Die Bedeutung von Patientenerfahrungen als Qualitätsmerkmal in der Gesundheitsversorgung wächst stetig. Um vergleichbare Informationen zur Patientenzufriedenheit abbilden zu können, wurde im Rahmen eines Projektes der AOKs mit der Universität Witten/Herdecke der Kurzfragebogen Versichertenzufriedenheitsbefragung (VeZuF) entwickelt, mit dem die Erfahrungen akutstationär versorgter Patienten nach einem Krankenhausaufenthalt und Mütter nach der Entbindung nach einem einheitlichen Standard ermittelt werden können. Ziel der Durchführung der Patientenbefragung mit VeZuF und VeZuF-Geburt ist die Befragung von Versicherten nach einem Krankenhausaufenthalt mit einem einheitlichen Fragebogen und nach einer standardisierten Methodik sowie Darstellung der Ergebnisse im AOK-Gesundheitsnavigator. Damit soll den Versicherten und ihren behandelnden Ärzten eine informierte Entscheidung bei der Wahl einer für sie geeigneten Klinik ermöglicht werden. Gegenstand der Ausschreibung sind nur die Leistungen der Fragebogenannahme und -verarbeitung, die Erstellung und Plausibilitätsprüfung des Datensatzes mit den Rückmeldungen sowie die Übermittlung der anonymisierten Daten an die zentrale Stelle der Datenannahme sowie an die jeweilige AOK. Zusätzlich ist optional jeweils eine Liste der Pseudo-IDs zu einem vorgegebenen Zeitpunkt zu erstellen und der jeweiligen AOK zu übermitteln. Dies kann die jeweilige AOK gesondert beauftragen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-01-30.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-12-30.
Auftragsbekanntmachung (2024-12-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Versichertenzufriedenheitsbefragung - Fragebogenannahme und -verarbeitung, Datensatzerstellung und Datenübermittlung
Referenznummer: 2024-12-30-MEH-DRA
Kurze Beschreibung:
“Die Bedeutung von Patientenerfahrungen als Qualitätsmerkmal in der Gesundheitsversorgung wächst stetig. Um vergleichbare Informationen zur...”
Kurze Beschreibung
Die Bedeutung von Patientenerfahrungen als Qualitätsmerkmal in der Gesundheitsversorgung wächst stetig. Um vergleichbare Informationen zur Patientenzufriedenheit abbilden zu können, wurde im Rahmen eines Projektes der AOKs mit der Universität Witten/Herdecke der Kurzfragebogen Versichertenzufriedenheitsbefragung (VeZuF) entwickelt, mit dem die Erfahrungen akutstationär versorgter Patienten nach einem Krankenhausaufenthalt und Mütter nach der Entbindung nach einem einheitlichen Standard ermittelt werden können. Ziel der Durchführung der Patientenbefragung mit VeZuF und VeZuF-Geburt ist die Befragung von Versicherten nach einem Krankenhausaufenthalt mit einem einheitlichen Fragebogen und nach einer standardisierten Methodik sowie Darstellung der Ergebnisse im AOK-Gesundheitsnavigator. Damit soll den Versicherten und ihren behandelnden Ärzten eine informierte Entscheidung bei der Wahl einer für sie geeigneten Klinik ermöglicht werden. Gegenstand der Ausschreibung sind nur die Leistungen der Fragebogenannahme und -verarbeitung, die Erstellung und Plausibilitätsprüfung des Datensatzes mit den Rückmeldungen sowie die Übermittlung der anonymisierten Daten an die zentrale Stelle der Datenannahme sowie an die jeweilige AOK. Zusätzlich ist optional jeweils eine Liste der Pseudo-IDs zu einem vorgegebenen Zeitpunkt zu erstellen und der jeweiligen AOK zu übermitteln. Dies kann die jeweilige AOK gesondert beauftragen.
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Produkte/Dienstleistungen: Markt- und Wirtschaftsforschung; Umfragen und Statistiken📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 359 460 EUR 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Versicherte werden in fünf Befragungswellen pro Jahr jeweils 2 bis 10 Wochen nach ihrem stationären Aufenthalt (VeZuF) bzw. 6 bis ca. 21 Wochen nach...”
Beschreibung der Beschaffung
Versicherte werden in fünf Befragungswellen pro Jahr jeweils 2 bis 10 Wochen nach ihrem stationären Aufenthalt (VeZuF) bzw. 6 bis ca. 21 Wochen nach Krankenhausentlassung bei Entbindung (VeZuF-Geburt) angeschrieben. Die AOKs können optional nach 4 Wochen ein Erinnerungsschreiben inklusive Fragebogen versenden lassen. Versicherte haben die Möglichkeit, digital oder mittels Zurücksendung des Fragebogens zu antworten. Die digitale Befragung ist nicht Teil der Ausschreibung und für den weiteren Prozess benötigte Daten werden durch die jeweilige AOK zur Verfügung gestellt. Die postalischen und digitalen Antworten werden von dem zu beauftragenden Dienstleister um Doppelantworten bereinigt und zusammengeführt. Die Gesamtergebnisse zu den 39 Kernfragen (VeZuF) bzw. 37 Kernfragen (VeZuF-Geburt) und die soziodemographischen Angaben sind gemäß den Schnittstellenbeschreibungen für VeZuF und VeZuF-Geburt und den in Kapitel 6 der Leistungsbeschreibung beschriebenen Inhalten an die Datenannahmestelle und die jeweilige Auftraggeberin zu übermitteln. Leistungsgegenstand ist die Fragebogenannahme, elektronische Datenerfassung, ggf. Erstellung von Pseudo-ID-Listen, Datenannahme der Ergebnisse aus der digitalen Befragung, bereinigte Datensatzerstellung der Rückmeldungen mit Plausibilitätsprüfung, Datensatzerstellung zur Nutzung der Antwortoptionen und Versendung an die Datenannahmestelle sowie an die jeweilige Auftraggeberin.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-01-30 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️ Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“(1) Berufs- oder Handelsregister: Sofern vorhanden oder zur Eintragung verpflichtet: Aktueller Nachweis zur Eintragung in das einschlägige Berufs- oder...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
(1) Berufs- oder Handelsregister: Sofern vorhanden oder zur Eintragung verpflichtet: Aktueller Nachweis zur Eintragung in das einschlägige Berufs- oder Handelsregister des Niederlassungsstaats des Bieters/des Mitglieds der Bietergemeinschaft (nicht älter als 6 Monate vom Tag der Angebotsfrist gerechnet). Bieter mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben den Nachweis der Eintragung in ein vergleichbares Register von Stellen des Herkunftslandes in deutscher beglaubigter Übersetzung einzureichen; (a) Hinweis Bietergemeinschaften: Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft sind die zuvor genannten Unterlagen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. Zusätzlich ist die Erklärung einer Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen.
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Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“(2) Eigenerklärung Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB: Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
(2) Eigenerklärung Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB: Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt. (a) Hinweis Bietergemeinschaften: Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft ist die zuvor genannte Erklärung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. Zusätzlich ist die Erklärung einer Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen. (b) Hinweis Eignungsleihe: Im Fall der Eignungsleihe ist die zuvor genannte Erklärung für jedes Drittunternehmen zu erbringen. Zusätzlich sind folgende Unterlagen für jedes Drittunternehmen, dessen Kapazitäten der Bieter in Anspruch nimmt, mit dem Angebot einzureichen: - Verzeichnis der einzusetzenden Dritt- und Unterauftragnehmer, - Verpflichtungserklärung des benannten Dritt-/Unterauftragnehmers gegenüber dem Bieter . (c) Hinweis Unterauftragnehmer: Im Fall des Einsatzes von Unterauftragnehmern ist die zuvor genannte Erklärung für jeden Unterauftragnehmer, dessen Kapazitäten der Bieter in Anspruch nimmt, einzureichen. Zusätzlich sind folgende Unterlagen je Unterauftragnehmer einzureichen: - Verzeichnis der einzusetzenden Dritt- und Unterauftragnehmer, - Verpflichtungserklärung des benannten Dritt-/Unterauftragnehmers gegenüber dem Bieter (Ist spätestens vor Zuschlagserteilung einzureichen!).
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Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“(3) Eigenerklärung Russlandsanktionen: Der Bewerber erklärt, dass er nicht: a) russische(r) Staatsangehörige(r), in Russland ansässige natürliche Person...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
(3) Eigenerklärung Russlandsanktionen: Der Bewerber erklärt, dass er nicht: a) russische(r) Staatsangehörige(r), in Russland ansässige natürliche Person oder in Russland niedergelassene juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist, b) eine juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder c) eine natürliche oder juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handelt, d) Kapazitäten von Unterauftragnehmern, Lieferanten oder Unternehmen in Anspruch nimmt, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, soweit diese Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen ihrerseits unter Buchstabe a bis c fallen. Es wird bestätigt und sichergestellt, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, soweit diese Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen ihrerseits unter Buchstabe a bis c fallen. Weiter erklärt der Bieter, dass er der Auftraggeberin unverzüglich Mitteilung machen wird, (1) sobald und soweit einer der vorstehend unter Buchstaben a) bis d) genannten Tatbestände aufgrund einer Änderung der Umstände nach Abgabe dieser Eigenerklärung auf ihn zutrifft und/oder, (2) sobald und soweit er zukünftig von "Russlandsanktionen", insbesondere solchen nach der VO (EU) Nr. 833/2014 (auch in zukünftigen Fassungen), betroffen sein sollte. (a) Hinweis Bietergemeinschaften: Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft ist die zuvor genannte Erklärung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. Zusätzlich ist die Erklärung einer Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“(1) Betriebshaftpflichtversicherung: Der Bieter erklärt mit Einreichung seines Angebotes, dass er spätestens acht Wochen nach Zuschlag den Auftraggeberinnen...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
(1) Betriebshaftpflichtversicherung: Der Bieter erklärt mit Einreichung seines Angebotes, dass er spätestens acht Wochen nach Zuschlag den Auftraggeberinnen nachweist, dass er über eine angemessene und gültige Betriebshaftpflichtversicherung mit mindestens folgenden Deckungssummen je Versicherungsfall verfügt: a) 3.000.000 EUR für Personen- und Sachschäden sowie b) 3.000.000 EUR für Vermögensschäden inkl. Schäden, die auf der Verletzung datenschutzrechtlicher Anforderungen beruhen. (a) Hinweis Bietergemeinschaften: Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft ist die zuvor genannte Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung von dem bevollmächtigten Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen. Der Nachweis der Versicherungsbescheinigung ist von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft der Auftraggeberin binnen acht Wochen nach Zuschlagserteilung vorzulegen.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“(1) Referenzen: Zur Feststellung der Eignung des Bieters ist mindestens eine Referenz einzureichen, die innerhalb der letzten drei Kalenderjahre (seit...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
(1) Referenzen: Zur Feststellung der Eignung des Bieters ist mindestens eine Referenz einzureichen, die innerhalb der letzten drei Kalenderjahre (seit Januar 2022) erbracht wurde und die nach Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad mit dem ausgeschriebenen Auftrag vergleichbar ist. Vergleichbar sind Referenzen, wenn ersichtlich ist, dass - die Anzahl von zu verarbeitenden Fragebögen der Größenordnung dieser Ausschreibung entspricht (innerhalb von 12 Monaten mind. 200.000 Fragebögen) und - die (Teil)-Ergebnisse an mind. 3 verschiedene Schnittstellen übermittelt werden mussten und - in mind. zwei Dateiformaten vorgehalten bzw. übermittelt worden sind (z.B. Excel oder csv) eingesetzt wurde. (a) Hinweis Bietergemeinschaften: Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft können die zuvor genannten Unterlagen gemeinsam erbracht werden. Dazu sind die Unterlagen für jedes Bietergemeinschaftsmitglied gesondert auszufüllen und jeweils auf den Leistungsteil zu beziehen, den das jeweilige Mitglied der Bietergemeinschaft übernommen hat. Diese Unterlagen sind, soweit vorgesehen, datiert, unterschrieben und mit dem Unternehmensstempel versehen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen. (b) Hinweis Eignungsleihe: Im Fall der Eignungsleihe sind die zuvor genannten Unterlagen für jedes Drittunternehmen insoweit zu erbringen, wie der Gegenstand der Eignungsleihe betroffen ist. Diese Unterlagen sind, soweit vorgesehen, datiert, unterschrieben und mit dem Unternehmensstempel versehen vom jeweiligen Eignungsentleiher mit dem Angebot einzureichen.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Der Bieter erklärt mit Einreichung seines Angebotes, dass er den unter unter dem Kriterium "Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit" genannten...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Der Bieter erklärt mit Einreichung seines Angebotes, dass er den unter unter dem Kriterium "Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit" genannten Versicherungsschutz bis zum Ende dieses Vertrags aufrechterhalten wird und auf Nachfrage der Auftraggeberin durch Vorlage geeigneter Dokumente nachweisen wird. (a) Hinweis Bietergemeinschaften: Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft ist die zuvor genannte Erklärung von dem bevollmächtigten Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen. Der Nachweis der Versicherungsbescheinigung ist von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft der Auftraggeberin vorzulegen.
“Bekanntmachungs-ID: CXP4YDK55CS
(I) Das Vergabeverfahren wird im Auftrag der Auftraggeberinnen vom AOK-Bundesverband durchgeführt. (II) Zur Durchführung...”
Bekanntmachungs-ID: CXP4YDK55CS
(I) Das Vergabeverfahren wird im Auftrag der Auftraggeberinnen vom AOK-Bundesverband durchgeführt. (II) Zur Durchführung des Vergabeverfahrens verwendet die Auftraggeberin die E-Vergabelösung DTVP. Die für die Angebotserstellung zwingend zu verwendenden Vergabeunterlagen sind unter dem o.g. Link dort abzurufen. Für Angaben und Erklärungen sind die Formulare der Vergabeunterlagen zu verwenden, soweit diese entsprechende Vordrucke enthalten. Bitte beachten Sie, dass die Angebotsabgabe elektronisch über dieses Vergabeportal zu erfolgen hat. Weitere Hinweise zur elektronischen Angebotsabgabe finden Sie in den Vergabeunterlagen (Bewerbungsbedingungen).
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Nationale Registrierungsnummer: t:022894990
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 22894990📞
Fax: +49 2289499163 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht. "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht. "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..." § 135 GWB Unwirksamkeit. "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen hat..." § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer. "(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".
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Quelle: OJS 2024/S 253-801303 (2024-12-30)