Verwertung von Papier, Pappe, Kartonagen (PPK) aus dem Gebiet des Landkreises Potsdam-Mittelmark für die Zeit vom 01.01.2025 bis 31.12.2025
APM Abfallwirtschaft Potsdam-Mittelmark GmbH
Verwertung von Papier, Pappe, Kartonagen (PPK) aus dem Gebiet des Landkreises Potsdam-Mittelmark für die Zeit vom 01.01.2025 bis 31.12.2025
DeadlineDie Frist für den Eingang der Angebote war 2024-09-18. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-08-14.
Wer? Wie? Wo?- • Brandenburg › Potsdam, Kreisfreie Stadt
- • Brandenburg › Potsdam-Mittelmark
- • Köln › Bonn, Kreisfreie Stadt
Geschichte der Beschaffung
| Datum | Dokument |
|---|---|
| 2024-08-14 | Auftragsbekanntmachung |
Auftragsbekanntmachung (2024-08-14)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Verwertung von Papier, Pappe, Kartonagen (PPK) aus dem Gebiet des Landkreises Potsdam-Mittelmark für die Zeit vom 01.01.2025 bis 31.12.2025
Referenznummer:
Kurze Beschreibung:
Produkte/Dienstleistungen: Recycling von Siedlungsabfällen 📦
Beschreibung
Interne Kennung:
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Beschreibung der Beschaffung:
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Erfüllung sozialer Zielsetzungen
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
Gefördertes soziales Ziel: Faire Arbeitsbedingungen
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Potsdam-Mittelmark 🏙️
Dauer
Datum des Beginns: 2025-01-01 📅
Datum des Endes: 2025-12-31 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 70
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Kriterium Sortiertiefe (Gewichtung zu 20 %)
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Soziale Kriterien / Vergütung einzusetzender Arbeitnehmender - (Gewichtung 10 %)
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Titel
Los-Identifikationsnummer:
Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-09-18 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-09-18 12:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 2 Monate
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Die Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, muss eine bestimmte Rechtsform aufweisen ✅
Eröffnungstermin: 2024-09-18 12:00:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen:
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Technische und berufliche Fähigkeiten
Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Arbeitsgemeinschaft
Ausschlussgrund:
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: APM Abfallwirtschaft Potsdam-Mittelmark GmbH
Nationale Registrierungsnummer:
Postanschrift: Bahnhofstraße 18
Postleitzahl: 14823
Postort: Niemegk
Region: Potsdam-Mittelmark 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Frau Diana Grund (Geschäftsführung)
E-Mail: diana.grund@apm-niemegk.de 📧
Telefon: 3384330628 📞
Fax: 03384330690 📠
URL: https://www.apm-niemegk.de/ 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.evergabe.de/unterlagen/01915020-98c8-4a30-87aa-a59e9bb36f7e/zustellweg-auswaehlen 🌏
Teilnahme-URL: https://www.evergabe.de/unterlagen/01915020-98c8-4a30-87aa-a59e9bb36f7e/zustellweg-auswaehlen 🌏
Sprache des Beschaffungsdokuments: Deutsch 🗣️
Elektronische Einreichung: Zulässig
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie
Nationale Registrierungsnummer:
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postleitzahl: 14473
Postort: Potsdam
Region: Potsdam, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@mwae.brandenburg.de 📧
Telefon: 3318661719 📞
URL: https://mwae.brandenburg.de/de/vergabekammer-nachprüfungsverfahren/bb1.c.478846.de 🌏
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-08-14+02:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 160-497341 (2024-08-14)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Verwertung von Papier, Pappe, Kartonagen (PPK) aus dem Gebiet des Landkreises Potsdam-Mittelmark für die Zeit vom 01.01.2025 bis 31.12.2025
Referenznummer:
VS 01-24
Kurze Beschreibung:
Verwertung von Papier, Pappe, Kartonagen (PPK) aus dem Gebiet des Landkreises Potsdam-Mittelmark für die Zeit vom 01.01.2025 bis 31.12.2025
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Recycling von Siedlungsabfällen 📦
Beschreibung
Interne Kennung:
LOT-0001
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Beschreibung der Beschaffung:
Die APM ist gegenüber dem Landkreis u.a. mit der Einsammlung von Pappe, Papier und Kartonagen (PPK) aus dem Landkreisgebiet beauftragt. Das Papier wird von der APM im Holsystem (blaue Tonne) erfasst.
Die APM beabsichtigt, die ihr gegenüber dem Landkreis Potsdam-Mittelmark obliegende Pflicht zur Verwertung von PPK aus dem Kreisgebiet ab dem 01.01.2025 bis zum 31.12.2025 durch einen Dritten erfüllen zu lassen.
Es werden folgende Leistungen ausgeschrieben:
- die Übernahme inkl. Transport von PPK-Abfällen ab den Plätzen, auf denen der Auftraggeber die Abfälle in Wechselbehältern oder als lose Abfälle aus regulären Sammelfahrzeugen zur Verfügung stellt (Übergabestellen), bis zur Verwertungsanlage,
- die Sortierung
- und Verwertung von PPK-Abfällen sowie
- das Bereitstellen und der Betrieb einer Umladestation (mit Standort im Land Brandenburg) im Umkreis von 25 km um Teltow/ Stahnsdorf/ Kleinmachnow (zu den Anforderungen an den Standort s.u. unter VIII. der Leistungsbeschreibung).
Insgesamt wird durch den Auftraggeber unverbindlich von einer Gesamtmenge von etwa 14.500 Mg/a an PPK-Abfällen ausgegangen. Ungeachtet der Tatsache, dass bisher bis zum Jahr 2021 höhere Mengen zu verzeichnen waren (ca. 15.000 Mg/a) rechnet der Auftraggeber für die Vertragslaufzeit mit einem Rückgang.
Dabei handelt es sich aber lediglich um eine unverbindliche Abschätzung des Auftraggebers, eine verbindliche Prognose ist damit nicht verbunden.
Die Leistung beinhaltet, für das Jahr der Leistungserbringung, sowohl die Verwertung des sog. kommunalen Anteils an PPK als auch den Anteil der Systembetreiber nach dem Verpackungsgesetz (s. dazu schon oben).
Der Auftragnehmer übernimmt die mit PPK-Abfällen beladenen Wechselbehälter an den nachfolgend genannten Sammelplätzen in:
Damsdorf
Gewerbepark Damsdorf 49, 14797 Damsdorf (Gem. Kloster Lehnin)
Neuseddin
Ebereschenring 32, 14554 Neuseddin
Teltow
Ruhlsdorfer Straße 100, 14513 Teltow
und
Niemegk
Bahnhofstraße 18, 14823 Niemegk.
Die PPK-Abfälle werden im Wechselbehälter-System vom Auftragnehmer durch das Aufladen der Wechselbehälter auf seine Fahrzeuge übernommen.
Weitere Informationen in Kap. 02 - Leistungsbeschreibung.
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Die Vergabestelle wendete vorliegend zusätzlich das Zuschlagskriterium der Lohnhöhe der zur Leistungserbringung auf der Umladestation und zum Transport eingesetzten gewerblichen Arbeitskräfte während der Vertragslaufzeit an.
Sie berücksichtigt dieses Kriterium u.a. aus sozialen Erwägungen einer angemessenen Vergütung der Arbeitnehmer:innen und eines Schutzes der sozialen Sicherungssysteme heraus. Vor allem liegt dem die Annahme zugrunde, dass eine höhere Vergütung der zur operativen Leistungserbringung eingesetzten Arbeitnehmenden auch deren Motivation erhöht und sich qualitätssteigernd auswirkt.
Der Bieter gibt für die Anwendung dieses Zuschlagskriteriums mit seinem Angebot (hierfür kann das Formular F10 verwendet werden) Erklärungen darüber ab, wie hoch die jeweiligen an der Umladestation sowie im Transport des Altpapieres eingesetzten Arbeitnehmer mindestens bezahlt werden.
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Gefördertes soziales Ziel: Faire Arbeitsbedingungen
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Potsdam-Mittelmark 🏙️
Dauer
Datum des Beginns: 2025-01-01 📅
Datum des Endes: 2025-12-31 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 70
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Kriterium Sortiertiefe (Gewichtung zu 20 %)
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Soziale Kriterien / Vergütung einzusetzender Arbeitnehmender - (Gewichtung 10 %)
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Titel
Los-Identifikationsnummer:
LOT-0001
Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Es findet ein europaweites offenes Verfahren gem. § 15 der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung – VgV) statt.
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-09-18 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-09-18 12:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 2 Monate
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Die Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, muss eine bestimmte Rechtsform aufweisen ✅
Eröffnungstermin: 2024-09-18 12:00:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen:
Für die Nachforderung fehlender Unterlagen und den Ausschluss unvollständiger Angebote gilt § 56 VgV. Der Auftraggeber behält sich insoweit
eine Nachforderung vor.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Mit dem Angebot sind die geforderten Nachweise und Erklärungen einzureichen:
- Eigenerklärung des Bieters, dass er die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistungen erfüllt (im Angebotsschreiben enthalten).
- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 bis 4 GWB (Formular F8).
- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 Abs. 1 GWB sowie über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach § 21 des Gesetzes über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (Arbeiternehmer-Entsendegesetz – A-EntG) sowie nach § 19 des Mindestlohngesetzes (MiLoG). (Formular F9).
- Eigenerklärung des Bieters, dass er die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung erfüllt hat (im Angebotsschreiben enthalten).
Die nachfolgend genannten Nachweise, Angaben und Erklärungen sind von den Bietern erst auf gesonderte Aufforderung der Vergabestelle vorzulegen:
- Nachweis des Bieters, dass er die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung erfüllt hat bzw. keine Rückstände mehr bestehen (Krankenkasse, bei der die meisten Arbeitnehmer versichert sind – nicht älter als 6 Monate)
- Nachweis des Bieters, dass er die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben erfüllt hat bzw. keine Rückstände mehr bestehen (nicht älter als 6 Monate); die Pflicht zur Vorlage gilt nicht, falls die für den Bieter zuständige Finanzbehörde solche Nachweise nicht erteilt, was vom Bieter zu belegen ist
- Aktueller (d.h. bei Vorlage noch gültiger) Nachweis der Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft
- Aktueller Auszug aus dem Handelsregister (nicht älter als 6 Monate) und Vorlage eines aktuellen Gewerberegisterauszugs gem. § 150 GewO
- Vorlage der vom Bieter geforderten Nachweise, Angaben und Erklärungen auch vom Unterauftragnehmer (unter Beachtung der Vorgaben unter Ziff.H. IX. der Bewerbungsbedingungen)
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Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Mit dem Angebot sind die geforderten Nachweise und Erklärungen einzureichen:
- Eigenerklärung über den Gesamtumsatz sowie die Umsätze betreffend die Leistungen, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind, jeweils aus den letzten drei Kalender- oder Geschäftsjahren. Dabei sind auch Umsätze des Bieters für Leistungen zu berücksichtigen, die von dem Bieter in Bietergemeinschaft mit einem anderen Unternehmen bzw. als Unterauftragnehmer für ein anderes Unternehmen erbracht worden sind, jedoch nur in Höhe des Umsatzanteils des Bieters (Formular F4).
- Eigenerklärung über das Bestehen einer angemessenen und gültigen Betriebshaftpflichtversicherung für den konkreten Leistungsbereich, alternativ eine Erklärung, dass für den Fall der Beauftragung eine solche Betriebshaftpflichtversicherung ab Leistungsbeginn besteht bzw. abgeschlossen wird (Formular F7). Die Versicherung muss etwaige Ansprüche aus diesem Vertrag über
• mind. 1,5 Mio. € für Personen-/ Sachschäden und
• mind. 500 T€ für Vermögensschäden decken.
• Die genannten Mindestversicherungssummen müssen zumindest für zwei Schadensfälle pro Jahr (also 2-fach maximiert) zur Verfügung stehen und nachgewiesen werden.
• Der Abschluss der Versicherung ist dem Auftraggeber 14 Tage vor Leistungsbeginn unaufgefordert nachzuweisen.
Die nachfolgend genannten Nachweise, Angaben und Erklärungen sind von den Bietern erst auf gesonderte Aufforderung der Vergabestelle vorzulegen:
- Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung durch Vorlage einer Bestätigung des Versicherungsgebers für den Fall, dass der Bieter erklärt hat, bereits über eine solche zu verfügen.
In jedem Fall ist im Falle der Zuschlagserteilung das Bestehen der Versicherung gegenüber dem Auftraggeber unaufgefordert spätestens 14 Tage vor Leistungsbeginn durch Vorlage einer Bestätigung des Versicherungsgebers nachzuweisen.
- Vorlage der vom Bieter geforderten Nachweise, Angaben und Erklärungen auch vom Unterauftragnehmer (unter Beachtung der Vorgaben unter Ziff. H. IX. dieser Bewerbungsbedingungen)
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Mit dem Angebot sind die geforderten Nachweise und Erklärungen einzureichen:
- Erklärung über die Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb für die Umladung und / oder den Transport bis Leistungsbeginn (Formular F6).
- Soweit der Eignungsnachweis über eine Präqualifizierung erfolgen soll: Angabe der Zertifikatsnummer des Bieters sowie des dazugehörigen Zugangscodes beim Amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen (AVPQ) im Angebotsschreiben.
- Ggf. Angaben zum Einsatz von Unterauftragnehmern mit Angabe der Leistungsbereiche und Benennung der Sortierer / Verwerter; im Übrigen freiwillige Angabe, wer für bestimmte Leistungen als Unterauftragnehmer vorgesehen ist (Formulare F2 und F3).
- Referenzangaben zu Leistungen, die mit der zu erbringenden Leistung vergleichbar sind (für den Transport sowie über den Betrieb einer Umladestelle), wobei eine Auftraggeberbestätigung (zunächst) nicht beigefügt werden muss. (Formular F5).
- Angaben zu den genehmigten Anlagen (Angaben zu Verwertungsanlage und Umladestelle in Formular F10)
- Eigenerklärung des Bieters, dass er während der gesamten Vertragslaufzeit über ausreichende Kapazitäten zur Erbringung der angebotenen Leistungen verfügen wird (im Angebotsschreiben enthalten).
Die nachfolgend genannten Nachweise, Angaben und Erklärungen sind von den Bietern erst auf gesonderte Aufforderung der Vergabestelle vorzulegen:
- Vorlage von Auftraggeberbestätigungen zu den im Angebot angegebenen Referenzen
- Benennung von Unterauftragnehmern, sofern zwar im Angebot angegeben wurde, dass Leistungen an Unterauftragnehmer vergeben werden sollen, diese aber nicht konkret benannt wurden und. soweit dies andere Unterauftragnehmer als die Sortierer/Verwerter betrifft, ggf. einschließlich entsprechender Verpflichtungserklärungen (im Fall der Eignungsleihe hinsichtlich Umsatz/Referenzen ist die Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers bereits mit dem Angebot vorzulegen).
- Auszug aus dem Genehmigungsbescheid der Verwertungsanlage sowie Übergabestelle, aus dem
• die genehmigte Kapazität,
• der Genehmigungsstatus,
• der Genehmigungszeitraum sowie
• die anzunehmenden PPK-Fraktionen
hervorgehen.
Vorlage der vom Bieter geforderten Nachweise, Angaben und Erklärungen auch vom Unterauftragnehmer (unter Beachtung der Vorgaben unter Ziff.H. IX. der Bewerbungsbedingungen)
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Mit dem Angebot sind noch die geforderten Nachweise und Erklärungen einzureichen:
- Ggf. Abgabe einer Erklärung der Bietergemeinschaft zur Benennung eines bevollmächtigten Vertreters der Mitglieder (Formular F1).
- Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz sowie entsprechende Eigenerklärungen (Formulare F12 b und c – Hinweis: Formular F12a enthält nur Hinweise und muss daher nicht zwingend mit dem Angebot vorgelegt werden).
- Eigenerklärung des Bewerbers, dass kein verbotener Tatbestand nach Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren (5. EU- Sanktionspaket), vorliegt (Formular F13).
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Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrugsbekämpfung
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
+ 15 weitere
Entrichtung von Steuern
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge
Es wird darauf hingewiesen, dass die Vergabestelle ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme ausschließt, wenn sie Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer der in § 123 Abs. 1 Nr. 1 bis 10 GWB genannten Straftaten.
§ 123…
… Abs. 1 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach:
1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)
… Abs. 1 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach:
2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen,
3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche)
… Abs. 1 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach:
4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
… Abs. 1 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach:
6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen),
7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung),
8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete),
9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr)
… Abs. 1 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach:
10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).
Die Vergabestelle schließt ein Unternehmen darüber hinaus zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an diesem Vergabeverfahren aus, wenn
1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder
2. der öffentliche Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nr. 1 nachweisen kann.
Dies gilt nicht, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder es sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. Auf die Regelung des § 123 Abs. 5 GWB wird Bezug genommen.
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Daneben wird darauf hingewiesen, dass der Auftraggeber unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit und in ordnungsgemäßer Ermessensausübung ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an diesem ausschließen kann, wenn einer der in § 124 Abs. 1 Nr. 1 bis 9 GWB geregelten sog. fakultativen Ausschlussgründe vorliegt.
§ 124 Abs.1 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen,…
… wenn
1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat
… wenn
2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat
… wenn
3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden,
… wenn
4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken,
… wenn
5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann,
… wenn
6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann
… wenn
7. das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat,
… wenn
8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder
9. das Unternehmen
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.
Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: APM Abfallwirtschaft Potsdam-Mittelmark GmbH
Nationale Registrierungsnummer:
0
Postanschrift: Bahnhofstraße 18
Postleitzahl: 14823
Postort: Niemegk
Region: Potsdam-Mittelmark 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Frau Diana Grund (Geschäftsführung)
E-Mail: diana.grund@apm-niemegk.de 📧
Telefon: 3384330628 📞
Fax: 03384330690 📠
URL: https://www.apm-niemegk.de/ 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.evergabe.de/unterlagen/01915020-98c8-4a30-87aa-a59e9bb36f7e/zustellweg-auswaehlen 🌏
Teilnahme-URL: https://www.evergabe.de/unterlagen/01915020-98c8-4a30-87aa-a59e9bb36f7e/zustellweg-auswaehlen 🌏
Sprache des Beschaffungsdokuments: Deutsch 🗣️
Elektronische Einreichung: Zulässig
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie
Nationale Registrierungsnummer:
0
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postleitzahl: 14473
Postort: Potsdam
Region: Potsdam, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@mwae.brandenburg.de 📧
Telefon: 3318661719 📞
URL: https://mwae.brandenburg.de/de/vergabekammer-nachprüfungsverfahren/bb1.c.478846.de 🌏
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Wir verweisen auf die Vorschriften zum Nachprüfungsverfahren in §§ 160 ff. GWB.
Demzufolge ist ein Antrag an die oben genannte Nachprüfungsstelle (Vergabekammer) insbesondere unzulässig, sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt wird (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB) und nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, ein Nachprüfungsantrag gestellt wurde (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Wir weisen darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Auftragnehmer an die Vergabekammer wenden.
Wir weisen schließlich darauf hin, dass das Verfahren vor der Vergabekammer für die unterlegene Partei kostenpflichtig ist.
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Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-08-14+02:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 160-497341 (2024-08-14)
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