Verwertung von Bioabfall 2024-2026

Stadt Heilbronn

Die Entsorgungsbetriebe der Stadt Heilbronn vergeben zum 01.07.2024 auf Basis eines 2,5-Jahresvertrags bis zum 31.12.2026 (mit zweimaliger Verlängerungsoption um jeweils ein Jahr) folgende Leistung: • Übernahme und Verwertung von Bioabfall aus der getrennten Bioabfallsammlung im Stadtkreis Heilbronn. Die Ausschreibung ist in 3 Lose aufgeteilt: - Los 1 mit einer zu behandelnden Menge von ca. 3.000 to/a - Los 2 mit einer zu behandelnden Menge von ca. 2.000 to/a - Los 3 mit einer zu behandelnden Menge von ca. 2.000 to/a

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-03-28. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-02-22.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2024-02-22 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2024-02-22)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Verwertung von Bioabfall 2024-2026
Referenznummer: HN 70/02/24
Kurze Beschreibung:
Die Entsorgungsbetriebe der Stadt Heilbronn vergeben zum 01.07.2024 auf Basis eines 2,5-Jahresvertrags bis zum 31.12.2026 (mit zweimaliger Verlängerungsoption um jeweils ein Jahr) folgende Leistung: • Übernahme und Verwertung von Bioabfall aus der getrennten Bioabfallsammlung im Stadtkreis Heilbronn. Die Ausschreibung ist in 3 Lose aufgeteilt: - Los 1 mit einer zu behandelnden Menge von ca. 3.000 to/a - Los 2 mit einer zu behandelnden Menge von ca. 2.000 to/a - Los 3 mit einer zu behandelnden Menge von ca. 2.000 to/a
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen 📦
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt

1️⃣
Interne Kennung: HN 70/02/24 Los 1
Titel: Los 1 Verwertung von Bioabfall ca. 3.000to/a
Menge: 3000 Tonne
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Beschreibung der Beschaffung:
Übernahme und Verwertung von Bioabfall aus der getrennten Bioabfallsammlung im Stadtkreis Heilbronn: - Los 1 mit einer zu behandelnden Menge von ca. 3.000 to/a
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 3.000 to/a
Postanschrift: Stadtgebiet Heilbronn
Postleitzahl: 74072
Stadt: Heilbronn
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Heilbronn, Stadtkreis 🏙️
Dauer
Datum des Beginns: 2024-07-01 📅
Datum des Endes: 2026-12-31 📅
Informationen über Optionen
Optionen
Beschreibung der Optionen:
Verlängerungsoption: 2-mal um jeweils 1 Jahr, sofern zum Zeitpunkt der möglichen Verlängerung keine wesentlichen Änderungen des Auftrages im Sinne von § 132 GWB erforderlich sind und deshalb ein neues Vergabeverfahren notwendig wird.
Vergabekriterien
Preis
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001

2️⃣
Interne Kennung: HN 70/02/24 - Los 2
Titel: Los 2 Verwertung von Bioabfall ca. 2.000to/a
Menge: 2000 Tonne
Beschreibung der Beschaffung:
Übernahme und Verwertung von Bioabfall aus der getrennten Bioabfallsammlung im Stadtkreis Heilbronn: - Los 2 mit einer zu behandelnden Menge von ca. 2.000 to/a
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002

3️⃣
Interne Kennung: HN 70/02/24 - Los 3
Titel: Los 3 Verwertung von Bioabfall ca. 2.000to/a
Beschreibung der Beschaffung:
Übernahme und Verwertung von Bioabfall aus der getrennten Bioabfallsammlung im Stadtkreis Heilbronn: - Los 3 mit einer zu behandelnden Menge von ca. 2.000 to/a
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0003
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Entsorgungsbetriebe der Stadt Heilbronn
Stadt: Stadt Heilbronn

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Zentrale Elemente des Verfahrens:
Übernahme und Verwertung von Bioabfall aus der getrennten Bioabfallsammlung im Stadtkreis Heilbronn.
Rechtsgrundlage: Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-03-28 09:30:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Öffnung entspr. § 55 VgV durch zwei Vertreter des Auftraggebers ohne Beisein der Bieter
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
Es sind ausschließlich digitale Angebote über www.subreport.de/E71324718 einzureichen.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 94 Tage
Informationen zur Verhandlung
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ersten Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen zu führen
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Ort des Eröffnungstermins:
Öffnung entspr. § 55 VgV durch zwei Vertreter des Auftraggebers ohne Beisein der Bieter
Zusätzliche Informationen:
Es sind ausschließlich digitale Angebote über www.subreport.de/E71324718 einzureichen.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen:
Die Bieter werden einmalig aufgefordert innerhalb einer Frist von 6 Kalendertagen, gerechnet vom Tag nach Absendung der Aufforderung evtl. fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Geschieht dies innerhalb der gesetzten Frist nicht, wird das Angebot vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Die Aufforderung wird über die Vergabeplattform subreportELVIS versandt, die nachgeforderten Unterlagen sind vom Bieter auf der Vergabeplattform subreportELVIS einzustellen. Zur Fristwahrung ist der rechtzeitige upload auf der Vergabeplattform subreportELVIS maßgeblich.
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Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Eigung zur Berufsausübung: Sofern der Bieter im bundesweiten Präqualifikationssystem registriert ist, Angabe des Zertifizierungscodes oder Vorlage einer Kopie des gültigen Zertifikates. Ist noch keine Zertifizierung erfolgt, sind mit dem Angebot Eigenerklärungen darüber vorzulegen, dass der Bieter/Bewerber: - nachweislich keine schweren Verfehlungen begangen hat, die seine Zuverlässigkeit als Bieter/Bewerber in Frage stellt, - die gewerblichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfüllt, in die Handwerksrolle, das Berufsregister oder das Register der Industrie- und Handelskammer seines Sitzes oder Wohnsitzes oder der nach Maßgabe der Rechtsvorschriften seines Landes zuständigen Stelle eingetragen ist, - Eigenerklärung über eine gültige Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Sofern der Bieter im bundesweiten Präqualifikationssystem registriert ist, Angabe des Zertifizierungscodes oder Vorlage einer Kopie des gültigen Zertifikates. Ist noch keine Zertifizierung erfolgt, sind mit dem Angebot Eigenerklärungen darüber vorzulegen, dass der Bieter/ Bewerber: — weder die Eröffnung eines Insolvenz- oder vergleichbaren gesetzlichen Verfahrens über sein Vermögen beantragt hat, noch dass ein solches Verfahren eröffnet ist oder mangels Masse abgelehnt wurde, — sich nicht in Liquidation befindet, — seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nachgekommen ist, — in den letzten 2 Jahren nicht gem. § 6 Satz 1 oder 2 Arbeitnehmerentsendegesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 EUR belegt worden ist.
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Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien: Eigenerklärung Bezug Russland: 05-01 VgV 9-1 Erklärung Russlandsanktionen
Ausschlussgrund: Rein innerstaatliche Ausschlussgründe
Beschreibung der Ausschlussgründe: siehe gesetzliche Grundlagen und Vergabeunterlagen

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Stadt Heilbronn
Nationale Registrierungsnummer: 08121000-A9314-54
Abteilung: Rechtsamt-Zentrales Vergabemanagement
Postanschrift: Moltkestraße 35
Postleitzahl: 74072
Postort: Heilbronn
Region: Heilbronn, Stadtkreis 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Zentrales Vergabemanagement
E-Mail: vergabemanagement@heilbronn.de 📧
Telefon: +49 7131561241 📞
Fax: +49 713156161241 📠
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: http://www.subreport.de/E71324718 🌏
Teilnahme-URL: http://www.subreport.de/E71324718 🌏
URL des Beschaffungsinstruments: http://www.subreport.de/E71324718 🌏
Name: Ausschließliche Bieterkommunikation über Subreport
Elektronische Einreichung: Erforderlich

Ergänzende Informationen
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Wie: Name und Adressen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Nationale Registrierungsnummer: 08-A9866-40
Abteilung: Vergabekammer
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postleitzahl: 76137
Postort: Karlsruhe
Region: Karlsruhe, Stadtkreis 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Vergabekammer
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de 📧
Telefon: +49 7219268730 📞
Fax: +49 7219263985 📠
URL: http://www.rp-karlsruhe.de/servlet/PB/menu/1159131/index.html 🌏
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Informations- und Wartepflicht (§ 134 GWB – Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Abs. 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Satz 2 nicht zitiert, da irrelevant. Einleitung des Verfahrens vor der Vergabekammer, Antrag (§ 160 GWB): (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. §134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2024/S 040-118122 (2024-02-22)