Gegenstand dieser Ausschreibung sind die Verkehrssicherungsmaßnahmen für die Haus-Berge-Straße, einen Teilabschnitt des gesamten Bauabschnitt E 51. Die Verkehrssicherungsmaßnahmen erhalten den Titel VE 1.18 Verkehrssicherung Haus-Berge-Straße. Die Verkehrssicherungsmaßnah-men umfassen nur die Bauphasen 1 bis 3. Die Bauphasen 4 und 5 werden zu einem späteren Zeitpunkt ausgeführt, da diese Leistungen planfeststellungsrelevant sind. Die Bauphasen 4 und 5 werden aber in den Anlagen, der Vollständigkeit halber, mit aufgeführt. Die Auftragserteilung erfolgt anteilig durch die Stadtwerke Essen AG und die Stadt Essen. Es werden zwei Aufträge erteilt. Es gelten die jeweiligen Vertragsbedingungen der Stadtwerke Essen AG und der Stadt Essen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-11-29.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-10-29.
Auftragsbekanntmachung (2024-10-29) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Verkehrssicherung Haus-Berge-Straße - BA West
Referenznummer: 24-145-oV
Kurze Beschreibung:
Gegenstand dieser Ausschreibung sind die Verkehrssicherungsmaßnahmen für die Haus-Berge-Straße, einen Teilabschnitt des gesamten Bauabschnitt E 51. Die Verkehrssicherungsmaßnahmen erhalten den Titel VE 1.18 Verkehrssicherung Haus-Berge-Straße. Die Verkehrssicherungsmaßnah-men umfassen nur die Bauphasen 1 bis 3. Die Bauphasen 4 und 5 werden zu einem späteren Zeitpunkt ausgeführt, da diese Leistungen planfeststellungsrelevant sind. Die Bauphasen 4 und 5 werden aber in den Anlagen, der Vollständigkeit halber, mit aufgeführt.
Die Auftragserteilung erfolgt anteilig durch die Stadtwerke Essen AG und die Stadt Essen. Es werden zwei Aufträge erteilt. Es gelten die jeweiligen Vertragsbedingungen der Stadtwerke Essen AG und der Stadt Essen.
Gegenstand dieser Ausschreibung sind die Verkehrssicherungsmaßnahmen für die Haus-Berge-Straße, einen Teilabschnitt des gesamten Bauabschnitt E 51. Die Verkehrssicherungsmaßnahmen erhalten den Titel VE 1.18 Verkehrssicherung Haus-Berge-Straße. Die Verkehrssicherungsmaßnah-men umfassen nur die Bauphasen 1 bis 3. Die Bauphasen 4 und 5 werden zu einem späteren Zeitpunkt ausgeführt, da diese Leistungen planfeststellungsrelevant sind. Die Bauphasen 4 und 5 werden aber in den Anlagen, der Vollständigkeit halber, mit aufgeführt.
Die Auftragserteilung erfolgt anteilig durch die Stadtwerke Essen AG und die Stadt Essen. Es werden zwei Aufträge erteilt. Es gelten die jeweiligen Vertragsbedingungen der Stadtwerke Essen AG und der Stadt Essen.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Verkehrsregelung📦
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅ Beschreibung
Interne Kennung: 24-145-oV
Beschreibung der Beschaffung:
Verkehrssicherungsmaßnahmen für den Umbau der Knotenpunkte Altendorfer Straße und Haus-Berge-Straße. Der Abschnitt der Haus-Berge-Straße im Teilprojektbereich E-51 erstreckt sich über ca. 650 Meter. Er liegt zwischen den Knotenpunkten Bocholder Straße im Nord-Westen und der Einmündung Dinslaker Straße im Osten. Die dazugehörenden Bauleistungen werden separat vergeben. Die Ausführungszeit beträgt 15 Monate.
Verkehrssicherungsmaßnahmen für den Umbau der Knotenpunkte Altendorfer Straße und Haus-Berge-Straße. Der Abschnitt der Haus-Berge-Straße im Teilprojektbereich E-51 erstreckt sich über ca. 650 Meter. Er liegt zwischen den Knotenpunkten Bocholder Straße im Nord-Westen und der Einmündung Dinslaker Straße im Osten. Die dazugehörenden Bauleistungen werden separat vergeben. Die Ausführungszeit beträgt 15 Monate.
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#
Postanschrift: Haus-Berge-Straße
Postleitzahl: 45356
Stadt: Essen
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Essen, Kreisfreie Stadt
🏙️
Dauer: 15 Monate
Maximale Verlängerungen: 0
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-11-29 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-11-29 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 63 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2024-11-29 10:00:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2024-11-22 23:59:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Fehlende Unterlagen, deren Vorlagen mit Teilnahmeantrag/Angebotsabgabe gefordert war, werden im Rahmen der Rechtsprechung nachgefordert
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Punkte, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Eignung zur Berufsausübung: Der öffentliche Auftraggeber überprüft gemäß §§ 42 VgV die Eignung der Bewerber oder Bieter anhand der nach § 122 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen festgelegten Eignungskriterien und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB sowie gegebenenfalls Maßnahmen des Bewerbers oder Bieters zur Selbstreinigung nach § 125 GWB und schließt gegebenenfalls Bewerber oder Bieter vom Vergabeverfahren aus.
Der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB kann ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifizierungssystemen erbracht werden.
Statt des Formular 312_322 und 511 gelten die Bewerbungsbedingungen für die Vergabe von Leistungen.
Vom Unternehmen einzureichende Unterlagen:
- 324 EU 02-2024 - Angebotsschreiben
- 521 EU 01-2023 - Eigenerklaerung Ausschlussgruende
- 523 EU 02-2024 - Eigenerklaerung Sanktionspaket 5 EU
- 531 EU 10-2023 - Bewerber-_Bietergemeinschaftserklaerung
- 533a 02-2024 - Information Unterauftraege_Angebotsabgabe
- 533b EU 02-2024 - Nachweis Unterauftragnehmer
- 534a EU 02-2024 - Erklaerung Eignungsleihe
- 534b EU 02-2024 - Erklaerung Eignungsleihe Haftung
- Eigenerklaerung-Lieferleistungen-Dienstleistungen
- LV-Kurztext
Eignung zur Berufsausübung: Der öffentliche Auftraggeber überprüft gemäß §§ 42 VgV die Eignung der Bewerber oder Bieter anhand der nach § 122 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen festgelegten Eignungskriterien und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB sowie gegebenenfalls Maßnahmen des Bewerbers oder Bieters zur Selbstreinigung nach § 125 GWB und schließt gegebenenfalls Bewerber oder Bieter vom Vergabeverfahren aus.
Der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB kann ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifizierungssystemen erbracht werden.
Statt des Formular 312_322 und 511 gelten die Bewerbungsbedingungen für die Vergabe von Leistungen.
Vom Unternehmen einzureichende Unterlagen:
- 324 EU 02-2024 - Angebotsschreiben
- 521 EU 01-2023 - Eigenerklaerung Ausschlussgruende
- 523 EU 02-2024 - Eigenerklaerung Sanktionspaket 5 EU
- 531 EU 10-2023 - Bewerber-_Bietergemeinschaftserklaerung
- 533a 02-2024 - Information Unterauftraege_Angebotsabgabe
- 533b EU 02-2024 - Nachweis Unterauftragnehmer
- 534a EU 02-2024 - Erklaerung Eignungsleihe
- 534b EU 02-2024 - Erklaerung Eignungsleihe Haftung
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Das Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein Westfalen (TVgG NRW) muss eingehalten werden.
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrugsbekämpfung
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 20 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Entrichtung von Steuern
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Konkurs
Korruption
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Vergleichsverfahren
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Bekanntmachungs-ID: CXS0YYZY1WGPC2BU
Die für das Angebot erforderlichen Formulare und Vordrucke können unter www.vergabe.metropoleruhr.de heruntergeladen werden.
Die Übermittlung der Angebote ist nur elektronisch in Textform (§ 126b BGB) zulässig.
ELEKTRONISCHE ABGABE DER ANGEBOTE:
Die Angebote sind bis zum Ablauf der Angebotsfrist elektronisch unter www.vergabe.metropoleruhr.de einzureichen.
Ein verspäteter Eingang des Angebotes führt zum Ausschluss. Bei Abgabe elektronisch in Textform muss eine lesbare Erklärung vorliegen, in der die Person des vertretungsberechtigten Erklärenden genannt ist, was z.B. durch Nennung des Namens, ein Faksimile oder eine eingescannte Unterschrift möglich ist. Diese Zeichnung kann in den eingescannten Angebotsvordrucken oder wahlweise in dem Signaturfeld gemäß § 126b BGB im Bietertool des Vergabemarktplatzes vorgenommen werden (Containersignatur).
Weitere Hinweise finden sich in dem Dokument "Bewerbungsbedingungen", das unter www.vergabe.metropoleruhr.de heruntergeladen werden kann.
Auskunftsersuchen des Bewerbers zum Verfahren sind ausschließlich über die Vergabeplattform www.vergabe.metropoleruhr.de an die Auftraggeberin zu richten. Andere Stellen dürfen keine Auskünfte erteilen. Dennoch anderweitig erlangte Auskünfte sind unbeachtlich.
Es wird empfohlen, sich freiwillig auf dem Vergabemarktplatz NRW zu registrieren. Die Registrierung bietet den Vorteil, dass automatisch über Änderungen an den Teilnahme-/Vergabeunterlagen oder über Antworten zum Verfahren informiert wird. Zur Kommunikation mit der Vergabestelle und zur elektronischen Einreichung des Teilnahmeantrages/Angebotes ist eine Registrierung zwingend.
Die Auftragserteilung erfolgt anteilig durch die Stadtwerke Essen AG und die Stadt Essen. Es werden zwei Aufträge erteilt. Es gelten die jeweiligen Vertragsbedingungen der Stadtwerke Essen AG und der Stadt Essen.
Die für das Angebot erforderlichen Formulare und Vordrucke können unter www.vergabe.metropoleruhr.de heruntergeladen werden.
Die Übermittlung der Angebote ist nur elektronisch in Textform (§ 126b BGB) zulässig.
ELEKTRONISCHE ABGABE DER ANGEBOTE:
Die Angebote sind bis zum Ablauf der Angebotsfrist elektronisch unter www.vergabe.metropoleruhr.de einzureichen.
Ein verspäteter Eingang des Angebotes führt zum Ausschluss. Bei Abgabe elektronisch in Textform muss eine lesbare Erklärung vorliegen, in der die Person des vertretungsberechtigten Erklärenden genannt ist, was z.B. durch Nennung des Namens, ein Faksimile oder eine eingescannte Unterschrift möglich ist. Diese Zeichnung kann in den eingescannten Angebotsvordrucken oder wahlweise in dem Signaturfeld gemäß § 126b BGB im Bietertool des Vergabemarktplatzes vorgenommen werden (Containersignatur).
Weitere Hinweise finden sich in dem Dokument "Bewerbungsbedingungen", das unter www.vergabe.metropoleruhr.de heruntergeladen werden kann.
Auskunftsersuchen des Bewerbers zum Verfahren sind ausschließlich über die Vergabeplattform www.vergabe.metropoleruhr.de an die Auftraggeberin zu richten. Andere Stellen dürfen keine Auskünfte erteilen. Dennoch anderweitig erlangte Auskünfte sind unbeachtlich.
Es wird empfohlen, sich freiwillig auf dem Vergabemarktplatz NRW zu registrieren. Die Registrierung bietet den Vorteil, dass automatisch über Änderungen an den Teilnahme-/Vergabeunterlagen oder über Antworten zum Verfahren informiert wird. Zur Kommunikation mit der Vergabestelle und zur elektronischen Einreichung des Teilnahmeantrages/Angebotes ist eine Registrierung zwingend.
Die Auftragserteilung erfolgt anteilig durch die Stadtwerke Essen AG und die Stadt Essen. Es werden zwei Aufträge erteilt. Es gelten die jeweiligen Vertragsbedingungen der Stadtwerke Essen AG und der Stadt Essen.
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland
Nationale Registrierungsnummer: keine Angabe
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Postleitzahl: 50667
Postort: Köln
Region: Köln, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vkrheinland@bezreg-koeln.nrw.de📧
Telefon: +49 221147-3045📞
Fax: +49 221147-2889 📠 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber der Auftraggeberin zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn die Auftraggeberin gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich eine Auftraggeberin über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch die öffentliche Auftraggeberin über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat die Auftraggeberin die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber der Auftraggeberin zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn die Auftraggeberin gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich eine Auftraggeberin über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch die öffentliche Auftraggeberin über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat die Auftraggeberin die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-10-29+01:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 212-661317 (2024-10-29)