Auftragsbekanntmachung (2024-01-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Vertretung der städtischen Reinigungskräfte
Referenznummer: 2024-0004
Kurze Beschreibung:
“Vertretung der städtischen Reinigungskräfte in diversen Liegenschaften der Stadt Schwabach”
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Gebäudereinigung📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 0 EUR 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Vergeben wird die Vertretung der aktuell 10 eigenen Reinigungskräfte bei Urlaub bzw. Krankheit in diversen Gebäuden der Stadt Schwabach. Der Anbieter stellt...”
Beschreibung der Beschaffung
Vergeben wird die Vertretung der aktuell 10 eigenen Reinigungskräfte bei Urlaub bzw. Krankheit in diversen Gebäuden der Stadt Schwabach. Der Anbieter stellt kurzfristig Personal, das Material und die Geräte stellt der Auftraggeber.
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Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Büroreinigung📦
Ort der Leistung: Schwabach, Kreisfreie Stadt🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2024-07-01 📅
Datum des Endes: 2026-06-30 📅
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-02-13 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-02-13 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“ausschließlich elektronische Angebotsöffnung; keine Bieter zugelassen!”
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 108
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung sowie des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen hat der Bieter bzw. jedes Mitglied der...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung sowie des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen hat der Bieter bzw. jedes Mitglied der Bietergemeinschaft folgende Angaben und Erklärungen zu machen bzw. abzugeben und folgende Unterlagen mit dem Angebot vorzulegen:
- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 42 VgV in Verbindung mit § 123 und 124 GWB (vgl. Formblatt L 124 - Eigenerklärung zur Eignung Seite 2)
- Eigenerklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (vgl. Formblatt L 124 - Eigenerklärung zur Eignung Seite 2)
- Eigenerklärung zu Insolvenzverfahren und Liquidation (vgl. Formblatt L 124 - Eigenerklärung zur Eignung Seite 2)
- Eigenerklärung zur Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes (vgl. Formblatt L 124 - Eigenerklärung zur Eignung Seite 2)
- Eigenerklärung zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft (vgl. Formblatt L 124 - Eigenerklärung zur Eignung Seite 3)
Die o.g. Eigenerklärungen, Nachweise und sonstigen Unterlagen sind – vorzugsweise durch Ausfüllen des in den Vergabeunterlagen enthaltenen VHL Formblattes L 124 – Eigenerklärung zur Eignung – und unter Berücksichtigung der übrigen o.g. Vorgaben - vorzulegen. Sie müssen nicht vorgelegt werden, sofern und soweit der Auftraggeber diese im Rahmen eines entsprechenden Präqualifikationssystems erhalten kann.
Beabsichtigt der Bieter gemäß seinem Angebot, sich bei der Erfüllung des Auftrags im Hinblick auf die Eignung anderer Unternehmen zu bedienen (Eignungsleihe), so sind die o.g. Eigenerklärungen, Nachweise und sonstigen Unterlagen auf gesondertes Verlangen auch für diese abzugeben.
Gelangt ein Angebot in die engere Wahl, sind zur Bestätigung der o.g. Eigenerklärungen, Nachweise und sonstigen Unterlagen auf gesondertes Verlangen folgende Nachweise vorzulegen:
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (soweit der Betrieb beitragspflichtig ist)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes (soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers (soweit der Betrieb Mitglied einer Berufsgenossenschaft ist)
- Gewerbeanmeldung
- Berufs-/Handelsregisterauszug
- Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer
- Rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde)
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter bzw. jedes Mitglied der Bietergemeinschaft folgende Angaben und...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter bzw. jedes Mitglied der Bietergemeinschaft folgende Angaben und Erklärungen zu machen bzw. abzugeben und folgende Unterlagen mit dem Angebot vorzulegen:
- Erklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen. (vgl. Formblatt L 124 – Eigenerklärung zur Eignung Seite 1)
- Eigenerklärung über den Abschluss einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung im Auftragsfall
- für Personenschäden in Höhe von mindestens 3.000.000,00 €,
- für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von mindestens 500.000,00 €,
- für Bearbeitungsschäden in Höhe von mindestens 500.000,00 €,
für Schlüssel- und Transponderverlust in Höhe von mindestens 100.000,00 €
(vgl. Formblatt L 124 - Eigenerklärung zur Eignung Seite 1)
Die o.g. Eigenerklärungen, Nachweise und sonstigen Unterlagen sind – vorzugsweise durch Ausfüllen des in den Vergabeunterlagen enthaltenen VHL Formblattes L124 – Eigenerklärung zur Eignung – und unter Berücksichtigung der übrigen o.g. Vorgaben - vorzulegen. Sie müssen nicht vorgelegt werden, sofern und soweit der Auftraggeber diese im Rahmen eines entsprechenden Präqualifikationssystems erhalten kann.
Beabsichtigt der Bieter gemäß seinem Angebot, sich bei der Erfüllung des Auftrags im Hinblick auf die Eignung anderer Unternehmen zu bedienen (Eignungsleihe), so sind die o.g. Eigenerklärungen, Nachweise und sonstigen Unterlagen auf gesondertes Verlangen auch für diese abzugeben.
Gelangt ein Angebot in die engere Wahl, sind zur Bestätigung der o.g. Eigenerklärungen, Nachweise und sonstigen Unterlagen auf gesondertes Verlangen folgende Nachweise vorzulegen:
- entsprechende Zusicherung der Versicherungen bzw. einen entsprechende Versicherungsnachweise
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bieter bzw. jedes Mitglied der Bietergemeinschaft folgende Angaben und Erklärungen...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bieter bzw. jedes Mitglied der Bietergemeinschaft folgende Angaben und Erklärungen zu machen bzw. abzugeben und folgende Unterlagen mit dem Angebot vorzulegen:
- Eigenerklärung zu in den letzten drei Kalenderjahren bzw. dem in der Auftragsbekanntmachung angegebenen Zeitraum ausgeführten Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (vgl. Formblatt L124 – Eigenerklärung zur Eignung Seite 1)
- Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich ist (vgl. Formblatt L 124 - Eigenerklärung zur Eignung Seite 2)
Die o.g. Eigenerklärungen, Nachweise und sonstigen Unterlagen sind – vorzugsweise durch Ausfüllen des in den Vergabeunterlagen enthaltenen VHB Formblattes L 124 – Eigenerklärung zur Eignung –und unter Berücksichtigung der übrigen o.g. Vorgaben - vorzulegen. Sie müssen nicht vorgelegt werden, sofern und soweit der Auftraggeber diese im Rahmen eines entsprechenden Präqualifikationssystems erhalten kann.
Beabsichtigt der Bieter gemäß seinem Angebot, sich bei der Erfüllung des Auftrags im Hinblick auf die Eignung anderer Unternehmen zu bedienen (Eignungsleihe), so sind die o.g. Eigenerklärungen, Nachweise und sonstigen Unterlagen auf gesondertes Verlangen auch für diese abzugeben.
Gelangt ein Angebot in die engere Wahl, sind zur Bestätigung der o.g. Eigenerklärungen, Nachweise und sonstigen Unterlagen auf gesondertes Verlangen folgende Nachweise vorzulegen:
- drei geeignete Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge der in den letzten höchstens drei Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen jeweils durch Angabe der Bezeichnung der Leistung, des Auftragswertes, des Liefer- bzw. Erbringungszeitpunktes, des Auftraggebers (vgl. Formblatt L 124 - Eigenerklärung zur Eignung Seite 1)
- entsprechende Nachweise zu der Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich ist
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Nordbayern
Nationale Registrierungsnummer: e52c7dff-950f-43c1-9d33-8d067f67deec
Postanschrift: Promenade 27
Postleitzahl: 91522
Postort: Ansbach
Region: Schwabach, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de📧
Telefon: +49 981531277📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2024/S 009-022915 (2024-01-11)