Gegenstand dieser Ausschreibung sind folgende Leistungen:•Übernahme der Altpapiermengen aus dem Landkreis Schwandorf an einer Übernahmestelle des AN•Vorhalten/Betreiben einer Übernahmestelle für Altpapier in maximaler Entfernung von 10 km zum Verwaltungssitz des Landkreises Schwandorf (Landratsamt Schwandorf)•Umladung und Transport der übernommen Altpapiermengen zu einer Verwertungseinrichtung des AN•Vorbereitung zur Vermarktung/Verwertung der Altpapiermengen aus dem Landkreis Schwandorf (ca. 9.200 Mg/a)•Vermarktung/Verwertung der Altpapiermengen aus dem Landkreis Schwandorf (ca. 9.200 Mg/a)•Entsorgung von Rest- bzw. Störstoffen•Bereitstellung aller erforderlicher Nachweise f. revisionssichere Buch- u. Mengenstromprüfung aller Dualen Systeme•Kontakt und Organisation mit den Dualen Systemen (z.B.: Abrechnung, Auskehr von Erlösen, Stoffliche Übergabe im Bedarfsfall)Die Ausschreibung erfolgt gemäß den Bestimmungen der Vergabeverordnung (VgV) und des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-11-21.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-10-22.
Auftragsbekanntmachung (2024-10-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Verwertung von Altpapier (PPK)
Kurze Beschreibung:
Gegenstand dieser Ausschreibung sind folgende Leistungen:•Übernahme der Altpapiermengen aus dem Landkreis Schwandorf an einer Übernahmestelle des AN•Vorhalten/Betreiben einer Übernahmestelle für Altpapier in maximaler Entfernung von 10 km zum Verwaltungssitz des Landkreises Schwandorf (Landratsamt Schwandorf)•Umladung und Transport der übernommen Altpapiermengen zu einer Verwertungseinrichtung des AN•Vorbereitung zur Vermarktung/Verwertung der Altpapiermengen aus dem Landkreis Schwandorf (ca. 9.200 Mg/a)•Vermarktung/Verwertung der Altpapiermengen aus dem Landkreis Schwandorf (ca. 9.200 Mg/a)•Entsorgung von Rest- bzw. Störstoffen•Bereitstellung aller erforderlicher Nachweise f. revisionssichere Buch- u. Mengenstromprüfung aller Dualen Systeme•Kontakt und Organisation mit den Dualen Systemen (z.B.: Abrechnung, Auskehr von Erlösen, Stoffliche Übergabe im Bedarfsfall)Die Ausschreibung erfolgt gemäß den Bestimmungen der Vergabeverordnung (VgV) und des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Gegenstand dieser Ausschreibung sind folgende Leistungen:•Übernahme der Altpapiermengen aus dem Landkreis Schwandorf an einer Übernahmestelle des AN•Vorhalten/Betreiben einer Übernahmestelle für Altpapier in maximaler Entfernung von 10 km zum Verwaltungssitz des Landkreises Schwandorf (Landratsamt Schwandorf)•Umladung und Transport der übernommen Altpapiermengen zu einer Verwertungseinrichtung des AN•Vorbereitung zur Vermarktung/Verwertung der Altpapiermengen aus dem Landkreis Schwandorf (ca. 9.200 Mg/a)•Vermarktung/Verwertung der Altpapiermengen aus dem Landkreis Schwandorf (ca. 9.200 Mg/a)•Entsorgung von Rest- bzw. Störstoffen•Bereitstellung aller erforderlicher Nachweise f. revisionssichere Buch- u. Mengenstromprüfung aller Dualen Systeme•Kontakt und Organisation mit den Dualen Systemen (z.B.: Abrechnung, Auskehr von Erlösen, Stoffliche Übergabe im Bedarfsfall)Die Ausschreibung erfolgt gemäß den Bestimmungen der Vergabeverordnung (VgV) und des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Abholung von Siedlungsabfällen📦 Beschreibung
Interne Kennung: LOT-0001
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Beschreibung der Beschaffung:
Gegenstand dieses Loses sind folgende Leistungen:•Übernahme der Altpapiermengen aus dem Landkreis Schwandorf an einer Übernahmestelle des AN•Vorhalten/Betreiben einer Übernahmestelle für Altpapier in maximaler Entfernung von 10 km zum Verwaltungssitz des Landkreises Schwandorf (Landratsamt Schwandorf)•Umladung und Transport der übernommen Altpapiermengen zu einer Verwertungseinrichtung des AN•Vorbereitung zur Vermarktung/Verwertung der Altpapiermengen aus dem Landkreis Schwandorf (ca. 9.200 Mg/a)•Vermarktung/Verwertung der Altpapiermengen aus dem Landkreis Schwandorf (ca. 9.200 Mg/a)•Entsorgung von Rest- bzw. Störstoffen•Bereitstellung aller erforderlicher Nachweise f. revisionssichere Buch- u. Mengenstromprüfung aller Dualen Systeme•Kontakt und Organisation mit den Dualen Systemen (z.B.: Abrechnung, Auskehr von Erlösen, Stoffliche Übergabe im Bedarfsfall)Die Ausschreibung erfolgt gemäß den Bestimmungen der Vergabeverordnung (VgV) und des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Gegenstand dieses Loses sind folgende Leistungen:•Übernahme der Altpapiermengen aus dem Landkreis Schwandorf an einer Übernahmestelle des AN•Vorhalten/Betreiben einer Übernahmestelle für Altpapier in maximaler Entfernung von 10 km zum Verwaltungssitz des Landkreises Schwandorf (Landratsamt Schwandorf)•Umladung und Transport der übernommen Altpapiermengen zu einer Verwertungseinrichtung des AN•Vorbereitung zur Vermarktung/Verwertung der Altpapiermengen aus dem Landkreis Schwandorf (ca. 9.200 Mg/a)•Vermarktung/Verwertung der Altpapiermengen aus dem Landkreis Schwandorf (ca. 9.200 Mg/a)•Entsorgung von Rest- bzw. Störstoffen•Bereitstellung aller erforderlicher Nachweise f. revisionssichere Buch- u. Mengenstromprüfung aller Dualen Systeme•Kontakt und Organisation mit den Dualen Systemen (z.B.: Abrechnung, Auskehr von Erlösen, Stoffliche Übergabe im Bedarfsfall)Die Ausschreibung erfolgt gemäß den Bestimmungen der Vergabeverordnung (VgV) und des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Postanschrift: Landkreis Schwandorf
Postleitzahl: 92421
Stadt: Schwandorf
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Schwandorf
🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2025-01-01 📅
Datum des Endes: 2029-12-31 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
Sofern keine der Vertragsparteien der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis spätestens zwölf Monate vor seinem Ablauf widerspricht, verlängert sich die Laufzeit „automatisch“ um jeweils ein Jahr.
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-11-21 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-11-21 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️ Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2024-11-21 10:00:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen: weiteres siehe Vergabeunterlagen
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegen: Sonstiger Dienstleistungsvertrag
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD)) ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund: Rein innerstaatliche Ausschlussgründe
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Es gelten zusätzlich die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123,124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren• gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder• gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder• gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetzmit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist.
Es gelten zusätzlich die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123,124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren• gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder• gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder• gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetzmit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist.
Der Bieter hat anzugeben inwieweit sein Unternehmen einen Bezug zu Russland hat. Dafür ist die “Eigenerklärung Bezug Russland“ (FB 127/L127/III.127) auszufüllen und als Teil des Angebotes abzugeben. Diese Erklärung ist auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher gem. den Bedingungen der Erklärung abzugeben.
Der Bieter hat anzugeben inwieweit sein Unternehmen einen Bezug zu Russland hat. Dafür ist die “Eigenerklärung Bezug Russland“ (FB 127/L127/III.127) auszufüllen und als Teil des Angebotes abzugeben. Diese Erklärung ist auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher gem. den Bedingungen der Erklärung abzugeben.
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
Nationale Registrierungsnummer: 09-0358002-61
Postanschrift: Postfach 606
Postleitzahl: 91511
Postort: Ansbach
Region: Ansbach, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de📧
Telefon: +49 981531277📞
Fax: +49 981531837 📠
URL: https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de🌏 Körper überprüfen Wie: Für Mediationsverfahren zuständige Stelle Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-10-22+02:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 208-646290 (2024-10-22)