt am 08.04.2024 und endet zum 31.05.2026. Eine Verlängerung des Leistungszeitraums besteht nicht.
Mit diesem Vergabeverfahren sollen Verkehrsleistungen als Subunternehmern mit Personenkraftwagen und Fahrer im Raum Potsdam und Potsdam-Mittelmark beschafft werden. Beim Vergabegegenstand handelt es sich um die Bereitstellung von Fahrzeugen inkl. Fahrpersonal durch den jeweiligen Auftragnehmer zur Durchführung von Linienverkehren gemäß § 42 PBefG. Die regiobus Potsdam Mittelmark GmbH ist und bleibt alleinige Eigentümerin der Linienkonzessionen gemäß § 42 PBefG. Für die Erbringung der Leistung sollen Personenkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse von bis zu 3500 Kilogramm und 8 Sitzplätzen (exklusive Fahrer) eingesetzt werden. Der Leistungszeitraum beginnt am 08.04.2024 und endet zum 31.05.2026. Eine Verlängerung des Leistungszeitraums besteht nicht.
Leistungsgegenstand ist die Erbringung von Personenverkehrsleistungen als Subunternehmer mit Personenkraftwagen im Raum Beelitz und Potsdam. Hierfür sind die Fahrten, die aktuell unter den Dienstnummern 270, 191 und 192 laufen, zu übernehmen. Der Dienst 270 ist von Montag bis Freitag an Schul- und Ferientagen zu leisten. Die Dienste 191 und 192 an Samstagen. Die Details zur Leistung ist den Dienstkarten zu entnehmen. Bei der zugrundeliegenden Leistung werden ausschließlich reguläre Linienfahrten abgedeckt, der Einsatz auf Rufbusfahrten erfolgt nicht. Die Gesamtkilometerleistung beträgt rund 270.000 Kilometer.
Leistungsgegenstand ist die Erbringung von Personenverkehrsleistungen als Subunternehmer mit Personenkraftwagen im Raum Beelitz und Potsdam. Hierfür sind die Fahrten, die aktuell unter den Dienstnummern 270, 191 und 192 laufen, zu übernehmen. Der Dienst 270 ist von Montag bis Freitag an Schul- und Ferientagen zu leisten. Die Dienste 191 und 192 an Samstagen. Die Details zur Leistung ist den Dienstkarten zu entnehmen. Bei der zugrundeliegenden Leistung werden ausschließlich reguläre Linienfahrten abgedeckt, der Einsatz auf Rufbusfahrten erfolgt nicht. Die Gesamtkilometerleistung beträgt rund 270.000 Kilometer.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Personensonderbeförderung (Straße)📦
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Potsdam-Mittelmark
🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2024-04-08 📅
Datum des Endes: 2026-05-31 📅
Beschreibung
Maximale Verlängerungen: 0
Weitere Informationen zur Verlängerung:
Die Auftraggeberin kann durch einseitige Option, das Verkehrsangebot durch Leistungsänderungen anpassen. Die Auftraggeberin kann daher insbesondere mengenmäßige Änderungen der Verkehrsleistungen in Form von Zu- und Abbestellung oder Umstellung von bis zu 20 % der im jeweiligen Vorjahr geschuldeten Verkehrsleistung verlangen, sofern dafür kein zusätzliches Fahrpersonal und Fahrzeug benötigt wird.
Die Auftraggeberin kann durch einseitige Option, das Verkehrsangebot durch Leistungsänderungen anpassen. Die Auftraggeberin kann daher insbesondere mengenmäßige Änderungen der Verkehrsleistungen in Form von Zu- und Abbestellung oder Umstellung von bis zu 20 % der im jeweiligen Vorjahr geschuldeten Verkehrsleistung verlangen, sofern dafür kein zusätzliches Fahrpersonal und Fahrzeug benötigt wird.
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100.0
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/25/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-02-15 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-02-15 10:10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 2 Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2024-02-15 10:10:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen:
Für die Nachforderung von Unterlagen gilt § 51 SektVO. Fordert die Auftraggeberin Angaben, Erklärungen oder Nachweise nach, sind diese vom Bieter über den Vergabemarktplatz Brandenburg im entsprechenden Projektraum unter Beachtung der dort genannten Nutzungsbedingungen einzureichen. Sind die nachgeforderten Unterlagen nicht innerhalb der von der Auftraggeberin genannten Frist durch den Bieter vorgelegt worden, wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen.
Für die Nachforderung von Unterlagen gilt § 51 SektVO. Fordert die Auftraggeberin Angaben, Erklärungen oder Nachweise nach, sind diese vom Bieter über den Vergabemarktplatz Brandenburg im entsprechenden Projektraum unter Beachtung der dort genannten Nutzungsbedingungen einzureichen. Sind die nachgeforderten Unterlagen nicht innerhalb der von der Auftraggeberin genannten Frist durch den Bieter vorgelegt worden, wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen und sonstige erforderliche Angaben: - Erklärung des Bieters / jedes Mitglieds einer Bietergemeinschaft / im Falle der Eignungsleihe des eignungsleihenden Unternehmens zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB (Formblatt 3). - Erklärung des Bieters / jedes Mitglieds der Bietergemeinschaft sowie jedes Nachunternehmers, dass die Ausschlussgründe nach § 21 AentG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG nicht vorliegen (Formblatt 3) - Erklärung des Bieters / jedes Mitglieds einer Bietergemeinschaft zum Russland-Embargo (Formblatt 14) - Vom Bieter / jedem Mitglied der Bietergemeinschaft sind allgemeine Informationen (Name, Anschrift, Telefon, Telefax, KMU, Rechtsform, Ansprechpartner wie Geschäftsführer) zum Unternehmen anzugeben (Formblatt 2 und im Falle einer Bietergemeinschaft ergänzend Formblatt 7). - Bei der Bildung einer Bietergemeinschaft ist eine von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft abgegebene Erklärung vorzulegen, dass die Mitglieder gesamtschuldnerisch haften. Außerdem ist in dieser Erklärung ein bevollmächtigter Vertreter zu benennen, der durch alle Mitglieder der Bietergemeinschaft legitimiert ist, die Gemeinschaft im Rahmen des Verfahrens und darüber hinaus zu vertreten (Formblatt 7). - Für den Fall, dass ein Bieter oder eine Bietergemeinschaft sich zur Erfüllung der wirtschaftlichen und finanziellen und/oder der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit bedient und/oder Kapazitäten anderer Unternehmen verwenden möchte, ist anzugeben, welche diese sind und es ist nachzuweisen, dass diese Mittel zur Erfüllung tatsächlich dem Bieter / der Bietergemeinschaft zur Verfügung stehen (Formblatt 8 in Verbindung mit Formblatt 9). - Für den Fall, dass ein Bieter oder eine Bietergemeinschaft Teile des Auftrags an ein drittes Unternehmen im Rahmen einer Unterauftragsvergabe abgibt, ist vom Bieter / der Bietergemeinschaft die genauere Beschreibung der vom Unterauftragnehmer zu erbringenden Leistungsteile sowie der Name und allgemeine Informationen des Unterauftragnehmers (Rechtsform, Anschrift, Telefon, Telefax, E-Mail und Ansprechpartner) anzugeben (Formblatt 10). - Erklärung des Bieters / jedem Mitglied der Bietergemeinschaft über die Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (Formblatt 12 - Formular 5.3 EU) - Erklärung jedes Nachunternehmers / eignungsverleihenden Unternehmen über die Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (Formblatt 13 - Formular 5.4 EU)
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen und sonstige erforderliche Angaben: - Erklärung des Bieters / jedes Mitglieds einer Bietergemeinschaft / im Falle der Eignungsleihe des eignungsleihenden Unternehmens zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB (Formblatt 3). - Erklärung des Bieters / jedes Mitglieds der Bietergemeinschaft sowie jedes Nachunternehmers, dass die Ausschlussgründe nach § 21 AentG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG nicht vorliegen (Formblatt 3) - Erklärung des Bieters / jedes Mitglieds einer Bietergemeinschaft zum Russland-Embargo (Formblatt 14) - Vom Bieter / jedem Mitglied der Bietergemeinschaft sind allgemeine Informationen (Name, Anschrift, Telefon, Telefax, KMU, Rechtsform, Ansprechpartner wie Geschäftsführer) zum Unternehmen anzugeben (Formblatt 2 und im Falle einer Bietergemeinschaft ergänzend Formblatt 7). - Bei der Bildung einer Bietergemeinschaft ist eine von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft abgegebene Erklärung vorzulegen, dass die Mitglieder gesamtschuldnerisch haften. Außerdem ist in dieser Erklärung ein bevollmächtigter Vertreter zu benennen, der durch alle Mitglieder der Bietergemeinschaft legitimiert ist, die Gemeinschaft im Rahmen des Verfahrens und darüber hinaus zu vertreten (Formblatt 7). - Für den Fall, dass ein Bieter oder eine Bietergemeinschaft sich zur Erfüllung der wirtschaftlichen und finanziellen und/oder der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit bedient und/oder Kapazitäten anderer Unternehmen verwenden möchte, ist anzugeben, welche diese sind und es ist nachzuweisen, dass diese Mittel zur Erfüllung tatsächlich dem Bieter / der Bietergemeinschaft zur Verfügung stehen (Formblatt 8 in Verbindung mit Formblatt 9). - Für den Fall, dass ein Bieter oder eine Bietergemeinschaft Teile des Auftrags an ein drittes Unternehmen im Rahmen einer Unterauftragsvergabe abgibt, ist vom Bieter / der Bietergemeinschaft die genauere Beschreibung der vom Unterauftragnehmer zu erbringenden Leistungsteile sowie der Name und allgemeine Informationen des Unterauftragnehmers (Rechtsform, Anschrift, Telefon, Telefax, E-Mail und Ansprechpartner) anzugeben (Formblatt 10). - Erklärung des Bieters / jedem Mitglied der Bietergemeinschaft über die Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (Formblatt 12 - Formular 5.3 EU) - Erklärung jedes Nachunternehmers / eignungsverleihenden Unternehmen über die Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (Formblatt 13 - Formular 5.4 EU)
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Nachweis der Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister: Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung sind mit dem Angebot folgende Angaben, Erklärungen und Nachweise vorzulegen: - Der Bieter / jedes Mitglied der Bietergemeinschaft muss eine aktuelle Kopie des Berufs- oder Handelsregisterauszug vorlegen, die bei Ablauf der Angebotsfrist nicht älter als sechs Monate ist. Soweit keine Pflicht zur Eintragung in ein Berufsregister und Handelsregister besteht, ist ein vergleichbarer Nachweis über die Existenz und sonstige wichtige Rechts- und Vertretungsverhältnisse des betreffenden Unternehmens einzureichen. Ausländische Bieter / Mitglieder einer Bietergemeinschaft legen eine Bescheinigung der für sie zuständigen Stelle vor. Für nicht deutschsprachige Dokumente sind ergänzend zu diesen jeweils amtlich anerkannten Übersetzungen in deutscher Sprache beizufügen. - Der Bieter / jedes Mitglied der Bietergemeinschaft muss über eine gültige Genehmigungsurkunde für den Linienverkehr mit Kraftomnibussen gemäß § 42 PBefG oder über eine Genehmigungsurkunde für den Verkehr mit Mietomnibussen und mit Mietwagen gemäß § 49 PBefG verfügen, die mittels einer nicht beglaubigten Kopie dem Angebot beizulegen ist. Ausländische Bewerber / Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft legen eine Bescheinigung der für sie zuständigen Stelle vor. Für nicht deutschsprachige Dokumente sind ergänzend zu diesen jeweils amtlich anerkannten Übersetzungen in deutscher Sprache beizufügen. Die Vorlage einer nicht beglaubigten Kopie der gültigen Genehmigungsurkunde für den Linienverkehr mit Kraftomnibussen gemäß 42 PBefG oder für den Verkehr mit Mietomnibussen gemäß § 49 PBefG ist ein Mindeststandard. Bei Nichterfüllung des aufgestellten Mindeststandards bleibt das Angebot des Bieters / der Bietergemeinschaft unberücksichtigt.
Nachweis der Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister: Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung sind mit dem Angebot folgende Angaben, Erklärungen und Nachweise vorzulegen: - Der Bieter / jedes Mitglied der Bietergemeinschaft muss eine aktuelle Kopie des Berufs- oder Handelsregisterauszug vorlegen, die bei Ablauf der Angebotsfrist nicht älter als sechs Monate ist. Soweit keine Pflicht zur Eintragung in ein Berufsregister und Handelsregister besteht, ist ein vergleichbarer Nachweis über die Existenz und sonstige wichtige Rechts- und Vertretungsverhältnisse des betreffenden Unternehmens einzureichen. Ausländische Bieter / Mitglieder einer Bietergemeinschaft legen eine Bescheinigung der für sie zuständigen Stelle vor. Für nicht deutschsprachige Dokumente sind ergänzend zu diesen jeweils amtlich anerkannten Übersetzungen in deutscher Sprache beizufügen. - Der Bieter / jedes Mitglied der Bietergemeinschaft muss über eine gültige Genehmigungsurkunde für den Linienverkehr mit Kraftomnibussen gemäß § 42 PBefG oder über eine Genehmigungsurkunde für den Verkehr mit Mietomnibussen und mit Mietwagen gemäß § 49 PBefG verfügen, die mittels einer nicht beglaubigten Kopie dem Angebot beizulegen ist. Ausländische Bewerber / Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft legen eine Bescheinigung der für sie zuständigen Stelle vor. Für nicht deutschsprachige Dokumente sind ergänzend zu diesen jeweils amtlich anerkannten Übersetzungen in deutscher Sprache beizufügen. Die Vorlage einer nicht beglaubigten Kopie der gültigen Genehmigungsurkunde für den Linienverkehr mit Kraftomnibussen gemäß 42 PBefG oder für den Verkehr mit Mietomnibussen gemäß § 49 PBefG ist ein Mindeststandard. Bei Nichterfüllung des aufgestellten Mindeststandards bleibt das Angebot des Bieters / der Bietergemeinschaft unberücksichtigt.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit: Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sind mit dem Angebot folgende Angaben, Erklärungen und Nachweise vorzulegen: a) Umsätze Angabe des Nettojahresumsatzes des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (Formblatt 4). Im Falle einer Bewerbergemeinschaft sind die Angaben für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu machen. Der Auftraggeber wird die Umsätze addieren. b) Erklärung über Haftpflichtversicherung Erklärung über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung oder die Bereitschaft zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung sowie jeweils über die Aufrechterhaltung der Versicherung für den Zeitraum der Leistungserbringung mit einer Deckungssumme für Personenschäden von mindestens 3.000.000 EUR (brutto) je Schadenereignis und für Sach- bzw. sonstige Vermögensschäden von mindestens 3.000.000 EUR (brutto) je Schadenereignis. Die Versicherung ist bei einem in Deutschland oder der EU zugelassenen Versicherungsunternehmen/Kreditinstitut und nach deutschen Recht abzuschließen (Formblatt 6). Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist die Erklärung durch jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft abzugeben. Der Auftraggeber wird den Bewerber im Falle der Zuschlagserteilung zur Vorlage eines Nachweises über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung mit der genannten Mindestdeckungssumme auffordern. Die Abgabe der Erklärung über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung oder die Bereitschaft zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung sowie jeweils über die Aufrechterhaltung der Versicherung für den Zeitraum der Leistungserbringung mit den genannten Deckungssummen ist ein Mindeststandard. Bei Nichterfüllung des aufgestellten Mindeststandards bleibt das Angebot des Bieters / der Bietergemeinschaft unberücksichtigt.
Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit: Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sind mit dem Angebot folgende Angaben, Erklärungen und Nachweise vorzulegen: a) Umsätze Angabe des Nettojahresumsatzes des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (Formblatt 4). Im Falle einer Bewerbergemeinschaft sind die Angaben für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu machen. Der Auftraggeber wird die Umsätze addieren. b) Erklärung über Haftpflichtversicherung Erklärung über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung oder die Bereitschaft zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung sowie jeweils über die Aufrechterhaltung der Versicherung für den Zeitraum der Leistungserbringung mit einer Deckungssumme für Personenschäden von mindestens 3.000.000 EUR (brutto) je Schadenereignis und für Sach- bzw. sonstige Vermögensschäden von mindestens 3.000.000 EUR (brutto) je Schadenereignis. Die Versicherung ist bei einem in Deutschland oder der EU zugelassenen Versicherungsunternehmen/Kreditinstitut und nach deutschen Recht abzuschließen (Formblatt 6). Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist die Erklärung durch jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft abzugeben. Der Auftraggeber wird den Bewerber im Falle der Zuschlagserteilung zur Vorlage eines Nachweises über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung mit der genannten Mindestdeckungssumme auffordern. Die Abgabe der Erklärung über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung oder die Bereitschaft zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung sowie jeweils über die Aufrechterhaltung der Versicherung für den Zeitraum der Leistungserbringung mit den genannten Deckungssummen ist ein Mindeststandard. Bei Nichterfüllung des aufgestellten Mindeststandards bleibt das Angebot des Bieters / der Bietergemeinschaft unberücksichtigt.
Technische und berufliche Fähigkeiten
Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit: Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind mit dem Angebot folgende Angaben, Erklärungen und Nachweise vorzulegen: a) Referenzen Der Bieter / die Bietergemeinschaft hat mit seinem Angebot anhand von mindestens einer Unternehmensreferenz seine Erfahrung mit vergleichbaren Leistungen, d. h. über die Erbringung von Linienverkehrsleistungen nach § 42 PBefG mit Personenkraftwagen oder Kraftomnibussen unter Berücksichtigung der nachfolgenden Mindeststandards nachzuweisen. (Formblatt 5) Mindeststandard für jede einzelne Referenz - Die Referenz betrifft Linienverkehrsleistungen gemäß § 42 PBefG - Leistungszeitraum zwischen dem 01.01.2022 und 31.12.2023 (Zeitraum muss nicht vollständig abgedeckt worden sein) Werden die Mindeststandards für jede einzelne vorgelegte Referenz nicht erfüllt, wird diese im Rahmen der Eignungswertung nicht als Referenz berücksichtigt. Angebote, die unter der Berücksichtigung der vorgenannten Mindeststandards keine vergleichbare Referenz vorweisen können, werden vom Vergabeverfahren ausgeschlossen. Folgende Angaben sind jeweils zu den Referenzen zu machen: - Referenzbezeichnung - Angabe des Unternehmens, dass die Leistungen erbracht hat - Auftraggeber der referenzierten Leistung - Ansprechpartner beim Auftraggeber der referenzierten Leistung mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse - Allgemeine Beschreibung der Referenzleistung - Leistungszeitraum - Dauer der Leistungserbringung (Beginn / Ende im Format TT/MM/JJJJ) Für die vorstehenden Angaben und Erklärungen zu den Referenzen ist das Formblatt Referenz (Formblatt 5) zu verwenden. Auftraggeber der referenzierten Leistung darf auch die Auftraggeberin dieser auszuschreibenden Leistung sein. Die Auftraggeberin behält sich vor, zu den angegebenen Referenzen eigene Nachforschungen anzustellen und / oder Informationen mittels Kontaktierung des Auftraggebers der jeweiligen Referenz einzuholen. Stellt der Auftraggeber fest, dass die gemachten Angaben falsch sind oder der Bieter / die Bietergemeinschaft eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung des betreffenden früheren Auftrags erheblich und / oder fortlaufend mangelhaft erfüllt hat, behält sich die Auftraggeberin vor, den Bieter / die Bietergemeinschaft bei Vorliegen der entsprechenden Tatbestandsvoraussetzung des § 124 GWB vom Verfahren unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit auszuschließen.
Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit: Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind mit dem Angebot folgende Angaben, Erklärungen und Nachweise vorzulegen: a) Referenzen Der Bieter / die Bietergemeinschaft hat mit seinem Angebot anhand von mindestens einer Unternehmensreferenz seine Erfahrung mit vergleichbaren Leistungen, d. h. über die Erbringung von Linienverkehrsleistungen nach § 42 PBefG mit Personenkraftwagen oder Kraftomnibussen unter Berücksichtigung der nachfolgenden Mindeststandards nachzuweisen. (Formblatt 5) Mindeststandard für jede einzelne Referenz - Die Referenz betrifft Linienverkehrsleistungen gemäß § 42 PBefG - Leistungszeitraum zwischen dem 01.01.2022 und 31.12.2023 (Zeitraum muss nicht vollständig abgedeckt worden sein) Werden die Mindeststandards für jede einzelne vorgelegte Referenz nicht erfüllt, wird diese im Rahmen der Eignungswertung nicht als Referenz berücksichtigt. Angebote, die unter der Berücksichtigung der vorgenannten Mindeststandards keine vergleichbare Referenz vorweisen können, werden vom Vergabeverfahren ausgeschlossen. Folgende Angaben sind jeweils zu den Referenzen zu machen: - Referenzbezeichnung - Angabe des Unternehmens, dass die Leistungen erbracht hat - Auftraggeber der referenzierten Leistung - Ansprechpartner beim Auftraggeber der referenzierten Leistung mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse - Allgemeine Beschreibung der Referenzleistung - Leistungszeitraum - Dauer der Leistungserbringung (Beginn / Ende im Format TT/MM/JJJJ) Für die vorstehenden Angaben und Erklärungen zu den Referenzen ist das Formblatt Referenz (Formblatt 5) zu verwenden. Auftraggeber der referenzierten Leistung darf auch die Auftraggeberin dieser auszuschreibenden Leistung sein. Die Auftraggeberin behält sich vor, zu den angegebenen Referenzen eigene Nachforschungen anzustellen und / oder Informationen mittels Kontaktierung des Auftraggebers der jeweiligen Referenz einzuholen. Stellt der Auftraggeber fest, dass die gemachten Angaben falsch sind oder der Bieter / die Bietergemeinschaft eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung des betreffenden früheren Auftrags erheblich und / oder fortlaufend mangelhaft erfüllt hat, behält sich die Auftraggeberin vor, den Bieter / die Bietergemeinschaft bei Vorliegen der entsprechenden Tatbestandsvoraussetzung des § 124 GWB vom Verfahren unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit auszuschließen.
Bedingungen für die Teilnahme
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: siehe Vergabeunterlagen
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
-§§ 3 ff. PBZugV, -TV-N Brandenburg, -Nach § 6 Abs. 1 WRegG ist ein öffentlicher Auftraggeber vor der Erteilung eines Zuschlags in einem Verfahren über die Vergabe öffentlicher Aufträge mit einem geschätzten Auftragswert ab 30.000 Euro ohne Umsatzsteuer verpflichtet, das Wettbewerbsregister zu demjenigen Bieterunternehmen abzufragen, das den Auftrag erhalten soll.
-§§ 3 ff. PBZugV, -TV-N Brandenburg, -Nach § 6 Abs. 1 WRegG ist ein öffentlicher Auftraggeber vor der Erteilung eines Zuschlags in einem Verfahren über die Vergabe öffentlicher Aufträge mit einem geschätzten Auftragswert ab 30.000 Euro ohne Umsatzsteuer verpflichtet, das Wettbewerbsregister zu demjenigen Bieterunternehmen abzufragen, das den Auftrag erhalten soll.
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: regiobus Potsdam Mittelmark GmbH
Nationale Registrierungsnummer: HRB 9960
Postanschrift: Brücker Landstraße 22
Postleitzahl: 14806
Postort: Bad Belzig
Region: Potsdam-Mittelmark
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Abteilung Technik
E-Mail: marc.pittius@regiobus.pm📧
Telefon: +49 3384199-146📞 Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Haupttätigkeit
S-Bahn-, U-Bahn-, Straßenbahn-, O-Bus- oder Busdienste
Kommunikation
Dokumente URL: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YJ26STJ/documents🌏
Teilnahme-URL: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YJ26STJ🌏
URL des Beschaffungsinstruments: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YJ26STJ🌏
Name: Die Kommunikation zwischen der Auftraggeberin und den Bietern erfolgt über den Vergabemarktplatz Brandenburg.
Sprache des Beschaffungsdokuments: Deutsch 🗣️
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2
Datum des Beginns: 2024-04-08 📅
Datum des Endes: 2026-05-31 📅
Maximale Verlängerungen: 0
Objekt
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Bekanntmachungs-ID: CXP9YJ26STJ
Nach § 6 Abs. 1 WRegG wird die Auftraggeberin vor der Erteilung des Zuschlags das Wettbewerbsregister zu demjenigen Bieterunternehmen abzufragen, das den Auftrag erhalten soll.
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie
Nationale Registrierungsnummer: 12-121096894457006-49
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postleitzahl: 14473
Postort: Potsdam
Region: Potsdam, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@mwae.brandenburg.de📧
Telefon: +49 331866-1719📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
§ 135 GWB lautet wie folgt: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. 2Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen. § 160 GWB lautet wie folgt: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. 2Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 135 GWB lautet wie folgt: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. 2Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen. § 160 GWB lautet wie folgt: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. 2Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-01-15+01:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 011-029492 (2024-01-15)