Verwertung des angelieferten Grüngutes in der Stadt Füssen

Stadt Füssen

Die Stadt Füssen ist als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger (örE) für anfallendes und überlassenes Grüngut zuständig. Die Stadt Füssen erfasst die genannten Abfälle im Bringsystem und wird Dritte gemäß § 22 KrWG ab dem 01.01.2025 mit der Betriebsführung der Annahmestelle der Stadt Füssen für Grüngut sowie mit der Übernahme und Verwertung des angelieferten Grüngutes beauftragen. Es wird darauf hingewiesen, dass im Landkreis Ostallgäu ein Holsystem zur Erfassung von Bioabfällen (inkl. Grüngut) eingeführt ist. Die Leistung wird in zwei Losen vergeben: Los 1 Annahme von Grüngut Los 2 Übernahme und Verwertung von Grüngut

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-08-05. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-07-03.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2024-07-03 Auftragsbekanntmachung
2024-07-11 Auftragsbekanntmachung
2024-07-15 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2024-07-03)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Verwertung des angelieferten Grüngutes in der Stadt Füssen
Referenznummer: EU-3-2-af-24-267
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Füssen ist als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger (örE) für anfallendes und überlassenes Grüngut zuständig. Die Stadt Füssen erfasst die genannten Abfälle im Bringsystem und wird Dritte gemäß § 22 KrWG ab dem 01.01.2025 mit der Betriebsführung der Annahmestelle der Stadt Füssen für Grüngut sowie mit der Übernahme und Verwertung des angelieferten Grüngutes beauftragen. Es wird darauf hingewiesen, dass im Landkreis Ostallgäu ein Holsystem zur Erfassung von Bioabfällen (inkl. Grüngut) eingeführt ist. Die Leistung wird in zwei Losen vergeben: Los 1 Annahme von Grüngut Los 2 Übernahme und Verwertung von Grüngut
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen 📦
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 2
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 2

1️⃣
Interne Kennung: 1
Titel: Annahme von Grüngut
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Beschreibung der Beschaffung:
Die Stadt Füssen ist als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger (örE) für anfallendes und überlassenes Grüngut zuständig. Die Stadt Füssen erfasst die genannten Abfälle im Bringsystem und wird Dritte gemäß § 22 KrWG ab dem 01.01.2025 mit der Betriebsführung der Annahmestelle der Stadt Füssen für Grüngut sowie mit der Übernahme und Verwertung des angelieferten Grüngutes beauftragen. Es wird darauf hingewiesen, dass im Landkreis Ostallgäu ein Holsystem zur Erfassung von Bioabfällen (inkl. Grüngut) eingeführt ist. Die Leistung wird in zwei Losen vergeben: Los 1 Annahme von Grüngut • Betriebsführung einer Annahmestelle der Stadt Füssen mit Annahme von Grüngut
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Postleitzahl: 87629
Stadt: Füssen
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Ostallgäu 🏙️
Dauer: 48 Monate
Dauer
Datum des Beginns: 2025-01-01 📅
Informationen über Optionen
Optionen
Beschreibung der Optionen:
Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, sofern keine Seite der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses mit einer in den Vertragsunterlagen festgesetzten Frist widerspricht. Diese Frist beträgt mindestens 12 Monate, um dem Auftraggeber genug Zeit für einen Neuausschreibung zu gewähren. Der Vertrag endet spätestens am 31.12.2029.
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Vergabekriterien
Preis
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001

2️⃣
Interne Kennung: 2
Titel: Übernahme und Verwertung von Grüngut
Beschreibung der Beschaffung:
Die Stadt Füssen ist als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger (örE) für anfallendes und überlassenes Grüngut zuständig. Die Stadt Füssen erfasst die genannten Abfälle im Bringsystem und wird Dritte gemäß § 22 KrWG ab dem 01.01.2025 mit der Betriebsführung der Annahmestelle der Stadt Füssen für Grüngut sowie mit der Übernahme und Verwertung des angelieferten Grüngutes beauftragen. Es wird darauf hingewiesen, dass im Landkreis Ostallgäu ein Holsystem zur Erfassung von Bioabfällen (inkl. Grüngut) eingeführt ist. Die Leistung wird in zwei Losen vergeben: Los 2 Übernahme und Verwertung von Grüngut • Übernahme des eingesammelten Grüngutes an der Annahmestelle • Ordnungsgemäße Verwertung von Grüngut • Ggf. Entsorgung von Störstoffen und Sortierresten
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Produkte/Dienstleistungen: Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen 📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Recycling von Siedlungsabfällen 📦
Vergabekriterien
Preis (Gewichtung): 85
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Die Umweltauswirkung des Transports ermittelt sich aus der Transportentfernung zwischen der Annahmestelle (Ehrwanger Straße 9; 87629 Füssen) sowie der Verwertungsanlage. Die Ermittlung der einfachen Wegstrecke erfolgt mittels Online-Routenplaner (Google Maps). Das Angebot mit einer Transportentfernung von höchstens 100 km oder weniger erhält das Angebot 15 Punkte. Bei einer Entfernung von mehr als 100 km aber höchstens 150 km Wegstrecke erhält das Angebot 10 Punkte. Bei einer Entfernung von mehr als 150 km aber höchstens 200 km Wegstrecke erhält das Angebot 5 Punkte. Weitere Entfernungen werden mit 0 Punkten bewertet
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
Umfang der Beschaffung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen:
Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-08-05 23:59:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-08-06 08:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
Angebotsfrist endet am 05.08.2024 um 23:59 Uhr Bieterfragen sind möglichst bis 29.07.2024, 12:00 Uhr zu stellen, um eine ordnungsgemäße Bearbeitung und Beantwortung sicherstellen zu können
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Eine Sicherheitsleistung ist erforderlich
Eröffnungstermin: 2024-08-06 08:00:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Angebotsfrist endet am 05.08.2024 um 23:59 Uhr Bieterfragen sind möglichst bis 29.07.2024, 12:00 Uhr zu stellen, um eine ordnungsgemäße Bearbeitung und Beantwortung sicherstellen zu können
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2024-07-29 12:00:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Unterlagen werden nachgefordert. Fehlende / unvollständige leistungsbezogene Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, werden nicht nachgefordert. *** Fehlende Preisangaben dürfen nicht nachgefordert werden. Angebote, die den Bestimmungen des § 57 Abs.
1 VgV nicht entsprechen, sind auszuschließen. Dies gilt nicht für Angebote, bei denen lediglich in unwesentlichen Positionen die Angabe des Preises fehlt und sowohl durch die Außerachtlassung dieser Positionen der Wettbewerb und die Wertungsreihenfolge nicht beeinträchtigt werden als auch bei Wertung dieser Positionen mit dem jeweils höchsten Wettbewerbspreis. Hierbei wird nur auf den Preis ohne Berücksichtigung etwaiger Nebenangebote abgestellt.
1VgV nicht entsprechen, sind auszuschließen. Dies gilt nicht für Angebote, bei denen lediglich in unwesentlichen Positionen die Angabe des Preises fehlt und sowohl durch die Außerachtlassung dieser Positionen der Wettbewerb und die Wertungsreihenfolge nicht beeinträchtigt werden als auch bei Wertung dieser Positionen mit dem jeweils höchsten Wettbewerbspreis. Hierbei wird nur auf den Preis ohne Berücksichtigung etwaiger Nebenangebote abgestellt.
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister.: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister. Nicht präqualifizierte Unternehmen geben über das Formblatt "02-Angebot und Formblätter" eine Eigenerklärung über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister ab (gilt für Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft). Allgemeine Angaben zum Unternehmen (gilt für Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft) - Anzahl der Mitarbeiter, Konzernangehörigkeit, weitere Angaben zur Betriebsausstattung ************ Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in das amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) der und geben hierzu die PQ-Nummer an (gilt für Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft) ************ Auftragsspezifische Einzelnachweise sind von präqualifizierten und nicht präqualifizierten Unternehmen vorzulegen: Mit dem Angebot sind die Teile des Auftrags, die als Unteraufträge an andere Unternehmen vergeben werden sollen, zu benennen (Formblatt L235).
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Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: *Zertifizierung(en) als Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 KrWG oder gleichwertige Nachweise, aus denen hervorgeht, dass das Unternehmen über qualifiziertes und geschultes Personal verfügt, eine Betriebsordnung, ein Betriebshandbuch und ein Betriebstagebuch besitzt, die entsprechend geführt werden, dass es Mitglied einer Berufsgenossenschaft ist, dass ein ausreichender Versicherungsschutz besteht und ein aktuelles polizeiliches Führungszeugnis des Unternehmers/Niederlassungsleiters des für die Leistungen verantwortlichen Betriebes. *Legen Sie bitte Ihrem Angebot mindestens drei Referenzen über ausgeführte vergleichbare Leistungen für die letzten drei Geschäftsjahren bei (2021, 2022, 2023). Jeweils mit Angabe des Leistungsumfangs (Menge) und des Leistungszeitraums sowie des Auftraggebers.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Angaben zu den Umsätzen für die Geschäftsjahre 2023, 2022 und 2021 - insbesondere den Gesamtumsatz und den Umsatz im Bereich der ausgeschriebenen Leistungen.
Bedingungen für die Teilnahme
Geforderte Kautionen und Garantien:
(1) Der Auftragnehmer hat für die ordnungsgemäße Vertragserfüllung Sicherheit zu leisten. Die Sicherheit hat sämtliche Ansprüche des Auftraggebers auf ordnungsgemäße Vertragserfüllung abzusichern, ferner auf Mängelrechte und alle sonstigen Ansprüche, die dem Auftraggeber aufgrund von Pflichtverletzungen des Auftragnehmers zustehen, sowie auf Ansprüche wegen Überzahlungen einschließlich Zinsen. (2) Die Sicherheit ist zu leisten durch Übergabe einer unbedingten, unwiderruflichen, unbefristeten und selbstschuldnerischen Bürgschaft eines in der Europäischen Union oder einem Staat, der Vertragspartei des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum oder Mitglied des WTO-Dienstleistungsübereinkommens (GATS) ist, zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers. Der Bürge muss auf die Einrede der Aufrechenbarkeit nach § 770 BGB verzichten. Jedoch darf sich der Bürge vorbehalten, die Einrede der Aufrechenbarkeit gemäß § 770 Ab-satz 2 BGB dann zu erheben, wenn eine fällige Gegenforderung des Auftragnehmers, durch die sich der Auftraggeber befriedigen kann, unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Das Recht zur Hinterlegung muss ausgeschlossen sein. Der Bürgschaftsvertrag muss deutschem Recht (unter Ausschluss des UN-Kaufrechts) unterliegen. Als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Bürgschaftsvertrag ist der Sitz des Auftraggebers anzugeben. (3) Die Sicherheit muss sich auf einen Betrag in Höhe von 5 % des dem erteilten Auftrag entspre-chenden jährlichen Wertungspreises (brutto) multipliziert mit 4 (Mindestvertragslaufzeit bis 31.12.2028) belaufen. Der jährliche Auftragswert ist der „Gesamtpreis pro Jahr (inkl. MwSt.) zur Angebotswertung“ im jeweiligen Los, der sich aus der Ziff. 3 „Vertrags- und Abrechnungs-preise“ ergibt. (4) Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber die Sicherheit bis spätestens einen Monat vor Leis-tungsbeginn zu übergeben. Stellt der Auftragnehmer die Bürgschaft nicht zu diesem Zeitpunkt, so kann der Auftraggeber dem Auftragnehmer zur Stellung der Bürgschaft eine angemessene Nachfrist mit Kündigungsandrohung setzen und unverzüglich nach deren erfolglosem Ablauf den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen sowie Schadensersatz statt der Leistung verlangen, dies gilt jedoch nicht, wenn der Auftragnehmer die Nicht-Stellung der Bürgschaft nicht zu vertreten hat. Alternativ ist der Auftraggeber – wenn er den Vertrag trotz erfolglosen Ablaufs der angemessenen Nachfrist nicht unverzüglich gekündigt hat – dazu berechtigt, zugunsten des Auftragnehmers fällig werdende Zahlungen so lange (notfalls je in voller Höhe) einzubehalten, bis die vereinbarte Sicherheitssumme erreicht ist. Im Übrigen hat der Auftragnehmer je-derzeit das Recht, vom Auftraggeber die Auszahlung dieses Sicherheitseinbehalts Zug um Zug gegen Stellung einer vertragsgemäßen Bürgschaft voller) Höhe (gemäß Absatz (3)) zu verlangen
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Ausschlussgrund: Rein innerstaatliche Ausschlussgründe
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen aus, wenn Gründe gemäß §123 GWB vorliegen. Zur Prüfung haben nicht präqualifizierte Unternehmen bzw. präqualifizierte Unternehmen folgende Erklärungen und Nachweise zu erbringen: ******* Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in das amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) der und geben hierzu die PQ-Nummer an (gilt für Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft) Nicht präqualifizierte Unternehmen müssen über das mit dem Angebot abzugebende Formblatt "02 Angebot und Formblätter" zusätzlich Eigenerklärungen zu - Eintragungen in die Handwerksrolle/Industrie und Handwerkskammer (wenn Verpflichtung besteht) - Ausschlussgründen nach § 123 oder § 124 GWB und zu ggfs. ergriffenen Selbstreinigungsmaßnahmen iSv § 125 GWB - Insolvenzverfahren und Liquidation - zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung - zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft abgeben. ************ Für nicht präqualifizierte Unternehmen gilt ferner: Der Auftraggeber behält sich vor, von den Bietern der engeren Wahl zu den Eigenerklärungen entsprechende Nachweise und Belege anzufordern. Dies betrifft insbesondere folgende Nachweise: - Referenznachweise - Eigenerklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem Leitungs-personal - Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer - Rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde) - Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist - Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt - Qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen, - Vorname, Name, Geburtsdatum und Geburtsort aller Geschäftsführer und Prokuristen - Nachweise hinsichtlich einer eventuell durchgeführten Selbstreinigung *********** Auf gesondertes Verlangen sind für Nachunternehmer/andere Unternehmen Nachweise zur Eignung (PQ-Nummer oder Eigenerklärung nach L124 sowie die vorgenannten Nachweise) sowie eine Verpflichtungserklärung (Formblatt L236) abzugeben. *********** Hinsichtlich der Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Sozialversicherungsbeiträge kann auch von präqualifizierten Unternehmen eine zusätzliche Bescheinigung verlangt werden. Der AG behält sich ferner vor, die vorstehenden Erklärungen und Nachweise auch von präqualifizierten Unternehmen anzufordern, , soweit diese im Präqualifikationsverzeichnis nicht hinterlegt sind.
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Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Stadt Füssen
Nationale Registrierungsnummer: 100823
Postanschrift: Lechhalde 3
Postleitzahl: 87629
Postort: Füssen
Region: Ostallgäu 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: ZV KD Oberland Zentrale Beschaffungsstelle
E-Mail: vergabe@zv-oberland.de 📧
Telefon: +4980414417700 📞
Fax: +4980414417999 📠
URL: https://www.stadt-fuessen.de 🌏
Adresse des Käuferprofils: https://zv-oberland.de 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/1/tenderId/266266 🌏
Teilnahme-URL: https://www.meinauftrag.rib.de 🌏
URL des Beschaffungsinstruments: https://www.meinauftrag.rib.de 🌏
Name: https://www.meinauftrag.rib.de
Elektronische Einreichung: Erforderlich

Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
Sämtliche Vergabe-/Auftragsunterlagen sind auf der Vergabeplattform (www.vergabe.bayern.de bzw. iTWO tender) eingestellt. Alle einzureichenden, bearbeitbaren Formulare sind auf den eigenen Rechner herunterzuladen, dort lokal auszufüllen und zu speichern. Alle Unterlagen können ausschließlich von registrierten Bietern über die Vergabeplattform (www.vergabe.bayern.de bzw. iTWO tender) in Textform eingereicht werden. Die ausgefüllten und lokal gespeicherten Unterlagen sind auf die Plattform hochzuladen. Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform muss der Bieter, der die Erklärung abgibt, erkennbar sein. Eine gesonderte Unterschrift sowie eine fortgeschrittene oder qualifizierte Signatur ist nicht erforderlich. Die Kommunikation (Fragen, Auskünfte) erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform. Dabei ist das Tool Frage stellen bzw. Fragen-Antworten zu verwenden. Nicht fristgerecht eingereichte Angebote, schriftliche (in Papierform eingereichte) oder formlose Angebote werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. ********* Beschreibungen zur Vorgehensweise bei Angeboten auf der Vergabeplattform (www.vergabe.bayern.de bzw. iTWOtender) unter: http://meinauftrag.rib.de/hilfe/angebot_abgeben.html
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Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern Vergabekammer Südbayern
Nationale Registrierungsnummer: 09-0318006-60
Abteilung: Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postleitzahl: 80534
Postort: München
Region: München, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabe@zv-oberland.de 📧
Telefon: +49892176-2411 📞
Fax: +49892176-2847 📠
URL: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html 🌏
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB). Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern 80534 München Telefax +49 89/2176-2847
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-07-03+02:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 129-400216 (2024-07-03)
Auftragsbekanntmachung (2024-07-11)

Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-07-11+02:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
Für die Lose 1 und 2 sind zusätzlich folgende Angaben zum Nachweis der technische und berufliche Leistungsfähigkeit anzugeben: allgemeine Angaben zum Unternehmen: **Anzahl der Mitarbeiter **Konzernzugehörigkeit **Angaben zur Betriebsausstattung
Hauptgrund für die Änderung: Aktualisierte Informationen
Angaben zu Änderungen
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: 1d0a2e7e-368f-44a5-bda3-84b5567bbc11-01
Quelle: OJS 2024/S 135-417288 (2024-07-11)
Auftragsbekanntmachung (2024-07-15)
Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-08-16 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-08-16 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
Angebotsfrist endet am 16.08.2024 um 12:00 Uhr Bieterfragen sind möglichst bis 29.07.2024, 12:00 Uhr zu stellen, um eine ordnungsgemäße Bearbeitung und Beantwortung sicherstellen zu können
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Eröffnungstermin: 2024-08-16 12:00:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Angebotsfrist endet am 16.08.2024 um 12:00 Uhr Bieterfragen sind möglichst bis 29.07.2024, 12:00 Uhr zu stellen, um eine ordnungsgemäße Bearbeitung und Beantwortung sicherstellen zu können

Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-07-15+02:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
Die Angebotsfrist wurde auf den 16.08.2024 um 12:00 Uhr verlängert, da es technische Probleme beim Download der Unterlagen gab.
Hauptgrund für die Änderung: Aktualisierte Informationen
Angaben zu Änderungen
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: 3ae1945e-20f0-4a4b-8a3d-11016c8d0ebf-01
Quelle: OJS 2024/S 138-427873 (2024-07-15)