Verkehrsleistungen des öffentlichen Personennahverkehrs im Linienbündel Sinzheim

Landkreis Rastatt

Verkehrsleistungen des öffentlichen Personennahverkehrs im Linienbündel Sinzheim des Landkreises Rastatt

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-04-23. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-03-14.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2024-03-14 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2024-03-14)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Verkehrsleistungen des öffentlichen Personennahverkehrs im Linienbündel Sinzheim
Kurze Beschreibung:
Verkehrsleistungen des öffentlichen Personennahverkehrs im Linienbündel Sinzheim des Landkreises Rastatt
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Öffentlicher Verkehr (Straße) 📦
Informationen über Lose
Angebote können für alle Lose eingereicht werden
Beschreibung
Interne Kennung: 2024/3.1/Verkehrsleistungen öffentlicher Personennahverkehr im Linienbündel Sinzheim/28
Titel: Verkehrsleistungen des öffentlichen Personennahverkehrs im Linienbündel Sinzheim des Landkreises Rastatt
Beschreibung der Beschaffung:
Mit den veröffentlichten Vorinformationen 2023/S 018-050020 und 2023/S 171-538348 wurde das wettbewerbliche Vergabeverfahren auf der Grundlage des Art. 5 Abs. 1 VO 1370/2007 in Verbindung mit GWB, VgV angekündigt. Der Landkreis Rastatt als ÖPNV-Aufgabenträger nach § 6 Abs. 1 ÖPNVG Baden-Württemberg beabsichtigt die wettbewerbliche Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags im Sinne der VO1370/2007 mit Wirkung zum Fahrplanwechsel im Dezember 2024. Vom Dienstleistungsauftrag erfasst werden die Busverkehrsleistungen im Linienverkehr im Landkreis Rastatt für das Buslinienbündel Sinzheim mit den Buslinien 290 (Sinzheim - Winden - Kartung - Hügelsheim), 291 (Sinzheim - Kartung - Winden), 292 (Baden¬Baden - Sinzheim - Müllhofen - Weitenung - Leiberstung - Halberstung - Schiftung) und der ALT-Linie 293 (Schiftung - Leiberstung - Halberstung - Sinzheim (- Vormberg - Winden - Baden-Oos)). Auf den Linien 290, 291 und 292 sind Standardlinienbusse im Einsatz (mind. 75 Sitz- und Stehplätze). Insgesamt werden 4 Fahrzeuge benötigt (Montag - Freitag an Schultagen). Spätestens ab dem Fahrplanwechsel im Dezember 2025 (also ab dem zweiten Betriebsjahr) sind im Buslinienverkehr immer mindestens zwei Standardlinienbusse mit einer Kapazität zur Beförderung von mindestens 75 Personen einzusetzen, die die Anforderungen an emissionsfreie schwere Nutzfahrzeuge gem. § 2 Nr. 6 i.V.m. Nr. 5 SaubFahrzeugBeschG (nachfolgend auch „emissionsfreie Busse“) erfüllen. Der Leistungsumfang der Buslinien beträgt insgesamt ca. 3.500 Jahresfahrplanstunden. Bis zur Betriebsaufnahme kann es noch zu Veränderungen im Leistungsangebot (maximal +/- 5%) kommen; diese Veränderungen sind vom Unternehmen zu berücksichtigen und umzusetzen. Die KVV-Linie 293 ist eine reine ALT-Leistung. Auch die ALT-Linie ist Gegenstand des öffentlichen Dienstleistungsauftrags. Für das erste Betriebsjahr errechnen sich 145.420 angebotene Fahrplankilometer (= maximale Besetzt-km) für den ALT-Verkehr. Weitere Vorgaben bzgl. Anforderungen an Fahrplan, Beförderungsentgelte, Standards und Qualitätsanforderungen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
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Zusätzliche Informationen:
1) Der Bieter hat in einem Nachweis PL1 Angaben zur Struktur und zu den Kontaktdaten seines Unternehmens zu machen. Geben mehrere Unternehmer gemeinschaftlich ein Angebot ab, so hat die Bietergemeinschaft mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern ausgefüllte Erklärung abzugeben, in der alle Mitglieder der Bietergemeinschaft aufgeführt und der für die Durchführung des Vergabeverfahrens und des Vertrags bevollmächtigte Vertreter, der die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, benannt wird. Des Weiteren muss die Aufgabenteilung der Bietergemeinschaft im Auftragsfall dargestellt sein. Darüber hinaus ist zu erklären, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften (Nachweis PL7). 2) Der Bieter hat alle von der Vergabestelle übergebenen Unterlagen auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, insbesondere solche, welche die Preisermittlung beeinflussen können, so hat der Bieter die Vergabestelle umgehend darauf hinzuweisen. Der Bieter hat die Vergabestelle auf evtl. Widersprüche in den Vergabeunterlagen und die evtl. Unvollständigkeit der ausgeschriebenen Leistung unverzüglich aufmerksam zu machen. Eventuelle Fragen bzw. Hinweise reichen Sie bitte in deutscher Sprache über die Online-Vergabeplattform subreport unter Bezugnahme auf den jeweiligen Anhang bzw. die jeweilige Anlage sowie unter Nennung der jeweiligen Ziffer bzw. des Paragraphen ein. Letzter Termin für den Eingang von Rückfragen ist Donnerstag, der 11. April 2024, 14:00 Uhr. Die Antworten erfolgen ebenfalls ausschließlich über das Portal „subreport“. Die Anfragen und Antworten werden hierbei im Sinne der Transparenz allen Bietern bereitgestellt. Mündliche, schriftliche, telefonische oder per E-Mail eingereichte Anfragen werden nicht beantwortet und Auskünfte in dieser Form nicht erteilt. 3) Die - zwingend über die Vergabeplattform einzureichenden - Angebote können bis zum Ende der Angebotsfrist berichtigt oder geändert werden, indem der Bieter ein neues Angebot über die Vergabeplattform einreicht. Weitere Informationen können unter http://www.subreport.de/evergabe-faq.html nachgelesen werden. 4) Die Bieter sind verpflichtet, sich bis zum Ablauf der Angebotsfrist auf der oben genannten Internetseite zu informieren, ob sich Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen in den Vergabeunterlagen ergeben haben. Die Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen werden Teil der Vergabeunterlagen und sind bei der Angebotsabgabe zu beachten.
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Die Eintragung „Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen“ erfolgt unter dieser Ziffer 5.1.7 programmseitig automatisch. Es wird kein Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen abgefragt. Vielmehr werden die Umweltauswirkungen im Rahmen des Zuschlagkriteriums "Umweltauswirkungen" berücksichtigt. Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD)) Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegen: Dienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
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Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Rastatt 🏙️
Dauer: 72 Monate
Dauer
Datum des Beginns: 2024-12-15 📅
Datum des Endes: 2030-12-14 📅
Beschreibung
Weitere Informationen zur Verlängerung:
Greift die Verlängerungsoption, endet die Ausführungsfrist zum Jahresfahrplanwechsel im Dezember 2032 (voraussichtlich in der Nacht vom 11. Dezember auf den 12. Dezember 2032 mit Betriebsende). Macht der Aufgabenträger von der Verlängerungsoption Gebrauch, so teilt er dies dem Unternehmer spätestens bis zum 31. Dezember 2029 schriftlich mit.
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Informationen über Optionen
Optionen
Beschreibung der Optionen:
Zugunsten des Aufgabenträgers besteht eine einseitige, einmalige Verlängerungsoption um 24 Monate.
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Umweltauswirkungen Gewichtung (Prozentanteil, genau): 20
Preis
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-04-23 12:00:00.000 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-04-23 12:00:00.000 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 59 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2024-04-23 12:00:00.000 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen:
Die Vergabestelle behält sich vor, die Bieter im Rahmen des vergaberechtlich Zulässigen aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, sowie fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Ein Anspruch der Bieter hierauf besteht nicht. Sollte ein Bieter der Nachforderung nicht oder nicht fristgerecht nachkommen, wird das Angebot ausgeschlossen.
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Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegen: Dienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Hinweis: Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: §§ 3 ff. PBZugV: 1) Vorbemerkungen: Im Falle von Bietergemeinschaften ist die Eignung - wie unten aufgeführt - für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Es sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft vorzulegen. Abweichend hierzu sind die geforderten Referenzen bei Bietergemeinschaften nicht von jedem Unternehmen gesondert vorzulegen, die Bietergemeinschaft muss über die geforderten Referenzen verfügen. Auch die geforderte Betriebshaftpflichtversicherung muss für jedes Angebot nur einmal vorgelegt werden. Ein Bieter kann zum Nachweis seiner Eignung (wirtschaftliche und finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bieter die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorgelegt wird (Anlage PL8). Die Unternehmen, auf die sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bieter auf die Eignung der Unternehmen stützt. Zudem sind die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB und § 19 Abs. 3 MiLoG auch für diese Unternehmen vorzulegen. 2) Vorzulegende Nachweise, Erklärungen und Dokumente: PL2 – Eigenerklärung zu Berufs- oder Handelsregister: Die Bieter haben eine Erklärung, dass das Unternehmen in ein Berufs- oder Handels- bzw. bei gemeinnützigen Vereinen in ein Vereinsregister eingetragen ist, abzugeben; falls keine Eintragungspflicht im Handelsregister besteht: Auf Verlangen Einreichung einer formlosen Erklärung, weshalb für den Bieter keine Eintragungspflicht besteht und darüber, wer die vertretungsberechtigten Personen sind. PL3 - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB PL4 - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB PL5 - Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG) PL6 - Eigenerklärung zu Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
WL 1 - Angabe zur finanziellen Leistungsfähigkeit gem. § 2 PBZugV (Eigenerklärung), WL 2 - Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung oder Eigenerklärung über das Vorliegen der Erklärung einer Versicherungsgesellschaft, im Auftragsfall einen entsprechenden Versicherungsvertrag mit dem Auftragnehmer zu schließen mit folgenden Mindestdeckungssummen: ‒ Personenschäden je Versicherungsfall mindestens EUR 10 Mio. ‒ Sachschäden je Versicherungsfall mindestens EUR 10 Mio. ‒ die Jahreshöchstleistung für alle Schadensereignisse eines Versicherungsjahres beträgt mindestens EUR 20 Mio Die Eigenerklärung WL 2 ist eine Mindestanforderung. Diese Erklärung ist bei Bietergemeinschaften nur einmal vorzulegen.
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Technische und berufliche Fähigkeiten
TL1-Referenzen Vorlage von mindestens einer vergleichbaren Referenz (Leistungen im Buslinienverkehr im ÖPNV) aus den letzten 3 Jahren seit Veröffentlichung dieser Bekanntmachung (Eigenerklärung). Dieser Nachweis ist bei Bietergemeinschaften nur einmal vorzulegen. Die Referenz (TL1) ist eine Mindestanforderung und muss mindestens folgende Angaben enthalten: - Auftragnehmer der Referenz - Bezeichnung der Referenz - Auftraggeber - Beschreibung des Auftrags - Leistungszeitraum - Auftragswert
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Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Es gelten die in den Vergabeunterlagen beigefügten besonderen Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Tariftreue und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG). Folgende Tarifverträge sind im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs auf der Straße derzeit als repräsentativ festgelegt: - Manteltarifvertrag privater Kraftomnibusverkehr in Baden-Württemberg vom 17. Oktober 2005, zuletzt geändert am 23. November 2021, in Verbindung mit dem Lohntarifvertrag für das private Omnibusgewerbe in Baden-Württemberg vom 30. Mai 2023, in Verbindung mit dem Tarifvertrag über vermögenswirksame Leistungen für die Arbeiter im privaten Omnibusgewerbe Baden-Württemberg vom 4. Juli 1986. - Tarifvertrag über die Entgeltumwandlung nach dem Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung vom 20. März 2002. - Bezirkstarifvertrag für die kommunalen Nahverkehrsbetriebe Baden-Württemberg vom 13. November 2001, zuletzt geändert am 31. Oktober 2020.
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Ausschlussgrund: Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Beschreibung der Ausschlussgründe: Die vollständigen Ausschlussgründe stehen unter 5.1.9

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Landkreis Rastatt
Nationale Registrierungsnummer: Berichtseinheit-ID 00008882
Postanschrift: Am Schlossplatz 5
Postleitzahl: 76437
Postort: Rastatt
Region: Rastatt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: ausschreibung@landkreis-rastatt.de 📧
Telefon: +49 7222 381-1134 📞
URL: http://www.landkreis-rastatt.de 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E36994752 🌏
Teilnahme-URL: https://www.subreport.de/E36994752 🌏
Sprache des Beschaffungsdokuments: Deutsch 🗣️
Elektronische Einreichung: Erforderlich

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Nationale Registrierungsnummer: 08-A9866-40
Postleitzahl: 76137
Postort: Karlsruhe
Region: Karlsruhe, Stadtkreis 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de 📧
Telefon: +49 721 926-8730 📞
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein; (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht; (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber oder Konzessionsgeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-03-16+01:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 055-160261 (2024-03-14)
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