Verwertung von Bioabfall aus der Biotonne des Landkreises Stendal

ALS Dienstleistungsgesellschaft mbH

Verwertung von Bioabfall aus der Biotonne des Landkreises Stendal

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-10-29. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-09-24.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2024-09-24 Auftragsbekanntmachung
2024-10-18 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2024-09-24)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Verwertung von Bioabfall aus der Biotonne des Landkreises Stendal
Referenznummer: ALS-24-01-Bio
Kurze Beschreibung: Verwertung von Bioabfall aus der Biotonne des Landkreises Stendal
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Recycling von Siedlungsabfällen 📦
Beschreibung
Interne Kennung: LOT-0001
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Beschreibung der Beschaffung:
Übernahme einschließlich eines ggf. erforderlich werdenden Umschlags und Transports sowie die Verwertung der im Landkreis Stendal dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger überlassenen Bioabfälle aus der Biotonne nach näherer Maßgabe der Leistungsbeschreibung.
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Stadt: Die Abfälle sind an der durch den AN zu stellenden Übernahmestelle (Umladestation oder Verwertungsanlage) zu übernehmen. Die Übernahme hat im Gebiet des Landkreises Stendal zu erfolgen. Die Durchführung der Verwertungsleistung ist örtlich nicht beschränkt.
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Stendal 🏙️
Dauer
Datum des Beginns: 2025-07-01 📅
Datum des Endes: 2025-12-31 📅
Informationen über Optionen
Optionen
Beschreibung der Optionen:
Der Auftraggeber hat die Option, die Laufzeit drei Mal um jeweils drei Monate, d. h. bis zum 30.03.2026, 30.06.2026 bzw. bis zum 30.09.2026, zu verlängern. Eine entsprechende schriftliche Erklärung hierzu muss dem Auftragnehmer bis spätestens 2 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit zugehen.
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Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Beschreibung
Stadt: Die Abfälle sind an einer durch den Auftragnehmer zu stellenden Übernahmestelle (Umladestation oder Verwertungsanlage) zu übernehmen. Die Übernahme hat im Gebiet des Landkreises Stendal zu erfolgen. Die Durchführung der Verwertungsleistung ist örtlich nicht beschränkt.

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-10-29 11:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-10-29 11:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): keine öffentliche Angebotsöffnung
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 52 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2024-10-29 11:00:00 📅
Zusätzliche Informationen: keine öffentliche Angebotsöffnung
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen:
Nachforderung gemäß § 56 VgV; Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Mit dem Angebot sind vorzulegen: — Eigenerklärung zu zwingenden Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB sowie nach ArbeitnehmerEntsendegesetz (AEntG) und Mindestlohngesetz (MiLoG) sowie Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG), — Eigenerklärung zu fakultativen Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB, — Eigenerklärung des Bieters, dass er die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung erfüllt hat, — Eigenerklärung, dass der Bieter in Bezug auf die Vergabe keine unzulässigen wettbewerbsbeschränkenden Abreden mit Dritten getroffen hat, — Angaben zur Rechtsform des Bieters, — aktueller Auszug aus dem Handelsregister (nicht älter als 12 Monate). Auf Verlangen der Vergabestelle sind folgende Nachweise zum Nichtbestehen von Ausschlussgründen vorzulegen: — Nachweis über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben (nicht älter als 12 Monate; die Pflicht zur Vorlage gilt nicht, falls die für den Bieter zuständige Finanzbehörde solche Nachweise nicht erteilt, was vom Bieter ebenfalls zu belegen ist), — Nachweis über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (Krankenkasse, bei der die meisten Arbeitnehmer versichert sind - nicht älter als 12 Monate), — aktueller, d. h. bei Vorlage noch gültiger Nachweis der Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft. Allgemein gilt für die Vorlage von der geforderten Unterlagen: — Für die Nachforderung von Unterlagen gilt § 56 VgV. Da die Nachforderung im Ermessen der Vergabestelle liegt und nicht uneingeschränkt für alle Unterlagen zulässig ist, liegt es im Eigeninteresse des Bieters, von vornherein vollständige Unterlagen einzureichen, — Die Bieter haben anzugeben, für welche Leistungsteile der Einsatz von Unterauftragnehmern beabsichtigt ist. Die Vergabestelle behält sich vor, von den Bietern, die in die engere Wahl kommen, die verbindliche, schriftliche Erklärung von ggf. vorgesehenen Unterauftragnehmern einzuholen, dass diese für den Fall des Zuschlags die vorgesehene Leistung erbringen werden, sowie die Eigenerklärungen der Unterauftragnehmer zu zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen nach § 123 GWB, AEntG, MiLoG, SchwarzArbG und § 124 GWB sowie für Unterauftragnehmer für wesentliche Leistungen die gleichen Nachweise und Erklärungen wie für den Hauptauftragnehmer zu fordern, — Für die in einem zertifizierten Präqualifizierungsverzeichnis gem. § 48 Abs. 8 VgV (z.B. amtliches Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen (AVPQ)) enthaltenen und geprüften Unterlagen wird nach Angabe der Zertifikatsnummer und des Zugangscodes auch die Eintragung des Bieters in das Präqualifizierungsverzeichnis akzeptiert, sofern die Nachweise dort auch enthalten sind. Für Referenzen gelten jedoch die in den Vergabeunterlagen genannten Mindestanforderungen. — Bieter aus anderen Mitgliedsstaaten der EU müssen jeweils vergleichbare Nachweise und Erklärungen nach den Rechtsvorschriften des Landes, in dem sie ansässig sind, vorlegen und eine amtlich anerkannte Übersetzung beifügen. — Bei Bietergemeinschaften sind der aktuelle Auszug aus dem Handelsregister (nicht älter als 12 Monate) sowie die Unterlagen zu zwingenden und fakultativen Ausschlussgründe nach § 123 GWB, AEntG, MiLoG, SchwarzArbG und § 124 GWB) für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen; im Übrigen müssen in Summe alle geforderten Nachweise vorliegen.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Mit dem Angebot sind vorzulegen: — Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters sowie dessen Umsatz bezüglich der ausgeschriebenen Leistungen und über die Bilanzsumme, jeweils in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, — Bereitschaftserklärung zur Stellung einer Bürgschaft nach Maßgabe von § 18 VOL/B, — Nachweis einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung in beliebiger Höhe, — Im Falle der Eignungsleihe für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit muss das Drittunternehmen erklären, für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe mit dem Bieter gesamtschuldnerisch zu haften.
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Technische und berufliche Fähigkeiten
Mit dem Angebot sind vorzulegen: — Auflistung von repräsentativen Referenzaufträgen der letzten 3 Jahre für die Verwertung von Bioabfällen aus kommunaler Biotonnensammlung, mit Benennung von durchgeführter Dienstleistung, Durchführungszeitraum der Dienstleistung, Bezeichnung des Auftraggebers (auf Verlangen: Ansprechpartner inkl. dessen Telefonnummer), Leistungsumfang (Verwertungsmenge pro Jahr), — Nachweis der Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb oder Nachweis der gleichwertigen Qualifikation für die Leistung der Verwertung von Bioabfällen (AVV 20 01 08, AVV 20 02 01, AVV 20 03 01 04 – Abfälle aus der Biotonne, AVV 20 03 01 – getrennt erfasste Bioabfälle oder AVV 20 03 99 - getrennt erfasste Bioabfälle), — Beschreibung der technischen Ausrüstung des Unternehmens, insbesondere Bezeichnung und Beschreibung der Betriebsstätten und Betriebsstandorte, von denen aus die Leistungen erbracht werden sollen, und Darstellung der Verfügbarkeit der Betriebsstätten zum Leistungsbeginn, — Beschreibung der Maßnahmen des Unternehmens zur Gewährleistung der Qualität der Leistungserbringung, — Erklärung über die Zahl der Beschäftigten (Jahresdurchschnitt der letzten 3 Jahre). — Mindestanforderungen an die Referenzen: Es ist mindestens eine Referenz vorzulegen. Die Referenzaufträge müssen in Summe eine Verwertungsmenge von mindestens 5 000 Mg/a aufweisen. Eine Referenz ist ausreichend, sofern sie die Anforderung hinsichtlich der verwerteten Abfallmenge erfüllt.
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Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Mit dem Angebot sind vorzulegen: — Beschreibung des Gesamtkonzeptes der Leistungserbringung mit: a) Beschreibung des vorgesehenen Verwertungs- bzw. Logistikkonzeptes für die zu übernehmenden Abfälle. Bei mehrstufigen Konzepten ist jede vorgesehene Stufe des Verwertungs- und Logistikkonzeptes zu beschreiben. b) Ausdruck eines Luftbildes (google-maps o.ä.) des Standortes der vorgesehenen Übernahmestelle mit Kennzeichnung des Standortes der Waage und, sofern abweichend, des Standortes des Übergabepunktes für die Entladung der Fahrzeuge des AG. — Anlagenkennblatt der vorgesehenen Verwertungsanlage/Umschlaganlage, Auf Verlangen sind vorzulegen: — Genehmigungsunterlagen bezüglich der benannten Anlagen zur Übernahme und Verwertung der Abfälle, Bereitschaftserklärungen der Anlagenbetreiber sowie ggf. weitere anlagenbezogene Erklärungen und Nachweise zur Aufklärung der Angebotsinhalte
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Verfahren
Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift: trifft nicht zu
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund: Rein innerstaatliche Ausschlussgründe
Beschreibung der Ausschlussgründe:
siehe Vergabeunterlagen; zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach § 123 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), Mindestlohngesetz (MiLoG), Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) und § 124 GWB
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Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: ALS Dienstleistungsgesellschaft mbH
Nationale Registrierungsnummer: USt-ID. DE 139533291
Postanschrift: Platz des Friedens 3
Postleitzahl: 39606
Postort: Hansestadt Osterburg
Region: Stendal 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabe@als-stendal.de 📧
Telefon: 000 📞
Fax: +49 3937-2502-28 📠
URL: http://www.als-stendal.de 🌏
Adresse des Käuferprofils: http://www.als-stendal.de 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Haupttätigkeit
Umwelt
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.evergabe.de/unterlagen/0191d6ea-cf61-41ff-b96d-b86ea4c6eaa0/zustellweg-auswaehlen 🌏
Teilnahme-URL: https://www.evergabe.de/unterlagen/0191d6ea-cf61-41ff-b96d-b86ea4c6eaa0/zustellweg-auswaehlen 🌏
Sprache des Beschaffungsdokuments: Deutsch 🗣️
Elektronische Einreichung: Erforderlich

Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
Fragen zu den Vergabe- und Vertragsunterlagen und dem Vergabeverfahren sind ausschließlich mittels Kommunikation über die vom Auftraggeber genutzte Vergabeplattform zu stellen. Die Antworten der Vergabestelle auf Bieterfragen werden allen Bietern – soweit zweckdienlich – in Form von Bieterinformationen zur Verfügung gestellt, die über die Vergabeplattform abgerufen werden können. Es obliegt dem Bieter, sich bis zum Ablauf der Angebotsfrist darüber informiert zu halten, ob der Auftraggeber unter dieser elektronischen Adresse eine (neue) Bieterinformation zum Abruf bereitgestellt hat. Das Risiko, bei Unterlassen des Abrufs einer Bieterinformation ein Angebot aufgrund veralteter Vergabeunterlagen abzugeben und aus diesem Grund vom Vergabeverfahren ausgeschlossen zu werden, liegt allein bei dem betreffenden Bieter.
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Körper überprüfen
Name: 1. und 2. Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Nationale Registrierungsnummer: t:03455141536
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Postleitzahl: 06112
Postort: Halle (Saale)
Region: Halle (Saale), Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@lvwa.sachsen-anhalt.de 📧
Telefon: +49 345-514-1536 📞
URL: http://www.lvwa.sachsen-anhalt.de 🌏
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
15 Kalendertage nach Absendung der Vorabinformation nach § 134 GWB an unterlegene Bewerber ist der Vertragsschluss möglich (§ 134 Abs. 2 GWB). Wird die Vorabinformation per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber. § 160 GWB findet Anwendung. Die Vorschrift lautet auszugsweise: „(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. […] (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Be-kanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Be-werbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“ Der Auftraggeber weist darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter an die Vergabekammer wenden.
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-09-24+02:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 188-579391 (2024-09-24)
Auftragsbekanntmachung (2024-10-18)
Objekt
Beschreibung
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Mit dem Angebot sind vorzulegen: — Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters sowie dessen Umsatz bezüglich der ausgeschriebenen Leistungen und über die Bilanzsumme, jeweils in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, — Nachweis einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung in beliebiger Höhe, — Im Falle der Eignungsleihe für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit muss das Drittunternehmen erklären, für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe mit dem Bieter gesamtschuldnerisch zu haften.
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Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-10-18+02:00 📅

Änderungen
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Andere zusätzliche Informationen
Kriterium Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Eine Bereitschaftserklärung zur Stellung einer Bürgschaft nach Maßgabe von § 18 VOL/B ist im Verfahren nicht vorzulegen.
Hauptgrund für die Änderung: Aktualisierte Informationen
Angaben zu Änderungen
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: 0191d6ed-2b34-4b64-b40f-5fb216577a83-01
Quelle: OJS 2024/S 205-635432 (2024-10-18)