Die DZT-Marketing- und Vertriebsagentur Israel (nachfolgend VA genannt) erfüllt die Basisaufgaben eines ausländischen Marketing- und Vertriebsbüros für das Reiseland Deutschland mit Standort in Tel Aviv. Der VA kommt die Aufgabe zu, die Marketingmaßnahmen im B2B- und B2C-Bereich entsprechend der Marktgegebenheiten und vorliegenden Marktforschungsdaten zum Buchungsverhalten zu planen. Nähere Informationen können Sie aus der Leistungsbeschreibung im Angebotsvordruck entnehmen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-12-20.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-11-19.
Auftragsbekanntmachung (2024-11-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Vertriebsagentur Israel 2025
Reference number: 179998
Kurze Beschreibung:
“Die DZT-Marketing- und Vertriebsagentur Israel (nachfolgend VA genannt) erfüllt die Basisaufgaben eines ausländischen Marketing- und Vertriebsbüros für das...”
Kurze Beschreibung
Die DZT-Marketing- und Vertriebsagentur Israel (nachfolgend VA genannt) erfüllt die Basisaufgaben eines ausländischen Marketing- und Vertriebsbüros für das Reiseland
Deutschland mit Standort in Tel Aviv. Der VA kommt die Aufgabe zu, die Marketingmaßnahmen im B2B- und B2C-Bereich entsprechend der Marktgegebenheiten und vorliegenden Marktforschungsdaten zum Buchungsverhalten zu planen. Nähere Informationen können Sie aus der Leistungsbeschreibung im Angebotsvordruck entnehmen.
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Produkte/Dienstleistungen: Werbe- und Marketingdienstleistungen📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die DZT-Marketing- und Vertriebsagentur Israel (nachfolgend VA genannt) erfüllt die Basisaufgaben eines ausländischen Marketing- und Vertriebsbüros für das...”
Beschreibung der Beschaffung
Die DZT-Marketing- und Vertriebsagentur Israel (nachfolgend VA genannt) erfüllt die Basisaufgaben eines ausländischen Marketing- und Vertriebsbüros für das Reiseland
Deutschland mit Standort in Tel Aviv. Der VA kommt die Aufgabe zu, die Marketingmaßnahmen im B2B- und B2C-Bereich entsprechend der Marktgegebenheiten und vorliegenden Marktforschungsdaten zum Buchungsverhalten zu planen. Nähere Informationen können Sie aus der Leistungsbeschreibung im Angebotsvordruck entnehmen.
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Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Tel Aviv” Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Der Vertrag verlängert sich um jeweils ein Kalenderjahr, sofern nicht ein Vertragspartner bis zum 30.06. eines laufenden Jahres der automatischen...”
Beschreibung der Optionen
Der Vertrag verlängert sich um jeweils ein Kalenderjahr, sofern nicht ein Vertragspartner bis zum 30.06. eines laufenden Jahres der automatischen Verlängerung schriftlich widerspricht.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-12-20 11:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-12-20 11:15:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Englisch 🗣️
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Mindestanforderungen: -Sitz in Tel Aviv
-Nachweisbare Markterfahrung von mindestens fünf Jahren in Israel
-Nachweisbare Erfolge und Erfahrung in der...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Mindestanforderungen: -Sitz in Tel Aviv
-Nachweisbare Markterfahrung von mindestens fünf Jahren in Israel
-Nachweisbare Erfolge und Erfahrung in der Tourismusindustrie und/oder im Standortmarketing in den letzten fünf Jahren (Nachweis in Form von mindestens drei Referenzen)
-Eigenerklärung darüber, dass keine Verträge mit direkten Wettbewerbern der DZT (mit anderen nationalen Tourismusorganisationen in Europa) bestehen
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt
Nationale Registrierungsnummer: 991-02380-92
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 228 9499-0📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2024/S 226-706791 (2024-11-19)