Leistungsgegenstand ist ein Vertrag nach § 140a SGB V (besondere Versorgung) für Versicherte der Auftraggeberin im gesamten Bundesgebiet für die Versorgung mit stationsersetzenden urologischen Leistungen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-04-29.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-03-20.
Auftragsbekanntmachung (2024-03-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Versorgung mit stationsersetzenden urologischen Leistungen (11/VE/2024)
Referenznummer: 11/VE/2024
Kurze Beschreibung:
“Leistungsgegenstand ist ein Vertrag nach § 140a SGB V (besondere Versorgung) für Versicherte der Auftraggeberin im gesamten Bundesgebiet für die Versorgung...”
Kurze Beschreibung
Leistungsgegenstand ist ein Vertrag nach § 140a SGB V (besondere Versorgung) für Versicherte der Auftraggeberin im gesamten Bundesgebiet für die Versorgung mit stationsersetzenden urologischen Leistungen.
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Krankenkassenleistungen📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 0 EUR 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Leistungsgegenstand ist ein Vertrag nach § 140a SGB V (besondere Versorgung) für Versicherte der Auftraggeberin im gesamten Bundesgebiet.
Der...”
Beschreibung der Beschaffung
Leistungsgegenstand ist ein Vertrag nach § 140a SGB V (besondere Versorgung) für Versicherte der Auftraggeberin im gesamten Bundesgebiet.
Der Versorgungsauftrag umfasst die operative Behandlung von Versicherten im urologischen Bereich, welche unter Berücksichtigung der individuellen Situation der Versicherten als stationsersetzend erbringbar indiziert worden ist. Zum Versorgungsauftrag gehören die Diagnostik einschließlich der Dokumentation aller Haupt- und Nebendiagnosen und die medizinisch notwendige Vor- und Nachsorge. Umfasst sind ebenfalls alle notwendigen Anästhesieleistungen.
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Ort der Leistung: Erfurt, Kreisfreie Stadt🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2024-09-01 📅
Datum des Endes: 2026-08-31 📅
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 60
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-04-29 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-04-29 10:10:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Tag: 29.04.2024, Uhrzeit: 10:10 Uhr, Die Öffnung der Angebote erfolgt nichtöffentlich, d.h. Bieter sind nicht anwesend.”
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 51
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Unternehmensdarstellung:
Dem Angebot ist eine kurze Unternehmensdarstellung (maximal fünf DIN A4-Seiten) beizufügen, in der insbesondere das Gründungsdatum,...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Unternehmensdarstellung:
Dem Angebot ist eine kurze Unternehmensdarstellung (maximal fünf DIN A4-Seiten) beizufügen, in der insbesondere das Gründungsdatum, die Struktur des Bieters (Organigramm) sowie die Erfahrungen des Bieters im Aufgabengebiet und das zur Verfügung stehende Personal dargestellt werden. Sollte die eingereichte Unternehmensdarstellung mehr als fünf Seiten umfassen, werden nur die ersten fünf Seiten geprüft. Die darüber hinausgehenden Seiten bleiben unberücksichtigt.
Bietergemeinschaften haben die Unternehmensdarstellung dem Angebot für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesondert beizufügen. Von Unternehmen, deren Kapazitäten ein Bieter bzw. eine Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit gemäß § 47 VgV in Anspruch nehmen will, ist die Unternehmensdarstellung ebenfalls mit dem Angebot einzureichen. Von als Unterauftragnehmer vorgesehenen Unternehmen ist diese Unternehmensdarstellung erst auf Verlangen der Auftraggeberin vorzulegen. Beruft sich ein Bieter bzw. eine Bietergemeinschaft im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit zugleich gemäß § 47 VgV auf die Kapazitäten eines Unterauftragnehmers, muss die Unternehmensdarstellung von diesem Unterauftragnehmer jedoch bereits mit Angebotsabgabe abgegeben werden (§ 36 Abs. 1 S. 3 VgV).
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Eigenerklärung Umsatz:
Es ist eine Eigenerklärung zur finanziellen Leistungsfähigkeit beizufügen, in welcher jeweils der Gesamtumsatz des Bieters sowie der...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Eigenerklärung Umsatz:
Es ist eine Eigenerklärung zur finanziellen Leistungsfähigkeit beizufügen, in welcher jeweils der Gesamtumsatz des Bieters sowie der Umsatz des Bieters der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2021 - 2023), soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung übereinstimmen oder vergleichbar sind, anzugeben ist ("Eigenerklärung Umsatz"). >Bietergemeinschaften haben die vorgenannte Eigenerklärung dem Angebot für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesondert beizufügen. Von Unternehmen, deren Kapazitäten ein Bieter bzw. eine Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit gemäß § 47 VgV in Anspruch nehmen will, ist die Eigenerklärung Umsatz ebenfalls mit dem Angebot einzureichen. Von als Unterauftragnehmer vorgesehenen Unternehmen ist diese Eigenerklärung erst auf Verlangen der Auftraggeberin vorzulegen. Beruft sich ein Bieter bzw. eine Bietergemeinschaft im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit zugleich gemäß § 47 VgV auf die Kapazitäten eines Unterauftragnehmers, muss die Eigenerklärung Umsatz von diesem Unterauftragnehmer jedoch bereits mit Angebotsabgabe abgegeben werden (§ 36 Abs. 1 S. 3 VgV).
Um die Eignung nachzuweisen, muss in allen vorstehenden Varianten ein Mindestgesamtumsatz pro Kalenderjahr von 1.000.000 Euro brutto vorliegen (Mindestanforderung).
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Eigenerklärung Referenzen:
Dem Angebot ist eine Eigenerklärung über bereits erbrachte, mit der hier ausgeschriebenen Leistung vergleichbare Aufträge...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Eigenerklärung Referenzen:
Dem Angebot ist eine Eigenerklärung über bereits erbrachte, mit der hier ausgeschriebenen Leistung vergleichbare Aufträge (Referenzen) der letzten drei Geschäftsjahre unter Angabe des Auftraggebers (Name und Anschrift, Kontaktdaten des Ansprechpartners), des Leistungszeitraums und des Nettoauftragswerts beizufügen. Weiter ist eine kurze Beschreibung / Erläuterung des Auftragsgegenstandes anzugeben („Eigenerklärung Referenzen (38)“.
Mindestanforderungen
Es sind mindestens zwei Referenzaufträge mit folgenden Inhalten anzugeben:
• Ausführung des Auftrages für mindestens zwölf Monate und
• Umsetzung eines Vertrages nach § 140a SGB V für (eine) gesetzliche Krankenkasse(n) und zugleich
• Durchführung der Abrechnungen im Rahmen des DTA-Verfahrens gem. § 295 Abs. 1b SGB V.
Bietergemeinschaften haben die vorgenannte Eigenerklärung dem Angebot für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesondert beizufügen. Von Unternehmen, deren Kapazitäten ein Bieter bzw. eine Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche Leistungsfähigkeit gemäß § 47 VgV in Anspruch nehmen will, ist die Eigenerklärung Referenzen ebenfalls mit dem Angebot einzureichen. Von als Unterauftragnehmer vorgesehenen Unternehmen ist diese Eigenerklärung erst auf Verlangen der Auftraggeberin vorzulegen. Beruft sich ein Bieter bzw. eine Bietergemeinschaft im Hinblick auf die Leistungsfähigkeit zugleich gemäß § 47 VgV auf die Kapazitäten eines Unterauftragnehmers, muss die Eigenerklärung Referenzen von diesem Unterauftragnehmer jedoch bereits mit Angebotsabgabe abgegeben werden (§ 36 Abs. 1 S. 3 VgV).
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Die Erbringung der Dienstleistung ist folgendem besonderen Berufstand vorbehalten: Managementgesellschaft gemäß § § 140 a III Nr. 2 SGB V”
“Verfahrenssprache ist deutsch.
- Es gilt deutsches Recht.
- Rechtsform von Bietergemeinschaften: Ein Angebot von Arbeitsgemeinschaften/anderen...”
Verfahrenssprache ist deutsch.
- Es gilt deutsches Recht.
- Rechtsform von Bietergemeinschaften: Ein Angebot von Arbeitsgemeinschaften/anderen gemeinschaftlichen Bietern findet nur Berücksichtigung, wenn im Angebot jeweils alle Mitglieder genannt sind und ein Mitglied als bevollmächtigter Vertreter für den Abschluss u. die Durchführung des Vertrags benannt ist. Außerdem müssen sich die Mitglieder der Bietergemeinschaft für alle im Zusammenhang mit diesem Vertrag entstehenden Verbindlichkeiten zur gesamtschuldnerischen Haftung verpflichten. Das Formblatt "Erklärung der Bietergemeinschaft" ist in dem Fall dem Angebot ausgefüllt u. unterzeichnet beizufügen. Mit dem Angebot sind ferner u. a. einzureichen:
Ausschlussgründe:
- gesetzliche Regelungen, insbesondere §§123, 124 GWB
- i. Ü. vgl. Vergabeunterlagen
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Nationale Registrierungsnummer: 3fac7c4d-9542-4d2f-8596-4a748c321bf8
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Postleitzahl: 53123_
Postort: Bonn
Region: Erfurt, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 22894990📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Informationen über die Überprüfungsfristen:
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 S. 1 GWB unzulässig, soweit:
1.) der Antragsteller den geltend...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Informationen über die Überprüfungsfristen:
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 S. 1 GWB unzulässig, soweit:
1.) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt;
2.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4.) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2024/S 058-169106 (2024-03-20)